Teile gerne diesen Beitrag mit anderen.

In diesem Blogartikel habe ich beschrieben, wie Still-Beschäftigungsverbot und Elterngeld miteinander funktionieren. Heute gebe ich dir ein konkretes Beispiel dazu und du erfährst, was das für deine Elternzeit- und Elterngeld-Anträge bedeutet.

Nehmen wir das folgende Beispiel für deine Elternzeit-Planung an:

Du bist Ärztin, schwanger und dein Arbeitgeber hat dir bereits zugesagt, dass er nach deiner Mutterschutzfrist ein Still-Beschäftigungsverbot aussprechen wird, sofern das Stillen bei dir klappt. Für die Zeit nach der Geburt planst du, das erste Jahr mit deinem Kind zu Hause zu bleiben. Nach 12 Monaten möchtest du halbtags mit 18 Wochenstunden arbeiten.

Dein Mann wird 2 Monate Elternzeit nehmen: den 1. Lebensmonat ab Geburt und den 3. Lebensmonat.

Wie viel Geld bekommt ihr in dieser Zeit?

Basiselterngeld für den Partner

Dein Partner bezieht in den 2 Monaten Elternzeit Basiselterngeld. In diesen beiden Monaten bekommt er kein Gehalt, aber sein Basiselterngeld in Höhe von ca. 65 % seines Nettoeinkommens, maximal 1.800 € in jedem dieser beiden Monate. [Mehr Infos zur Berechnung des Elterngeldes findest du in diesem Blogbeitrag.]

Mutterschaftsgeld für dich

Du erhältst während der Mutterschutzfrist nach der Geburt dein Mutterschaftsgeld. Das entspricht in der Regel deinem durchschnittlichen Nettogehalt vor der Geburt.

Mutterschutzlohn im Still-BV

Im Anschluss an die Mutterschutzfrist gehst du in das Still-Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit zahlt dir dein Arbeitgeber den sogenannten Mutterschutzlohn im Still-Beschäftigungsverbot. Dieser Mutterschutzlohn ist so hoch wie dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Monat, in dem deine Schwangerschaft eingetreten ist. Vielleicht warst du schon während deiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot? Dann kennst du bereits den Mutterschutzlohn.

Übrigens bekommt dein Arbeitgeber den Mutterschutzlohn über das Umlageverfahren erstattet; je nachdem von der Krankenkasse, Ärzteversorgung oder Rentenversicherung.

ElterngeldPlus nach 12 Monaten

Zum 1. Geburtstag deines Kindes endet das Still-Beschäftigungsverbot. Du bekommst dann keinen Mutterschutzlohn mehr, kannst aber Elterngeld beantragen. Da dein Partner nur 2 Monate Elterngeld bezogen hat, hast du noch 10 Monate Basiselterngeld bzw. 20 Monate ElterngeldPlus zur Verfügung.

Warum du keine 12 Monate Elterngeld zur Verfügung hast? Das liegt in der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes begründet. Dieses Thema habe ich ausführlich in diesem Blogbeitrag erläutert, den ich dir dringend empfehle, wenn du wissen möchtest, wie viele Monate ElterngeldPlus du beantragen kannst. Die Frage, wann dein Kind geboren wird und wie lange deine Mutterschutzfrist dauert, spielt hier nämlich eine Rolle. Hier geht es zum Artikel.

Deine Elterngeld-Möglichkeiten

Du könntest theoretisch in den Lebensmonaten 13 und 14 auch zunächst Basiselterngeld beantragen und dann mit ElterngeldPlus weitermachen. Wenn du in diesen Monaten schon wieder arbeitest, hast du allerdings in diesen beiden Monaten Abzüge beim Basiselterngeld. Besser ist es, ElterngeldPlus zu beantragen. Bei 18 Wochenstunden wirst dein Einkommen dein ElterngeldPlus voraussichtlich nicht reduzieren. Mit dem ausführlichen Elterngeldrechner auf dem Familienportal kannst du ausrechnen, wie hoch dein Elterngeld auch bei gleichzeitigem Einkommen sein wird.

Auch noch Partnerschaftsbonus möglich

Wenn ihr möchtet, könnt ihr sogar im Anschluss an deinen ElterngeldPlus-Bezug den Partnerschaftsbonus beziehen. In diesem Beispiel wäre euer Kind dann schon 2 Jahre und 8 Monate alt. Ihr könntet dann in den 4 Monaten bis zum 3. Geburtstag den Partnerschaftsbonus erhalten. Die Arbeitszeitreduzierung auf 25 bis 30 (bzw. 24 bis 32) Arbeitsstunden wäre dann zum Beispiel über Teilzeit in Elternzeit möglich.

Wichtig ist, dass du folgende Elterngeld-Regeln beachtest:

  • Du solltest allerspätestens in Lebensmonat 15 mit dem Elterngeldbezug beginnen. Andernfalls verlierst du alle noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche. Es sei denn, dein Partner bezieht zu diesem Zeitpunkt Elterngeld.
  • Bis einschließlich Lebensmonat 14 kannst du Basiselterngeld beziehen. Das ist in der Regel eher interessant, wenn du nicht gleichzeitig Einkommen hast.
  • Ab Lebensmonat 15 kannst du nur noch ElterngeldPlus (oder den Partnerschaftsbonus) erhalten. Wenn du gleichzeitig Einkommen hast, kannst du bis zu 50% von deinem Elterngeld-Netto (bzw. 50% von 2.770 €, wenn du den Maximalbetrag erhältst) dazu verdienen, ohne Abzüge beim Elterngeld zu haben.
  • Den Mindestbetrag von 150 € ElterngeldPlus kannst du immer erhalten, sofern du nicht mehr als 30 bzw. 32 Wochenstunden arbeitest. Etwas mehr Spaß macht es aber, wenn du weniger Abzüge beim Elterngeld hast.
  • Der Partnerschaftsbonus muss sich nahtlos an das ElterngeldPlus anschließen. Es darf ab Lebensmonat keine Unterbrechung beim Elterngeldbezug geben.

 

Eure Anträge

Elternzeit des Partners

Dein Partner meldet seine Elternzeit (Lebensmonate 1 und 3) spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber an.

Und weil die Frage immer wieder gestellt wird: Ja, in die Elternzeit-Anmeldung schreibt ihr bezüglich des Zeitraums: „ab Geburt (voraussichtlicher ET ist xx)“. Und ja, die Elternzeit beginnt flexibel mit dem tatsächlichen Tag der Geburt: dann, wenn euer Baby sich entscheidet, das Licht der Welt zu erblicken. Alle weiteren Lebensmonate richten sich dem entsprechend ebenfalls nach dem tatsächlichem Geburtstermin.

Deine Elternzeit anmelden

Wenn du zum 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen möchtest und dann nicht mehr stillst, endet das Still-Beschäftigungsverbot. Eigentlich würde jetzt dein „normaler“ Arbeitsvertrag weiterlaufen, sodass du jetzt Vollzeit arbeiten müsstest. Da du aber Teilzeit mit 18 Wochenstunden arbeiten möchtest, meldest du spätestens 7 Wochen vor dem 1. Geburtstag bei deinem Arbeitgeber Elternzeit an. Wie lange, bleibt dir überlassen. Wenn du in den kommenden 2 Jahren 18 Wochenstunden arbeiten möchtest, empfehle ich dir, zunächst 2 Jahre (von deinen insgesamt 3 Jahren) Elternzeit anzumelden. Zur Frage nach der Dauer der Elternzeit habe ich ein Video gemacht, das du dir hier ansehen kannst.

Deine Teilzeit in Elternzeit beantragen

Wichtig ist, dass du zusammen mit der Elternzeit-Anmeldung auch deine Teilzeit in Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragst. Es gilt die gleiche Frist von 7 Wochen. Das kannst du in einem Schreiben bzw. Formular erledigen. Darin gibt du die gewünschte Stundenanzahl an und idealerweise auch deine gewünschten Arbeitszeiten (Verteilung auf Wochentage und Uhrzeiten). Wenn dein Arbeitgeber deinen Teilzeit-Antrag genehmigt, gelten diese Arbeitszeiten ebenfalls als genehmigt.

Eure Elterngeld-Anträge

Elterngeld-Antrag Deines Partners

Da dein Partner direkt ab Geburt Elternzeit nimmt und dann auch Basiselterngeld beziehen möchte, kann er unmittelbar nach der Geburt (wenn euch alle Unterlagen vorliegen) den Antrag bei der Elterngeldstelle einreichen. Wenn er sich Zeit lassen möchte, kann er dies spätestens nach 3 Monaten machen. So lange akzeptiert die Elterngeldstelle rückwirkend Anträge.

Aber worauf so lange warten? Gewisse Bearbeitungszeiten sollten ihr mit einplanen, daher würde es entsprechend lange dauern, bis dein Partner die erste Elterngeldzahlung auf seinem Konto hat.

Im Elterngeld-Antrag kreuzt dein Partner also an, dass er 2x Basiselterngeld nimmt und zwar in den Lebensmonaten 1 und 3.

Unter dem Punkt „Anmeldung Bezugszeit des anderen Elternteils“ (beim Elterngeld-Antrag in NRW ist das Punkt 7) wählt er aus, dass die Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Warum? Du wirst nach aktueller Planung ja erst ab Lebensmonat 13 ElterngeldPlus beantragen. Da du aber nicht genau weißt, ob du tatsächlich ein Jahr lang stillen wirst, stellst du deinen Antrag erst später.

Dein Elterngeld-Antrag

Wenn absehbar ist, dass du tatsächlich ein Jahr lang stillen und somit ein Jahr lang im Still-Beschäftigungsverbot sein wirst, zum Beispiel nach 10 Monaten, kannst du deinen Elterngeld-Antrag stellen. Dann wirst du auch wissen, ob du tatsächlich ab dem 1. Geburtstag arbeiten gehen wirst.

Eine Frist, wann du deinen Antrag stellen musst, gibt es nicht. Du kannst deinen Antrag theoretisch früher stellen. Theoretisch auch später, zum Beispiel weil auch hier gilt, dass du maximal 3 Monate rückwirkend Elterngeld beantragen kannst.

Du kreuzt dann in deinem Elterngeld die Elterngeld-Variante ElterngeldPlus an, ab Lebensmonat 13 und so lange, wie dir Monate zur Verfügung stehen (im „Normalfall“ 20 Monate).

Solltet ihr euch noch dafür entscheiden, in Anschluss auch den Partnerschaftsbonus zu beantragen, könnt ihr das sogar noch später machen.

Alles klar? Ich wünsche euch eine wundervolle Elternzeit!

 

Hat dir dieser Blogbeitrag geholfen? #kleines Dankeschön

Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)

Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.

Lies meine Bücher und triff von Anfang an die richtigen Entscheidungen!

0 Kommentare

Ähnliche Beiträge:

Teile gerne diesen Beitrag mit anderen.

Pin It on Pinterest