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Die Frage aller Fragen von Müttern und Vätern, die in Teilzeit arbeiten möchten:

Was sind die Vorteile von „Teilzeit in Elternzeit“ gegenüber „normaler“ Teilzeit? Welches Arbeitszeitmodell soll ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren?

Kurz vorweg, bevor wir ins Detail gehen: Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile der Teilzeit in Elternzeit. Zumindest in den meisten Fällen (Ausnahmen sind wie überall denkbar).

Was sind die Vorteile der Teilzeit in Elternzeit?

  • Du hast weiterhin einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Du bist flexibler mit Deiner Stundenanzahl von 15 – 32 Wochenstunden (unter Beachtung der Antragsfristen).
  • Du kannst Deine Wunsch-Arbeitszeiten im Antrag angeben; sofern der Arbeitgeber nicht widerspricht, gelten sie als genehmigt.
  • Wenn Du ein weiteres Mal schwanger werden solltest, kannst Du zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind die Elternzeit des älteren Kindes kündigen und erhältst die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe wie beim älteren Kind.
  • Du hast nach der Elternzeit einen Anspruch auf Vollzeit (bzw. was vor der Elternzeit vereinbart war).
  • Im Falle eines Abfindungsangebotes Deines Arbeitgebers werden deine finanziellen Ansprüche (deine Abfindung) auf Grundlage der Vollzeit ermittelt.
  • Dein Arbeitgeber darf deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur in dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (bei der „normalen“ Teilzeit bereits aus betrieblichen Gründen); damit ist es für den Arbeitgeber schwieriger, Teilzeit in Elternzeit abzulehnen.

Gibt es Nachteile bei der Teilzeit in Elternzeit?

  • Pro Kind stehen dir 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn du die 3 Jahre vollständig „aufgebraucht“ hast, hast du keinen weiteren Anspruch auf Elternzeit. Es sei denn, du hast ein weiteres Kind, für das du noch Elternzeit übrig hast. Wenn nicht, kehrst du nach der Elternzeit zu deiner ursprünglichen Arbeitszeit (Vollzeit?) zurück.
  • Einige Familien sparen sich Elternzeit auf, um sich zu einem späteren Zeitpunkt noch eine längere Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Warum? Um zum Beispiel vor der Einschulung eine größere Reise zu machen oder die im Ausland lebende Familie länger zu besuchen. Manchmal besteht auch der Wunsch, die Einschulung und das erste Schuljahr intensiver zu begleiten, dann kann eine Arbeitszeitreduzierung ganz einfach über Teilzeit in Elternzeit erfolgen. Achtung: Dafür muss dann noch ausreichend Elternzeit zur Verfügung stehen.

Was sind die Vorteile der vertraglich vereinbarten Teilzeit ?

  • Du kannst auch mehr als 32 Wochenstunden bzw. „vollzeitnah“ arbeiten. Das ist bei der Teilzeit in Elternzeit nicht möglich. (Die Elternzeit kannst Du nur vorzeitig beenden, wenn Dein Arbeitgeber dem zustimmt).
  • Du sparst Dir Elternzeit auf, die Du ggf. zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst (z.B. Auszeit für eine berufliche Neuorientierung, Weltreise vor der Einschulung oder zum 1. Schuljahr).
  • Die aufgesparte Elternzeit kannst Du übrigens auch bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen. Du benötigst lediglich eine Bescheinigung von Deinem alten Arbeitgeber, wie lange Du Elternzeit in Anspruch genommen hast.

Was sind die Nachteile der vertraglich vereinbarten Teilzeit?

  • Du hast keinen Anspruch auf Vollzeit. Dies ist meiner Meinung nach der größte Nachteil der Teilzeitvereinbarung. Im allerschlimmsten Fall bleibst du auf der jetzt vertraglich vereinbarten Anzahl deiner Arbeitsstunden bis zum Rentenalter sitzen. Sind einmal 19 Wochenstunden vereinbart, gilt diese Wochenzahl bis du dich mit deinem Arbeitgeber auf eine andere Stundenzahl einigst. Hier kommt es also auf die Motivation sowie die wirtschaftliche und personelle Situation deines Arbeitgebers an. Wenn er Personalbedarf hat, ist er sicherlich gerne bereit, deine Stundenanzahl wieder zu erhöhen. Ist dies nicht der Fall, kannst du dich nur auf eine andere Stelle bewerben, die mit einer höheren Stundenzahl ausgeschrieben ist.
  • Im Umkehrschluss hast du bei diesem Modell im Vergleich zur Teilzeit in Elternzeit keinen Kündigungsschutz und eine Abfindung oder das Mutterschaftsgeld beim nächsten Kind werden auf Grundlage deines Teilzeitgehaltes gerechnet.

Welche Alternativen gibt es zur Teilzeit in Elternzeit oder der „normalen“ Teilzeit?

Befristete Teilzeit

Du kannst mit deinem Arbeitgeber Teilzeit vereinbaren und diese zeitlich befristen. Damit wahrst du dir das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt wieder Vollzeit zu arbeiten. Du hast jedoch keinen Anspruch auf die zeitliche Befristung deiner Teilzeit. Dein Arbeitgeber muss dazu bereit sein.

Brückenteilzeit

Seit Anfang 2019 gibt es das Gesetz zur Brückenteilzeit. Diese ermöglicht dir, für einen befristeten Zeitraum von ein bis 5 Jahren Teilzeit mit deinem Arbeitgeber zu vereinbaren. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorliegen, unter anderem dass der Arbeitgeber mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

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