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Wird euer Baby im Mai 2025 oder später geboren? Dann betreffen dich ein paar Änderungen, die ich in diesem Blogbeitrag erläutere. Hintergrund ist das 4. Bürokratieentlastungsgesetz, das im Oktober 2024 von der ehemaligen Ampelregierung verabschiedet worden war.

Wie der Name schon sagt, sollen mit diesem Gesetz Prozesse vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden, insofern ist es etwas Positives für uns Eltern. (Wie positiv, ist den Verantwortlichen möglicherweise noch gar nicht bewusst.)

Was ändert sich? Drei Dinge

1. Digitaler Datenabruf statt Geburtsurkunde im Original

Bislang musste dem Elterngeldantrag die Geburtsurkunde des Kindes im Original mit dem Verwendungszweck “Elterngeld” vorgelegt werden. Das soll für Geburten ab Mai 2025 nicht mehr zwingend erforderlich sein. Jetzt könnt ihr im Elterngeldantrag angeben, ob ihr einverstanden seid, dass die Elterngeldstelle eure Daten digital beim Standesamt abrufen darf oder nicht. Dies soll den Bearbeitungsprozess vereinfachen und beschleunigen.

2. Antrag auf Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit per E-Mail möglich

Die Anmeldung von Elternzeit und der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit sind jetzt auch “in Textform”, also per E-Mail, erlaubt. Bislang war es so, dass gesetzlich die Schriftform mit Unterschrift vorgeschrieben war. Hinweis: Wenn euer Kind vor dem 1.5.2025 geboren wurde, gilt für euch weiterhin die Schriftform (also per Brief/Formular mit Unterschrift).

3. Änderungen beim Ausklammern im Bemessungszeitraum

Hier kommt meine Lieblings-Änderung, die wir Elterngeld-Beraterinnen erst einmal gar nicht glauben konnten: Bislang konnten Mütter den Bemessungszeitraum für die Berechnung ihres Elterngeldes verändern, wenn sie schwangerschaftsbedingt erkrankt waren und dadurch weniger Einkommen hatten. Für angestellte Mütter galt das in der Regel, wenn sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben und ins Krankengeld gerutscht waren. Selbstständige mussten nachweisen, dass sie einen verringerten Gewinn hatten. Nun wurde diese Einschränkung gestrichen, dass die Mutter aufgrund der Erkrankung weniger Einkommen gehabt haben musste, um diese Monate im Bemessungszeitraum ausklammern zu können.

Aus meiner Sicht eröffnet diese Änderung sehr vielen Müttern, ihren Bemessungszeitraum zu ihren Gunsten positiv zu verändern. Unverändert benötigt ihr ein ärztliches Attest und die Krankschreibung muss im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Nichtsdestotrotz wird das zukünftig auch für deutlich kürzere Krankschreibungen möglich sein. Auch diese Regelung gilt erst für Geburten ab Mai diesen Jahres. Vielleicht wird das für dich beim nächsten Kind relevant?

Neue Formulare für den Elterngeldantrag für Geburten ab Mai 2025

Aufgrund dieser Änderungen gibt es eine neue Version des Elterngeldantrags. Die digitalen Versionen werden automatisch angepasst. Wenn du aber die papierhafte Version bevorzugst, verwende bitte den Antrag für Geburten ab Mai 2025. Bei uns in NRW ist der Antrag seit dieser Woche verfügbar. Achtung: Es gibt jetzt drei Antrags-Versionen! Hier der Link für NRW.

Elterngeld beim nächsten Kind

Da sich jede zweite meiner 1:1-Beratungen um die Frage nach dem Elterngeld beim nächsten Kind dreht und die neue Ausklammerungs-Regelung ganz neue Möglichkeiten bietet, habe ich beschlossen, dass ich einen Online-Workshop anbiete: “Elterngeld 2.0 – So viel Geld bekommst du beim nächsten Kind”. Darin werde ich Schritt-für-Schritt zeigen, wie du ganz einfach dein Elterngeld fürs nächste Kind  ausrechnen und welche Maßnahmen du ergreifen kannst, um dein Elterngeld zu erhöhen. Vielleicht kannst du so denselben Betrag wie beim 1. Kind erhalten; vielleicht sogar dank des Geschwisterbonus einen noch höheren Betrag? Bis zu maximal 1.980 € sind möglich.

Der Online-Workshop findet am Freitag, den 23. Mai 2025, von 10 bis 11:30 Uhr statt. Da es eine Aufzeichnung geben wird, ist er auch für diejenigen interessant, die nicht live daran teilnehmen können. Die Kursgebühr beträgt 49 € und beinhaltet die Online-Live-Teilnahme, die Aufzeichnung und Checklisten. Hier kannst du dich anmelden.

Was sagst du zu den beschriebenen Änderungen? Ich bin gespannt auf eure Reaktionen.

Elterngeld 2.0 – So viel Geld bekommst du beim nächsten Kind

Online-Workshop am 23.5.2025 mit Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle, die auch beim nächsten Kind das gleiche Elterngeld erhalten möchten  

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