Fakt ist: auch wenn du im Beschäftigungsverbot bist, erhältst du Urlaubsanspruch. Auch wenn du deinen Urlaub gar nicht nehmen kannst. Das führt dazu, dass nicht wenige Schwangere mit 20 Urlaubstagen und mehr in den Mutterschutz und die anschließende Elternzeit gehen.
Was passiert mit deinen Urlaubstagen aus dem Beschäftigungsverbot?
Normalerweise – wenn du nicht schwanger bist und in Elternzeit gehst – bestimmt dein Arbeitgeber, ob du deinen Resturlaub im laufenden Jahr oder bis zu einem bestimmten Termin im Folgejahr (zum Beispiel bis Ende Januar oder bis Ende März) aufbrauchen musst; andernfalls kann der Resturlaub verfallen.
Schwangere, die auch während der Schwangerschaft „normal“ weiterarbeiten, nehmen ihren Urlaub entweder im Laufe der Schwangerschaft oder legen ihn vor Beginn der Mutterschutzfrist, sodass sie sich schon ein paar Wochen früher von ihrem Arbeitgeber verabschieden können.
Wenn du schwanger und im Beschäftigungsverbot bist, kannst du deinen Urlaub nicht abbauen. Du nimmst also deinen Resturlaub mit in die Mutterschutzfrist und anschließende Elternzeit. Aber keine Sorge, deine Rest-Urlaubstage verfallen nicht so schnell, selbst wenn du 3 Jahren in Elternzeit bleiben solltest. Du nimmst sie einfach nach der Elternzeit.
Deinen Resturlaub kannst du nach der Elternzeit im laufenden Jahr oder sogar auch noch im darauffolgenden Jahr nehmen.
Dies ist im Gesetz für Elterngeld und Elternzeit in § 17 (2) BEEG geregelt. Solltest du unsicher sein oder dies mit deinem Arbeitgeber diskutieren müssen, findest du den entsprechenden Gesetzestext unter diesem Link.
Beispiel:
- Du bist im Jahr 2021 im Beschäftigungsverbot und erhältst Urlaubsanspruch.
- Deine Elternzeit geht 3 Jahre von 2021 bis 2024.
- Im Jahr 2024 kehrst du an deinen Arbeitsplatz zurück.
- Dein Resturlaub aus 2021 kannst du in 2024 und in 2025 nehmen.
Was passiert, wenn du von dieser Elternzeit nahtlos in eine weitere Elternzeit für ein zweites Kind wechselst?
Kein Problem. Dein Resturlaub (zum Beispiel aus dem Beschäftigungsverbot vor der Geburt deines ersten Kindes) bleibt bestehen und wird in die Zeit nach dem Ende der nächsten Elternzeit (deines zweiten Kindes) übertragen. Auch in diesem Fall kannst du den Resturlaub im laufenden oder im darauffolgenden Jahr nach dem Ende der Elternzeit nehmen.
Was passiert, wenn dein Arbeitsvertrag während oder nach deiner Elternzeit endet?
In diesem Fall hast du gar nicht die Möglichkeit, deinen Resturlaub zu nehmen. Stattdessen wird dein Arbeitgeber dir deinen Resturlaub ausbezahlen.
Sinnvolle Verwendung der vielen Rest-Urlaubstage
Immer wieder höre ich Schwangere klagen, dass sie gar nicht wissen, wann und wie sie ihre vielen Resturlaubstage abbauen sollen. Daher möchte ich auch dazu etwas sagen:
Bei vollem Gehalt zu Hause bleiben
Es gibt verschiedene Situationen, in denen du später heilfroh sein wirst, wenn du viele Urlaubstage übrig hast. Du kannst sie zum Beispiel am Stück nehmen (20 Urlaubstage sind ca. ein ganzer Monat für Vollzeitangestellte), wenn deine Elternzeit und/oder dein Elterngeldbezug endet. Dann kannst du noch einen ganzen Monat zu Hause bleiben bei vollem Gehalt.
Entspannte Kita-Eingewöhnung
Wisst ihr schon, wie die Eingewöhnung eures Kindes laufen wird? Natürlich nicht. Niemand kann mit Sicherheit vorhersagen, wie gut ein Kind sich in der Kita oder bei der Tagesmutter eingewöhnen lässt. Oder wie schwierig es möglicherweise wird. Da ist es gut zu wissen, dass du im Notfall auf noch nicht verplante Urlaubstage zurückgreifen kannst, um deinem Kind alle Zeit der Welt für seinen großen Schritt in die neue Betreuungsumgebung zu geben. Das nimmt den Druck raus und macht es für euch alle entspannter.
Vollzeit-Gehalt bei Teilzeit-Arbeit
Weißt du schon, wie es beruflich bei dir weitergehen soll? Wenn du am Ende deiner Elternzeit wieder Vollzeit arbeitest, aber eigentlich nur Teilzeit arbeiten möchtest (um mehr Zeit für dich oder deine Familie zu haben), kannst du zum Beispiel regelmäßig einen festen Tag in der Woche frei nehmen (besonders beliebt ist übrigens der Freitag). Nehmen wir an, du hast noch 20 Resturlaubstage aus der Zeit vor der Elternzeit übrig, dann kannst du knapp 5 Monate lang eine 4-Tage-Woche arbeiten und gleichzeitig dein volles Gehalt für die Vollzeitstelle kassieren. Vorausgesetzt natürlich, dein Arbeitgeber stimmt dieser Urlaubs-Regelung zu.
Überbrückung zwischen zwei Schwangerschaften
Einige Mütter nutzen ihren Resturlaub, um die Zeit zwischen zwei Elternzeiten zu überbrücken. Wenn zum Beispiel die Elternzeit für das eine Kind bereits zu Ende ist, sie mit dem nächsten Kind schwanger sind und nur noch wenige Wochen oder Monate bis zum Beginn der Mutterschutzfrist für das nächste Kind haben. Dann kann es eine Lösung sein, in dieser Zeit den Resturlaub zu nehmen, um nicht für wenige Wochen (oder Monate) am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen. Je nach individueller Situation kann das sinnvoll sein, vielleicht aber auch nicht. Zum Beispiel wenn du aufgrund der erneuten Schwangerschaft wieder ins Beschäftigungsverbot gehst. Dann kannst du dir deine Urlaubstage sparen.
Alles klar oder hast du noch Fragen?
Ich bin wie immer neugierig:
Mit vielen Tagen Resturlaub gehst du in die Elternzeit? Und weißt du schon, wie du sie verwenden wirst?
Hat dir dieser Blogartikel geholfen? #kleines Dankeschön
Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)
Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.
Hallo 😊
Ich bin 2021 im November schwanger geworden und ging Mitte Dezember ins Beschäftigungsverbot. Meine Tochter kam im August 2022 zur Welt.
Auf meiner Abrechnung stehen 30 Tage Resturlaub drauf.
Ich werde zum 31.12.24 kündigen, werden mir dann die Resturlaubstage komplett ausbezahlt?
Danke schonmal für die Rückmeldung.
Hallo Lisa-Marie,
ja, nach meinem Kenntnisstand ist das so, dass dir die Resturlaubstage ausbezahlt werden. Wenn du unsicher bist oder dein Arbeitgeber sich anders verhält, such dir bitte eine arbeitsrechtliche Einschätzung (Betriebsrat, Elternzeithotline des Landes o.ä.). Ich bin keine Juristin.
Viele Grüße und alles Gute für dich
Verena
Hi, vielen Dank für die Infos. das ist gut zu wissen. Ich hätte da noch eine Frage und hoffe du kannst mir da weiter helfen… Ich bin aktuell noch in Elternzeit, die endet ende Juni. Ich würde gern kündigen und habe noch Resturlaub. Der Betrieb mächte gern die mir ausbezahlen,ich würde gern quasi die noch nehmen bevor ich kündige, damit ich noch nen Monatsgehalt ausbezahlt bekomm. Darf ich das bestimmen oder muss ich mich da am Betrieblichen halten und ausbezahlen lassen? vielen Dank schon mal im vorraus. Liebe Grüße Nadine
Hallo Nadine,
ich weiß nicht, ob du das frei entscheiden kannst. Hast du das mittlerweile herausgefunden? Sonst kannst du mal beim Serviceportal vom Bundesfamilienministerium anrufen: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Verena
Hi eine frage könnte ich den Urlaub nehmen auch nach den Mutterschutz nehmen , sprich in der Eltenzeit .
Also so das ich die elternzeit ein Monat später in Anspruch nehme , da ich ja noch volles gehlat bekomme würde .
Hallo, vielen Dank für alle hilfreichen Informationen. Kann ich während des Beschäftigungsverbots in ein anderes Land gehen? Meine Familie lebt in einem anderen Land und es könnte schön für mich sein, eine Weile bei ihnen zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Hazal, das weiß ich nicht. Frag bitte im Zweifelsfall bei deinem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nach.
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
Ich arbeite in der Kita und war von März bis Oktober im Beschäftigungsverbot.
Fange jetzt nach zwei Jahren Elternzeit an zu arbeiten. Als ich nach meinem Resturlaub gefragt habe, hieß es, dass das meiste weggefallen sei, weil die für die Schließtage der Kita genommen werden müssen (trotz Beschäftigungsverbot).
Also wurde beispielsweise 15 Tage für die Sommerferien, 5 Tage für die Herbstferien usw. angerechnet.
Können die das wirklich so machen?
Liebe Grüße
Hallo Zara,
das weiß ich nicht. Frag bitte im Zweifelsfall beim Betriebsrat/Personalrat deines Arbeitgebers nach. Vielleicht kann dir auch die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (www.familienportal.de) weiterhelfen.
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Verena
Guten Abend,
ich habe am 7.01.21 in der 5. Ssw meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitgeteilt und wurde direkt durch meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt. ( bin Krankenschwester)
Nach der Geburt am 5.9.21 war ich in Elternzeit.
Seit 1.1.23 arbeite ich wieder.
Mein Arbeitgeber sagt ich nur für 2023 Urlaubsanspruch.
Aber müsste ich nicht für das Beschäftigungsverbot sowie den Mutterschutz die Urlaubstage bekommen?
Liebe Jacqueline,
ja, nach meinem Kenntnisstand müsste das so sein. Ich empfehle dir das Gespräch mit dem Betriebs-/Personalrat, sofern es einen bei deinem Arbeitgeber gibt. Zusätzlich könntest du mit der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums sprechen. Hier findest du bereits einige Infos: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es–125138
Liebe Grüße und viel Erfolg
Verena
Hallo, ich bin nach meiner Elternzeit aus der zweiten Schwangerschaft direkt in das Beschäftigungsverbot für die dritte (Risiko-) Schwangerschaft gekommen. Meine Frage: Fallen für die Monate mit dem Beschäftigungsverbot August 2021 bis Beginn Mutterschutz Dezember 2021 Urlaubstage an oder fallen im Beschäftigungsverbot keine Urlaubstage an. Der Arbeitgeber stellt sich da etwas quer und ich würde gern den rechtlichen Rahmen aufzeigen. Danke für die Hilfe!
Liebe Diana,
nach meinem Kenntnisstand entsteht im Beschäftigungsverbot ganz normaler Urlaubsanspruch. Ich empfehle dir das Gespräch mit dem Betriebs-/Personalrat, sofern es einen bei deinem Arbeitgeber gibt. Zusätzlich könntest du mit der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums sprechen. Hier findest du bereits einige Infos: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es–125138
Liebe Grüße und viel Erfolg
Verena
Hallo, vielen Dank für den tollen Bericht. Ich habe aufgrund meines Beschäftigungsverbots vor der Schwangerschaft 19 Urlaubstage aus meiner Vollzeittätigkeit. Nun arbeite ich seit Juli 2022 während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit 10 Stunden pro Woche. Mein Arbeitgeber sagt ich muss einen Teil der Urlaubstage bis Ende März nehmen und den anderen Teil der Urlaubstage bis Ende Juni 2023. Ist das wirklich richtig ?
Meine Elternzeit geht noch bis Feb 2024
Hallo Ida,
wie du meinem Blogartikel entnehmen kannst, bin ich anderer Ansicht als dein Arbeitgeber. Schau mal hier, was beim Familienportal dazu steht: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-passiert-mit-meinem-urlaubsanspruch-waehrend-der-elternzeit–124900. Du könntest auch dort bei der Servicestelle anrufen (oder eine Mail schicken) und deinen Sachverhalt schildern. Im Normalfall bekommst du dort eine hilfreiche Antwort, mit der du in das Gespräch mit deinem Arbeitgeber gehen kannst.
Ich wünsche dir viel Erfolg und liebe Grüße!
Verena
Guten Abend,
mein Sohn wurde im August 2021 geboren, bevor ich in Elternzeit ging, konnte ich meinen Urlaub nicht nutzen. Im November 2022 sollte ich wieder arbeiten gehen, aber ich erfuhr, dass ich schwanger war, und erhielt von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Was passiert mit meinem früheren Urlaub (2021)? Kann ich während des Beschäftigungsverbots Urlaub sammeln?
Danke im Voraus
Liebe Cristina,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ja, nach meinem Kenntnisstand sammelst du auch während des erneuten Beschäftigungsverbots Urlaubstage. Allerdings kann ich dir das nur „ohne Gewähr“ sagen und bitte dich, mit deiner Personalabteilung oder dem Betriebs-/Personalrat zu besprechen oder bei Unklarheiten bei der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums nachzufragen.
Ich wünsche dir alles Gute und eine schöne Kugelzeit!
Liebe Grüße, Verena
Hallo ich habe folgende Situation: Vor der Elternzeit habe ich 35 Std. gearbeitet und habe 20 Resturlaubstage aus dieser Zeit. Nun arbeite ich im Anschluss an die Elternzeit nur noch 25 Stunden pro Woche (wieder 5 Tage pro Woche).
1. Welche Vergütung steht mir für die genommenen Urlaubs-Tage aus der Zeit vor der Geburt zu?
2. Ist es nicht auch unfair, dass es bei 20 Tagen bleibt, obwohl ein Urlaubstag vor der Elternzeit quasi 7h (35h/Woche) wert war und jetzt nur noch 5 Stunden (25h/Woche)?
Die 6 Wochen Regelung ist mir bekannt, aber gibt es keine Unterscheidung nach der Stundenzahl?
Hallo Sibylle,
vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, das ist ein bekanntes, häufig unfaires Problem. Eine Lösung ist, zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der vereinbarten Teilzeit den Vollzeitvertrag so lange aufleben zu lassen, wie du noch Urlaubsanspruch hast. Wenn ich das richtig verstehe, bist du schon in der Teilzeitphase. Ich kann dir nur empfehlen, dich mit deinem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung oder dem Betriebsrat (sofern vorhanden) in Verbindung zu setzen und eine gute Lösung auszuhandeln.
Wenn du dich vorher noch ausführlich informieren möchtest, empfehle ich dir die Servicestelle des Familienportals (Kontaktdaten rechts unten auf der Seite http://www.familienportal.de). In NRW gibt es zudem eine kostenlose Elternzeit-Hotline, die auch sehr hilfreiche Antworten gibt. Dort kannst du ebenfalls nachfragen bzw. falls du nicht in NRW lebst, in deinem Bundesland nach einem ähnlichen Angebot schauen.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Verena
Hallo,
Ich bin vom November 2020 bis Juni 2021 im kompletten Beschäftigungsverbot.
Resturlaub vom Jahr 2020 betragen 7 Tage.
Erhöhen sich meine Urlaubstage im BV ? Werden mir anteilig auf die 8 Monate die ich im BV war Urlaubstage dazu gerechnet ? Oder habe ich nur noch Anspruch auf den Resturlaub aus der Zeit vor der Schwangerschaft ? Liebe Grüße
Liebe Patricia,
vielen Dank für deinen Kommentar! Während des Beschäftigungsverbotes hast du ebenfalls Urlaubstage gesammelt. Jetzt ist der Zeitraum ja schon 1-2 Jahre her. Hast du von deinem Arbeitgeber keine Bestätigung über die Urlaubstage erhalten? Ich empfehle dir, mit der Personalabteilung oder sonst mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) zu sprechen. Falls du eine neutrale Aussage benötigst, wende dich doch an die Servicenummer des Bundesfamilienministeriums. Dort können sie dir ebenfalls eine kompetente Antwort geben. Die Kontaktdaten findest du unter https://familienportal.de/ (rechts unten).
Herzliche Grüße und alle Gute für dich!
Verena
Hallo!
Ich werde in der Elternzeit (ca Mitte des 3. Jahres) wieder arbeiten in Teilzeit. Ich habe noch einen Resturlaub von 38 Tagen von vorher, die ich gerne vor Arbeitsbeginn nehmen möchte. Geht das theoretisch, oder muss meine Elternzeit erst vorbei sein?
Hallo Moni,
du kannst die Urlaubstage auch während der Elternzeit nehmen. Da stellt sich die Frage, auf welcher Stundengrundlage dein Arbeitgeber dir dein Gehalt zahlt. In der Elternzeit kannst du nur maximal 30 (bei Geburten vor dem 1.9.2021) bzw. 32 (bei Geburten ab dem 1.9.2021) Wochenstunden arbeiten. Entsprechend wird dein Gehalt anteilig gerechnet. Einige empfinden das als ungerecht, wenn sie den Urlaubsanspruch aus einer Vollzeittätigkeit erworben haben. Ggf. kannst du also zwischendurch die Elternzeit unterbrechen (dann müsste dein Arbeitgeber zustimmen) oder du wartest bis zum Ende der Elternzeit bzw. des Elternzeitabschnittes. Oder du nimmst den Urlaub für die maximale Teilzeitstundenzahl (musst du natürlich mit dem Arbeitgeber abstimmen bzw. beantragen).
Hilft dir das weiter?
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
Ich würde ebenfalls gerne etwas wissen, ich bin ins BV gegangen und habe noch knapp 26 Urlaubstage aus einer 5 Tage Woche. Jetzt starte ich mit einer 3 Tage Woche wieder. Jetzt wird mir gesagt das der Urlaub aus einer 5 Tage Woche natürlich jetzt auf eine 3 Tage Woche gekürzt wird was für mich keinen Sinn ergibt, daher meine Frage dürfen die das? danke im voraus für die Antwort. Mfg
Liebe Linda,
leider kann ich dir diese Frage nicht verbindlich beantworten. Frag doch mal bei eurem Betriebsrat nach oder bei der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (per E-Mail an info[at]bmfsfjservice.bund.de oder telefonisch unter 030 – 20179130) oder der Elternzeit-Hotline des Landes NRW (0211 – 837 1912).
Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute für deinen Wiedereinstieg!
Liebe Grüße, Verena
Leider wird mir gesagt das es diese email Adresse nicht gibt!
Vielen Dank erstmal für die Antwort .
Lg
Hallo Linda,
bei der E-mail-Adresse hatte ich für das „@“ ein „[at]“ geschrieben, damit die Servicestelle nicht in irgendwelchen Spam-Routinen landet. Also bitte einfach @ schreiben statt [at], dann sollte die E-Mail-Adresse funktionieren. Alternativ kannst du sie auch googlen, steht zum Beispiel auf der Seite des Familienportals.
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Verena
Hallo ich bin im Moment im BV und hab eigentlich 26Tage im Jahr .Habe dieses Jahr 1 TAG genommen.Am 19.10 gehe ich in die Mutterschutzzeit.Habe ich in der ganzen Mutterschutzzeit auch noch Anspruch auf Urlaub oder nur bis18.10.Wieviele Tage habe ich am Ende?
Liebe Tanja,
vielen Dank für deinen Kommentar. Schau mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/wirkt-sich-der-mutterschutz-auf-meinen-urlaubsanspruch-aus–125162
Liebe Grüße und alles Gute für deinen Mutterschutz und den Start ins Familienleben!
Verena
Hallo zusammen, ich bin auch in der SS ins BV gegangen und habe noch 27 Tage Urlaub über. Nun meinte meine Chefin, dass alles was über der gesetzlichen Urlaubszeit (also die Urlaubsage) vorhanden ist, gestrichen wird. Hat sie damit recht? Liebe Grüße und vielen Dank für die Info
Hallo Bineline,
verstehe ich dich richtig, dass deine Chefin dir 7 von den 27 Urlaubstagen streichen möchte, weil nur 20 gesetzlich vorgeschrieben sind? Mir ist eine solche Regelung nicht bekannt. Die Gesetzesgrundlage § 17 (2) BEEG findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html. Ich bin allerdings keine Juristin. Frag bitte mal bei der Servicestelle des Bundesfamilienministeriums nach: telefonisch unter 030 – 20179130 (Mo bis Do) oder per Mail an info@bmfsfjservice.bund.de. Berichte doch gerne, wie es bei dir weitergeht.
Liebe Grüße, Verena
Hallo liebe Verena!
Kannst du mir bitte weiterhelfen?
Und zwar endet meine Elternzeit und mein Elterngeld Mitte Februar 2023, sodass ich quasi wieder Mitte Februar mit arbeiten beginnen müsste und somit wieder Lohn bekommen würde.
Nun ist es aber so, dass ich noch den Resturlaub aus meinem Beschäftigungsverbot habe und den erstmal absetzen soll und deshalb erst Ende März anfangen soll.
Und jetzt hat mich mein Chef darauf hingewiesen, dass ich auch erst ab Ende März bzw. dann im April Lohn bekommen werde, da ich ja quasi für diesen Urlaub schon bezahlt wurde im Beschäftigungsverbot (da habe ich ja noch normal Lohn bekommen).
Ist das normal? Darf sie das so machen? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Ich habe dann nämlich 1,5 Monate weder Elterngeld noch Lohn, was schwierig wird..
Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen!9
Liebe Maria,
wenn ich das richtig sehe, ist das nicht in Ordnung! Denn du hast im BV Anspruch auf Urlaubstage gesammelt, die du noch nehmen kannst. Und natürlich dafür entlohnt wirst. Da ich allerdings keine Juristin bin und keine Einzelfälle beurteilen kann, empfehle ich dir, dich diesbezüglich beraten zu lassen. Du kannst dich zum Beispiel an die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums wenden oder an den Betriebs-/Personalrat deines Arbeitgebers. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du dich auch anwaltlich beraten lassen. Bei 1,5 Monatsgehältern handelt es sich um einen Betrag, um den es sich zu kämpfen lohnt. Ich wünsche dir viel Erfolg! Halte mich gerne auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße
Verena
Hallo, wie verhält es sich, wenn ich beim 1. Kind ein BV hatte und im Anschluss der Elternzeit erneut in das BV des 2. Kindes gegangen bin? Darf der AG mir dann den resturlaub aus dem 1. BV kürzen, weil ich arbeitsunfähig war, oder stehen mir alle urlaubstage aus beiden BV zu? Liebe Grüße
Liebe Inna,
danke für deinen Kommentar. Ich kann dir diese Frage nicht mit Sicherheit beantworten. Wende dich dafür zum Beispiel an die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums: 030 – 20179130 oder per Mail an info@bmfsfjservice.bund.de.
Liebe Grüße, Verena
Hallo und danke für den Beitrag.
Mir ist nicht ganz klar, ob ich trotz Beschäftigungsverbot Urlaub machen darf? Muss ich den anmelden? Darf ich einfach verreisen?
Besten und liebe Grüße
Hallo, ich habe vor meiner Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet (40 Stunden Woche). Jetzt bin ich zurzeit im Beschäftigungsverbot und hätte somit 22 Urlaubstage übrig vor Eintritt meines Mutterschutzes.
Wenn ich nach meiner Elternzeit zurückkehre, kann ich die 22 Tage in „Vollzeit“ noch nehmen und danach in einen Teilzeitvertrag wechseln? Oder wird, wie oben bereits beantwortet, meine 22 Tage auf die Stunden angepasst/gekürzt, die ich danach arbeiten möchte?
Hallo, darf ich wissen wie es bei dir ausgegangen ist? Habe keine Antwort auf deine Frage gefunden. Alles Gute
Hallo! vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Ich bin genau in der gleichen Situation. Habe 22 Tage Resturlaub (wegen Beschäftigungsverbot). Meine Chefin will, dass ich sie alle vor meinem Start verbrauche. Ich hatte ihr vorgeschlagen, dass ich 10 mitnehme, obwohl ich lieber noch mehr mitnehmen würde, da ich gerne selber entscheiden möchte, wann ich Urlaub mache, aber das möchte sie nicht. Darf sie mir das vorschreiben? Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen (also keine dringenden betrieblichen Gründe).
Vielen Dank im Voraus!
Hallo, bei mir ist die Situation ähnlich. kannst du mir mal schreiben wie es ausging? LG Jessy
Toller Beitrag. Vielen Dank. Mich würde noch Folgendes interessieren: Vor der Elternzeit habe ich 40 Std. gearbeitet. Einige Monate war ich im Beschäftigungsvervot und habe somit viel Urlaub generiert. Diesen alten Urlaub nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Generell arbeite ich im Anschluss an die Elternzeit nur noch 30 Stunden pro Woche (aber an jedem Tag der Woche). Welche Vergütung steht mir für die genommenen Urlaubs-Tage aus der Zeit vor der Geburt zu?
Hallo, was passiert denn, wenn ich Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung habe und diesen aber nehme, nachdem ich aus der Elternzeit zurückkehre und meine Stunden reduziere. Word mir der Urlub dann in Vollzeit oder Teilzeit ausgezahlt?
Vielen Dank!
Anna
Danke für den tollen Beitrag !
Eine Frage habe ich noch. Ich habe insgesamt 18 Monate Elternzeit, bis 2/23. Gehe aber nach 6 Monaten wieder für 4 Tage im Monat arbeiten. Bekomme ich dann den Resturlaub erst nach der kompletten Elternzeit, also ab Februar 23? Oder muss ich ihn schon während der Elternzeit nehmen? Danke 😉
Hi, toller Artikel. Auch ich habe noch etliche Tage Resturlaub aus 2 Schwangerschaften mit BV. Wie verhält es sich denn eigentlich wenn ich meine Elternzeit verkürze und mit 50% Beschäftigungsumfang wiederaufbereitet ge zu arbeiten, ich wollte ab dann meinen gesamten Resturlaub nehmen. Erhalte ich dann das Gehlt aus der Vollzeittätigkeit oder kann dieses auch auf50% reduziert werden?
Vielen Dank!
Ach so, ich werde in Teilzeit ebenfalls eine 5 Tage Woche haben.
LG
Anna
Ein toller Beitrag, etwas bleibt noch offen für mich, wie verhält es sich mit den angesammelten Urlaubstagen bei Wiedereinstieg in den Job, aber verringerter Stundenzahl? Beispiel, Urlaubsanspruch aus Zeiten von 4 Arbeitstagen die Woche, nach elternzeit nur noch 2 Tage die Woche…wird hier angepasst bzw. Gekürzt?
Hallo Akelei,
danke für die positive Rückmeldung! Zu deiner Frage: Ja, wenn du nur noch 2 Tage statt 4 Tage arbeitest, werden deine Urlaubstage so gekürzt, dass es bei der gleichen Wochenanzahl an Urlaubstagen bleibt. Wenn du vorher 30 Tage Urlaub bei 5 Arbeitstagen in der Woche hattest, entsprach das 6 Wochen Urlaub im Jahr. Wenn du nur noch 2 Tage in der Woche arbeitest, benötigst du nur noch 12 Urlaubstage, um 6 Wochen frei zu nehmen.
Siehe hierzu auch die Infos auf der Seite vom Familienportal (ganz unten): https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-passiert-mit-meinem-urlaubsanspruch-waehrend-der-elternzeit–124900
Liebe Grüße und alles Gute für dich!
Verena
Hallo zusammen
Ich hatte vor meinem Beschäftigungsverbot noch ca 15-20 Tage Urlaub die ich leider nicht nehmen konnte. Fange jetzt Teilzeit mit 20std bei meinem AG wieder an. Mein Resturlaub steht mit dennoch komplett zu? Oder wird der gekürzt? Mein AG will es nicht wirklich glauben das mit der Urlaub noch zusteht
Lg
Schönen Guten Abend
Bei mir hat sich folgende Situation ergeben. Ich bin heute den 17.11.21 Ins Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt geschickt worden und zwar bis zum 24.6.22 (Entbindungstermin)
Nun habe ich in diesem Jahr noch 6 Resturlaubstage und im neuen Jahr bis zur Mutterschutzfrist 21 Tage.
Mein Arbeitgeber möchte mir nun diesen Monat meine kompletten 27 Tage Urlaub auszahlen.
Darf er das und wenn ja, muss ich das annehmen?
Vielen Dank und schönen Abend noch.