Die Frage aller Fragen von Müttern und Vätern, die in Teilzeit arbeiten möchten:
Was sind die Vorteile von „Teilzeit in Elternzeit“ gegenüber „normaler“ Teilzeit? Welches Arbeitszeitmodell soll ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren?
Kurz vorweg, bevor wir ins Detail gehen: Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile der Teilzeit in Elternzeit. Zumindest in den meisten Fällen (Ausnahmen sind wie überall denkbar).
Was sind die Vorteile der Teilzeit in Elternzeit?
- Du hast weiterhin einen besonderen Kündigungsschutz.
- Du bist flexibler mit Deiner Stundenanzahl von 15 – 32 Wochenstunden (unter Beachtung der Antragsfristen).
- Du kannst Deine Wunsch-Arbeitszeiten im Antrag angeben; sofern der Arbeitgeber nicht widerspricht, gelten sie als genehmigt.
- Wenn Du ein weiteres Mal schwanger werden solltest, kannst Du zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind die Elternzeit des älteren Kindes kündigen und erhältst die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe wie beim älteren Kind.
- Du hast nach der Elternzeit einen Anspruch auf Vollzeit (bzw. was vor der Elternzeit vereinbart war).
- Im Falle eines Abfindungsangebotes Deines Arbeitgebers werden deine finanziellen Ansprüche (deine Abfindung) auf Grundlage der Vollzeit ermittelt.
- Dein Arbeitgeber darf deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur in dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (bei der „normalen“ Teilzeit bereits aus betrieblichen Gründen); damit ist es für den Arbeitgeber schwieriger, Teilzeit in Elternzeit abzulehnen.
Gibt es Nachteile bei der Teilzeit in Elternzeit?
- Pro Kind stehen dir 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn du die 3 Jahre vollständig „aufgebraucht“ hast, hast du keinen weiteren Anspruch auf Elternzeit. Es sei denn, du hast ein weiteres Kind, für das du noch Elternzeit übrig hast. Wenn nicht, kehrst du nach der Elternzeit zu deiner ursprünglichen Arbeitszeit (Vollzeit?) zurück.
- Einige Familien sparen sich Elternzeit auf, um sich zu einem späteren Zeitpunkt noch eine längere Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Warum? Um zum Beispiel vor der Einschulung eine größere Reise zu machen oder die im Ausland lebende Familie länger zu besuchen. Manchmal besteht auch der Wunsch, die Einschulung und das erste Schuljahr intensiver zu begleiten, dann kann eine Arbeitszeitreduzierung ganz einfach über Teilzeit in Elternzeit erfolgen. Achtung: Dafür muss dann noch ausreichend Elternzeit zur Verfügung stehen.
Was sind die Vorteile der vertraglich vereinbarten Teilzeit ?
- Du kannst auch mehr als 32 Wochenstunden bzw. „vollzeitnah“ arbeiten. Das ist bei der Teilzeit in Elternzeit nicht möglich. (Die Elternzeit kannst Du nur vorzeitig beenden, wenn Dein Arbeitgeber dem zustimmt).
- Du sparst Dir Elternzeit auf, die Du ggf. zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst (z.B. Auszeit für eine berufliche Neuorientierung, Weltreise vor der Einschulung oder zum 1. Schuljahr).
- Die aufgesparte Elternzeit kannst Du übrigens auch bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen. Du benötigst lediglich eine Bescheinigung von Deinem alten Arbeitgeber, wie lange Du Elternzeit in Anspruch genommen hast.
Was sind die Nachteile der vertraglich vereinbarten Teilzeit?
- Du hast keinen Anspruch auf Vollzeit. Dies ist meiner Meinung nach der größte Nachteil der Teilzeitvereinbarung. Im allerschlimmsten Fall bleibst du auf der jetzt vertraglich vereinbarten Anzahl deiner Arbeitsstunden bis zum Rentenalter sitzen. Sind einmal 19 Wochenstunden vereinbart, gilt diese Wochenzahl bis du dich mit deinem Arbeitgeber auf eine andere Stundenzahl einigst. Hier kommt es also auf die Motivation sowie die wirtschaftliche und personelle Situation deines Arbeitgebers an. Wenn er Personalbedarf hat, ist er sicherlich gerne bereit, deine Stundenanzahl wieder zu erhöhen. Ist dies nicht der Fall, kannst du dich nur auf eine andere Stelle bewerben, die mit einer höheren Stundenzahl ausgeschrieben ist.
- Im Umkehrschluss hast du bei diesem Modell im Vergleich zur Teilzeit in Elternzeit keinen Kündigungsschutz und eine Abfindung oder das Mutterschaftsgeld beim nächsten Kind werden auf Grundlage deines Teilzeitgehaltes gerechnet.
Welche Alternativen gibt es zur Teilzeit in Elternzeit oder der „normalen“ Teilzeit?
Befristete Teilzeit
Du kannst mit deinem Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren und diese zeitlich befristen. Damit wahrst du dir das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt wieder Vollzeit zu arbeiten. Du hast jedoch keinen Anspruch auf die zeitliche Befristung deiner Teilzeit. Dein Arbeitgeber muss dazu bereit sein.
Brückenteilzeit
Seit Anfang 2019 gibt es das Gesetz zur Brückenteilzeit. Diese ermöglicht dir, für einen befristeten Zeitraum von ein bis 5 Jahren Teilzeit mit deinem Arbeitgeber zu vereinbaren. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen, unter anderem dass der Arbeitgeber mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
Hat dir dieser Blogbeitrag geholfen? #kleines Dankeschön
Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)
Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.
Mein Online-Kurs und Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“!
Sowohl das Buch als auch der Kurs beinhalten alle Infos, Tipps und Checklisten aus meinem beliebten Infoabend „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, den ich schon über 100 Mal mit mehr als 1.000 Paaren live gehalten habe.
Darin erhältst du alle wichtigen Informationen für die Planung eurer Elternzeit und möglichst viel Elterngeld – superübersichtlich und leicht verständlich erklärt. Inklusive der Extra-Themen „2. Kind“ und „Selbstständigkeit“.
Das Buch kannst du als Taschenbuch oder eBook bestellen.
Mehr zum Online-Kurs findest du hier.
Neues Büro in Essen bezogen – ab sofort sind auch persönliche Beratungen möglich
Im 7. Jahr meiner Selbstständigkeit ist Bambini & Business in eigene Räumlichkeiten gezogen!...
Kündigungsschutz für Eltern
In den letzten Wochen sind mir vermehrt Fragen zum Kündigungsschutz für Eltern gestellt worden,...
Faire Aufteilung der Finanzen für Eltern
Das richtige Kontomodell für eine faire Aufteilung der Finanzen während der Elternzeit Mit der...
Hallo,
ich hätte auch nochmal eine Frage. Ich habe letztes Jahr im April meinen Sohn bekommen und bin noch in Elternzeit, arbeite seit Mai im Minijob in der selben Firma wie zuvor Vollzeit.
Jetzt bin ich wieder schwanger und würde Ende des Jahres in Mutterschutz gehen. Bezüglich des Mutterschaftsgeldes bin ich mir nun unsicher, wie ich verfahren muss. Wenn ich die Elternzeit (Vollzeitjob) unterbreche und in Mutterschutz gehe, bekomme ich dann das Geld vom Vollzeitjob? Müsste ich den Minijob vorher beenden oder darf der einfach nur ruhen. Möchte nur sicher gehen, dass nicht der Minijob für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes dann zählt, anstatt meine Tätigkeit vor der Elternzeit.
Liebe Grüße
Anke
Liebe Anke,
erkundige dich hierzu bitte bei deiner Krankenkasse, ggf. auch bei der Minijobzentrale.
Liebe Grüße
Verena
Lieben Dank für den informativen Artikel!
Ich habe zwei Fragen:
Bei Teilzeit in Elternzeit steht überall die Begrenzung der 32 Wochenstunden. Aber gibt es auch eine finanzielle Grenze, was man dann verdienen darf? Oder gibt es hierfür kein Limit?
Und darf man die Teilzeit in Elternzeit auch bei einem anderen AG machen (natürlich mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers), da z.B. der Fahrtweg zu weit ist? Oder ist das Modell TZ in EZ nur für den Hauptarbeitgeber gedacht?
Ganz liebe Grüße
Laura
Hallo Laura,
zu deinen Fragen:
1. Bei der Teilzeit in Elternzeit gibt es nur die Stundenbegrenzung, keine finanzielle (es sei denn, du beziehst gleichzeitig Elterngeld; dann kann sich dadurch dein Elterngeld reduzieren).
2. Ja, Teilzeit in Elternzeit ist auch bei einem anderen Arbeitgeber möglich; der Hauptarbeitgeber muss zustimmen.
Liebe Grüße und alles Gute für deine Planung!
Verena
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir sehr!
Noch eine Frage:
Ich habe 2 Jahre Elternzeit und 18 Monate Elterngeldbezug. Nach den 18 Monaten darf ich unbegrenzt verdienen oder muss ich die 2 Jahre Elternzeit erst abwarten?
Liebe Grüße
Liebe Laura,
richtig, nach dem Ende des Elterngeldbezugs kannst du soviel verdienen, wie du möchtest. Die einzige Einschränkung ist, dass du innerhalb der Elternzeit nur maximal 32 Wochenstunden arbeiten darfst.
Herzliche Grüße
Verena
Hallo,
ich war ein Jahr in Elternzeit. Jetzt arbeite ich seit 7 Monaten wieder Vollzeit ohne Elternzeitbezug. Ich möchte nun auf 80% gehen und würde dafür Teilzeit in Elternzeit beantragen. Wenn ich dann während meiner Teilzeit in Elternzeit nochmal schwanger werde, auf was bezieht sich dann das Elterngeld von Kind Nr 2? Muss ich sorgen haben, dass es sich nur auf die 7 Monate Vollzeit bezieht oder bezieht es sich auch auf das Gehalt während der Elternzeit? Was ist der Berechnungszeitraum?
Danke! 🙂
Hallo Katharina,
beim nächsten Kind ist es wie beim ersten Kind: Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Ob du Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hast, ist für die Elterngeldstelle egal. In deinem Fall werden es dann vermutlich einige Monate Vollzeitgehalt und einige Monate 80%-Gehalt sein.
Liebe Grüße
Verena
Hallo und vielen Dank für den Beitrag.
Bei mir wäre jetzt die Frage, wenn ich Teilzeit arbeite und in eine andere Abteilung gehe in dieser Zeit, welchen Stundenlohn muss mit der Arbeitgeber zahlen?
Von meinem Ursprünglichen Vertrag oder kann er einen neuen Stundenlohn ansetzen?
Vielen Dank!!!!
Hallo Clarissa,
bei der Teilzeit in Elternzeit muss der Arbeitgeber nach meinem Kenntnisstand das gleiche Gehalt zahlen, auch wenn du eine andere Aufgabe übernimmst. Ich weiß nicht, wie es sich verhält, wenn du einen Teilzeitvertrag vereinbarst. Lass dich hierzu bitte von anderer Stelle beraten, zum Beispiel Betriebsrat oder Arbeitsrechtler.
Liebe Grüße
Verena
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Teilzeit bei verbeamteten Lehrern. Ich bin nach einem Jahr Elternzeit wieder mit 16 Unterrichtsstunden (Teilzeit) OHNE Elternzeit angefangen. Leider kann ich einige Tage meines Stundenplans betreuungstechnisch nicht abdecken und überlege, weiter zu reduzieren. Ist dies ohne weiteres möglich oder hätte ich dafür in „Teilzeit mit Elternzeit“ sein müssen? Wie ist die Frist für eine Antragstellung?
Vielen Dank!
J.H.
Hallo Janina,
nach meinem Kenntnisstand beträgt die Frist bei familienbedingter Teilzeit 6 Monate, kann aber manchmal auf 3 Monate gekürzt werden. Da es sich um Beamtenrecht und Schule handelt, ist meine Aussage allerdings absolut ohne Gewähr und ich empfehle dir, beim Personalrat oder der Bezirksregierung (oder wer auch immer dein Ansprechpartner ist) nachzufragen. Ggf. auch bei der GEW, falls du dort Mitglied bist. Im Bereich Schule gibt es viele „Sonderlocken“ und Beamtenrecht finde ich auch sehr komplex, daher bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin dafür.
Alles Gute für dich und dass ihr eine gute Lösung findet!
Verena
Hallo Laura,
sehr gut erklärt, vielen Dank!
Ich bin aktuell in Elternzeit und habe mich auf eine interne Stelle bei meinem Arbeitgeber beworben.
Mein Gedanke war, sollte ich die neue Stelle bekommen, in der Elternzeit 8 Stunden die Woche zu arbeiten und nach der Elternzeit 20 Stunden.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich nur 8 Stunden arbeiten gehen? Du hast ja geschrieben ab 15 Stunden.
Wir möchten auch gerne ein zweites Kind. Was muss ich beachten um für das zweite Kind die gleichen Mutterschutzleistungen zu erhalten wie bei Kind 1. Geht das überhaupt so wie ich mir das vorstelle?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße
Nina
Liebe Nina,
wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, kannst du auch nur 8 Stunden in der Woche arbeiten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Das Thema Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsgeld beim nächsten Kind ist nicht in einem Satz zu beantworten. Für die wichtigsten Infos biete ich zum Beispiel diesen Kurs an: https://kikudoo.com/bambini-business-by-verena-dias/courses/Ek27je (online oder auch persönlich in meinem Büro in Essen).
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
ich suche eine Antwort auf folgende Frage:
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich Teilzeit in Elternzeit anfange zu arbeiten?
Hierzu habe ich drei unterschiedliche Aussagen und weiß leider nicht welche richtig ist.
– Der Resturlaub „ruht“ mit meinem Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor der Elternzeit und kann dann nach der Elternzeit genommen werden.
– Der Resturlaub verfällt.
– Der Resturlaub kann/muss während der Teilzeitarbeit in Elternzeit genommen
werden.
Vielen Dank für deine Antwort und viele Grüße
Liebe Daniela,
die erste Antwort ist richtig. Siehe dazu auch meinen Blogartikel „Was passiert mit deinen Urlaubstagen aus dem Beschäftigungsverbot?“.
Herzliche Grüße und alles Gute
Verena
Hallo🙂
Danke für deine tollen Beiträge!
Ich hätte nun eine Frage:
Ich arbeite seit Oktober 23 Teilzeit in Elternzeit, diese möchte ich nun wegen einer erneuten Schwangerschaft vorzeitig beenden, da ich ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gehen werde.
Welche Frist gilt bei der Kündigung der Teilzeit in Elternzeit?
Herzliche Grüße,
Lisa
Hallo Lisa,
das ist nicht so einfach. Du könntest zwar deine Teilzeit in Elternzeit kündigen (mit der Frist, wie sie im Arbeitsvertrag steht), sodass du nur noch in Elternzeit bist. Aber das ist ja nicht das, was du anstrebst, richtig?
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du deine Elternzeit vorzeitig beenden und wieder Vollzeit arbeiten, um direkt ins Beschäftigungsverbot gehen und somit dein volles Gehalt zu erhalten. Wenn deine Elternzeit automatisch enden würde, ist das in Ordnung, weil dann dein Vollzeitvertrag automatisch wieder auflebt. Aber deine Elternzeit vorzeitig beenden, nur, um ein höhere Gehalt im BV zu bekommen, ist nicht möglich. Sollte dein Arbeitgeber sich darauf einlassen, wäre das von euch beiden eine Art „Betrug von Sozialleistungen“ (da dein Gehalt im BV ja über das Umlageverfahren von der Krankenkasse gezahlt wird).
Sorry für die Antwort.
Liebe Grüße
Verena
Hallo, sehr ausführlich und super erklärt. Nun noch eine Frage, bei Teilzeit in Elternzeit läuft der neue TZ Vertrag ja praktisch dann so lange bis die regulär eingereichte Elternzeit (07/25) endet, richtig? Danach läuft der Teilzeit in Elternzeit Vertrag ab und der reguläre Arbeitsvertrag vor der Elternzeit tritt wieder in Kraft?
Wenn man bis dahin allerdings gemerkt hat, dass man den Arbeitgeber doch wechseln möchte und die alte Vollzeitstelle kündigt und gar nicht mehr in dem Vertrag vor der Elternzeit zurück kehren möchte, welches Einkommen würde dann für das Arbeitslosengeld greifen? Das Einkommen vor der Elternzeit oder das Einkommen von der Teilzeit in Elternzeit stelle? Und würde das Einkommen von der TZ in Elternzeit stelle für die Berechnung einer neuer Elternzeit greifen? Sollte man Ende nächsten Jahres wieder in Elternzeit gehen. Oder wird dieses Einkommen gar nicht berücksichtigt, sondern erst das Einkommen wieder von dem alten VZ Vertrag?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben 🙂
Hallo Laura,
vielen Dank für deinen Kommentar! Zu deinem ersten Absatz: Ja, alles richtig verstanden. Allerdings ist die Teilzeit in Elternzeit kein eigenständiger Vertrag, sondern eine ergänzende Vereinbarung zum bestehenden (Vollzeit-)Vertrag, der während der Elternzeit ruht.
Zu deinem 2. Absatz: Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes kann ich nichts sagen. Hierzu könntest du dich allgemein und unverbindlich von der Agentur für Arbeit beraten lassen (das ist auch telefonisch möglich).
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
„Die Frage aller Fragen von Müttern, die in Teilzeit arbeiten möchten“ – wieso nur von Müttern, für Väter spielt das keine Rolle?
Hallo Dome,
vielen Dank für deinen Hinweis! Auch wenn es in der absoluten Mehrheit die Mütter sind, die Teilzeit in Elternzeit arbeiten, hast du natürlich Recht, das es grundsätzlich auch Väter betrifft. Ich habe den Text gerade geändert.
Liebe Grüße
Verena
Hallo! Danke für den Beitrag. Gibt es bei der Rentenversicherung eine unterschiedliche Bewertung von Teilzeit in Elternzeit oder normaler Teilzeit? Ich überlege, ob ich lieber TZ in EZ nehme anstatt normaler Teilzeit.
Hierzu habe ich bisher noch nichts gelesen in den Kommentaren oder Beitrag. Lieben Dank wenn du mir hierzu etwas schreiben könntest!
Liebe Sarah,
nach meinem Kenntnisstand kann sich die Teilzeit in Elternzeit positiv auswirken, je nach Höhe deines Einkommens und deiner Beiträge für die Rentenversicherung. Ich bin allerdings keine Renten-Expertin, daher verweise ich lieber auf diesen Beitrag vom Familienportal oder noch besser: Lass dich von der Rentenversicherung beraten!
Alles Gute und liebe Grüße!
Verena
Hallo, ich habe eine kurze Frage. Ich möchte für 14 Monate Elterngeld beziehen und gar nicht arbeiten. Danach würde ich gerne bis bis unsere Maus 3 Jahre ist Elternzeit weiter nehmen und mit 30 Stunden die Woche Teilzeit arbeiten. Wie sieht das aus. Zahlt der Arbeitgeber mein Gehalt nach der Aufnahme der Teilzeit anteilig wie vor der Geburt an auch ganz normal aus? Und ist es richtig dass mir nach den 3 Jahren dann meine vorherige Vollzeitstelle mit 40 Stunden wieder zusteht?
Lg
Liebe Angie,
alles richtig, was du schreibst!
Liebe Grüße und alles Gute für dich und deine Maus!!
Verena
Hallo Verena, super beitrag, vielen dank für die verständliche Zusammenfassung ?? Ich werde ab 01.10.23 wieder TZ in EZ anfangen zu arbeiten. Ich habe kürzlich einen ssw test gemacht der positiv ist ❤️ ET wäre ca. 25.04.24 (warte noch auf den arzttermin). Meine Frage wäre, ob ich genau ein Tag vor Beginn des Mutterschutz die Elternzeit beenden muss, oder soll das ein paar Tage vorher geschehen? Oder ist das sogar egal? Vielen Dank im Voraus und LG
Lumjeta
Liebe Lumjeta,
herzlichen Dank für deinen Beitrag und Gratulation zum positiven Test! Ja, ich würde die Elternzeit einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist beenden (oder unterbrechen, wie es besser für dich passt).
Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft und alles Gute für dich und deine Lieben!
Verena
Hallo ☺️,
vielen Dank für die vielen super interessanten Informationen.
Ich habe noch eine Frage. Du hast in dem Beitrag als Vorteil der Teilzeit in Elternzeit benannt, dass man bei einer erneuten Schwangerschaft, für das neue Kind Mutterschaftsleistungen in gleicher Höhe wie beim ersten Kind bekommen kann. Muss man dann in einer bestimmten Zeit wieder schwanger werden (bspw. zwingend in der Zeit in der man tatsächlich Elterngeld bezieht)? Oder gilt diese Regel generell für die 3 Jahre Elternzeit? Ich beziehe konkret 14 Monate Elterngeld, arbeite danach wieder 30 Stunden in Teilzeit ohne Elterngeldbezug und bin formell 3 Jahre in Elternzeit und frage mich wie sich das Elterngeld dann für ein zweites Baby berechnet. Wird dann das „alte Elterngeld“ vom 1. Kind bezahlt oder die 30 Stunden Teilzeit als Grundlage genommen um das neue Elterngeld zu berechnen?
Lieben Dank im Voraus!
LG Nicole
Hallo 🙂
Erst mal danke für die vielen Infos.
Dennoch habe ich eine Frage wo ich leider nirgends eine konkrete Antwort finde.
Kann ich Teilzeit in Elternzeit kündigen, ohne das mein ruhender Vollzeitvertrag davon berührt wird ?
Bzw ich habe ja zwei mal die Chance diese zu ändern kann ich die auch auf 0 Stunden reduzieren?
Hallo Denise,
ja, du kannst auch deine Teilzeit in Elternzeit kündigen, sodass du sozusagen wieder in Elternzeit zu Hause bist. Ist das das, was du planst? Nach meinem Kenntnisstand gilt dafür die Kündigungsfrist, wie sie in deinem Arbeitsvertrag steht.
Alles Gute und herzliche Grüße
Verena
Hallo Verena,
Super Beitrag von dir!
Ich bin aktuell bis Ende Dez.23 in Elternzeit und beziehe Basiselterngeld. Ab Jan.24 würde ich gerne Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Wirkt sich das auf das Basiselterngeld aus, welches ich dann dieses Jahr bekommen habe? Kommt da eine Rückzahlung auf mich zu oder ist das komplett getrennt voneinander?
Vielen Dank für seine Rückmeldung
Lisa Maria
Hallo Lisa Maria,
vielen Dank für dein positives Feedback!
Entscheidend ist, bis wann genau du Elterngeld bekommst. Wenn der letzte Elterngeldmonat im Dezember endet, kannst du ab Januar so viel Geld verdienen, wie du möchtest. Wenn der letzte Elterngeldmonat jedoch noch in den Januar hineingeht, würde ich erst dann mit dem Arbeiten beginnen, wenn der letzte Lebensmonat abgeschlossen ist. Wenn du ab Januar arbeitest und gleichzeitig noch Elterngeld bekommst, wird für diesen einen Monat dein Elterngeld gekürzt.
Hilft dir meine Antwort weiter?
Herzliche Grüße, Verena
P.S. Falls du mich als Dankeschön auf einen „virtuellen Kaffee“ einladen möchtest, kannst du das über diesen Link gerne machen. Damit trägst du dazu bei, dass dieser Blog auch zukünftig werbefrei bleiben kann 😉
Hallo liebe Verena,
vielen lieben Dank für deinen wundervoll, übersichtlich zusammengefassten Artikel inklusive nachvollziehbarer Infos 🙂
Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit (20 Stunden/Woche und erhalte kein Elterngeld mehr). Meine Elternzeit läuft theoretisch noch bis November 2024.
Ist es korrekt, dass ich nun bei einer zweiten Schwangerschaft im nächsten Jahr (mit voraussichtlicher Geburt bis November 2024) gleiches Elterngeld erhalten würde, wie bei meinem ersten Kind?
Ganz lieben Dank im Voraus für deine Hilfe.
Liebste Grüße Marlene
Hallo Marlene,
vielen lieben Dank für deine positiven Worte! Das freut mich sehr!
Zu deiner Vermutung bzgl. des Elterngeldes: Nein, du wirst beim Elterngeld nicht das gleiche wie beim ersten Kind erhalten. Hier findest du weitere Infos dazu, wie das Elterngeld beim 2. Kind berechnet wird:
https://www.bambini-und-business.de/mehr-elterngeld-beim-naechsten-kind-ohne-12-monate-arbeit/
https://www.bambini-und-business.de/berechnung-elterngeld-zweites-kind/
Alles Wichtige rund um Elternzeit & Elterngeld beim 2. Kind findest du auch in meinem neuen Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ mit Extra-Checkliste fürs 2. Kind. Du bekommst das Buch zum Beispiel bei Amazon oder direkt bei mir
Ich empfehle dir, dich dringend damit auseinanderzusetzen, weil du zum jetzigen Zeitpunkt noch viel gestalten kannst.
Ganz herzliche Grüße
Verena
Sehr gute Hinweise in diesem Erfahrungsbericht. Ich war auf der Suche nach einem Beitrag zur Elternzeit in Teilzeit.
Situation ist wie folgt: Pflegekind wird im August 8 Jahre, dann endet auch meine Elternzeit in Teilzeit.
Vor dieser Elternzeit habe ich voll gearbeitet. Da es unserem Pflegekind aber gut tut ,würde ich gerne weiter in Teilzeit arbeiten.
Bei der normalen Teilzeitverlängerung ist das ja nicht so ohne weiteres möglich. Da besteht ja eine einjährige Sperre. Kannst Du etwas dazu schreiben?
Danke und beste Grüße
Heiko
Hallo Heike,
vielen Dank für deinen Kommentar! Toll, dass du weiter in Teilzeit arbeiten möchtest, um mehr Zeit für euer Pflegekind zu haben. Ich weiß nicht genau, was du mit einjähriger Sperre wegen der normalen Teilzeitverlängerung meinst. Ist vielleicht Brückenteilzeit eine Option für dich, wenn die Elternzeit endet? Ansonsten gibt es auch ein Recht auf „normale“ Teilzeit, diese musst du spätestens 3 Monate vorher beantragen. Leider hat den Nachteil, dass du deinen Anspruch auf Vollzeit verlierst. Weitere Infos zu den verschiedenen Teilzeit-Möglichkeiten findest du hier auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/teilzeit.html
Hilft dir das weiter?
Viele Grüße
Verena
Liebe Verena, herzlichen Dank für den spannenden und sehr aufschlussreichen Artikel. Ich hätte ihn gerne früher gelesen, denn dann hätte ich mein Vollzeit-Gehalt in meinem laufenden 2. Kind-Mutterschutz bekommen. Ist es nachträglich noch möglich, die (Teilzeit in) Elternzeit von Kind 1 zu beenden oder habe ich hier einfach „Pech gehabt“?
Viele Grüße von Marieke
Hallo Marieke,
vielen Dank für dein Lob! Da keine Frist vorgegeben ist, müsste es theoretisch möglich sein, auch im Mutterschutz noch die Elternzeit des älteren Kindes zu beenden. Mit Sicherheit kann ich dir das aber nicht sagen. Sprich doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse. Alternativ könntest du auch (vorher) beim Familienportal anrufen, dort erhältst du in der Regel eine neutrale Einschätzung von sachkundigen Mitarbeitern.
Liebe Grüße und alles Gute!
Verena
Hallo. Toller Artikel und endlich mal zusammengefasst was ich mühsam im Internet versucht habe zusammenzusuchen.
Eine Frage habe ich allerdings noch: Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit, suche aber nach einem anderen Job. Je nach dem wie schnell das geht, stehe ich vor der Entscheidung ob ich meine Elternzeit nochmal verlängere oder in die Brückenteilzeit gehe. Die Brückenteilzeit müsste ich jetzt beantragen, mit Erweiterung der Elternzeit kann ich ja bis 7 Wochen vorher warten so lange mein Kind unter 3 Jahren ist. Wie sieht es da mit dem Kündigungsrecht von meiner Seite aus? Kann ich zu den „normalen“ Kündigungsfristen kündigen oder habe ich in Teilzeit in Elternzeit etwas zu beachten?
Liebe Jennifer,
danke für deine positive Rückmeldung zum Artikel!
Die Kündigungsfrist innerhalb der Elternzeit ist die gleiche wie in deinem Arbeitsvertrag. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Hilft dir das weiter?
Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche!
Verena
Hallo, toller Artikel! Ich habe jedoch eine Frage, weil ich es nicht ganz so verstehe.
Meine Tochter ist am 01.01.2022 geboren und ich habe bis zum 31.05.2023 Elternzeit. Jetzt wurde ich von meinem Arbeitgeber gefragt, ob ich Teilzeit in der Elternzeit oder normal Teilzeit arbeiten möchte. Man muss dabei beachten, dass wir Ende 2024 ein weiteres Kind haben möchten. Macht es einen Unterschied für welche Variante ich mich dann entscheide (Geld technisch gesehen). Oder wäre es am schlausten die Stundenzahl außerhalb der Elternzeit nochmal kurz vorher zu erhöhen?
Liebe Grüße Mila
Hallo Mila,
vielen Dank für dein Lob! In Bezug auf das Mutterschaftsgeld beim nächsten Kind empfiehlt sich Teilzeit in Elternzeit, weil du dann zu Beginn des neuen Mutterschutzes deine Elternzeit vorzeitig beenden oder unterbrechen kann und dein Mutterschaftsgeld dann auf Grundlage deines Vollzeitgehaltes gerechnet wird. Bei „normaler“ Teilzeit wäre dein Mutterschaftsgeld nur so hoch wie dein Teilzeitgehalt. Beim Elterngeld macht es allerdings keinen Unterschied, ob du Teilzeit in Elternzeit oder „normale“ Teilzeit arbeitest.
Grundsätzlich empfiehlt es sich für mehr Elterngeld auch mehr zu arbeiten bzw. mehr Einkommen zu erhalten. Wenn dein nächstes Kind zum Beispiel im Dezember 2024 geboren wird und der Mutterschutz im Oktober 2024 beginnt, sind die Monate Oktober 2023 bis September 2024 der Bemessungszeitraum für die Berechnung deines Elterngeldes.
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße, Verena
Guten Morgen, kann mir jemand diesen Teil erklären „Wenn Du ein weiteres Mal schwanger werden solltest, kannst Du zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind die Elternzeit des älteren Kindes kündigen und erhältst die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe wie beim älteren Kind.“
Welche Leistungen kann man bekommen wie beim ersten Kind? Damit ist nicht das Elterngeld gemeint oder?♥️
Hallo Vivian,
danke, dass du nachfragst. Wie du schon richtig vermutet hast, es geht hierbei nur um das Mutterschaftsgeld, NICHT um das Elterngeld.
Liebe Grüße, Verena
Guten Morgen, kann mir bitte jemand den Part erklären:
„Wenn Du ein weiteres Mal schwanger werden solltest, kannst Du zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind die Elternzeit des älteren Kindes kündigen und erhältst die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe wie beim älteren Kind.“
Heißt ich bekomme die sechs Wochen vorher und die acht Wochen nachher das Mutterschaftsgeld von meinem Großen? Oder das gesamte Elterngeld ?
Hallo,
Ich überlege 2 Jahre in Elternzeit zu gehen. Für das erste Jahr Basiselterngeld zu beantragen und im 2. Jahr wieder Teilzeit zu arbeiten. Macht das Sinn oder sollte man eher auf Elterngeld Plus welchseln?
Ebenfalls frage ich mich, wenn ich mit der Teilzeit in Elternzeit anfange und dann wieder schwanger werde, welcher Bemessungszeitraum wird dann für das Elterngeld bei Kind 2 genommen?
Das der Teilzeit in Elternzeit oder vor Kind 1?
Ganz liebe Grüße
Hallo Xenia,
wenn du ein Jahr zu Hause bleibst und im 2. Jahr Teilzeit arbeitest, würde ich dir grundsätzlich zum Basiselterngeld raten, damit du nicht unnötig in die Situation kommst, aufgrund von Einkommen weniger Elterngeld zu erhalten.
Zu deiner 2. Frage: Beim Elterngeld für das 2. Kind kommt es auf den neuen Bemessungszeitraum an, also die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Alles, was du in diesen 12 Monaten verdient hast, ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für dein 2. Kind. Wenn du in einem oder mehreren dieser 12 Monate noch Elterngeld für dein 1. Kind erhalten hast (das gilt allerdings nur bis zu seinem 14. Lebensmonat!!), dann kannst du diese Monate „ausklammern“ (streichen) und mit früheren Monaten vor dem Mutterschutz des 1. Kindes auffüllen. Wenn du also möglichst viel Elterngeld beim 2. Kind bekommen möchtest, empfiehlt es sich, entweder das 2. Kind relativ schnell zu bekommen (damit du möglichst viele Monate ausklammern kannst) oder in der Zwischenzeit wieder zu arbeiten und möglichst viel Einkommen zu haben.
Falls du hierzu noch Fragen hast, empfehle ich mein neues Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ -das einen Extrateil zum Thema „Elterngeld beim 2. Kind“ enthält.
Liebe Grüße und alles Gute für dich und deine Familie!
Verena
Hallo 🙂
ich bin schwanger und möchte ein Jahr zuhause bleiben. Ab dem 2. Lebensjahr meines Kindes würde ich dann gerne in Teilzeit arbeiten.
Ich habe mich inzwischen entschieden, dass ich zwei Jahre Elternzeit einreichen werden mit Teilzeit im zweiten Elternzeitjahr.
Ich frage mich nun, ob ich entweder
1. jetzt nur meinen Elternzeitantrag einreiche mit Verweis, dass ich beabsichtige im 2.
Elternzeitjahr in Teilzeit für xy zu arbeiten oder
2. direkt mit dem Elternzeitantrag auch den offiziellen Antrag auf Teilzeit einreiche.
1. ist mir sympathischer, da ich dann wegen genauem Arbeitsbeginn und der Std.zahl noch etwas flexibler bin. Soweit ich weiß, muss er AG mir dann ja auch (unter bestimmten Voraussetzungen) die Teilzeit ermöglichen.
Welchen Vorteil hätte ggf. 2.?
Liebe Verena,
Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und würde gerne wieder Vollzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber hat dieses mit der Begründung abgelehnt, dass meine Abteilung diese zusätzlichen Stunden derzeit nicht hergeben würde (Stellen-/ Personalschlüssel). Geht das überhaupt? Ich dachte, meine Vollzeitstelle wäre „on hold“ und nach Ablauf der Teilzeit in Elternzeit bin ich doch automatisch wieder in Vollzeit tätig, oder? Also warum geht das dann, aber nicht jetzt?
Herzliche Grüße
Bianca
Liebe Bianca,
vielen Dank für deinen Kommentar. Dein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, schau mal hier für weitere Infos: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten–124794. Dort findest du auch Infos, was passiert, wenn dein Antrag abgelehnt wurde. Ggf. hast du Anspruch auf ALG1? Für mich klingt es so, als ob dein Arbeitgeber es sich etwas einfach macht. Oder hat er jemanden als deine Vertretung eingestellt? Deine Vollzeitstelle bleibt unverändert bestehen. Ggf. kann dir die Elternzeit-Hotline des Landes NRW (oder anderer Bundesländer) weiterhelfen oder die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums. Notfalls ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Ich wünsche dir alles Gute und toitoitoi, dass du eine Einigung mit deinem Arbeitgeber herbeiführen kannst!
Liebe Grüße, Verena
Liebe Verena,
Ich bin Teilzeit angestellte, 25 Stunden seit 2019, habe in 2020 Oktober Sohn auf der Welt gebracht. Ich habe meinen Elternzeit für einen Jahr beantragt und danach wegen meiner schlechten Situation Privat um weitere drei Monate verlängert, wer sollte mir bezahlen Elternzeit Verlängerung Elterngeldstelle? In der Zeit bin auch Schwanger geworden und danach direkt habe Arbeitsverbot beantragt. Meine Tochter wurde in Juni 2022 geboren und ich bin in April Witwe geworden habe leider nur ein Jahr Elternzeit beantragt und möchte nicht das mir Elterngeld Plus verfällt. Was kann ich genau machen Elternzeit 6 Wochen vor Verlängern für nachste 2 Jahre? bitte um Hilfe.
Liebe Verena, ein großes Lob & vielen lieben Dank für diese klare Erklärung zur Teilzeit in Elternzeit. Das ist soviel wert. Ich wurde von meinem AG leider nicht darüber aufgeklärt. Dieser Artikel hat mir sehr weitergeholfen. Mach weiter so. Alles Liebe, Fabienne
Liebe Fabienne,
wow, lieben Dank für dein tolles Feedback. Das freut mich sehr! Schön, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Dir ebenfalls alles Liebe, Verena
Super Beitrag! Vielen Dank.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, diese laufen bis Ende Januar.
Die Überlegung und Vorteile der Verlängerung auf 3 jahre und dann Teilzeit in Elternzeit zu beginnen ist groß.
Wie wäre es, wenn ich merke das 15h die Woche zu viel sind? Darf ich dann reduzieren?
Und was ist, wenn ich nach Beginn der Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger werde und Baby Nr. 2 im letzten Jahr der Elternzeit kommt, muss ich die Elternzeit dann kündigen? Geht mir der Rest der Elternzeit verloren?
Herzlichen Dank und viele Grüße Natalie
Liebe Natalie,
vielen Dank für deinen Kommentar und dein Lob.
Du kannst die Teilzeit in Elternzeit entweder kündigen (mit Frist gemäß Arbeitsvertrag) oder in Abstimmung mit dem Arbeitgeber auf weniger als 15 Wochenstunden reduzieren (hierfür gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch).
Wenn du erneut schwanger wirst, kannst du die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden oder unterbrechen. In beiden Fällen kannst du die noch übrig gebliebene Elternzeit bis zum 8. Geburtstag deines Kindes nehmen.
Liebe Grüße, Verena
Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Ich arbeite derzeit bei einem großen AG Teilzeit in Elternzeit, überlege aber, mit den Stunden im Rahmen der Elternzeit wieder aufzustocken, da sich an meinem Arbeitsumfang nichts geändert hat. Soweit mir bekannt ist, hat man die Möglichkeit, innerhalb der Elternzeit seinen Stundenumfang 2x zu ändern. Was ich nicht finden konnte, sind die Fristen, mit denen das beim AG angekündigt werden muss. Gibt es dabei Fristen und unterscheiden sich diese auch zu vor und nach dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern?
Liebe Katharina, vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, du kannst in der Teilzeit in Elternzeit zwei Mal die Stundenzahl anpassen. Bezüglich der Fristen glaube ich, dass hier die gleichen Fristen wie bei der Beantragung der Teilzeit in Elternzeit gelten: 7 Wochen bei der Elternzeit für Kinder unter 3 Jahren und 13 Wochen bei der Elternzeit für Kinder, die älter als 3 Jahre alt sind. Ich bin mir diesbezüglich allerdings nicht ganz sicher und empfehle dir, entweder bei deinem Betriebs-/Personalrat nachzufragen oder bei der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums oder der Elternzeit-Hotline des Landes NRW. Diese Anlaufstellen sollten das mit Sicherheit sagen können.
Viel Erfolg und berichte gerne, wie es für dich weitergegangen ist!
Liebe Grüße, Verena
Der Beitrag hat mir Licht ins dunkle geworfen, Danke!
Ich bekomme im April Zwillinge
Und möchte 2 J. Definitiv zuhause bleiben
Und ab 3 Jahr Teilzeit arbeiten, ich denke die Option Teilzeit in Elternzeit ist da super wg Kündigungsschutz? Für Kind 1 würde ich 2 Jahre beziehen und dann für Kind 2 2 Jahre?
Darf ich dann sagen ich möchte restliche Elternzeit nehmen zb wenn Kinder in Schule kommen um hier nochmal zuhause zu sein?
Ach ich bin so unsicher 😀
Liebe Janina,
herzlichen Glückwunsch zur Zwillings-Schwangerschaft! Richtig, alles, was du schreibst, ist im Rahmen der Elternzeit möglich! Wenn du noch unsicher bist, hol dir mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, dort findest du alles, was du wissen musst. Inklusive jeder Menge Tipps und Checklisten für den perfekten Überblick. Es enthält auch ein Spezial #Zwillinge.
Liebe Grüße
Verena
Schönen Guten Tag,
vielen Dank für die super Erklärung.
Ich hab schon einiges durchgeschaut aber ich glaube meine Frage ist noch etwas spezieller.
Meine Elternzeit läuft nach 2 Jahren im September aus. Wir planen bereits unser zweites Kind. Bin nun am überlegen ob es für mich nicht finanziell sinnvoller wäre meine Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und in Teilzeit in Elternzeit in meine Beruf zurückkehre. (Teilzeit war sowieso schon abgesprochen mit meinem AG)
Was wäre denn wenn ich bis September schon wieder schwanger bin und dann erst mit der Teilzeit in Elternzeit starte? Ist das relevant? Das Mutterschaftsgeld wäre mit dann sicher?
Herzliche Dank
Liebe Manuela,
vielen Dank für deinen Kommentar. Deine Frage ist tatsächlich etwas speziell. Schau dir mal dieses Video an, in dem ich etwas zum Thema Elterngeld beim 2. Kind erzählt hat (passt allerdings auch nicht 100 %ig auf deine Situation): https://www.youtube.com/watch?v=ar8wOP54wpA&t=156s
Hilft dir das etwas weiter?
Alles Liebe für dich! Verena
Hallo Verena,
herzlichen Dank für diesen informativen Beitrag! Genau das sich ich seit Tagen.
Ich befinde mich aktuell im 3. Elternzeitjahr meiner Vollzeitstelle und arbeite nun Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich nach Ablauf der Probezeit der Teilzeitstelle denn einen Vorteil habe, die Elternzeit bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber fortzusetzen oder ob es nicht sinnvoller wäre die Elternzeit aufzusparen, da ich nicht vorhabe zurückzukehren?
Können z.B. auch nur 6 Monate der Elternzeit noch aufgespart werden und dann z.B. zum Schulanfang 2 Monate daraus genommen werden?
Die Elternzeit wurde von Anfang an für 3 Jahre beantragt, wenn ich nun fristgerecht kündigen würde, würde der Elternzeitanspruch ( für dei z.B. verbliebenen 6 Monate) bestehen bleiben oder?
Ich dachte immer dass die Elternzeit für meine Rentenversicherung relevant wäre, aber mir wurde gesagt, dass die ersten 3 Jahre unabhängig der Elternzeit als Erziehungszeit angerechnet werden. Nun sehe ich keinen Vorteil mehr die Elternzeit beim ursprünglichen Arbeitgeber weiterzuführen oder übersehe ich hier andere Vorteile?
Herzlichen Dank für deine Antworten, aus denen man schon so viel lesen kann!
Herzliche Grüße
Martina
Hallo,
danke für den Beitrag, dieser hat doch schon mal zu sehr viel Klarheit verholfen.
Ich würde gerne noch wissen, wie flexibel man die Arbeitszeit bei Teilzeit in der Elternzeit anpassen kann z.B. wenn ich nach einem Jahr mit 15 Stunden einsteige und merke, dass das prima klappt, kann ich dann sagen ich würde die Teilzeit aufstocken auf x Monate und wie oft kann man das ändern? Ich würde mich da gerne ein bisschen herantasten, habe aber leider noch keine Infos dazu gefunden.
Beste Grüße,
Maria
Hallo Maria,
vielen Dank für deinen Kommentar!
Auf der Webseite des Familienportals findest du folgende Informationen:
„Spätere Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit
Während der Elternzeit haben Sie zwei Mal Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit. Das heißt, Sie können die Teilzeit später während der Elternzeit noch einmal weiter verringern – oder auch erhöhen.“
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten–124794
Viel Erfolg bei der Planung deines Wiedereinstiegs!
Liebe Grüße
Verena
Liebe Verena,
auch von mir herzlichen Dank für deine hilfreiche Übersicht!
Eine Frage hätte ich noch bzgl. der „Wunscharbeitszeiten“:
Der Vorteil der Elternzeit besteht doch auch darin, dass man ein Anrecht auf flexiblere Arbeitszeiten hat oder? In meinem Fall geht es darum, dass ich – trotz geringer Stundenzahl – an einem Tag in der Woche immer bis halb sechs arbeiten soll, was aufgrund der Kinderbetreuungszeit schwierig ist.
Kannst du mir helfen, wo man so etwas schriftlich findet, damit ich im Gespräch mit meiner Chefin etwas vorweisen kann? Dann wird es sicher einfacher, eine Lösung für das Problem zu finden.
Vielen Dank schonmal.
Lieben Gruß
Anna
Liebe Anna,
leider kann ich dir hierzu kein Gesetz oder ähnliches nennen, dass dir ein Anrecht auf flexiblere Arbeitszeiten bietet. Ich bin keine Arbeitsrechtlerin, daher ohne Gewähr: Nach meinem Kenntnisstand kann dein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen die lange Arbeitszeit von dir verlangen. Wenn daran deine gesamte Teilzeit in Elternzeit scheitert, gibt es möglicherweise die Option, dass du stattdessen ALG 1 von der Agentur für Arbeit erhalten kannst. Dafür muss dein Arbeitgeber dir schriftlich bestätigen, dass er dir die Teilzeit in Elternzeit zu den von dir genannten Arbeitszeiten aus dringenden betrieblichen Gründen nicht gewähren kann. Ich würde dies aber immer als letzte Option sehen, wenn du grundsätzlich gerne bei deinem Arbeitgeber bist und dort auch langfristig bleiben möchtest. Gibt es ggf. eine Kompromisslösung, dass du mit einer Kollegin die Arbeitszeiten tauschst? Oder dass dein Partner an dem Tag früher Feierabend macht und die Kinderbetreuung übernimmt? Oder ein Großelternteil, Nachbarn oder Freunde einspringen? Zum Teil gibt es auch Tagesmütter, die Kinder auch länger betreuen. Auch wenn es aus Elternsicht von den Betreuungszeiten her schwierig ist, nachmitttags bzw. abends zu arbeiten; aus Arbeitgebersicht kann ich nachvollziehen, dass es Aufgaben/Bereiche gibt, die nicht nur vormittags besetzt sind, sondern auch nachmittags. Insbesondere wenn es um Kundenverkehr, Öffnungszeiten etc. geht.
Hilft dir das etwas weiter? Oder hast du in der Zwischenzeit eine Lösung mit deinem Arbeitgeber gefunden?
Viele Grüße und alles Gute für deinen Wiedereinstieg!
Verena
Hallo, hätte mal ne Frage.
Wenn ich Elternzeit nehme und den Höchstsatz von 1800€ Elterngeld bekomme und dann während der Elternzeit Teilzeit arbeite, bekomme ich dann das Geld vom Arbeitgeber auch noch oben drauf ?
Danke im voraus
MfG Benjamin
Hallo Benjamin, nein so einfach ist das leider nicht. Wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest und Einkommen hast, hast du beim Basiselterngeld auf jeden Fall Abzüge; beim ElterngeldPlus je nach Höhe deines Einkommens vor und nach der Geburt. Vielleicht hilft dir dieser Blogbeitrag etwas weiter? https://www.bambini-und-business.de/wie-hoch-wird-mein-elterngeld-sein/
Ansonsten empfehle ich dir mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, in dem du alles Wichtige über die Elterngeld-Varianten und Tipps findest, wenn du während des Elterngeld-Bezugs arbeitest.
Viele Grüße, Verena
Hallo Verena,
hoffe du kannst mir noch beantworten. Ich bin in Elternzeit bis September 2022 und hatte beim Arbeitsgeber Teilzeit in Elternzeit ab Januar beantragt. Jetzt kann ich nich mehr in Januar anfangen, da die Betreuung meines Sohnes nicht funktioniert wie geplant. Kann den Anfang der Teilzeit in Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verschieben ? Gibt es da Fristen, die ich einhalten muss?
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Audrey,
nach meinem Kenntnisstand ist es möglich, die Teilzeit-in-Elternzeit-Vereinbarung mit der gleichen Kündigungsfrist zu beenden, mit der auch der Arbeitsvertrag gekündigt werden kann. Ob es einen Sonderfall gibt, wenn du die Teilzeit in Elternzeit noch nicht begonnen hast, weiß ich nicht. Du könntest mal nachfragen bei der Elternzeit-Hotline des Landes NRW (0211 – 837 1912) oder bei der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (030 – 20179130 oder per Mail an info@bmfsfjservice.bund.de). Alternativ könnte dein Betriebsrat dir weiterhelfen. Oder kannst du ganz offen mit deinem Arbeitgeber sprechen? Erzähle mir gerne, wie es bei dir ausgegangen ist!
Liebe Grüße, Verena
Hallo Verena,
vielen Dank für diese tollen Erklärungen. Wirklich super erklärt und ganz einfach zu verstehen.
Ich bin Eva und Beamte auf Probe in einer Schule. Ich arbeitete mit einer vollen Stelle, bis der Mutterschutz für Kind 1 begann, welches am 21.6.2020 zur Welt kam.
Mein Mann nahm die ersten beiden Monate nach der Geburt Elternzeit, ich blieb ein Jahr zuhause (mit entsprechendem Elterngeld) und verlängerte die Elternzeit (ohne Vergütung) bis zum 30.1.2022.
Am 31.1.2022 möchte ich wieder arbeiten gehen.
Nun stellt sich die Frage, ob ich dies in „normaler“ Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit tun sollte.
Denn:
Gerne würden wir versuchen im Sommer 2023 Kind2 zu bekommen.
Und ich würde gerne für beide Kinder jeweils ein Jahr daheim sein, sobald sie eingeschult werden.
Somit ergibt sich für mich auch gleich eine zweite Frage: Was muss ich alles beachten, um finanziell möglichst gut dazustehen?
Vielen lieben Dank im Vorraus und eine extra Portion Gesundheit,
Eva
Liebe Eva,
zwischen deinem Kommentar und meiner Antwort ist nun etwas Zeit vergangen. Hast du zwischenzeitlich eine Lösung für dich gefunden? Mit Blick auf das Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind wäre es sinnvoll, dann Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Dann müsstest du allerdings schauen, ob das tatsächlich mit den 3 Jahren Elternzeit am Stück hinkommt; das könnte zeitlich etwas knapp werden. Zumal du ja auch Elternzeit für das 1. Schuljahr aufheben möchtest. Allerdings hast du als Beamtin ja auch jederzeit die Möglichkeit, familienbedingte Teilzeit zu arbeiten. Ob du darüber ein ganzes Jahr zu Hause bleiben kannst, weiß ich nicht. Das müsstest du ggf. über euren Personalrat erfragen. Gar nicht so einfach. Ich würde an deiner Stelle die verschiedenen Pros und Cons auflisten und ausrechnen, was das jeweils in EUR für dich bedeutet. Das Elterngeld wird ja nicht betroffen von der Frage, ob du Teilzeit in Elternzeit oder normale Teilzeit arbeitest.
Alles Gute für deinen Wiedereinstieg und erzähl doch gerne, wie du dich entschieden hast!
Liebe Grüße, Verena
Hallo,
vielen Dank für die vielen interessanten und wichtigen Tipps. Leider habe ich zu meiner Frage noch keine Antwort gefunden.
Wieviele Stunden darf ich in Elternzeit arbeiten wenn ich vorher schon Teilzeit (20 Stunden) gearbeitet habe?
Vielen Dank für deine Antwort
VG Jule
Hallo Jule,
vielen Dank für deine leibe Rückmeldung. Zu deiner Frage: Auch wenn dein „Hauptvertrag“ über 20 Stunden geht, kannst du während der Elternzeit weniger oder mehr arbeiten. Wann ist dein ET? Bei Geburten ab dem 1.9.2021 sind danach in der Elternzeit und während des Elterngeld-Bezugs maximal 32 Wochenstunden erlaubt.
Zu diesen Änderungen beim Elterngeld habe ich eine kostenlose Checkliste erstellt. Die verlinke ich hier noch.
Liebe Grüße
Verena
Vielen Dank für deine Antwort!
Das Baby ist schon da, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten.
Das heißt also, ich könnte auch 25 oder 30 Stunden Arbeiten?
VG Jule
Ja, genau!
Ein super Beitrag und es scheint, als hätte ich einiges falsch gemacht …daher meine Frage und ich hoffe du kannst hier weiterhelfen: nach der Elternzeit bin ich ganz normal in Teilzeit übergegangen (befristet immer auf ein Jahr). Jetzt denke ich (aufgrund der Corona Situation) an zwei Aspekte: 1. Für 6Monate in Elternzeit gehen und dann in den Mutterschutz …wie ist es hier mit dem Geld, welche Grubdlage nimmt man? Oder der andere Weg bzw. die klassische Frage: Ich möchte aus der Teilzeit in den Mutterschutz…welche Berechnungsgrundlage nimmt man hier, wenn mein Teilzeitverhältnis immer nur 1 Jahr ist? Würde mich über Rückmeldung sehr freuen.
Hallo Julia,
danke für die positive Rückmeldung. Das Mutterschaftsgeld berechnet sich auf Grundlage der 3 abgeschlossenen Kalendermonate, bevor die Mutterschutzfrist beginnt. Wenn du also jetzt schwanger bist (herzlichen Glückwunsch!) und Teilzeit arbeitest, würde das Mutterschaftsgeld so hoch sein wie dein durchschnittliches Nettogehalt in den 3 abgeschlossenen Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest und die Elternzeit vor Beginn der Mutterschutzfrist vorzeitig beendest, berechnet sich das Mutterschaftsgeld auf Grundlage des Nettogehaltes, das du vor der Elternzeit erhalten hast. Das ist dann finanziell interessant, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast. Wenn ich das richtig verstehe, hast du nun einen befristeten Teilzeitvertrag, richtig? Je nachdem, wann die Mutterschutzfrist beginnt, kann es sinnvoll sein, vorher wieder Vollzeit zu arbeiten bzw. nach Ablauf der Teilzeit-Befristung Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und dann zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist die Elternzeit vorzeitig zu beendest… Ohne Gewähr, weil ich deine Situation nicht genau kenne, aber so könnte es funktionieren.
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße
Verena
P.S. In meinem Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ gibt es ein Spezial zum 2. Kind. Dort findest du alle relevanten Infos und Tipps, ganz übersichtlich und leicht verständlich.
Und ja, ich weiß, dass ich selbst schuld bin, dass ich mich ausnutzen lasse.
Hallo,
Danke für deinen hilfreichen Beitrag. Ich hätte mal eine finanzielle Frage und hoffe du kannst mir hier weiterhelfen. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe vor der Schwangerschaft in Vollzeit gearbeitet. Aktuell überlege ich wieder zeitweise arbeiten zu gehen und habe mehrere Möglichkeiten:
– frühzeitig die Elternzeit beenden und bei meinem AG reduzieren
– Teilzeit in Elternzeit
– Elternzeit weiterlaufen lassen und als Honorarkraft Nebenberuflich tätig werden
Da mein Mann und ich uns in der nächsten Zeit eine zweite Schwangerschaft wünschen, fragen wir uns was am sinnvollsten wäre. Aktuell würde sich mein Elterngeld für Kind 2 ja an meiner ehemaligen 100% Stelle berechnen & das wäre super wenn das natürlich trotz Nebentätigkeit oder ähnlichem nicht ändern würde. Konnte ich meine Problematik verständlich beschreiben? Ich hoffe du kannst mir einen Rat geben. Liebe Grüße und vielen Dank im voraus.
Liebe Denise,
vielen Dank für deinen Kommentar! So allgemein kann ich dir das leider nicht beantworten. Du kannst gerne einen Termin mit mir vereinbaren und wir rechnen gemeinsam aus, wie sich dein Elterngeld bei den verschiedenen Möglichkeiten berechnet. Deine Aussage, dass sich das Elterngeld auf jeden Fall an deiner 100%-Stelle orientiert, kann ich nicht bestätigen; es kommt ja auch sehr auf den Zeitpunkt an bzw. welche Kalendermonate für die nächste Elterngeld-Berechnung herangezogen werden sollen. Ich empfehle dir dringend, dich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ ist die perfekte Unterstützung: es enthält alle wichtigen Regelungen und jede Menge Tipps in übersichtlicher, leicht verständlicher Darstellung.
Liebe Grüße, Verena
Ich hoffe ich kann folgende Situation bald ändern. Ich bin jetzt in Teilzeit während der Elternzeit und der Kraft, die mich entlasten sollten wurden nun andere Aufgaben zugeteilt, so dass ich keine Arbeit abgeben kann. Ich habe Schwierigkeiten die Arbeit, die ich früher in 40 Wochenstunden erledigt habe in 25 Wochenstunden zu erledigen. Der geringere Verdienst durch die Teilzeit trägt auch nicht zur Erhöhung der Motivation bei. Auch bin ich sehr dankbar für die Möglichkeit Elternteilzeit machen zu dürfen, wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen sind. Es tut mir leid, wenn ich mich ausgenutzt fühle.
Das ist natürlich eine unglückliche Situation und nicht im Sinne der Teilzeitregelung. Du könntest die Teilzeit in Elternzeit immerhin auf 30 Wochenstunden erhöhen, sodass du mehr Gehalt für die Mehrarbeit bekommst. Oder du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber, dass ihr einvernehmlich die Elternzeit beendet und du mehr als 30 Wochenstunden arbeiten kannst.
Wenn du gar nicht mehr Stunden arbeiten, sondern einfach weniger zu tun haben möchtest, sprich mit deinem Vorgesetzten oder einem Betriebsrat. Hast du schon mit deinem Arbeitgeber über mögliche Lösungen gesprochen? Je nachdem, was du beruflich machst, kannst du auch Arbeit liegen lassen? Es ist ja nicht in Ordnung, wenn dein Arbeitgeber deine Teilzeit-Situation ausnutzt. Egal, ob es sich um Teilzeit in Elternzeit oder normale Teilzeit handelt.
Hallo,
ich habe in einem anderen Artikel gelesen, das bei Teilzeit in Elternzeit Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni etc. wegfallen. Stimmt das?
Ansonsten spricht doch nur der Kündigungsschutz für die Teilzeit in Elternzeit gegenüber der „normalen“ Teilzeit, oder? Mein AG würde mir nämlich auch im Anschluss Teilzeit gewähren, weshalb ich aktuell abwäge welches Modell ich wähle.
Dürfen zu den 30 Stunden auch Überstunden anfallen die man wieder abbauen kann?
Lieben Dank und Gruß
Vanessa
Hallo Vanessa,
nach meinem Kenntnisstand erhältst du bei Teilzeit in Elternzeit die gleichen Sonderzahlungen wie bei „normaler“ Teilzeit. Je nachdem, was im Arbeits-/Tarifvertrag geregelt ist, kann es sein, dass du während der Elternzeit kein Weihnachtsgeld bekommst. Während der Teilzeit in Elternzeit sollte es keine Einschränkungen geben. Wenn du unsicher bist, frag deinen Arbeitgeber.
Ein Argument für die Teilzeit in Elternzeit könnte sein, wenn du ein weiteres Kind in diesem Zeitraum planst. Dann könntest du vor Beginn der Mutterschutzfrist die Elternzeit vorzeitig beenden und Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie beim vorherigen Kind erhalten.
Sobald du mehr als 30 Wochenstunden arbeitest, endet die Elternzeit. Das könnte also ein Argument für „normale“ Teilzeit sein.
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena, ich habe ähnliche Fragen wie Erika, kann dazu aber eine Antwort finden. Was ist wenn man bei Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger werde und Beschäftigungsverbot erhält (hatte ich bereits in der 1. Schwangerschaft. Erhalte ich das Teilzeit-Gehalt weiterhin bis zur Geburt? Erhalte ich bei Kündigung der Elternzeit vom ersten Kind dennoch dass Nettogehalt im Mutterschutz von vor der 1. Geburt? Liebe Grüße Julia
Hallo Julia,
im Beschäftigungsverbot erhältst du Mutterschutzlohn. Dieser ist so hoch wie das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft. Ob du Teilzeit in Elternzeit oder „normale“ Teilzeit arbeitest, spielt hier keine Rolle. Das Beschäftigungsverbot hat auch keinen Einfluss auf deinen Mutterschutz und dein Mutterschaftsgeld.
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße, Verena
Hallo.
Vielen Dank für diesen Beitrag!
Wenn ich nach Geburt drei Jahre Elternzeit anmelde, ich aber schon weiß, dass ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte, habe ich dann überhaupt Anspruch auf einen Job oder kann mein Arbeitgeber dies ablehnen und „muss“ mir erst nach den drei Jahren einen Job anbieten?
Elterngeld beantrage ich dann nur für das erste Jahr! Es entstehen also keine finanziellen Nachteile, wenn ich nach dem Jahr wieder arbeiten gehe, oder?
In die Rentenkasse zahle ich, wenn ich wieder anfange zu arbeiten, wahrscheinlich genauso ein, als wenn ich in normaler Teilzeit arbeite, oder?
Vielen Dank vorab und Liebe Grüße,
Susanne
Hallo Susanne,
wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, hast du ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit. Und zwar:
– wenn dein Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt
– wenn du schon mindestens 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist
– wenn Du mindestens 2 Monate lang Teilzeit mit mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden arbeiten möchtest und
– wenn keine dringenden betrieblichen Gründe gegen deine Teilzeit in Elternzeit sprechen.
Nein, finanzielle Nachteile entstehen dir nicht, wenn du nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Rentenversicherungsbeiträge zahlst du ganz normal in Abhängigkeit von deinem Gehalt. Hinsichtlich deiner Rentenversicherungsansprüche kann sich das auch vorteilhaft auswirken, siehe Familienportal: „Wenn Sie neben der Kindererziehung arbeiten, werden die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit und diejenigen, die Sie für die Kindererziehung bekommen, zusammengerechnet. Die Summe beider Beiträge wird nur dann begrenzt, wenn sie höher ist, als die Beitragsbemessungsgrenze, also der Verdienstgrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden müssen.“
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-rentenversicherung-zahlen–124868
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich arbeite zur Zeit in Teilzeit in Elternzeit (Beamtin).
Im Juni 2021 erwarten wir unser zweites Kind. Wie wird das Elterngeld berechnet? Zählt trotzdem das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt? Oder verschafft mir meine „Teilzeit in Elternzeit“ Vorteile bei der Berechnung des Elterngeldes?
Ich freue mich über eine Rückmeldung!
Vielen Dank und liebe Grüße!
Liebe Laura,
die Teilzeit in Elternzeit verschafft dir Vorteile beim Mutterschaftsgeld bzw. während der Mutterschutzfrist kannst du das Mutterschaftsgeld (bzw. du als Beamtin deine Bezüge) in gleicher Höhe wie beim ersten Kind erhalten, wenn du vor Beginn der Mutterschutzfrist deine Elternzeit beendest.
Das Elterngeld wird regulär nach den 12 Monaten berechnet (es sei denn, du kannst Monate im Bemessungszeitraum ausklammern, weil du noch Elterngeld bis einschließlich 14. Lebensmonat für dein erstes Kind erhalten hast).
In diesen Videos habe ich etwas dazu erläutert:
https://youtu.be/blem3t28nBY
https://www.bambini-und-business.de/berechnung-elterngeld-zweites-kind/
Liebe Grüße
Verena
Hallo.
Danke für den Artikel.
Mein Mann war vor der Elternzeit schon in Teilzeit. Hat er Anspruch auf Elterngeld wenn er währenddessen wieder „nur“ 20 Stunden/ Woche arbeitet? Das wäre das selbe Pensum wie vor er Elternzeit.
Ja, hat er! Es kann nur sein, dass sein Elterngeld relativ niedrig ist durch sein Gehalt. Elterngeld ist ein finanzieller Ausgleich für fehlendes Einkommen, weil Eltern weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um ihr Baby zu kümmern. Wenn er genauso viel wie vorher verdient, kann es sein, dass er ggf. nur den Mindestbetrag erhält. Empfehlung: rechnet es mit dem ausführlichen Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal aus!
Herzliche Grüße und alles Gute für euch!!
Verena
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit.
Ich habe 2 Kinder (4 und 2 Jahre alt), beim ersten Kind habe ich zu Beginn des Mutterschutzes des zweiten die Elternzeit beendet und dann die Elternzeit von Kind 2 in Anspruch genommen. Nun läuft diese im Juli aus. Jetzt hat mein Arbeitgeber mich darüber informiert, das der Rest der Elternzeit von Kind 1 (ca. 15Monate) sozusagen „verfallen“ ist. Ist dies korrekt? Ich dachte immer, ich könnte diese Zeit dann hinten an hängen.
Danke schon mal für eine Rückantwort!
Lg Carolin
Liebe Carolin,
wie ärgerlich! Nein, die 15 Monate Elternzeit sind nicht verfallen und du kannst sie bis zum 8. Geburtstag deines Kindes in Anspruch nehmen. Die Regelung sieht vor, dass du 24 der 36 Monate Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus nehmen kannst. Ab dem 3. Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von 13 (statt 7) Wochen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn es sich bei deinem älteren Kind um den 3. Abschnitt seiner Elternzeit handelt, könnte der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen die Elternzeit ablehnen (aber auch nur dann). Und wenn ich es richtig verstehe, geht es erst um das 2. Mal, dass du Elternzeit für dein älteres Kind nehmen möchtest. Richtig?
Unter folgendem Link findest du die Details vom Bundes-Familienministerium. Vielleicht kannst du mit dieser Grundlage in das Gespräch mit deinem Arbeitgeber gehen? https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen–124812
Übrigens schreibe ich gerade an einem neuen Buchprojekt rund um die Fragen, die sich mit einem weiteren Kind ergeben. Dazu gehören auf jeden Fall die Unterbrechung und Verteilung der Elternzeit mehrerer Kinder.
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen–124812
Hallo.Ich werde bald wieder arbeiten das heißt Teilzeit für den Anfang und möchte nach einem halben Jahr wenn alles mit den Zwillingen klappt wieder vollzeit arbeiten.Mein Arbeitgeber ist offen für alles und einverstanden eine Frühschicht 3Tage zu arbeiten und in der Spättschicht 3Tage zu arbeiten.Jetzt ist die Frage da ich meine Elternzeit voll im ersten Jahr auszahlen lassen habe sind ja 2 Jahre ohne Bezahlung offen.Ist es überhaupt sinnvoll weiter mit meinem Arbeitsmodell noch dazu zu nehmen diese Elternzeit?Was mein Arbeitgeber nicht weiß wenn ich wieder nach dem haben Jahr in Vollzeit gehe ist ein weiteres Kind geplant.Was wäre für mich am besten?
Liebe Sandra,
vielen Dank für deinen Kommentar. Bitte hab Verständnis, dass ich an dieser Stelle keine Beratung durchführen kann. Zumal ich deine Situation nicht vollständig kenne und damit nicht einschätzen kann. Was ich dir zumindest sagen kann: bei der Elternzeit von Zwillingen solltest du darauf achten, dass du für beide Zwillinge jeweils nur 2 Jahre Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus nehmen kannst. Das bedeutet, dass es Sinn machen kann, zunächst 1 Jahr Elternzeit für den einen Zwilling und danach 1 Jahr Elternzeit für den anderen Zwilling zu nehmen, wenn du keine Elternzeit „verschenken“ möchtest. Möglicherweise spielt das aber keine Rolle für dich, wenn du Vollzeit arbeitest und ein weiteres Kind planst und du für dieses ja ebenfalls neue Elternzeit-Ansprüche erhältst.
Zum Thema Elternzeit und Elterngeld bei Zwillingen habe ich mal ein Video gemacht. Du findest es hier: https://youtu.be/8zDvWJRUGCc
Liebe Grüße und alles Gute für dich! Verena
Super danke für diesen Artikel. Ich wollte gerne mehr als 30 Stunden in Teilzeit in Elternzeit gehen. Nun weiß ich, dass dies leider nicht möglich ist.
Schade, da ich die Vorteile der Elternzeit nicht aufgeben möchte.
Hallo Verena,
danke für die Auflistung. Hilft mir extrem weiter. Was mir noch nicht klar ist, ist der Punkt mit einem potentiellen 2. Kind. Bekomme ich dann das Elterngeld auf Grund meines 100% Gehalts von vor dem ersten Kind nicht nur wenn ich noch im ElternGELD bezug bin? Sonst kann ich ja 3 Jahre Elternzeit beantragen, in TZ arbeiten und wenn das 2 Kind innerhalb der 3 Jahre kommt (auch wenn ich kein ElternGELD mehr bekomm) bekomm ich das Elterngel auf Grundlage meines 100% Gehalts?
Würde mich riesig über ne kurze Einschätzung freuen.
lG
Nadine
Liebe Nadine,
nein, das ist so nicht richtig (Deine Aussage zur Elternzeit ist richtig, zum Elterngeld nicht). Schau bitte mal unter meinen Kommentar von Rosa.
Herzliche Grüße!
Hallo,
aber wie macht man das dann?
In meinem Fall würde das also bedeuten:
– ich arbeite gerade in TZ während meiner EZ bei meinem AG
– Kind ist 2 und erhalte natürlich auch kein Elterngeld mehr
– bin tatsächlich jetzt im 3. Monat schwanger und mein AG weiß Bescheid
Ist das nicht merkwürdig, wenn ich jetzt die EZ kündige? Wie kann ich das begründen beim AG?
Hallo Dora,
erst einmal Gratulation zur Schwangerschaft! Wenn dein Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informiert ist, ist doch alles klar. Du musst ihm nur mitteilen, ob du deine Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist von Kind Nr. 2 unterbrechen oder beenden möchtest. Wie soll es nach der Mutterschutzfrist von Kind Nr. 2 weitergehen: willst du die Elternzeit von Kind Nr. 1 fortführen oder die Elternzeit von Kind Nr. 2 nehmen (das macht vermutlich mehr Sinn, wenn K1 bereits 2 Jahre alt ist)? Für den Arbeitgeber ist das nicht merkwürdig, das Vorgehen sollte ihm bekannt sein. Deine Begründung ist, dass du die Mutterschutzfrist deines Kindes in Anspruch nehmen möchtest. Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Formulare zur Anmeldung der Elternzeit an. Dort ist dieser Punkt häufig auch mit aufgelistet. Sprich mal mit deiner zuständigen Personalabteilung. Das sollte ganz einfach sein.
Alles Gute für dich!
Liebe Grüße, Verena
Hallo, das interessiert mich auch sehr! Ist es aber nicht so, dass der Bemessungszeitraum für das Elterngeld beim 2. Kind so berechnet wird, dass von den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz nur die Monate übersprungen werden, in denen Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes gezahlt wurde? So steht es jedenfalls hier https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq
Ich bin jetzt etwas verwirrt von deiner Antwort an Nadine. Könntest du das vielleicht nochmal kurz klarstellen?
Vielen Dank!
Hallo Rosa, du hast völlig Recht! Danke für die Nachfrage!! Meine Antwort an Nadine bezog sich auf die Elternzeit, nicht auf das Elterngeld. Das habe ich jetzt korrigiert. (Und ich hoffe, Nadine liest es noch einmal….)
Hast du schon mein Video zur Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind gesehen? Dort habe ich es im Detail erläutert. Hier der Link dahin: https://www.bambini-und-business.de/berechnung-elterngeld-zweites-kind/.
Im Rahmen der 24 Elternzeit-Tipps aus dem Elternzeit-Handbuch habe ich ein weiteres Video gemacht, in dem es darum geht, was bei Kind Nr. 2 zu beachten ist. Schau auch gerne hier vorbei:
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße
Verena
Gibt es auch Unterschiede bezüglich des Urlaubsanspruchs? In der Elternzeit wird mein Urlaubsanspruchs ja pro Monat um jeweils ein Zwölftel gekürzt. Gibt es da einen Unterschied zwischen „Teilzeit in Elternzeit“ und „normaler Teilzeit“?
Es gibt keinen Unterschied beim Urlaubsanspruch bei normaler Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit. Wenn du in Vollzeit Anspruch auf 30 Tage und somit 6 Wochen hast, bleibt es dabei, dass du – in Abhängigkeit von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche – weiterhin 6 Wochen Urlaub hast.
Dass dein Urlaubsanspruch in der Elternzeit pro Monat um ein Zwölftel gekürzt wird, gilt nur, wenn du zu Hause bist und nicht arbeitest. Übrigens erfolgt die Kürzung auch nur für ganze Kalendermonat. Sobald du nur einen Tag im Kalendermonat arbeitest, wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt.
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße, Verena
Hallo,
ich setze mich leider gerade sehr intensiv mit dem Thema auseinander, da mein Arbeitgeber mir keine Teilzeit in Elternzeit gewährt. Der „Anspruch“ darauf ist extrem vage. Die Gesetzgebung unspezifisch. Aktuell ist man leider als Frau auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angebiesen. Sein „Recht auf Teilzeit in ELternzeit“ kann man kaum durchsetzen, wenn ich das richtig verstehe.
Ich denke, die Thematik sollte durchaus in den Artikel aufgenommen werden. Allein in meinem Bekanntenkreis betrifft das sehr viele Frauen aus sehr unterschiedlichen Branchen.
Über dieses Thema wird leider kaum gesprochen, es sogar tabuisiert.
„Dann sind die Frauen es wohl nicht wert“. Das man vorher eine angesehe Position und hervorragenste Arbeitszeugnisse hat, spielt dann auf einmal keine Rolle mehr.
Ich möchte keinem Angst machen, ich möchte aber dringend ermutigen sich nicht mundtod machen zu lassen, wenn man in der Situation ist und auch bei noch so guten Verhätnis zum Arbeitgeber sich alles schriftlich bestätigen zu lassen was man ausmacht.
Anderes Thema:
Auch ist es meines Wissens so, dass der Arbeitgeber der Elternzeit, die man nach dem 3ten Lebensjahr des Kindes nehmen möchte, nicht zustimmen muss.
Wäre toll, wenn du das nachprüfen würdest. würde mich sehr interessieren.
Liebe Grüße
Linda
Liebe Linda, vielen Dank für deinen Kommentar. Leider höre ich auch immer wieder von Frauen, denen der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen die Teilzeit in Elternzeit verwehrt. Ich habe allerdings den Eindruck, dass diese Arbeitgeber die Ablehnung häufig unberechtigt aussprechen und ich kenne einige Fälle, in denen mit Hilfe eines rechtlichen Beistands schnell eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Thema arbeitsrechtlich relativ klar definiert. Insofern kann ich dir nur empfehlen, dich rechtlich beraten zu lassen oder den Arbeitgeber zu wechseln (wer möchte schon langfristig für jemanden arbeiten, der einem das Recht auf Teilzeit in Elternzeit abspricht?). Übrigens kenne ich auch positive Beispiele: Frauen, die in Teilzeit in Elternzeit befördert und mit Führungsaufgaben betraut werden. Es gibt sie durchaus, die familienfreundlichen Arbeitgeber.
Zu deiner 2. Frage: Wenn dein Kind über 3 Jahre alt ist und du den 3. Abschnitt deiner Elternzeit anmeldest, kann der Arbeitgeber ablehnen, und zwar nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Alles Liebe für dich!
Super Beitrag. Ich versuche gerade rauszufinden ob mein Arbeitgeber dann einen befristetetn Arbeitsvertrag als Ersatzkraft beantragen kann, wenn ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeite… Weil, wenn das kompliziert oder unmöglich ist, kann ich mir vorstellen, dass das ein Grund ist für den Arbeitgeber diese Teilzeit zu verwehren…. ich weiss nicht ob das als dringend betrieblicher Grund durchgehen würde…. Ich arbeite als wiss. Mitarbeiterin an einer Uni, und meine Chefin und unsere Sekretärin sind sehr nett und verständnisvoll, aber nicht gerade up to date bei allen Elternzeit und Vertragsfragen. Und die Sachbearbeiterin ist nicht immer sehr hilfreich.
Hallo Linda,
hmmm, an der Uni sind die Strukturen und Finanzierungen der Stellen ja sehr speziell. Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Viele Unis haben Stabsstellen zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, bei einigen heißt das zum Beispiel „Familienservice. Erkundige dich dort doch einmal, welche Möglichkeiten es gibt.
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin ist vielleicht auch dieser Artikel für dich interessant:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-als-wissenschaftliche-mitarbeiterin-oder-wissenschaftlicher-mitarbeiter-elternzeit-nehmen–124808
Alles Gute für dich!
Verena
Liebe Verena,
boa dankeschön für diesen Beitrag. Genau das habe ich die ganze Zeit nicht verstanden. Ich habe schon vor der Schwangerschaft in Teilzeit gearbeitet (bin nebenher noch freiberuflich) und fand, dass sämtliche Infos sich nur auf die „Teilzeit in Elternzeit“-Situation beziehen. Vielen Dank für diese Gegenüberstellung!
Herzliche Grüße,
Constanze
Vielen Dank, liebe Constanze! Das freut mich sehr!
Hallo,
Ich beginne nun im April wieder Teilzeit in Elternzeit. Aktuell ist meine Elternzeit aber erstmal bis zum 07.04.22 befristet. Wenn ich diese nun bis zum 07.04.23 verlängere und bis dahin evtl ein 2. Kind kommt dann würde das Elterngeld also wieder nach meinem VollzeitGehalt berechnet werden? Habe ich das richtig verstanden?
Liebe Grüße
Anni
Hallo Anni,
nein, das ist beim Elterngeld nicht automatisch so. Das Mutterschaftsgeld wäre in gleicher Höhe wie beim ersten Kind, wenn du weiterhin in Elternzeit wärst und diese zu Beginn der Mutterschutzfrist deines neugeborenen Kindes beenden würdest.
Das Elterngeld berechnet sich nach den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Wenn du in diesem Zeitraum Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat für dein älteres Kind erhalten hast, kannst du diese Monate ausklammern und durch Monate vor dem Mutterschutz deines älteren Kindes auffüllen. Es klingt in deinem Fall aber so, dass der Zeitraum zwischen den Kindern zu groß ist und du somit nicht ausklammern kannst.
Schau mal hier, hier findest du zwei Videos, in denen ich das erklärt habe.
https://www.bambini-und-business.de/berechnung-elterngeld-zweites-kind/
https://youtu.be/blem3t28nBY
Liebe Grüße
Verena
Hallo, Was ist wenn man bei Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger wird und in Mutterschutz geht. Erhält man dann das Elterngeld (und Mutterschaftsgeld) in gleicher Höhe wie bei der ersten Schwangerschaft (also Berechnungsgrundlage das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft) oder ist die Berechnungsgrundlage des neuen Elterngeldes, das verdiente Teilzeitgehalt in Elternzeit?
Hallo Chris,
vereinfacht gesagt: bei einer erneuten Schwangerschaft ist dann das Teilzeitgehalt die Berechnungsgrundlage. Genau genommen müsstest du genau schauen, welche 12 Monate beim nächsten Kind für die Berechnung des Elterngeldes gelten. Wenn du in diesen 12 Monaten komplett Teilzeit gerechnet hast, wird 12 x dieses Teilzeitgehalt herangezogen. Wenn du noch nicht 12 Monate gearbeitet hast, gehen möglicherweise einige Monate mit 0 € in die Berechnung. Oder ggf. können Monate ausgeklammert werden, weil du noch Elterngeld bis LM 14 für ein älteres Kind bezogen hast.
Ich habe dazu auch mal dieses Video gemacht: https://youtu.be/Na54FbEYyXY Vielleicht hilft dir das weiter?
Liebe Grüße und alles Gute!!
Verena
Der letztgenannte Vorteil bei Teilzeit in Elternzeit ist aus meiner Sicht nicht ganz korrekt – denn den Anspruch auf Partnerschaftsbonus haben Eltern aus meiner Sicht auch, wenn sie beide in „normaler“ Teilzeit von 25-30 Stunden außerhalb der Elternzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus ist nach meinem Verständnis nicht an die Elternzeit geknüpft. Oder übersehe ich etwas?
Hallo Lisa, danke für deinen Kommentar! Du hast Recht, der Partnerschaftsbonus ist nicht an die Elternzeit geknüpft. Man kann den Partnerschaftsbonus natürlich auch bei einem anderen Teilzeitmodell nutzen. Als ich den Text geschrieben habe, dachte ich an die Mütter und Väter, die weiterhin Vollzeit arbeiten und nur vorübergehend ihre Arbeitszeit in den vier Monaten, in denen sie den Partnerschaftsbonus beziehen, reduzieren möchten. In diesen Fällen ist die Teilzeit in Elternzeit das einfachste Modell zur Arbeitszeitreduzierung.
Wenn ich Teilzeit in Elternzeit arbeite und wieder schwanger werde und mir mein Arzt eine AU Bescheinigung ausstellt, bekomme ich dann trotzdem mein Gehalt weiter?
Hallo Verena,
Danke für diesen Beitrag! Das ist eine Information, die man einfach nicht bekommt und ich wäre jetzt fast naiverweise genau in diese „Teilzeitfalle“ getappt! Ich habe schon die Ergänzung von meinem Arbeitsvertrag zuhause liegen und jetzt ist mir erst gekommen, dass ich damit wohl meinen Anspruch auf Vollzeit abgebe!
Zwei Fragen habe ich noch:
1. Was ist mit dem Verdienst? Darf ich bei Teilzeit in Elternzeit ganz normal verdienen? Mein Elterngeld endet im Mai… dementsprechend dürfte ich dann normal verdienen?
2. Wie beantrage ich das korrekt? Was muss ich Arbeitgeber und auch Krankenkasse mitteilen?
Bei der KK hieß es, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene, ist die Elternzeit beendet…
Liebe Grüße
Verena
Liebe Steffi,
danke für deine Nachricht! Zu deinen Fragen:
1. Bei Teilzeit in Elternzeit kannst du ganz normal verdienen. Wenn es sich mit dem Elterngeldbezug überschneidet, kommt es möglicherweise zu Abzügen beim Elterngeld. Wenn dein Elterngeldanspruch beendet ist, kannst du soviel verdienen wie du möchtest.
2. Teilzeit in Elternzeit beantragst du spätestens 7 Wochen vorher bei deinem Arbeitgeber (mündlich oder schriftlich). Es empfiehlt sich, bereits in dem Antrag deine gewünschten Arbeitszeiten anzugeben, also Anzahl und Verteilung der Wochenstunden sowie Uhrzeiten. Wenn dein Arbeitgeber dem nicht widerspricht, gelten sie als genehmigt.
(Hinweis: Sind alle Voraussetzungen für Teilzeit in Elternzeit erfüllt, u.a. dass bei deinem Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind? Sonst hast du keinen Anspruch darauf.) Die Aussage der KK ist nicht korrekt. Möglicherweise meinte sie, dass du dann KK-Beiträge zahlen musst, wenn du mehr als 450 € verdienst?
Alles Gute für deinen Wiedereinstieg!
Herzliche Grüße, Verena
Was ist wenn man bei Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger wird und Beschäftigungsverbot erhält? Welche Zahlungen erhält man in welcher Höhe? Erhlte ich das Teilzeit-Gehalt weiterhin bis zur Geburt? Erhalte ich bei Kündigung der Elternzeit vom ersten Kind dennoch dass Nettogehalt im Mutterschutz von vor der 1. Geburt?
Hallo,
lieben Dank für diesen tollen Artikel.
Wie wird das denn in der Praxis gehandhabt, wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet.
Mein ursprünglicher Vollzeitvertrag bleibt ja bestehen, erhalte ich dann einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag, oder wird das einfach „schriftlich“ per E-Mailverkehr oder eben Postverkehr festgelegt?
Liebe Grüße Ramona
Liebe Lisa,
danke für deinen Kommentar. Richtig, dein Vollzeit-Vertrag bleibt bestehen. Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, erhältst du eine schriftliche Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Wie dein Arbeitgeber das genau handhabt, musst du bitte mit ihm abstimmen.
Viele Grüße und einen guten Wiedereinstieg in Teilzeit in Elternzeit!
Verena
Hallo
Vielen lieben Dank für den tollen Beitrag. Eine Frage habe ich zur elternzeit von 3 Jahren. Zum einen hat man ja theoretisch danach den Anspruch auf eine Vollzeitstelle wieder und zum anderen hab ich gehört,dass auch das Gehalt in der elternzeit wenn man teilzeit arbeitet, das gleiche bleibt (natürlich anteilig?)und nicht anders eingestuft werden kann. Ist das richtig?
Hallo Alexandra,
schön, dass dir der Beitrag weiterhilft. Ja, beides ist richtig!
Liebe Grüße, Verena