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In den letzten Wochen sind mir vermehrt Fragen zum Kündigungsschutz für Eltern gestellt worden, sowohl von Schwangeren als auch von Müttern in Elternzeit sowie von werdenden Vätern. Vielleicht ist es Zufall, vielleicht sind die Zeiten und Arbeitssituationen aber auch so, dass Eltern sich vermehrt Sorgen um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes machen.

Wenn du Beamtin oder Beamter bist und somit quasi unkündbar bist, ist dieser Beitrag wahrscheinlich weniger interessant für dich als wenn du in der freien Wirtschaft arbeitest. In diesem Artikel erfährst du, wie der Kündigungsschutz für (werdende) Mütter und Väter aussieht.

Kündigungsschutz für die (werdende) Mutter

Die werdenden Mütter unter uns können sich relativ entspannt zurücklehnen. Mit Beginn der Schwangerschaft gilt für dich ein besonderer Kündigungsschutz, der auch für die nahtlos übergehende Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) gilt. Dies ist im Mutterschutzgesetz geregelt.

Wenn du nach der Mutterschutzfrist (also 8 Wochen nach der Geburt) noch nicht wieder arbeiten, sondern in Elternzeit gehen möchtest, gilt für dich weiterhin ohne Unterbrechung ein besonderer Kündigungsschutz – der Kündigungsschutz gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; und zwar so lange, wie du in Elternzeit bist, unabhängig davon, ob du während der Elternzeit „nur“ zu Hause bist oder Teilzeit in Elternzeit arbeitest.

Insgesamt kann man also sagen, dass die (werdende) Mutter vor einer möglichen Kündigung gut geschützt ist. Eine Kündigung kann in der Regel erst nach Beendigung der Elternzeit erfolgen.

Ausnahme: Still-Beschäftigungsverbot

Anders ist das, wenn die Mutter statt Elternzeit in ein Still-Beschäftigungsverbot geht. Dann hat sie keinen Kündigungsschutz, aber so viele andere finanzielle Vorteile, dass das aus meiner Sicht zu verschmerzen sein sollte. Mehr zum Still-BV findest du in diesem Blog-Artikel.

Bei den Vätern ist es leider nicht ganz so komfortabel.

Kündigungsschutz für den Vater

Natürlich gilt auch für den Vater der besondere Kündigungsschutz im Rahmen der Elternzeit, allerdings erst während der Elternzeit beziehungsweise mit Beginn der Anmeldung der Elternzeit; leider erst frühestens eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist.

Was heißt das konkret?

Wenn euer Kind noch keine 3 Jahre alt ist, gilt für dich als Vater der Kündigungsschutz frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn du diese deinem Arbeitgeber mitteilst.

Sobald euer Kind 3 Jahre oder älter ist, verlängert sich die Anmeldefrist von 7 auf 13 Wochen, sodass der Kündigungsschutz erst ab 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit mit Mitteilung an den Arbeitgeber gilt.

Eingeschränkter Kündigungsschutz bei 2 unabhängigen Elternzeit-Monaten

Nun ist es in der Realität so, dass sehr viele Väter „nur“ 2 Monate Elternzeit nehmen und zwar häufig nicht am Stück, sondern zum Beispiel einen Monat direkt ab Geburt und den zweiten Monat im darauffolgenden Monat (zum Beispiel für eine längere Urlaubsreise mit der Familie) oder um den 1. Geburtstag des Kindes herum (um zum Beispiel die Eingewöhnung in der Kita zu begleiten, während die Mutter in die Arbeitswelt zurückkehrt).

[Wenn dich das Thema beschäftigt, empfehle ich dir meinen Blogartikel zum „Vaterschaftsurlaub“.]

In diesem Fall gilt der Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Anmeldung sowie im ersten Elternzeit-Monat und im zweiten Elternzeit-Monat, nicht aber zwischen den beiden Elternzeit-Monaten. Ich persönlich finde, dass dies im Elternzeit-Gesetz verbesserungswürdig ist, weil es nicht den Schutz für Eltern (in diesem Fall der Väter) einhält, den es eigentlich verspricht.

Wann solltest du eine längere Elternzeit des Vaters mitteilen?

Schwierig ist auch die Frage, wann ein Vater seinem Arbeitgeber mitteilen soll, dass er ein ganzes Jahr lang in Elternzeit geht, wenn sein Kind zum Beispiel 6 Monate alt ist. Diese Frage ist mir in den letzten Wochen von 2 Paaren gestellt worden, die sich ernsthafte Sorgen um die Reaktionen der Arbeitgeber machen.

Rein vom gesetzlichen Aspekt her müssen die Väter ihren Arbeitgebern ihren Elternzeit-Wunsch erst 7 Wochen vorher mitteilen; bei diesem Beispiel also, wenn das Kind ca. 4 Monate alt ist.

Rein praktisch gesehen würde ich mir als Arbeitgeber wünschen, früher zu erfahren, wenn ein Mitarbeiter – für mich völlig überraschend – ein Jahr lang in Elternzeit geht. Für ein Jahr muss ich die Vertretung anders organisieren als für einzelne Monate; wenn ich sogar eine externe Vertretung suchen muss, wird mir das kaum innerhalb von 7 Wochen gelingen.

Meine persönliche Empfehlung

Insofern kann ich diesen Vätern nicht generell empfehlen, ihren Elternzeit-Wunsch erst 7 (bzw. 8 ) Wochen vorher ihren Arbeitgebern mitzuteilen. Der Fairness halber gegenüber Vorgesetztem und Teamkollegen wäre eine frühere Ankündigung wünschenswert. Andererseits besteht dann kein Kündigungsschutz.

Wenn ich gefragt werde, was ich hier empfehle, kann ich es nur vom individuellen Fall abhängig machen: Wie familienfreundlich ist der Arbeitgeber? Wie einfach oder schwierig ist eine Elternzeit-Vertretung zu organisieren? Möchte der Vater auch später zu diesem Arbeitgeber zurückkehren oder plant er ggf. sowieso einen Wechsel? Wie soll es nach dem Jahr Elternzeit weitergehen?

Wenn das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten gut ist, könnte ein Kompromiss zum Beispiel so aussehen, dass du deine Elternzeit-Planung inoffiziell deinem Vorgesetzten frühzeitig mitteilst, mit der offiziellen Elternzeit-Einreichung bei der Personalabteilung aber noch wartest.

Kündigungsschutz für Eltern

Wie findest du den Kündigungsschutz für Eltern? Bist du erleichtert darüber oder gehen dir die Regelungen nicht weit genug? Was würdest du dir stattdessen wünschen?

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Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)

Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.

Tipp:

Mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ ist als „print-on-demand“ immer aktuell und berücksichtigt stets die jeweils geltenden Regelungen. So habe ich es zum Beispiel aktualisiert, als das Kindergeld auf 250 Euro erhöht wurde.

Hier findest du mehr Infos dazu, Rezensionen und Einblicke in das Buch.

Wie lange könnt ihr euch Elternzeit leisten?

Kennt eure finanzielle Situation in der Elternzeit – mit Hilfe meiner Planungsübersicht!

Sie zeigt euch:

  • die Elterngeld-Lebensmonate und dahinter stehenden Zeiten an.
  • wann wer von euch in Elternzeit ist oder arbeitet und wie hoch das jeweilige Gehalt und Elterngeld sind.
  • welche weiteren Einnahmen ihr in jedem Lebensmonat habt, zum Beispiel Kindergeld und andere Einnahmen.
  • die Summe eurer Einnahmen und Ausgaben und wie hoch in jedem Monat euer finanzielles Plus oder Minus ist.

Meine Lese-Empfehlungen zu diesem Thema:

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