Eine sehr, sehr häufige Frage, die ich regelmäßig höre:
Wie hoch ist mein Elterngeld beim zweiten Kind? Erhalte ich das Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten Kind? Was muss ich dafür tun?
In diesem (schon etwas älteren, aber unverändert richtigen) Video erläutere ich dir, wie du ausrechnen kannst, wie hoch dein Elterngeld beim nächsten Kind wird. Entscheidend ist, welcher Bemessungszeitraum – also welche 12 Monate – für die Höhe deines Elterngeldes beim nächsten Kind gilt.
Vielleicht hast du die Möglichkeit, einige Monate auszuklammern und somit deinen Bemessungszeitraum – oder zumindest Teile davon) weit in die Vergangenheit zurückzuschieben? Wenn du selbstständig bist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du davon profitieren kannst.
Kurzfassung:
Wenn du Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten Kind bekommen möchtest, gelten folgende Tipps:
Arbeite im Bemessungszeitraum Vollzeit.
Oder: Bekomme deine Kinder „relativ zügig“ hintereinander, sodass du im Bemessungszeitraum möglichst viele Monate ausklammern kannst (zum Beispiel weil du Elterngeld für das ältere Kind bis zum 14. Lebensmonat bezogen hast).
- Oder: du bist selbstständig und kannst ggf. sogar mehrere Jahre ausklammern, also nach hinten in die Vergangenheit verschieben.
Weitere Empfehlungen:
- Lies meinen Blogbeitrag „Tipp: Wie du mehr Elterngeld beim nächsten Kind erhalten kannst, wenn du vorher nicht 12 Monate lang gearbeitet hast“
- Ein weiteres hilfreiches Video von mir zu diesem Thema findest du hier:
Alles klar??
Hast du Fragen dazu? Dann schreibe sie gerne in die Kommentare!
Hat dir diese Antwort geholfen? #kleines Dankeschön
Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)
Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.
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Vielen Dank für die tollen Erklärungen 🙂
14 Monte werden bei Kind 2. ausgeklammert. Wenn ich in diesem Zeitraum beim Elterngeld plus Bezug, dazu verdient habe z.B. 520€ bekomme ich dennoch Abzüge weil ich dazuverdiene oder spielt es keine Rolle.
Lieben Dank für deine Antwort
Liebe Heike,
der Zeitraum, den du ausklammern möchtest, spielt keine Rolle bei der Berechnung des nächsten Elterngeldes. Daher ist es dann egal, ob du in dem Zeitraum gearbeitet hast oder nicht.
Hilft dir das schon weiter?
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Rückmeldung.
Ich hätte noch eine weitere Frage ?
Durch meine Schwangerschaft bin ich direkt in ein Beschäftigungsverbot gekommen. Bei einer erneuten Schwangerschaft werde ich höchstwahrscheinlich wieder in das Verbot kommen.
Daher meine Frage:
Wenn ich im Elterngeld-/ zeit Bezug des 1. Kindes bin und eine weitere Schwangerschaft nach z.B. 10 Wochen festgestellt wird. Dann wird doch wahrscheinlich das Gehalt vom Beschäftigungsverbot von Kind 1. auch für Kind 2. gelten gemacht oder lieg ich falsch
Liebe Grüße Heike
Hallo, meine Frau war im kompletten Jahr 2022 in Elternzeit. Im Dezember ist sie wieder schwanger geworden. Vor der Elternzeit hat Sie Vollzeit gearbeitet und im Juli 2023 geht Sie in Mutterschutz. Sie hat von Januar bis März 23 noch Vollzeit gearbeitet und arbeitet jetzt auf 32 Stunden bis zum Mutterschutz. jetzt meine Frage:Ist es richtig, das noch 6 Monate aus der Vollzeit von 21 angerechnet werden plus jetzt 6 Monate in 23 weil sie ja in 22 von Januar bis Dezember Elterngeld erhalten hat.
Hi, ich brauche dringend Hilfe…
mein erstes Kind ist am 13.02.2022 geboren. Ich habe Elterngeld Plus beantragt. Seit dem 4. Lebensmonat arbeite ich wieder auf 520 €-Basis. Nun bin ich wieder schwanger mit Kind 2. ET ist der 20.08.2023. Ich habe seit 02.01.23 ein Kleingewerbe.
Der Mutterschutz beginnt ja also 6 Wochen vorher (09.07.23)
Macht es jetzt Sinn, die Elternzeit und den Elterngeldbezug somit zum 09.07.2023 zu beenden und die Monate davor in Basiselterngeld-Monate umzuwandeln?
Dann würde ich doch regulär gesehen wieder das gleiche Elterngeld für das zweite Kind bekommen oder?
Liebe Cindy,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Bitte hab Verständnis, dass ich hier nicht „mal so eben“ eine seriöse Beurteilung einer so komplexen Situation abgeben kann. Ich empfehle dir, mit deinem Sachbearbeiter von der Elterngeldstelle zu sprechen. Häufig geben sie hilfreiche Empfehlungen.
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
Ich beziehe momentan noch Elterngeld für Kind 2. Dies kam 26 Monate nach Kind 1 zur Welt. Der Bemessungszeitraum für 2. war dann wie beim 1.
Wie läuft es beim 3. Kind ab? Auch so wie beim 2.?
Liebe Kati,
danke für deinen Kommentar. Beim 3. Kind kommt es – wie bei jedem Kind – auf den sogenannten Bemessungszeitraum an (die 12 Monate vor dem Monat der Geburt bzw. vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt) und was du in diesen 12 Monaten verdient hast. Die genaue Erklärung und alle Tipps dazu findest du in meinem Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, dort gibt es auch ein Spezial #Elterngeld beim nächsten Kind.
Liebe Grüße, Verena
Hallo,
vielen Dank für die nützlichen Videos!
Ich bin Zahnärztin und mein erstes Kind ist am 15.04.2022 zur Welt gekommen. Das Kind bringt uns viel Glück, deshalb würden wir uns vorzeitig informieren, was wird mit dem Elterngeld und Entgeltfortzahlung bei einem neuen Beschäftigungsverbot passieren, wenn wir ein zweites Kind bekommen. Bei dem ersten Kind haben wir es so geplant:
1-2 Lebensmonat (LB): Mutterschutz
3-12 LB: Still-Beschäftigungsverbot
13-14 LB: Basiselterngeld
15-30 LB: ElterngeldPlus + Teilzeit in Elternzeit (18 Wochenstunden)
Ich habe einige Fragen zu dem folgenden Scenario. Am Anfang des LBs 18 (schon 3 Monate auf Teilzeit in Elternzeit gearbeitet) erfahre ich, dass ich mit meinem zweiten Kind schwanger bin und der Arbeitgeber/Arzt sofort eine Beschäftigungsverbot ausspricht.
1. Beendet man die alte Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes?
2. Wie wird die Entgeltfortzahlung während des neuen Beschäftigungsverbots für die folgenden Monaten (ab LB 18) gerechnet? Kalkuliert man das nur auf Basis der letzten 3 Monaten der Teilzeit in Elternzeit (LB 15-17)?
3. Die Elterngeldbasis für das zweite Kind ist 9x altes Gehalt (vor Geburt des ersten Kindes) + 3x neues Gehalt (Teilzeit in Elternzeit, LB 15-17), richtig?
Vielen Dank im Voraus
Lieben Dank und beste Grüße
Liebe Petya,
vielen Dank für deinen Kommentar! Ich freue mich, wenn meine Videos nützlich waren. Bitte hab Verständnis, dass ich eine kostenlose Beratung mal eben per Kommentarfunktion nicht leisten kann. Mein ganzes Wissen, alle Tipps, Infos und Checklisten findest du leicht verständlich und übersichtlich strukturiert in meinem Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“.
Liebe Grüße
Verena
Hallo bei mir haben Kind 1 und Kind 2 nicht ganz 14 Monate unterschied, somit würde mir ja nach der Geburt von Kind 2. das selbe elterngeld wie davor zustehen wenn ich richtig lieg?
beim beantragen des Elterngeldes von 2. Kind muss ich dann wieder die alten Abrechnung von meiner Arbeit vor dem 1 Kind abgeben? obwohl Sie das schon haben und ich auch noch Elterngeld(Plus) fürs 1 bekomme?
danke im vorraus!!!
Liebe Katarina,
du kannst im Elterngeld-Antrag angeben, dass die Monate für die Berechnung des Elterngeldes beim 2. Kind die gleichen wie beim 1. Kind sind. Zusätzlich kannst du die Nummer vom Elterngeld-Bescheid deines 1. Kindes angeben, dann liegen ja alle Unterlagen vor. Wenn du unsicher bist, ruf bei deinem zuständigen Sachbearbeiter an. In den meisten Fällen ist er aber froh, nicht unnötige Unterlagen zusätzlich zu erhalten.
Ein wichtiger Hinweis: Es macht keinen Sinn, für 2 Kinder gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Dann bekommst du für das 2. Kind nur den Mindestsatz, solange das Elterngeld gleichzeitig fließt. Du kannst das Elterngeld fürs 1. Kind rückwirkend in Basiselterngeld umwandeln oder mit dem Bezug für das 2. Kind später starten (spätestens ab LM 15, macht also nur Sinn, wenn dann der EG-Bezug von Kind 1 schon geendet hat und das finanziell für euch funktioniert). Wenn du hier kein Geld „verlieren“ möchtest, empfehle ich dir, dich damit auseinanderzusetzen! In meinem aktuellen Buch gibt es ein extra zum 2. Kind, vielleicht hilft dir das schon weiter. Oder du hast einen netten Sachbearbeiter bei der Elterngeldstelle und fragst ihn um Rat. 😉
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo,
ich beziehe Elterngeld Plus für 18 Monate. Unser 2. Kind kommt noch in der 1. Elternzeit auf die Welt. Bei Elterngeld Plus wird ja anfangs Basiselterngeld gezahlt und dann ab Zeitpunkt X halbiert. Jetzt ist im Internet verwirrend ob ich trotzdem rückwirkend den Bemessungszeitraum bis Max .14 Lebensmonate des 1. Kindes bekomme oder sie tatsächlich schon Kappen ab dem tatsächlichen Bezug der Plusmonate? weil zu lesen ist Verlängerung über Basiselterngeld wäre kein Ausklammerungstatbestand? ich beziehe dies alleine ist es dann ggf sowieso wenn nur 12 Monate ?
Liebe Grüße
Liebe Sabrina,
vielen Dank für deinen Kommentar! Leider verstehe ich inhaltlich nicht genau, was du meinst. Fakt ist: Du kannst Monate aus dem Bemessungszeitraum ausklammern, in denen du Elterngeld für ein älteres Kind bekommen hast. Das ist allerdings nur bis zum 14. Lebensmonat möglich. Dabei ist es egal, ob es sich um ElterngeldPlus- oder Basiselterngeldmonate handelt.
Ich hoffe, dir hilft diese Info weiter.
Liebe Grüße und alles Gute für dich und deine Familie!
Verena
Hallo,
gelten die 14monate auch wenn ich Elterngeld Plus bezogen habe ? Oder wird dann für das 2. Kind die Berechnung für 22 Monate berechnet ?
Also sprich Kind 2 kommt wenn Kind 1 25 Monate alt ist. Wird dann ab 14 Monaten gerechnet/ausgeklammert oder dann erst ab 22.Monat ?
Ja, auch wenn du ElterngeldPlus beziehst, kannst du beim nächsten Kind nur die Kalendermonate bis einschließlich dem 14. Lebensmonat deines älteren Kindes ausklammern.
Liebe Grüße, Verena
Ich habe eine Frage bzgl des Elterngeldes. Mein erstes Kind ist jetzt 13 Monate alt, ich habe ein Jahr Elterngeld genommen aber bin zwei Jahre zuhause in Elternzeit. Ich bin jetzt in der 5 Woche schwanger und das Ungeborene soll im August nächsten Jahres zur Welt kommen, da wäre meine größere schon 1 Jahr und 9 Monate.
Wie wird dann das Elterngeld berechnet ?
Lg
Hallo, das Video ist ja super erklärt. Nochmal zum Verständnis. Bei mir ist Kind 1 November 2022 geboren. Ich habe Basis Elterngeld bis November 2023 erhalten. Jetzt arbeite ich wieder in Teilzeit. Wenn ich Dezember 2023 schwanger werde und im September 2024 entbinde, werden ja die Monate Dezember 2023-Juli 2024 als Bemessungszeitraum berechnet. Aber da fehlen ja noch ein paar Monate. Kann ich dann die Monate, wo ich Elterngeld für Kind 1 bekommen habe, ausklammern, sprich November 2022-November 2023? Dann würde mein Vollzeitgehalt von 2022 auch noch mitberechnet werden, wenn ich es richtig verstehe, oder?
Liebe Grüße
Vielen lieben Dank Verena für deine verständliche Erklärung und den Link 🙂
Hallo,
vielen lieben Dank für die ausführliche und verständliche Erklärung!
Ich bin aktuell noch in Elternzeit, diese endet nächsten Monat. Nun bin ich mit Nr. 2 schwanger, das Kind wird zur Welt kommen wenn Kind 1 25 Monate alt ist. Habe nun gelesen, dass es ratsam wäre, die aktuelle Elternzeit zu verlängern, aber dann dennoch Teilzeit zu arbeiten. Ich sehe jedoch den Vorteil nicht – haben Sie dazu eine Erklärung? Auf das Elterngeld hat dies doch keine Auswirkung oder?
Lieben Dank und beste Grüße
Liebe Teresa,
erst einmal Gratulation zur Schwangerschaft! Verstehe ich das richtig, dass du sowieso nach dem Ende der Elternzeit nächsten Monat arbeiten wirst und es jetzt nur um die Frage geht, warum du Teilzeit in Elternzeit statt „normale Teilzeit“ arbeiten solltest? Dann liegt der Grund der Empfehlung im Mutterschaftsgeld. Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest und die Elternzeit deines älteren Kindes zu Beginn der Mutterschaftsfrist deines noch ungeborenen Kindes unterbrichst oder vorzeitig beendest, erhältst du Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie bei deinem älteren Kind. Wenn du einen „normalen“ Teilzeit-Vertrag vereinbarst, errechnet sich das Mutterschaftsgeld auf Basis deines Teilzeit-Gehaltes. Wenn du sowieso planen solltest, Vollzeit zu arbeiten, spielen diese Überlegungen natürlich keine Rolle.
Weitere Infos zur Teilzeit in Elternzeit findest du auch in diesem Artikel https://www.bambini-und-business.de/was-sind-die-vorteile-von-teilzeit-in-elternzeit-gegenueber-normaler-teilzeit/
Alles Gute für dich! LG Verena
Bei uns war das gleiche. Meine frau jetzt 2.Tes mal schwanger und wir haben dann leider Jan21-Jan22 als Bemessungsgrundlage. Da aber jan21-april21 ausgeklammert wird haben wir trotzdem 8x ein 0 Monat…weil meine Frau ja auf das Kind aufpassen muss und deswegen nicht arbeiten kann. finde ich schon ziemlich hart und eine beschissene Regel das man noch bestraft wird dafür das man in der Elternzeit zwei Kinder bekommt (Abstand 24 Monate). Andere kriegen einfach wegen corona Beschäftigungsverbot und kriegen volles Gehalt und volles Elterngeld und wir bekommen nichts ? Bzw Mindestsatz. Schon bescheiden … man sollte die Elternzeit ausklammern können…
Danke für die super Videos!
Was mir jetzt nicht ganz klar ist: Dürfte man, wenn man diese 14 Monate von Kind 1 ausklammern möchte, in genau diesem Zeitraum unter ElterngeldPlus Teilzeit arbeiten? Oder führt dies dann dazu, dass die Monate nicht mehr ausgeklammert werden?
Ich würde nämlich eigentlich gerne wieder arbeiten, um das Elterngeld für Kind 2 zu erhöhen. Aber ich möchte natürlich nicht bewirken, dass ich deshalb nicht die vollen 14 Monate ausklammern kann.
Besten Dank und viele Grüße
Liebe Anna,
sehr gerne. Du hast ein Wahlrecht, ob du ausklammerst oder nicht. Wenn du ausklammerst, spielt es beim Elterngeld keine Rolle, ob du in diesen ausgeklammerten Monaten gearbeitet hast oder nicht. Wenn du nicht ausklammerst, wird dein Einkommen in diesen Monaten berücksichtigt. Hilft dir das weiter?
Noch ein Hinweis, damit kein Missverständnis entsteht: Du kannst nur bis zum 14. Lebensmonat (einschließlich) deines älteren Kindes ausklammern, danach nicht mehr.
Liebe Grüße
Verena
Super Erklärung. Vielen Dank.
Ein Punkt fehlt mir noch. Welche steuerklasse ist relevant?
Bsp
Stkl. 4 zu Berechnung der elternzeit kind 1 – Geburt war 07/19. Mit Elterngeld plus Monat bis 10/20 frei – somit habe ich 1x nullmonat.
Arbeite dann 10 Wochen bis ich wieder in den MuSchu für kind2 gehe.
Seit 04/20 hab ich die ungünstigere Steuerklasse 5. (corona/kurzarbeit von meinem Mann bedingt)
Wird bei der neuen Berechnung mit dem 1x Nullmonat +2x neues Gehalt + 9x alt Gehalt dann Steuerklasse 5 zu Grunde gelegt?
Ich hoffe du kannst diese komplexe Frage beantworten
Vielen Dank