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Regelmäßig für Verwirrung sorgt die Frage: Wie funktioniert das mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt? Dabei gibt es nämlich ein paar Punkte zu beachten. Wenn du diese verstanden hast, bist du auf der sicheren Seite und schützt dich vor negativen Überraschungen. Wenn du sie ignorierst, kann es passieren, dass dir am Ende des Elterngeldbezugs gefühlt Geld fehlt.

Schauen wir uns die einzelnen Punkte an:

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Als Angestellte bist du normalerweise 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz (je nach Geburtstermin auch etwas länger). Während dieser Zeit erhältst du Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird dir zu einem kleinen Teil von der Krankenkasse und zu einem größeren Teil von deinem Arbeitgeber gezahlt (das ist der sogenannte Arbeitgeberzuschuss). In Summe entspricht das Mutterschaftsgeld deinem durchschnittlichen Nettogehalt, das du in den 3 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt, verdient hast.

Das bedeutet also: Während du im Mutterschutz bist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und vielleicht auch etwas länger), bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines Nettogehaltes. Du hast also in dieser Zeit keine finanziellen Verluste. Du hast so viel Geld zur Verfügung wie sonst auch, wenn du arbeitest.

Basis-Elterngeld im Mutterschutz

Wichtig: Die Monate, in denen du Mutterschaftsgeld nach der Geburt deines Babys bekommst, gelten grundsätzlich als Monate mit Basiselterngeld. Egal, ob du Elterngeld beantragt hast oder nicht und welche Elterngeld-Variante du für diese Monate in deinem Elterngeld-Antrag angekreuzt hast. Du kannst nichts dagegen tun: So lange, wie du nach der Geburt in der Mutterschutzfrist bekommst und Mutterschaftsgeld bekommst, unterstellt dir die Elterngeldstelle, dass du in dieser Zeit Basiselterngeld nimmst.

Warum dir trotzdem kein Elterngeld in der Mutterschutzfrist zusteht

Jetzt ist es aber leider so, dass dir in der Regel das Basiselterngeld nicht ausgezahlt wird, während du Mutterschaftsgeld erhältst.

Warum nicht? Weil das Mutterschaftsgeld komplett auf das Elterngeld angerechnet wird. Der Grund für diese Anrechnung ist, dass beide Leistungen den selben Zweck haben: Sowohl das Mutterschaftsgeld als auch das Elterngeld sind eine Ausgleichszahlung, weil dein Einkommen nach der Geburt wegfällt.

Beispiel: Du erhältst 2.000 € Mutterschaftsgeld (dein durchschnittliches Nettoeinkommen). Dein Basiselterngeld sind 65 % von 2.000 €, also 1.300 €. Da das Mutterschaftsgeld höher ist, bleibt bei der Anrechnung kein Elterngeld zur Auszahlung übrig.

Anders wäre es, wenn dein Basiselterngeld höher als dein Mutterschaftsgeld ist. Dann würde dir das Elterngeld, anteilig ausgezahlt werden. Da das wirklich selten vorkommt, möchte ich es hier nicht weiter vertiefen.

Taggenaue Abrechnung nach Ende der Mutterschutzfrist

Wenn deine Mutterschutzfrist endet und du keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld hast, beginnt der Zeitraum, in dem dir Elterngeld zusteht. Diese Berechnung erfolgt taggenau.

Wenn wir nun überlegen: Im Normalfall hast du 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt. Dies entspricht 56 Tagen, also ein paar Tage weniger als 2 Kalendermonate. Das bedeutet: Nach diesen 8 Wochen hast du noch ca. 4-5 Resttage im zweiten Lebensmonat deines Kindes, in denen der Elterngeld-Anspruch beginnt. Für diese Tage wird dir anteilig das Elterngeld ausgezahlt. Danach geht es im 3. Lebensmonat dann richtig mit der Überweisung des Elterngeldes los.

Tipp: Aus diesem Grund solltest du immer in deinem Elterngeldantrag ankreuzen, dass du auch in diesen Mutterschutz-Monaten (Lebensmonate 1 und 2) Basiselterngeld beziehen möchtest. Wenn du das nicht machen würdest, würde dir das Elterngeld für diese paar Tage nicht gezahlt werden.

Achtung: Nur noch 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate ElterngeldPlus

Beachte, dass diese zwei Monate mit Mutterschaftsgeld von deinen dir maximal 12 zustehenden Monaten Basiselterngeld bereits fehlen. Somit werden dir nur noch 10 Monate Basiselterngeld ausgezahlt (sofern du das Elterngeld nicht anders beantragst). Dein Elterngeldbezug endet somit am 1. Geburtstag deines Kindes.

Wenn du dich für ElterngeldPlus entscheidest, stehen dir somit nur noch 20 Monate ElterngeldPlus zur Verfügung, wenn der Elterngeldbezug ab dem 3. Lebensmonat endlich beginnt. Das heißt, dass dein Elterngeld-Anspruch aufgebraucht ist, wenn dein Kind 22 Lebensmonate alt ist. Das sind 2 Monate vor seinem 2. Geburtstag! Nicht wenige Mütter werden davon negativ überrascht.

Was bedeutet das für dein Elterngeld, wenn der Mutterschutz länger dauert?

Nun müssen wir beim Elterngeldbezug noch etwas mehr aufpassen, wenn dein Baby zum Beispiel zu früh geboren wird oder wenn du Zwillinge erwartest oder andere Gründe vorliegen, weshalb deine Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert wird.

Denn wenn deine Mutterschutzfrist nach der Geburt länger dauert, bekommst du auch länger Mutterschaftsgeld. Das bedeutet, dass du auch einen 3. oder sogar 4. Monat nach der Geburt Basiselterngeld nehmen musst, das dir – wie oben beschrieben – allerdings nicht ausgezahlt wird.

Beispiel 1: Dein Kind wird 2 Wochen zu früh geboren

Nehmen wir mal an, dein Baby kommt 2 Wochen zu früh auf die Welt. Diese 2 Wochen Mutterschutzfrist, die dir somit vor der Geburt fehlen, gehen nicht verloren, sondern werden einfach hinten an die 8 Wochen nach der Geburt drangehängt. Somit bist du nach der Geburt 10 Wochen im Mutterschutz und erhältst so lange Mutterschaftsgeld. Wenn nach diesen 10 Wochen oder 2,5 Monaten die Mutterschutzfrist endet, beginnt in der Mitte dieses Monats dein Elterngeld-Bezug. Es wird dir also in diesem 3. Lebensmonat deines Kindes anteilig das Basiselterngeld erstmalig ausgezahlt (weil du ja vorher Mutterschaftsgeld erhalten hast, das betraglich mehr ist). Auf dem Papier sind allerdings schon 3 Monate Basiselterngeld weg, sodass dir ab dem Folgemonat (also ab Lebensmonat 4) nur noch 9 von deinen maximal 12 möglichen Basiselterngeld-Monaten zur Verfügung stehen.

Wenn du einfach Basiselterngeld beziehst, bleibt es dabei, dass dein Anspruch zum 1. Geburtstag deines Kindes endet. Das ist beim Basiselterngeld immer gleich und somit einfach zu merken.

Wenn du allerdings ElterngeldPlus beziehen möchtest, kannst du dir ausrechnen: 9 Monate Basiselterngeld entsprechen 18 Monaten ElterngeldPlus. Mit dem ElterngeldPlus kannst du in Lebensmonat 4 beginnen, damit hast du bereits nach 21 Lebensmonaten dein Elterngeld aufgebraucht. Das sind 3 Monate vor dem 2. Geburtstag deines Kindes.

Beispiel 2: Dein Kind wird 4 Wochen zu früh geboren.

Nehmen wir nun an, dein Baby wird 4 Wochen zu früh geboren. Diese 4 Wochen Mutterschutzfrist, die dir vor der Geburt fehlen, werden an die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt drangehängt. Wir sind also schon bei 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt. Aufgrund des frühen Geburtstermins handelt es sich um eine Frühgeburt, sodass deine Mutterschutzfrist um weitere 4 Wochen verlängert wird. In Summe bist du also 16 Wochen lang nach der Geburt im Mutterschutz.

Das bedeutet: 16 Wochen lang Mutterschutzfrist = 16 Wochen Mutterschaftsgeld (finanziell ist das positiv zu bewerten!) = Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 4. Auch hier gilt wieder: Wenn du 12 Monate Basiselterngeld nehmen möchtest, ist alles fein. Dein Elterngeld-Anspruch endet wie geplant am 1. Geburtstag deines Kindes. Du bekommst einfach nur das Basiselterngeld erstmalig am Ende des 4. Lebensmonats anteilig ausgezahlt und in den Lebensmonaten 5 bis 12 (also 8 Mal) in der vollständigen Höhe.

Komplizierter wird es wieder, wenn du dich für ElterngeldPlus entscheidest: Du kannst erstmalig in Lebensmonat 5 mit ElterngeldPlus beginnen. 4 Monate Basiselterngeld sind bereits „genommen“, dir stehen also nur noch 8 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. In ElterngeldPlus umgerechnet sind das 16 Monate ElterngeldPlus. Wenn du mit dem Bezug in Lebensmonat 5 beginnst, hast du bereits in Lebensmonat 20 deine Elterngeld-Ansprüche aufgebraucht. Das sind 4 Monate vor dem 2. Geburtstag deines Kindes.

Lösungen, wenn dir das ElterngeldPlus in den letzten Monaten „fehlt“

Wenn du zu denjenigen gehörst, die sich für ElterngeldPlus entscheiden, um 2 Jahre mit ihrem Kind zu Hause bleiben zu können, solltest du also aufpassen, ob dein Kind „pünktlich“ geboren wird oder früher. Wenn es früher geboren wird, achte darauf, wie lange der Mutterschutz nach der Geburt dauert und wie viele Lebensmonate du aufgrund des Mutterschaftsgeldes Basiselterngeld beziehen musst.

Selbst im Normalfall erhältst du ja nur bis einschließlich Lebensmonat 22 ElterngeldPlus. Bei einer Frühgeburt kann der Bezug von ElterngeldPlus allerdings schon in Lebensmonat 20 enden (wie oben erläutert). Überlege dir, wie du die letzten Monate bis zum 2. Geburtstag überbrücken kannst:

Kommst du auch ohne ElterngeldPlus und ohne Einkommen finanziell zurecht? Dann besteht kein Handlungsbedarf und du kannst bei deinen 2 Jahren geplanter Elternzeit bleiben.

Wird es hingegen ohne ElterngeldPlus und ohne Einkommen finanziell eng, solltest du überlegen, ob du nicht früher wieder arbeiten gehst. Auch in diesem Fall hast du die Wahl: Du kannst deine Elternzeit entweder von Anfang an beispielsweise nur für 22 Monate bei deinem Arbeitgeber anmelden. Oder du gehst bereits Teilzeit arbeiten (bei deinem Arbeitgeber oder in einem anderen Unternehmen), während du noch in Elternzeit bist.

Interessierst du dich für die Vorteile der Teilzeit in Elternzeit gegenüber „normaler“ Teilzeit? Dann lies diesen äußerst beliebten Blogbeitrag von mir.

Fazit und Frage einer Leserin

Eine Leserin hatte mir in diesem Zusammenhang folgende Frage gestellt: „Ist es richtig, dass ich die ersten 2 Monate kein Basiselterngeld bekomme, wenn ich Mutterschaftsgeld bekommen habe? Ich dachte, man bekommt die letzten zwei Monate kein Geld?! Denn das würde sich bei mir in sofern bemerkbar machen, dass ich die letzten zwei Monate Elterngeld Plus bekomme.“

Wenn du bis hierhin aufmerksam gelesen und alles verstanden hast, kennst du nun die Antwort auf diese Frage:

Ja, richtig. In den ersten 2 Monaten, in denen du Mutterschaftsgeld bekommen hast, bekommst du kein Basiselterngeld. Oder richtiger gesagt: es wurde dir nicht ausgezahlt, weil es mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet wurde. Und ja, in den letzten zwei Monaten (vor dem 2. Geburtstag) bekommst du gar kein Elterngeld mehr, weil du bis dahin deinen Elterngeld-Anspruch aufgebraucht hast. (Es sei denn, du bist alleinerziehend oder beziehst den Partnerschaftsbonus, der allerdings unter anderem mindestens 24 Wochenarbeitsstunden voraussetzt).

Mein Tipp: Schau genau, was in deinem Elterngeldbescheid steht. Dort siehst du, wie lange du Elterngeld bekommst. Wenn das Ende früher liegt, als du dachtest, und dir das finanzielle Sorgen bereitet, bilde Rücklagen, solange du noch das höhere Mutterschaftsgeld beziehst, oder fange früher wieder an zu arbeiten. Einige Mütter überbrücken diese Monate mit einem Minijob, der in den meisten Fällen zu keinen Abzügen beim ElterngeldPlus führt.

Wie gesagt, diese negativen Überraschungen treten nur beim ElterngeldPlus auf. Beim Basiselterngeld bleibt es dabei, dass der Elterngeldbezug nach maximal 12 Monaten nach der Geburt endet.

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