In dieser Woche geht es politisch heiß her, der Bundesetat für 2024 soll verabschiedet werden und unsere Bundesfamilienministerin Lisa Paus soll nach den Vorgaben des Bundesfinanzministers Christian Lindner beim Elterngeld sparen, um die geplante Kindergrundsicherung finanziert zu bekommen.
Das Ergebnis: Die Einkommensgrenze für Elterngeld-berechtigte Eltern wird von 300.000 Euro auf 150.000 Euro gesenkt. Ein Aufschrei geht durch die sozialen Medien. Viele Eltern sind empört. Gleichzeitig entstehen emotionale Diskussionen über die Frage, wie gerecht oder ungerecht dies sei. Einige sprechen von einem Rückschritt in Sachen Gleichberechtigung, andere von einem Luxusproblem.
Schauen wir uns den Sachverhalt mal ganz sachlich und im Detail an.
Zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro
Bei der Einkommensgrenze geht es um das zu versteuernde Einkommen eines Paares, also das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Freibeträge und sonstige Aufwendungen. Wenn sie zusammen zu versteuerndes Einkommen von mehr als 150.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt hatten, können sie zukünftig kein Elterngeld erhalten (ab wann das gelten soll, ist noch nicht bekannt).
Ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro ergibt sich ungefähr bei einem Bruttoeinkommen von 180.000 Euro oder mehr (gemäß Aussage von Professor Katharina Wrohlich im Tagesschau-Artikel vom 5.7.2023).
Egal, ob verheiratet oder nicht
Bei der Einkommensgrenze geht es um die gemeinsame Betrachtung des Paares, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wenn er 120.000 Euro im Jahr verdient und sie „nur“ 35.000 Euro, bekommt auch die Mutter kein Elterngeld (sofern sie zusammenleben. Sollte das Paar nicht zusammenleben, könnte sie möglicherweise als Alleinerziehende gelten und wiederum Elterngeld erhalten können, wenn sein Einkommen nicht berücksichtigt wird. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende wird ebenfalls auf 150.000 Euro gesenkt).
Nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung
Was bei der aktuellen Diskussion niemand erwähnt: Die Einkommensgrenze bezieht sich nicht nur aus Einkommen aus Erwerbstätigkeit (also aus der Arbeit als Angestellte/r oder Selbstständige/r). Es wird auch Einkommen hinzugerechnet, dass ihr aus Kapitalvermögen (Depot, Spareinlagen etc.) sowie aus Vermietung oder Verpachtung (Immobilien, Grundstücke etc.) erhaltet.
Info am Rande: Das ist der Grund, warum ihr eurem Elterngeldantrag nicht nur eure letzten 12 Gehaltsabrechnungen, sondern auch den letzten Einkommensteuerbescheid beifügen sollt. Im Elterngeld-Antrag für NRW wird auch explizit um euer Einverständnis gebeten, dass die Elterngeldstelle im Zweifelsfall Auskünfte beim Finanzamt einholen darf.
Es kann also sein, dass eure Gehälter gar nicht so hoch sind, dass ihr aber aufgrund von Immobilienvermögen oder eines Erbes (zum Beispiel wenn deine Großeltern dir ein beachtliches Depot hinterlassen haben) über die neue Einkommensgrenze kommt.
Soweit die Fakten.
Wie viele Paare betrifft es denn wirklich?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Laut Frau Paus könnten 60.000 Familien von der reduzierten Einkommensgrenze betroffen sein und zukünftig kein Elterngeld erhalten (siehe Tagesschau-Artikel vom 4.7.2023).
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hält diese Zahl für zu gering und veröffentlicht Berechnungen, wonach bis zu 435.000 Paare betroffen sein könnten (siehe Veröffentlichung vom 5.7.2023)
An anderer Stelle heißt es, dass durch diese Maßnahme 290 Millionen Euro eingespart werden (siehe Spiegel-Artikel vom 3.7.2023). Diese Zahl kann ich nicht nachvollziehen (finde sie aber lächerlich klein im Vergleich zu den angekündigten Kosten der Kindergrundsicherung).
In den Diskussionen in den sozialen Medien lese ich häufig, dass 150.000 Euro schon wirklich viel Gehalt seien und von den meisten Paaren in Deutschland nicht verdient werden. Nein, von den meisten nicht. Aber von einigen durchaus.
Seit 2018 beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Elternzeit und Elterngeld, gebe Infoabende für werdende Eltern und habe viele Paare individuell beraten. Ich erlaube mir daher zu sagen, dass ich einen Einblick in das Thema habe und sehr viele persönliche Eltern-Geschichten kenne.
Reduzierung der Einkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro
Als ich mit diesen Themen begonnen habe, lag die Einkommensgrenze für das Elterngeld noch bei 500.000 Euro. Damals hatte ich nur eine Begegnung mit einem Paar, das aufgrund ihres zu hohen Einkommens kein Elterngeld erhalten konnte (die Frau war Tochter einer Unternehmensdynastie und erhielt zu hohe monatliche Ausschüttungen aus dem Familienunternehmen).
Im Rahmen ihres „Elterngeld-Reförmchens“ hat Frau Giffey in 2021 die Einkommensgrenze auf 300.000 Euro gesenkt. Damals übrigens mit dem Hinweis, dass diese Regelung nur 0,4 % der Elterngeldbezieher (die “Spitzenverdiener”) und somit circa 7.000 Elternpaare betreffen würde. Die Begründung lautete, dass für diese Spitzenverdiener “die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich” sei.
Beispiele von Paaren, die über die Elterngeld-Einkommensgrenze kommen
In dieser Zeit fing es an, dass etwas mehr Paare unsicher waren, ob sie noch Elterngeld bekommen könnten oder ob sie zu viel verdienen würden. Es handelte sich um Unternehmer, zum Beispiel Betreiber von Corona-Testzentren oder einer Supermarktkette. Aber auch Ärztepaare mit vermieteten Immobilien gehören zu der Gruppe, die diese Elterngeld-Einkommensgrenze von 300.000 Euro erreicht haben.
Besonders in Erinnerung geblieben ist mir ein Fall, bei dem ein Paar aus München im Rahmen einer komplexen Immobilienfinanzierung einen Hausbau und anschließenden Teilverkauf als Bestandteil des Finanzierungskonzeptes plante. Das Paar verdiente zwar nicht schlecht, wäre aber nur durch diesen Immobilienverkauf über die Einkommensgrenze von 300.000 Euro gekommen. Auf der Gegenseite hatte es eine entsprechend hohe Finanzierung aufgenommen, die zum Teil durch diesen Gewinn getilgt werden sollte.
Leider konnten selbst die Elterngeld-Experten vom Bundesfamilienministerium keine klare Antwort geben, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist. Einerseits hängt es vom Finanzamt ab, wie dieser Gewinn steuerlich zu betrachten ist. Andererseits ist es eine Einzelfallentscheidung der Elterngeldstelle, wie sie den Vorgang beurteilt. Aus meiner Sicht wäre eine Nicht-Berücksichtigung gerechtfertigt, weil dieses Paar kein Spitzeneinkommen hat, sondern nur ausnahmsweise aufgrund des einmaligen Immobilienverkaufs im Rahmen einer komplexen Finanzierung und nur auf dem Papier den Gewinn vereinnahmt hat. Ohne Elterngeld wäre es für sie nicht möglich, sich eine Elternzeit von einem Jahr zu leisten. Oder sie müssten die Geburt ihres Kindes um ein Jahr verschieben (sofern so etwas planbar ist).
Wer kann sich Elternzeit leisten?
Damit sind wir auch wieder beim Thema: Wer kann sich überhaupt eine Elternzeit von einem Jahr oder länger leisten? Bei der aktuellen Diskussion geht es um die Besserverdiener. Außenstehende glauben gerne, dass Besserverdiener so hohe Rücklagen haben, dass sie sich um so leichter eine unbezahlte Auszeit leisten können. Ist das so? Manchmal ja, wenn sie konservativ wirtschaften und deutlich unter ihren Verhältnissen leben. In der Realität sieht es meistens anders aus:
Höheres Einkommen = höhere Lebenshaltungskosten
Wer mehr verdient, gibt auch mehr Geld aus. Nicht für schnöden Konsum, sondern die Lebenshaltungskosten sind deutlich höher. Die Mieten und Hypotheken sind höher, passen proportional zum Einkommen.
Zieht ein Paar in eine kleinere (günstigere) Wohnung, weil es ein Kind erwartet? Nein, im Gegenteil, es benötigt eher mehr Platz.
Verzichten ein Vermieter oder die Bank ein Jahr lang auf die Miete oder die Finanzierungsrate, weil das Paar ein Kind bekommt und (vorübergehend) weniger verdient? Nein, natürlich nicht.
Hat ein gut verdienendes Paar weniger Zukunftsängste und Sorgen vor den finanziellen Ausgaben, die es als Eltern erwartet? Nein, im Gegenteil. Die Eltern sorgen umso mehr vor und bilden Rücklagen für die Zukunft ihres Kindes.
Besserverdiener zahlen höhere Betreuungskosten, sind mehr vom Progressionsvorbehalt bei den Einkommensersatzleistungen Mutterschaftsgeld und Elterngeld betroffen und sie bekommen im Verhältnis auch weniger Elterngeld (!).
Besserverdiener sind bereits bei der Höhe des Elterngeldes benachteiligt
Durch die Deckelung des Einkommens bei der Berechnung des Elterngeldes werden maximal nur 2.770 Euro des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt berücksichtigt. Da 65 % von 2.770 Euro gleich 1.800 Euro sind, bekommen Besserverdiener nur maximal 1.800 Euro Elterngeld im Monat, selbst wenn das vorherige durchschnittliche Nettoeinkommen bei 3.000 Euro, 4.000 Euro oder 10.000 Euro im Monat lag.
Schon heute ist es für diese Familien sehr schwierig, ihre monatlichen Lebenshaltungskosten mit 1.800 Euro zu decken, wenn vorher ein Gehalt von 3.000 Euro und mehr zur Verfügung stand. Nicht selten sind diese Eltern viel früher darauf angewiesen, wieder zu arbeiten und Einkommen zu erwirtschaften. Leider wird auch dies beim Elterngeld bestraft.
Bestrafung fürs Dazuverdienen
Wer zum Elterngeld etwas dazu verdienen möchte, ist mit ElterngeldPlus in der Regel besser beraten. Dann sind bis zu 50 % des früheren Einkommens möglich, ohne Abzüge beim Elterngeld zu haben. Diese Regelung gilt allerdings nicht für diejenigen, die den maximalen Elterngeldbetrag erhalten: Sobald sie mehr als 50 % der zur Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegten 2.770 Euro dazu verdienen, haben sie bereits Abzüge beim Elterngeld. Ruckzuck rutschen sie auf den Mindestbetrag und erhalten nur noch 300 Euro (oder sogar nur 150 Euro ElterngeldPlus neben ihrem Teilzeitgehalt) statt 1.800 Euro Basiselterngeld.
Partnerschaftliche und gerechte Aufteilung umso schwieriger
Die beschriebene Situation ist einer der Hauptgründe, warum in der Einkommensgruppe der Besserverdiener so viele Paare sich schwer tun, ihre Elternzeit partnerschaftlich zu gestalten.
Nach meiner Erfahrung sind es gerade diese Paare, die zu Beginn der Schwangerschaft sagen: Ja, wir wollen uns die Elternzeit teilen. Wir wollen beide für unser Kind da sein und uns das Arbeiten und die Kinderversorgung teilen. Auch die Mutter möchte in ihren Job zurück. Auch der Vater möchte mehr Zeit mit seinem Kind verbringen.
Doch es sind immer wieder genau diese Paare, die am Ende allein aus finanziellen Gründen bei der klassischen Aufteilung landen, dass einer (meistens die Mutter) zu Hause beim Kind bleibt und der andere (meistens der Vater) weiter Karriere macht. Das ist weder von ihnen gewollt noch geplant, sondern das Ergebnis schnöder Mathematik und Alltagsrealität.
Was möchte die Politik?
Und hier kommen unsere Politiker ins Spiel: Sie beeinflussen mit ihren Entscheidungen und Gesetzen unseren Alltag. Sie setzen Anreize oder eben nicht. Eigentlich war es immer wieder das Ziel der Regierung, Anreize zu setzen, dass mehr Mütter wieder arbeiten gehen und mehr Väter sich in das Familienleben einbringen. So wurde aus genau diesem Grund der Partnerschaftsbonus eingeführt, orientiert an den skandinavischen Familienmodellen, wo beide (Teilzeit) arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern.
Bereits in 2016 wurde der OECD-Bericht „Dare to Share – Deutschlands Weg zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf“ veröffentlicht und ist immer noch auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums zu lesen, wie so viele andere Bekenntnisse zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland.
Rückschritte in den Corona-Jahren
Unabhängig von allen politischen Lippenbekenntnissen sieht die Realität anders aus. Besonders die Corona-Jahre 2020 und 2021 sowie die bis heute anhaltenden Nachwirkungen haben unsere Rollenverteilungen zurückgeschüttelt.
Die Betreuungssituation für Kleinkinder ist so angespannt wie nie. Die Unsicherheit bei (werdenden) Eltern ist riesig. Die finanziellen Sorgen sind noch größer. Die Alltagsrealität der Eltern von kleinen Kindern ist eine Mischung aus Anspannung, Erschöpfung, Sorgen und Resignation im täglichen Hamsterrad. Nirgendwo sehe ich so viele burnout-gefährdete Personen wie angestellte Mütter mit kleinen Kindern. Die Arbeitgeber sind in der Regel keine große Hilfe (inwieweit es ihre Aufgabe oder Mitverantwortung ist, ist ein anderes Thema). Alles, was die Politik für die Eltern getan hat, war die Anhebung des Kindergeldes auf 250 Euro. Das war wirklich toll. Aber leider die einzige Maßnahme.
Fatales Zeichen der Politik
Ob ein Paar, das zusammen Einkommen von mehr als 150.000 Euro hat, staatliche Unterstützung in Form des Elterngeldes benötigt, ist die eine Frage, die jeder individuell für sich bewerten kann.
Die für mich viel entscheidendere Frage ist: Was will die Politik uns damit sagen? Welchen Stellenwert haben wir Eltern aus Sicht der Politiker?
Wenn ich den Bundesetat 2024 anschaue, haben wir Familien einen geringen Stellenwert:
- Das Familienministerium hat in 2024 einen Etat von insgesamt 13,5 Milliarden Euro (wurde reduziert).
- Der Etat des Ministeriums für Bildung und Forschung wurde ebenfalls verringert, und zwar auf 20,3 Milliarden Euro.
- Der Etat für Gesundheit und Pflege reduziert sich auf 16,2 Milliarden Euro.
- Na klar, schlechte Zeiten, da müssen wir alle die Gürtel enger schnallen. Alle? Nein.
- Für Autobahnen und Bundesstraßen sind für 2024 Ausgaben von 12,8 Milliarden Euro vorgesehen.
- Der Verteidigungs-Etat für 2024 beträgt 51,8 Milliarden Euro.
- Das Ministerium für Arbeit und Soziales darf 172 Milliarden Euro in 2024 ausgeben, davon 24,3 Milliarden für das Bürgergeld und 127 Milliarden Euro für die Rentenversicherung.
Quelle: Tagesschau-Artikel vom 5.7.2023
Ungerechtigkeit und Konfliktpotenzial
Wenn man diese Zahlen betrachtet, kann man schon neidisch werden und sich wünschen, die Familien wären so wichtig wie die Autobahnen oder wie die Rentner. Stopp. Es ist zu einfach, auf die anderen zu zeigen und zu sagen, das sei ungerecht. Das letzte, was wir gesellschaftlich gebrauchen können, sind Konflikte zwischen den Interessensgruppen.
Jung gegen Alt
Ich wundere mich jedes Mal, wenn meine Eltern wieder eine Rentenerhöhung erhalten. Gleichzeitig weiß ich aber, dass auch ich davon profitiere. Meine Eltern sind großzügig und unterstützen meine Familie und mich auf unterschiedlichste Weise: mit ihrer Zeit, ihrer Liebe, ihrer Erfahrung und manchmal auch mit Geld.
Von vielen jungen Familien weiß ich, dass sie ohne die Unterstützung ihrer Eltern nicht zurechtkommen würden. Auch finanziell passiert eine Menge: Eltern im Rentenalter überschreiben Wohneigentum an ihre Kinder, die mittlerweile selbst Kinder haben und sich eine eigene Immobilie sonst nicht leisten könnten. Es werden Grundstücke verschenkt, Depots für die Enkelkinder eröffnet und Schuhpatenschaften verkündet (wenn ihr schon größere Kinder habt, wisst ihr, was man im Laufe eines Kinderlebens allein für Schuhe ausgibt).
In meinen Gesprächen mit werdenden Eltern sehe ich es regelmäßig: Wenn die Großeltern in der Nähe sind, sind viele Schwangere deutlich entspannter und zuversichtlicher, wann sie wieder arbeiten werden, dass sie finanziell zurechtkommen und dass alles gut wird.
Schwangere, deren Eltern weit weg wohnen und die nicht auf ihre Familie und das berühmt-berüchtigte „Dorf“ zugreifen können, machen sich deutlich mehr Sorgen, wie sie das Leben mit Kind und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinbekommen sollen. Sie sind von dem absoluten Unsicherheitsfaktor „Betreuung“ abhängig, sind auf sich allein gestellt und haben wenig Unterstützung. Das sind nach meiner Erfahrung eher die burnout-gefährdeten Mütter, die nach einigen Jahren „nicht mehr können“, wenn das Kind im Kindergartenalter ist.
Arm gegen Reich
Nun kann es leicht passieren, dass diejenigen Eltern, die von der Reduzierung der Einkommensgrenze betroffen sind, sich darüber ärgern, dass mit „ihrem“ eingesparten Elterngeld die Kindergrundsicherung finanziert werden soll. Es entsteht der Eindruck, dass die armen und reichen Eltern gegeneinander ausgespielt werden.
Nach meinem Verständnis haben wir das Herrn Lindner zu verdanken, wenn er von Frau Paus erwartet, dass sie in ihrem Ressort das Geld einsparen soll. Aufgrund der Etatstruktur bleiben nicht viele Alternativen als das Elterngeld. Dass Herr Lindner in diesem Zusammenhang von einer „Kinderzukunftssicherung“ spricht, empfinde ich als polemisch.
Gleichzeitig verstehe ich nicht, warum die Kindergrundsicherung so teuer sein soll. Genau genommen weiß Frau Paus nach eigenen Angaben noch nicht, was sie kosten soll; von bis zu 12 Milliarden Euro war die Rede.
Was ist überhaupt die Kindergrundsicherung?
In der Kindergrundsicherung sollen die Leistungen für Familien (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) gebündelt werden, damit berechtigte Familien die Leistungen leichter beantragen können.
Für mich als BWLerin klingt das so, als ob die vorhandenen Leistungen anders organisiert werden sollen. Warum das so teuer sein soll, verstehe ich nicht. Vielleicht kann mir jemand mit größerem Politikverständnis das erklären? Frau Paus hat es nach meinem Kenntnisstand noch nicht getan.
Es könnte helfen, Verständnis für ihre Entscheidung zu entwickeln.
Online-Petition unterzeichnen
So lange das nicht der Fall ist, befürworte ich die aktuelle Petition „Nein zur Elterngeld-Streichung“ (auch wenn der Titel aus meiner Sicht nicht korrekt ist) und lade alle Eltern ein, sich daran zu beteiligen und ein Zeichen zu setzen.
Es geht hier nicht nur um die 60.000 Eltern, die von der Kürzung der Einkommensgrenze betroffen sind, sondern es geht um weit mehr:
- Um unsere Solidarität mit anderen Eltern, die finanziell viel für unsere Gesellschaft leisten und wie alle anderen auch ein Recht auf eine finanziell sorgenfreie Elternzeit haben,
- unsere Bedeutung als Eltern in der Gesellschaft,
- einen Beitrag zu mehr Gleichberechtigung von Mann und Frau,
- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
- um die Zukunft unserer Kinder.
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