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… ist eine der häufigsten Fragen von Schwangeren. In vielen Artikeln liest man als Antwort: „65 % von deinem Nettoeinkommen.“ Stimmt das? Jein. Grundsätzlich ist das richtig, es kommt jedoch auf weitere Faktoren an, die bei der Berechnung des Elterngeldes eine Rolle spielen. in diesem Blogartikel erfährst du, welche Faktoren darüber entscheiden, wie hoch dein Elterngeld sein wird.

 

4 Faktoren, welche die Höhe deines Elterngeldes beeinflussen können:

 

  1. Dein Einkommen vor der Geburt 
  2. Deine Elterngeld-Variante (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus)
  3. Dein Einkommen nach der Geburt (wenn du Elterngeld beziehst)
  4. ggf. Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag

 

Schauen wir uns diese Faktoren im Detail an.

 

1. Dein Einkommen vor der Geburt

Hierbei kannst du nicht einfach von deinem Nettogehalt ausgehen, das dir dein Arbeitgeber jeden Monat auf dein Konto überweist. Es ist etwas komplizierter. Es kommt einerseits auf den relevanten Bemessungszeitraum an, der für dich gilt, also von welchen 12 Monaten dein Einkommen herangezogen wird (dazu ein anderes Mal mehr). Andererseits geht es um das so genannte Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle auf Grundlage deines Bruttogehaltes ermittelt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Es gibt Einkommensbestandteile, welche von der Elterngeldstelle nicht berücksichtigt werden: zum Beispiel Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen, Tantieme oder steuerfreie Einnahmen wie Trinkgelder oder die Übungsleiterpauschale.
  • Deine steuerlichen Abzugsmerkmale werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Das heißt: je nach Steuerklasse, Art der Krankenversicherung, Kinder-Freibeträge für ältere Kinder, ob du Kirchensteuer und in die Rentenversicherung zahlst oder nicht, das alles beeinflusst ebenfalls die Höhe deines Elterngeldes.
  • Das Elterngeld-Netto ist bei 2.770 € gedeckelt. Alles, was du mehr verdienst, wird sozusagen „abgeschnitten“ und spielt keine Rolle. Da 65 % von 2.770 € = 1.800 € sind, hast du in diesem Fall den Maximalbetrag an Elterngeld erreichst.

 

 

2. Deine Elterngeld-Variante (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus)

Du kannst im Elterngeld-Antrag auswählen, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragst.

  • Beim Basiselterngeld erhältst du 65 % des Elterngeld-Nettos.
  • Beim ElterngeldPlus erhältst du die Hälfte deines Basiselterngeldes (Dafür kannst du ElterngeldPlus doppelt so lang beziehen. Ein Monat Basiselterngeld wird in 2 Monate ElterngeldPlus umgerechnet.)
  • Hinweis: Es sind nicht immer 65 % vom Elterngeld-Netto. Wenn dein Elterngeld-Netto weniger als 1.240 € monatlich beträgt, bekommst du mehr als 65 %. Je geringer dein Einkommen, desto mehr steigt der Prozentsatz.

 

 

3. Dein Einkommen nach der Geburt

Beim Elterngeld geht es um einen Ausgleich für fehlendes Einkommen, weil du nach der Geburt gar nicht oder weniger arbeitest, um dich um dein Baby zu kümmern. Das bedeutet im Umkehrschluss: wenn dir nach der Geburt kein Einkommen fehlt, bekommst du kein Elterngeld oder nur den Mindestsatz in Höhe von 300 € beim Basiselterngeld bzw. 150 € beim ElterngeldPlus.

In den meisten Fällen ist die ElterngeldPlus-Variante die bessere, wenn du Einkommen während des Elterngeld-Bezugs hast. Das gilt allerdings nicht immer, insbesondere nicht für Selbstständige. Hier empfehle ich dir eine Prüfung deiner individuellen Situation und die Entwicklung einer gezielten Elterngeld-Strategie.

 

 

4. Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag

Möglicherweise erhöht sich dein Elterngeld um den Geschwisterbonus, wenn in deinem Haushalt bereits

  • ein Kind unter 3 Jahren oder
  • 2 Kinder unter 6 Jahren oder
  • ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt.

Der Geschwisterbonus erhöht dein Elterngeld um 10% bzw. beträgt mindestens 75 € im Monat beim Basiselterngeld und 37,50 € beim ElterngeldPlus. Der Geschwisterbonus wird so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise erhältst du den Geschwisterbonus zum letzten Mal in dem Monat, in dem dein älteres Kind 3 Jahre alt wird. Im darauffolgenden Lebensmonat reduziert sich das Elterngeld um den Geschwisterbonus.

Wenn ihr Zwillinge erwartet, verdoppelt sich dein Elterngeld nicht, weil ja auch dein Einkommen nur einmal wegfällt. Stattdessen erhöht sich dein Elterngeld um den Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt bei Zwillingen 300 € beim Basiselterngeld und 150 € beim ElterngeldPlus. Bei Drillingen verdoppelt sich dieser Mehrlingszuschlag, bei Vierlingen verdreifacht er sich.

 

 

Fazit:

Wie du siehst, fließen verschiedene Faktoren in die Berechnung des Elterngeldes. Allein die Ermittlung des Elterngeld-Nettos ist nicht so einfach. Aus diesem Grund empfehle ich, zur Berechnung des voraussichtlichen Elterngeldes den ausführlichen Elterngeld-Rechner des Familienportals, der offiziellen Seite des Bundesfamilienministeriums.

Erfahrungsgemäß rechnet auch dieser Rechner nicht ganz genau und „ohne Gewähr“. Er berücksichtigt allerdings die Abzugsmerkmale, verschiedenen beruflichen Tätigkeitsformen (Beamte, Selbstständige, Angestellte, Mischeinkünfte) und bietet dir die Berechnungsmöglichkeit, zu sehen, wie sich dein Elterngeld verändert, wenn du während des Elterngeld-Bezugs arbeitest.

 

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