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Viele Schwangere im Beschäftigungsverbot fragen sich: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch? Bis wann kann ich meinen Resturlaub nehmen?

Fakt ist: auch wenn du im Beschäftigungsverbot bist, erhältst du Urlaubsanspruch. Auch wenn du deinen Urlaub gar nicht nehmen kannst. Das führt dazu, dass nicht wenige Schwangere mit 20 Urlaubstagen und mehr in den Mutterschutz und die anschließende Elternzeit gehen.

Was passiert mit deinen Urlaubstagen aus dem Beschäftigungsverbot?

Normalerweise – wenn du nicht schwanger bist und in Elternzeit gehst – bestimmt dein Arbeitgeber, ob du deinen Resturlaub im laufenden Jahr oder bis zu einem bestimmten Termin im Folgejahr (zum Beispiel bis Ende Januar oder bis Ende März) aufbrauchen musst; andernfalls kann der Resturlaub verfallen.

Schwangere, die auch während der Schwangerschaft „normal“ weiterarbeiten, nehmen ihren Urlaub entweder im Laufe der Schwangerschaft oder legen ihn vor Beginn der Mutterschutzfrist, sodass sie sich schon ein paar Wochen früher von ihrem Arbeitgeber verabschieden können.

Wenn du schwanger und im Beschäftigungsverbot bist, kannst du deinen Urlaub nicht abbauen. Du nimmst also deinen Resturlaub mit in die Mutterschutzfrist und anschließende Elternzeit. Aber keine Sorge, deine Rest-Urlaubstage verfallen nicht so schnell, selbst wenn du 3 Jahren in Elternzeit bleiben solltest. Du nimmst sie einfach nach der Elternzeit.

Deinen Resturlaub kannst du nach der Elternzeit im laufenden Jahr oder sogar auch noch im darauffolgenden Jahr nehmen.

Dies ist im Gesetz für Elterngeld und Elternzeit in § 17 (2) BEEG geregelt. Solltest du unsicher sein oder dies mit deinem Arbeitgeber diskutieren müssen, findest du den entsprechenden Gesetzestext unter diesem Link. 

Beispiel:

  • Du bist im Jahr 2021 im Beschäftigungsverbot und erhältst Urlaubsanspruch.
  • Deine Elternzeit geht 3 Jahre von 2021 bis 2024.
  • Im Jahr 2024 kehrst du an deinen Arbeitsplatz zurück.
  • Dein Resturlaub aus 2021 kannst du in 2024 und in 2025 nehmen.

Was passiert, wenn du von dieser Elternzeit nahtlos in eine weitere Elternzeit für ein zweites Kind wechselst?

Kein Problem. Dein Resturlaub (zum Beispiel aus dem Beschäftigungsverbot vor der Geburt deines ersten Kindes) bleibt bestehen und wird in die Zeit nach dem Ende der nächsten Elternzeit (deines zweiten Kindes) übertragen. Auch in diesem Fall kannst du den Resturlaub im laufenden oder im darauffolgenden Jahr nach dem Ende der Elternzeit nehmen.

 

Was passiert, wenn dein Arbeitsvertrag während oder nach deiner Elternzeit endet?

In diesem Fall hast du gar nicht die Möglichkeit, deinen Resturlaub zu nehmen. Stattdessen wird dein Arbeitgeber dir deinen Resturlaub ausbezahlen.

 

Sinnvolle Verwendung der vielen Rest-Urlaubstage

Immer wieder höre ich Schwangere klagen, dass sie gar nicht wissen, wann und wie sie ihre vielen Resturlaubstage abbauen sollen. Daher möchte ich auch dazu etwas sagen:

Bei vollem Gehalt zu Hause bleiben

Es gibt verschiedene Situationen, in denen du später heilfroh sein wirst, wenn du viele Urlaubstage übrig hast. Du kannst sie zum Beispiel am Stück nehmen (20 Urlaubstage sind ca. ein ganzer Monat für Vollzeitangestellte), wenn deine Elternzeit und/oder dein Elterngeldbezug endet. Dann kannst du noch einen ganzen Monat zu Hause bleiben bei vollem Gehalt.

Entspannte Kita-Eingewöhnung

Wisst ihr schon, wie die Eingewöhnung eures Kindes laufen wird? Natürlich nicht. Niemand kann mit Sicherheit vorhersagen, wie gut ein Kind sich in der Kita oder bei der Tagesmutter eingewöhnen lässt. Oder wie schwierig es möglicherweise wird. Da ist es gut zu wissen, dass du im Notfall auf noch nicht verplante Urlaubstage zurückgreifen kannst, um deinem Kind alle Zeit der Welt für seinen großen Schritt in die neue Betreuungsumgebung zu geben. Das nimmt den Druck raus und macht es für euch alle entspannter.

Vollzeit-Gehalt bei Teilzeit-Arbeit

Weißt du schon, wie es beruflich bei dir weitergehen soll? Wenn du am Ende deiner Elternzeit wieder Vollzeit arbeitest, aber eigentlich nur Teilzeit arbeiten möchtest (um mehr Zeit für dich oder deine Familie zu haben), kannst du zum Beispiel regelmäßig einen festen Tag in der Woche frei nehmen (besonders beliebt ist übrigens der Freitag). Nehmen wir an, du hast noch 20 Resturlaubstage aus der Zeit vor der Elternzeit übrig, dann kannst du knapp 5 Monate lang eine 4-Tage-Woche arbeiten und gleichzeitig dein volles Gehalt für die Vollzeitstelle kassieren. Vorausgesetzt natürlich, dein Arbeitgeber stimmt dieser Urlaubs-Regelung zu.

Überbrückung zwischen zwei Schwangerschaften

Einige Mütter nutzen ihren Resturlaub, um die Zeit zwischen zwei Elternzeiten zu überbrücken. Wenn zum Beispiel die Elternzeit für das eine Kind bereits zu Ende ist, sie mit dem nächsten Kind schwanger sind und nur noch wenige Wochen oder Monate bis zum Beginn der Mutterschutzfrist für das nächste Kind haben. Dann kann es eine Lösung sein, in dieser Zeit den Resturlaub zu nehmen, um nicht für wenige Wochen (oder Monate) am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen. Je nach individueller Situation kann das sinnvoll sein, vielleicht aber auch nicht. Zum Beispiel wenn du aufgrund der erneuten Schwangerschaft wieder ins Beschäftigungsverbot gehst. Dann kannst du dir deine Urlaubstage sparen.

Alles klar oder hast du noch Fragen?

Ich bin wie immer neugierig:

Mit vielen Tagen Resturlaub gehst du in die Elternzeit? Und weißt du schon, wie du sie verwenden wirst?

 

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