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Für wen ist dieser Tipp relevant?

Dieser Blogbeitrag ist für dich interessant, wenn du schwanger bist und dir Sorgen um dein Elterngeld machst, weil du in den 12 Monaten vor der Geburt nicht vollständig gearbeitet hast. [Oder wenn du deine Steuerklasse etwas zu spät gewechselt hast, sodass die neue Steuerklasse beim Elterngeld leider nicht berücksichtigt wird.]

Anhand eines Beispiels zeige dir, wie du mehr Elterngeld erhalten kannst, indem du auf die automatische Ausklammerung des Mutterschutzes für den ersten Monat des Mutterschutzes verzichtest und somit zumindest einen „0 Euro-Monat“ weniger im Bemessungszeitraum deiner Elterngeld-Berechnung hast.

Bekommst du bei deinem nächsten Kind weniger Elterngeld als beim ersten Kind?  

Ein schwacher Trost: Du bist nicht alleine. Viele Mütter bekommen beim zweiten und dritten Kind weniger Elterngeld als beim ersten Kind. Warum? Dafür gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel:

  • Weil sie „zwischen“ den Kindern nicht Vollzeit, sondern „nur“ Teilzeit gearbeitet haben und somit weniger Einkommen im sogenannten Bemessungszeitraum, der für die Berechnung des Elterngeldes relevant ist, verdient haben.
  • Oder weil sie nicht lange genug, also nicht im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten gearbeitet haben. Dann fließen die Monate ohne Einkommen mit „0 Euro“ in die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt ein.

Gehörst du zur zweiten Gruppe? Dann kann dir der folgende Tipp vielleicht weiterhelfen.

[Es gibt ein paar Möglichkeiten, diese Situation frühzeitig zu vermeiden, indem du zum Beispiel lange genug wieder Vollzeit arbeitest oder beide Kinder „ganz schnell“ hintereinander bekommst oder wenn du selbstständig bist. Darum geht es in diesem Artikel allerdings nicht. Wenn du mehr dazu erfahren möchtest, empfehle ich dir mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“.]

Tipp für mehr Elterngeld für diejenigen, die „0 Euro-Monate“ in ihrem neuen Bemessungszeitraum haben  

Grundsätzlich geht es bei der Höhe des Elterngeldes immer um die Frage, wie hoch dein durchschnittliches Einkommen vor der Geburt im sogenannten Bemessungszeitraum war. [Siehe dazu auch meinen Blogbeitrag „Wie hoch wird mein Elterngeld sein?“.]

Normalerweise beinhaltet der Bemessungszeitraum die 12 Kalendermonate vor der Geburt. Das gilt vor allem für die (angestellten) Väter und alle Mütter, die kein Mutterschaftsgeld erhalten (zum Beispiel Mütter ohne Arbeitsvertrag, Beamtinnen und zum Teil Selbstständige).

Für angestellte Mütter, die Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld haben, ist das anders. Für sie gelten die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Warum? Als Einkommensersatzleistung wird das Mutterschaftsgeld nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Um die Mütter mit Mutterschaftsgeld nicht schlechter zu stellen, klammert die Elterngeldstelle automatisch die Mutterschutzmonate beim Bemessungszeitraum aus und nimmt die 12 Kalendermonate, bevor der Mutterschutz beginnt.

Beispiel:

  • Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 7.7.2023.
  • Bemessungszeitraum für den Vater:
    • 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt = Juli 2022 bis Juni 2023.
  • Bemessungszeitraum für die Mutter:
    • 6 Wochen vorher beginnt der Mutterschutz am 26.5.2023.
    • 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt = Mai 2022 bis April 2023.

In diesem Beispiel würde das Elterngeld der Mutter also davon abhängen, was sie zwischen Mai 2022 und April 2023 verdient hat.

Problem: Mutter hat nur in 8 von 12 Monaten gearbeitet.

Nehmen wir mal an, unsere Beispiel-Mama – nennen wir sie Maren – hat bereits eine Tochter, die erst im August 2022 in die Kita gekommen ist. Maren konnte daher erst ab September 2022 wieder arbeiten. Sie arbeitet in Teilzeit und verdient 2.000 EUR (Beispiel, damit wir leichter rechnen können). Somit fließt in die Berechnung ihres Elterngeldes für das zweite Kind folgendes Einkommen ein:

  • Mai 2022 – August 2022= 4 x 0 Euro = 0 Euro.
  • September 2022 – April 2023 = 8 x 2.000 Euro = 16.000 Euro.
  • Das ergibt ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 1.333,33 Euro (16.000:12) im Bemessungszeitraum.
  • Stark vereinfachte Elterngeld-Berechnung: 65 % von 1.333,33 Euro = 866,67 Euro Basiselterngeld.

Wenn Maren „nichts unternimmt“, wird sie bei ihrem nächsten Kind ca. 867 € Basiselterngeld erhalten.

 

Prüfe, wie sich dein Elterngeld verändert, wenn du auf die Ausklammerung des Mutterschutzes teilweise verzichtest!

Nun besteht die Möglichkeit, dass Maren in ihrem Elterngeld-Antrag angibt, dass sie auf die automatische Ausklammerung der Monate im Mutterschutz teilweise verzichtet. In ihrem konkreten Fall macht es Sinn, dass sie auf die Ausklammerung des Monats, in dem ihr Mutterschutz beginnt, Mai 2023, verzichtet. Denn das bedeutet Folgendes für sie:

  • Ihr Bemessungszeitraum verschiebt sich auf Juni 2022 bis Mai 2023.
  • Ihr Einkommen im Bemessungszeitraum verändert sich dadurch:
    • Juni 2022 – August 2022 = 3 x 0 Euro = 0 Euro.
    • September 2022 bis April 2023 = 8 x 2.000 Euro = 16.000 Euro.
    • Mai 2023 = Gehalt vom 1. bis 25.5.2023 (Mutterschutz beginnt am 26.5.2023) = 1.667 Euro.
  • Das ergibt ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 1.472,25 Euro (17.667:12) im Bemessungszeitraum.
  • Stark vereinfachte Elterngeld-Berechnung: 65 % von 1.472,25 Euro = 956, 96 Euro.

Wenn Maren also auf die Ausklammerung des Monats Mai 2023 verzichtet und das in ihrem Elterngeld-Antrag angibt, wird sie circa 90 Euro mehr Elterngeld erhalten. Auf 10 Monate hochgerechnet sind das in Summe 900 Euro mehr Elterngeld.

So füllst du den Elterngeld-Antrag korrekt aus.

Hier zeige ich dir anhand eines Elterngeld-Antrags in NRW, wie du im Elterngeld-Antrag angibst, dass im Bemessungszeitraum auf die Ausklammerung der Mutterschutz-Monate teilweise – hier konkret für den Monat Mai 2023 – verzichten möchtest. 

Die Elterngeld-Anträge sehen in jedem Bundesland anders aus, du wirst aber auch in deinem Antrag irgendwo die Möglichkeit haben, diese Information beim Bemessungszeitraum anzugeben. 

Elterngeld-Antrag richtig ausfüllen, wenn auf die Ausklammerung der Mutterschutz-Monate teilweise verzichtet wird. Blogbeitrag von Verena Dias
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Wann kannst du noch von diesem Tipp profitieren?

  • Wenn ihr zum Beispiel eure Steuerklassen vor der Geburt gewechselt habt, um mehr Elterngeld zu bekommen, dies aber zu spät gemacht habt. Möglicherweise hilft es euch auch in diesem Fall, den Bemessungszeitraum zu verändern, indem du auf die (teilweise) Ausklammerung der Mutterschutzmonate verzichtest.
  • Wenn du starke Gehaltserhöhungen hattest und einen von den „neueren“ Monaten mit höherem Gehalt in deinem Bemessungszeitraum haben möchtest.

Hinweis: Rechne nach, inwieweit sich das Ausklammern für dich lohnt.

Es lohnt sich in der Regel nur, wenn das Gehalt aus diesem unvollständigen Monat höher ist als das Gehalt in dem Kalendermonat, der aus deinem veränderten Bemessungszeitraum herausfällt! Tendenziell ist es hilfreich, wenn dein Mutterschutz erst in der zweiten Hälfte oder noch besser am Ende des Kalendermonats beginnt, weil du dann möglichst viel Gehalt in diesem unvollständigen Monat hast.

Abschließender Tipp für die „Fortgeschrittenen“

Die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin musst du nicht zwingend einhalten. Du kannst auch freiwillig weiterarbeiten und somit selber entscheiden, wann dein Mutterschutz beginnt. Über diesen Weg beeinflusst du also, wann dein Mutterschutz beginnen soll, zum Beispiel erst am Ende eines Kalendermonats, dass und du solange Gehalt statt Mutterschaftsgeld erhältst. Vorausgesetzt natürlich, dass du dafür körperlich fit genug bist.

Was bedeutet das für dich persönlich?

Hast du schon geprüft und ausgerechnet, ob der hier vorgestellte Tipp für dich funktioniert und was er genau bedeutet? Schreib mir gerne einen Kommentar. Ich bin sehr gespannt!

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„Wie viel Elterngeld bekomme ich beim 2. Kind?“ 

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Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.

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Sowohl das Buch als auch der Kurs beinhalten alle Infos, Tipps und Checklisten aus meinem beliebten Infoabend „Elternzeit, Infoabend „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, den ich schon über 100 Mal mit mehr als 1.000 Paaren live gehalten habe.

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Titelbild des Buchs "Elternzeit, Elterngeld & Co." für Schwangere und (werdende) Eltern von Verena Dias, Gründerin von Bambini & Business und BellyPenny
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