Das Warten hat ein Ende – endlich sind die Änderungen beim Elterngeld für Geburten ab April 2024 bekannt! In diesem Artikel erfährst du, was sich bei den Partnermonaten ändert, für wen das gilt und was das ganz konkret für dich als Vater (bzw. zweiten Elternteil) bedeutet.
Was sind die Partnermonate beim Elterngeld?
Bislang galt: Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Basiselterngeld beantragen. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, erhält er diese zwei „Partnermonate“. Das Paar kann also zusammen über insgesamt 14 Monate Elterngeld verfügen.
Die zwei Partnermonate konnte der Partner zum Beispiel als Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nehmen oder als ElterngeldPlus auch später.
Diese Regelung gilt weiterhin für
- alle Eltern, deren Baby bis zum 31. März 2024 geboren wurde
- Eltern von Mehrlingen (Zwillingen usw.)
- Eltern von Frühgeburten (wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird)
- Eltern von einem Neugeborenen mit Behinderung sowie
- Eltern von einem Neugeborenen mit einem Geschwisterkind mit Behinderung, für das sie den Geschwisterbonus erhalten (bis zum 14. Lebensjahr möglich).
Häufig haben Väter bisher ihre beiden Partnermonate auf eine dieser Arten aufgeteilt:
- Einen Monat ab Geburt und den zweiten Monat um den 1. Geburtstag herum.
- Zwei Monate am Stück im Sommer für eine längere Auszeit bzw. Reise.
- Zwei Monate am Stück in den Lebensmonaten 13 und 14, um die Eingewöhnung des Kindes in der Betreuung zu übernehmen, während die Mutter wieder in den Job zurückkehrt.
- Zwei Monate am Stück ab Geburt, besonders wenn schon größere Geschwisterkinder da sind.
Was ändert sich für Geburten ab April 2024?
Nun wurden die Regelungen für die Partnermonate etwas verschärft und die genannten Beispiele sind nicht mehr alle jederzeit möglich. Zukünftig wird der gleichzeitige Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile eingeschränkt. Im neuen Gesetzestext heißt es:
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile ElterngeldPlus, so kann dieser Elternteil das ElterngeldPlus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von ElterngeldPlus des anderen Elternteils beziehen.
§4 Abs. 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der Fassung, die ab dem 1. April 2024 gilt.
Was heißt das konkret?
Zukünftig kann der erste Partnermonat des Vaters unverändert gleichzeitig mit der Mutter bezogen werden. Für den zweiten Partnermonate gilt folgende Einschränkung:
Der zweite Partnermonat des Vaters kann zukünftig nur dann im 1. Lebensjahr des Kindes genommen werden, wenn die Mutter in diesem Lebensmonat ElterngeldPlus bezieht oder mit ihrem Elterngeldbezug pausiert.
Damit ergeben sich zukünftig unter anderem folgende Möglichkeiten für den Bezug der Partnermonate:
- Der Vater nimmt den ersten Partnermonat ab Geburt, den zweiten Partnermonat im 13. Lebensmonat (also ab dem 1. Geburtstag des Kindes). Die Mutter kann währenddessen ununterbrochen bis zum 1. Geburtstag Basiselterngeld beziehen.
- Der Vater nimmt seine beiden Partnermonate in den Lebensmonaten 13 und 14, also ab dem 1. Geburtstag am Stück. [Achtung: Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat einschließlich beantragt werden, danach geht nur noch der Bezug von ElterngeldPlus oder dem Partnerschaftsbonus]. Auch hier kann die Mutter ununterbrochen bis zum 1. Geburtstag Basiselterngeld beziehen.
- Der Vater nimmt seinen ersten Partnermonat ab Geburt, den zweiten Partnermonat irgendwann innerhalb des 1. Lebensjahres (außerhalb der Lebensmonate, in denen die Mutter noch im Mutterschutz ist). Das ist möglich, wenn die Mutter in diesem zweiten Partnermonat ElterngeldPlus beantragt oder gar kein Elterngeld bezieht. Im darauffolgenden Lebensmonat kann die Mutter ganz normal weiter ihr Basiselterngeld beziehen. [Achtung: Wenn die Mutter einen Basiselterngeld-Monat in ElterngeldPlus umwandelt, erhält sie zwei Monate ElterngeldPlus zur Verfügung. Diesen zweiten ElterngeldPlus-Monat kann sie dann zum Beispiel im 13. Lebensmonat aufbrauchen. Damit verlängert sich ihre Bezugsdauer um einen Monat.]
- Der Vater nimmt seine Partnermonate (oder zumindest den zweiten Partnermonat) nicht in Form von Basiselterngeld, sondern als ElterngeldPlus-Monat(e).
Was ist zukünftig nicht mehr möglich?
Es wird ab April 2024 nicht mehr möglich sein, dass ein Vater seine Partnermonate ab Geburt zwei Monate am Stück nimmt. Warum nicht? Die Mutter erhält zwar in den ersten beiden Monaten (vielleicht auch länger) Mutterschaftsgeld, so lange sie im Mutterschutz ist, allerdings bezieht sie formal in dieser Zeit auch gleichzeitig Basiselterngeld (auch wenn es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Dieses Thema habe ich in diesem Blogartikel ausführlich erklärt.).
Damit würde der Vater im zweiten Lebensmonat parallel zur Mutter Elterngeld beziehen, was zukünftig nicht mehr möglich ist. In diesem Fall würde er seinen Anspruch auf die Partnermonate verlieren und würde seine beiden Elterngeldmonate aus dem Kontingent von 12 Elterngeldmonaten seiner Partnerin nehmen. Damit hätte die Mutter nur noch 10 Monate zur Verfügung bzw. nach dem Mutterschutz nur noch 8 Monate.
Ist die Familienstartzeit eine Lösung?
Möglicherweise kann dieses Szenario durch die Familienstartzeit (umgangssprachlich „Vaterschaftsurlaub“) verbessert werden, allerdings bin ich hier nur verhalten optimistisch.
Zum einen ist immer noch unklar, wann die für 2024 angekündigte Familienstartzeit kommt (die aktuelle Ampelregierung kann sich „dank“ Herrn Lindner nicht auf die Finanzierung der damit verbundenen Kosten einigen), zum anderen steht im Gesetzesentwurf, dass diese 10 Arbeitstage bezahlter Freistellung ab Geburt mit dem Elterngeld verrechnet werden sollen (wenn im 1. Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld beantragt werden). Das ist also ähnlich wie bei der Mutter mit dem Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld in der Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Hier warten wir einfach mal ab, wann und wie die Familienstartzeit tatsächlich umgesetzt wird.
Mein Fazit
Glücklich bin ich mit den Änderungen bei den Partnermonaten nicht, finde sie aber nicht ganz so dramatisch, wie zunächst angekündigt, weil sie durch den gleichzeitigen Bezug von ElterngeldPlus entschärft wurden und weil zusätzlich die Option bestehen bleibt, dass die Partnermonate nach dem 1. Lebensjahr genommen werden können. Mir tut es nur leid für die Paare, die beide Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen wollten, wie dies bei Geschwisterkindern üblich ist.
Gut finde ich auch, dass die Regelung nicht für Eltern von Frühchen und Mehrlingen gilt, weil in diesen Fällen die Mutter ebenfalls mehr Unterstützung im Wochenbett benötigt.
[Ein Tipp am Rande: Für alle, die sich Unterstützung im Wochenbett wünschen, weil der Partner aus welchen Gründen auch immer nicht so an der Seite seiner Partnerin sein kann, wie sie es benötigt, empfehle ich eine Mütterpflegerin. Die Kosten werden häufig von den Krankenkassen übernommen.]
Wie denkst du über die neuen Regelungen? Führen sie bei euch zu Problemen oder könnt ihr eure Elternzeit trotzdem wunschgemäß gestalten? Schreib gerne einen Kommentar oder eine Nachricht an mich!
Empfehlung für alle, die unsicher sind in Bezug auf ihre Elterngeld-Monate
Online-Termin am 9. Februar 2024 „Die Partnermonate und Elternzeit des Vaters“ von 12:30 – 13:15 Uhr live mit mir via Zoom. Hier erkläre ich alle Regelungen, ihr könnt eure Beispiele einreichen und eure Fragen stellen. 15 €.
Mehr Infos & Anmeldung über diesen Link.
Hallo.
Verstehen wir das richtig….
Unser Baby soll im Januar 2025 kommen.
Ich möchte zwei Jahre zu Hause bleiben, das Geld aber nur für das erste Jahr bekommen.
Mein Mann plant direkt nach der Geburt die ersten 4 Wochen zu Hause zu bleiben.
Wenn er die zweiten 4 Wochen im Sommer 2026 plant, bekommt er dann weniger Geld?
Liebe Grüße und danke!
Hallo Alexandra,
bitte hab Verständnis, dass ich hier in der Kommentarfunktion keine kostenlose Beratung anbiete. Auf den ersten Blick ist es nicht möglich, dass dein Mann im Sommer 2026 noch Elterngeld erhält. Ab dem 14. Lebensmonat darf der Elterngeldbezug nicht unterbrochen werden und das wäre doch bei euch der Fall, oder? Du kannst gerne einen Beratungstermin bei mir vereinbaren, in dem wir die verschiedenen Optionen besprechen. Die Infos dazu findest du hier. Alternativ findest du auf http://www.familienportal.de alle Informationen und Regelungen zum Elterngeld. Ich empfehle euch, dass ihr euch damit auseinandersetzt, damit dein Mann auch wirklich seine Partnermonate (und in möglichst maximaler Höhe) erhalten kann.
Viele Grüße
Verena
Hallo Verena,
Vielen Dank für diesen tollen Beitrag! Nun habe ich aber doch noch Fragezeichen in meinem Kopf und hoffe sehr, dass du mir weiterhelfen kannst.
Mein Partner wollte im LM 1&2 Elterngeld Plus beziehen, in der Zeit bekomme ich ja quasi Basis EG. Und dann war der Plan, dass wir geneinsam in LM 13&14 Eltergeld Plus beziehen. Wäre das möglich?
LG
Nicole
Hallo Nicole,
ja, das könnt ihr so machen (wenn ihr genügend Elterngeld-Monate für dich habt)! Mit den Partnermonaten deines Mannes ist das möglich; und du nimmst wahrscheinlich ElterngeldPlus?
Liebe Grüße
Verena
Hallo, mein ET ist der 10.10.
Ich habe vor ein Jahr Basiselterngeld zu beziehen. Eigentlich hatten wir vor dass mein Freund im Mai/Juni einen Monat EZ nimmt und Elterngeld Basis bezieht. Nun lese ich überall dass man mindestens zwei Monate beantragen muss, diese aber nicht in den ersten 12 Monaten sein dürfen?! Ich verstehe das nicht ganz. Ist es nicht möglich nur einen Monat zu beantragen?
Hallo Ines,
Dein Partner kann auch nur einen Monat Elterngeld beziehen, aber dann erhaltet ihr nicht die 2 Partnermonate. Wenn ihr beide Basiselterngeld wählt, kann er seinen ersten EG-Monat im Mai/Juni nehmen und den 2. EG-Mont im 13. oder 14. Lebensmonat, also ab dem 1. Geburtstag oder im Monat danach.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Viele Grüße
Verena
Hallo
Danke für den interessanten Beitrag.
Ist Folgende konstellation möglich?
Meine Frau die ersten 12 Monate Elterngeld plus danach 6 Monate Basiselterngeld.?
Und ich würde gerne 2 Monate am Stück ab Geburt Basiselterngeld beziehen.?
danke für die Hilfe
Hallo Daniel,
nein, das ist nicht möglich: Wenn deine Frau Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld hat, muss sie für diesen Zeitraum Basiselterngeld wählen. Danach kann sie ElterngeldPlus nehmen. Basiselterngeld ist auch nur bis zum 14. Lebensmonat möglich. Für einen besseren Überblick empfehle ich euch meinen Online-Abend „Elterngeld verstehen, planen & beantragen“: https://kikudoo.com/bambini-business-by-verena-dias/courses/eLLyXe (online und persönlich in Essen).
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
ist es möglich dass beim Partner nach der Geburt 2 Monate Elterngeld Plus bezieht während ich in Mutterschutz bin? und wie ist das dann mit den Partnermonaten? Beziehungsweise könnte er auch einen Monat Elterngeld Basis und einen Elterngeld Plus beziehen?
So wie ich es verstanden habe, ist es nur nicht mehr möglich dass wir beide zeitgleich 2 Monate Elterngeld Basis beziehen oder?
vielen Dank
Hallo Lilli,
das könnt ihr so machen: Dein Partner kann ElterngeldPlus beziehen, während du im Mutterschutz bist. Dann könnte er, wenn er möchte, noch einen weiteren Basiselterngeld- oder zwei ElterngeldPlus-Monate nehmne; muss er aber nicht. Einmal Basiselterngeld und einmal ElterngeldPlus geht auch.
Viele Grüße
Verena
Hallo liebe Verena,
Danke für deinen Artikel! Man findet ja wirklich sonst nichts aussagekräftiges zu dem Thema.
Ist es möglich, dass ich in LM 1-2 Basis EG und in LM 3-22 EG Plus beziehe und mein Mann dann in LM 1 Basis EG und in LM 12 Basis EG bezieht, aber dann nochmal in LM 13-14 EG plus gleichzeitig mit mir bezieht?
Liebe Grüße
Vanessa
Liebe Vanessa,
wenn ich richtig mitgezählt habe, verfügt ihr bei dieser Planung über zu viele Elterngeld-Monate. Ihr habt zusammen 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Einen Monat Basiselterngeld könnt ihr in 2 Monate ElterngeldPlus umrechnen.
Liebe Grüße
Verena
Hallo Venera,
super Beitrag👍
Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen (ET 14.08.24) bekomme Mutterschutzgeld.
Wäre es möglich das ich ab Geburt 12 Monate Basiselterngeld und mein Mann 1LM und 13LM Basiselterngeld bezieht? Oder was wäre die best mögliche Lösung um gemeinsam am meisten Zeit zusammen auszuschöpfen?
Hallo Lisa,
ja, das könnt ihr so machen! Was die bestmögliche Lösung für mehr gemeinsame Zeit ist, kann ich nicht pauschal sagen. Es kommt immer auf den individuellen Fall an. Theoretisch könntet ihr natürlich auch länger gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn dein Mann mehr Elterngeld-Monate bekommt und wenn einer von euch ElterngeldPlus nimmt. Die meisten Paare können oder wollen sich das aber finanziell nicht leisten. Das war wahrscheinlich auch nicht die Lösung, die du dir erhofft hast, oder?!
Wenn ihr tiefer in das Thema einsteigen möchtet, empfehle ich euch eine individuelle Beratung oder meinen Infotermin „Elterngeld verstehen, planen & beantragen“ (Online und in Essen).
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo, danke für deinen ausführlichen Beitrag! Ich hätte noch eine Frage: bei mir besteht zur Zeit kein Arbeitsverhältnis. Ich werde also kein Mutterschaftsgeld erhalten, bzw. in den Mutterschutz gehen. Wenn ich nun ab dem Monat der Geburt unseres Kinders für mich Elterngeldplus für 2 Jahre beantrage, kann mein Mann dann die ersten beiden Lebensmonate (LM 1 und LM 2) parallel Basiselterngeld erhalten oder müsste er seinen zweiten Monat dennoch auf später verschieben (obwohl ich kein Mutterschaftsgeld erhalte)?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen 😉
Liebe Nicole,
das klappt, das könnt ihr so machen!
Herzliche Grüße und alles Gute für euch!!!
Verena
Hallo ich habe eine Frage ob folgende Konstellation möglich ist ??? Die Mutter wird die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen.
Wir möchten Elterngeld plus beantragen sprich auf 2 Jahre.
Die Elternzeit möchten wir wie folgt aufteilen.
Lebensmonat 1-12 nimmt die Mutter
Lebensmonat 1 nimmt der Vater (parallel)
Lebensmonat 12 nimmt der Vater (parallel)
Lebensmonat 13-24 nimmt der Vater.
Vielen Dank, viele Grüße !!!
Liebe Sarah,
wenn dein Mutterschutz wirklich nur bis zum 2. Lebensmonat geht, könnt ihr das so machen, wenn ihr in allen Monaten ElterngeldPlus wählt (außer in der Zeit des Mutterschutzes, da musst du Basiselterngeld nehmen).
Wenn euer Kind zum Beispiel 2 Wochen zu früh geboren wird, geht dein Mutterschutz in den 3. Lebensmonat (Basiselterngeld), dann klappt es nicht mehr. Es hängt also vom tatsächlichen Geburtstermin ab.
Herzliche Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallöchen Verena,
vielen Dank zu deinem Beitrag, dein Artikel ist der erste, den ich einigermaßen verstehe.
Der errechnete ET soll am 31.10.24 sein, ich würde die ersten 2 Monate Basiselterngeld beziehen und danach 22 Monate Elterngeld Plus, wann könnte mein Mann dann seine 2 Monate mit Basiselterngeld beziehen? Ich steige einfach nicht durch
Hallo Natalie,
so, wie du das planst, ist das nicht möglich. Nach 2 Monaten Basiselterngeld kannst du nur maximal noch 20 Monate ElterngeldPlus beziehen. In diesem Blogartikel habe ich das genauer erklärt: „Wie funktionieren Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt? So kannst du vermeiden, dass dir am Ende Geld fehlt.“
Dein Mann kann einen Monat Basiselterngeld gleichzeitig mit deinen Basiselterngeld-Monaten nehmen; den zweiten Monat Basiselterngeld, sobald du ElterngeldPlus beziehst.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
ET ist ende Mai 2024.
Ich möchte gerne 2 Monate Basiselterngeld beziehen und ab 3 bis 22 LM ElterngeldPlus. Mein Mann möchte nur 1 Monat Basiselterngeld ( 4 LM). Ist das möglich?
Liebe Tanja,
dein Mann kann auch nur einen Monat Elterngeld beziehen, allerdings stehen euch dann nicht die Partnermonate zur Verfügung und mit seinem Monat „nimmt er dir einen Monat weg“. Siehe dazu auch meinen Blogartikel „Elternzeit des Vaters – Wann muss er den zweiten Monat wählen?“.
Viele Grüße
Verena
Guten Tag. Unseres Kind wurde am 8.5.2024 geboren. Ich habe gestern mein Elterngeldantrag ausgefüllt. Ich habe mich entschieden für Basiselterngeld ab 1.LM bis 12.LM. Mein Mann wusste noch nicht,wann er die zwei Partnermonate nehmen möchte,darum er hat das nicht beantragt. Kann er später, wenn er weißt, wann er die zwei Monate nehmen möchte,es noch zusätzlich beantragen,oder er musste das gleichzeitig mit meinem Antrag ausfüllen?
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Veronika,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt eures Kindes! Ja, dein Mann kann auch zu einem späteren Zeitpunkt den Elterngeldantrag ausfüllen.
Viele Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo zusammen,
ich hätte auch mal eine Frage bezüglich des Elterngeldes.
Unser Kind ist am 12.04.2024 geboren. Mein Mann möchte gerne innerhalb des ersten Jahres, in dem ich Basiselterngeld beziehe, 2 Monate Elternzeit nehmen.
Beispiel: Er nimmt vom 12. Juli bis 11. September 2 Monate Elternzeit mit Basiselterngeld.
Wie müssen wir Lebensmonate auswählen?
Lebensmonate:
Ich: 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Mein Mann: 4, 5
Ist das so richtig, oder muss ich 4 und 5 pausieren und dafür 13, 14 wählen?
Viele Grüße und herzlichen Dank.
Liebe Elisa,
ja, das könnt ihr so machen! Oder du nimmst stattdessen in LM 5 und 13 ElterngeldPlus.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo Verena,
vielen Dank für die informative Darstellung.
Mein ET ist Ende April und ich werde den gesamten Anspruch ElterngeldPlus beantragen (ohne nebenbei zu arbeiten).
Mein Mann möchte im Juli/August einen Partnermonat Basis Elterngeld nehmen und den zweiten Partnermonat mit Basis Elterngeld dann nächstes Jahr. Sind wir hier zeitlich beschränkt oder kann er den zweiten Partnermonat z.B. im 17. LM nehmen? Und müssen diese zwei Partnermonate schon bei meinem Antrag nach Geburt angegeben werden oder können wir einen separaten Antrag dazu zu einem späteren Zeitpunkt stellen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Mina
Liebe Mina,
Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden! Wenn dein Mann seinen zweiten Partnermonat als ein oder zwei Monate ElterngeldPlus nehmen würde, kann er dies parallel zu deinem ElterngeldPlus-Bezug oder im Anschluss nehmen.
Liebe Grüße und alles Gute für euch! (Ist das Baby schon da??)
Verena
Hallo Verena,
vielen Dank für deinen gut verständlichen Beitrag!
Mein Partner und ich möchten gerne beide Elternzeit nehmen.
Im Monat nach der Geburt gemeinsam,weitere 5 Monate dann ich alleine,er wiederum die letzten sechs Monate bis zum ersten Geburtstag.
Gerne würde ich im 13. Lebensmonat erneut Elternzeit nehmen.Steht mir für diesen Monat dann noch Elterngeld zu?
Herzliche Grüße
Elisabeth
Liebe Elisabeth,
Elternzeit kannst du 3 Jahre lang nehmen.
Wenn ihr euch beim Elterngeld für Basiselterngeld entscheidet, habt ihr insgesamt 14 Monate zur Verfügung.
Liebe Grüße
Verena
Vielen Dank für den verständlichen Beitrag.
Mein Mann hatte überlegt 3 Monate Elternzeit zu nehmen & ich beziehe dann Elterngeld plus. Wäre es möglich wenn er den 1,3 & dann den 13 Monat in Elternzeit geht? Oder gehen nur 2 Monate Elternzeit ?
Liebe Lara,
jeder von euch hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit! Ihr müsst nur die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen.
Liebe Grüße
Verena
Hi,
beim Elterngeldrechner von familienportal.de und im offiziellen Elterngeld Onlineantrag sind die Partnermonate ab heute nicht mehr möglich?
Geplant war ElterngeldPlus Mutter von LM3-24 + Basiselterngeld LM1 + 14 beim Vater
Vor dem 1.April war diese Kombination noch möglich, jetzt jedoch nicht mehr. Woran liegt das?
Mit der neuen Regelung ist ja bei ElterngeldPlus ist ja weiterhin gleichzeitiger Bezug von beiden Elternteilen möglich, oder nicht? VGTobi
Hallo Tobi,
hat sich das Problem mittlerweile gelöst? Sonst kontaktiere bitte die Servicestelle vom Bundesfamilienministerium, die sind für den Rechner verantwortlich:
Telefon 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr).
Und ja, ElterngeldPlus könnt ihr weiterhin gleichzeitig beziehen.
Liebe Grüße
Verena
Ja, hat sich erledigt. Ich hatte nicht berücksichtigt, dass LM1+2 aufgrund Mutterschutz bei meiner Frau fest definiert als Basiselterngeld hinterlegt werden. Somit haben wir jetzt:
Frau: Basiselterngeld LM 1-2 + ElterngeldPlus LM3-22 + Partnermonate 23-26 mit 24h/Woche
Mann: Basiselterngeld LM1 + LM14 + Partnermonate 23-26 mit 32h/Woche
Liebe Verena,
vielen, vielen Dank für den super Artikel – endlich erklärt es jemand verständlich!
Unser Kind soll im Juni 2024 auf die Welt kommen. Ich habe bereits für 24 Monate Elternzeit beantragt und würde für diese komplette Zeit ElterngeldPlus nehmen.
Mein Mann würde gerne den LM1 und LM12 oder 13 zu Hause bleiben.
Kann ich für 24 Monate ElterngeldPlus beantragen und bekommt mein Mann dann das Basiselterngeld oder nur das ElterngeldPlus für seine zwei Monate?
Hallo Lena,
vielen Dank für dein Lob, das freut mich sehr.
Zu deiner Frage: Das könnt ihr so machen. Wenn du allerdings Mutterschaftsgeld erhältst, dann kannst du nur maximal bis zum Lebensmonat 22 ElterngeldPlus beziehen. Warum, habe ich in diesem Blogartikel ausführlich erklärt: „Wie funktionieren Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt? So kannst du vermeiden, dass dir am Ende Geld fehlt.“
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hi,
Gibt es denn mittlerweise Infos wie das mit den 10 Tagen Urlaub aussieht?
Wenn mein Kind zb. am 15.06. zur Welt kommt, muss ich dann direkt die 10 Tage Urlaub nehmen und kann dann erst am 15.07. für einen Monat in Elternzeit gehen?
Oder kann man direkt am Geburtstermin in Elternzeit gehen und die 10 Tage im Anschluss nehmen? Ich blicke da nicht so ganz durch.
Lg. Ingo
Hallo Ingo,
nein, zum Vaterschaftsurlaub bzw. zur Familienstartzeit gibt es keine Neuigkeiten. Ich würde erst einmal nicht damit planen.
Viele Grüße
Verena
Ganz dickes Lob und ein großes Dankeschön für diesen Artikel, bisher war nicht wirklich eine verständliche Info zu der Neuregelung zu finden und noch nicht mal auf der Elterngeldstelle kriegt man wirklich viele Infos vor dem ersten April.
Aktueller Geburtstermin unseres Sohnes ist am 07.05.24.
Mein Lebensgefährte möchte auf alle Fälle die ersten 4 Wochen nach der Geburt Elternzeit nehmen.
Ich würde bis zum 18. LM in Elternzeit bleiben.
Welches wäre denn die beste Variante, wenn er die zweiten 4 Wochen entweder im 13. oder 14.LM nehmen würde?
Macht es dann mehr Sinn, wenn ich einen bzw. ja dann auf zwei Monate Elterngeld+ nehme oder eher das Basiselterngeld?
Viele Grüße
J.
Hallo Julia,
vielen Dank für dein dickes Lob!
Ich muss gestehen, ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wenn dein Partner seinen 2. Elterngeld-Monat im 13. oder 14. Lebensmonat nimmt, müsst ihr nichts weiter beachten. Es ist egal, ob du Basiselterngeld oder eine Kombination mit ElterngeldPlus wählst. Ich vermute, es geht bei dir eher um die grundsätzliche Frage, was für dich besser ist (Basiselterngeld oder eine Kombination mit ElterngeldPlus)?
Liebe Grüße
Verena
Liebe Verena,
endlich verständliche und verlässliche Informationen – ganz große Klasse und ein herzlicher Dank! Eine Frage zu unserer Situation in der Hoffnung, du kannstvjns mit lurzer Natwort helfen (ET im Mai 2024):
Meine Frau möchte Basiselterngeld von LM 1 bis 12 beziehen. Ich Basiselterngeld in LM 1 (als Partnermonat) und dann Elterngeld Plus in LM 12 und 13. Funktioniert das?
Ich frage vor folgendem Hintergrund: ich hätte hier ja 2 „volle“ Monate (einmal Basis, zweimal Plus); meine Frau 12 Basismonate –> macht in Summe 14 „volle“ Monate, die wir damit vollends ausschöpfen würden. Passt das oder haben wir hier einem Denkfehler?
Nochmals unser herzlicher Dank und LG –
Niko
Hallo Niko,
vielen Dank für deine positiven Worte! Ja, eure Planung ist möglich, alles richtig gedacht.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo zusammen,
ich hätte auch mal eine Frage bezüglich des Elterngeldes.
Unser Kind wird am 01.06.2024 geboren. Mein Mann möchte gerne innerhalb des ersten Jahres, in dem ich Basiselterngeld beziehe, einen Monat Elternzeit nehmen,
Beispiel: Er nimmt im August 1 Monat Elternzeit mit Basiselterngeld. Den anderen Monat nach Ablauf des ersten Lebensjahres, wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe.
Ist das so möglich? 🙂
Viele Grüße und herzlichen Dank.
Hallo Karina,
ja, das ist so möglich!
Viele Grüße
Verena
Hi Verena,
unser ET ist am 6.6.24
Meine Frau will nach dem Mutterschutz noch die 12 Monate Basiselterngeld beziehen.
Ich habe mir die Elternzeit am 2.LM (Juli) und im 4.LM genommen.
Müsste meine Frau dann das Basiselterngeld pausieren damit das mit dieser Aufteilung funktioniert ?
Liebe Grüße
Hallo Maiko,
wenn du in den LM 2 und 4 Basiselterngeld beziehen möchtest, müsste deine Frau im zweiten Partnermonat (also LM 4) entweder mit ihrem Elterngeld pausieren oder ElterngeldPlus beziehen.
Viele Grüße
Verena
Vielen Dank für die Ausführliche Zusammenfassung. Habe von der Änderung erst heute erfahren.
Entbindungstermin ist mitte Juni. Normalerweise war es geplant das meine Frau die ersten 12 Monate Basiselterngeld bezieht und ich im 3 LM und im 6LM die Parntermonate nehme.
So wie ich es Verstanden habe beziehe ich noch weiterhin im 3 LM Parallel zu meiner Frau Basis Elterngeld aber im 6LM wird es nur möglich sein das eine Person das Elterngeld bekommt?
Also würde das Elterngeld z.B für meine Frau in dem Monat pausiert und ich bekomme die Bezüge ?
Liebe Grüße
Hallo Florian,
gut, dass du heute von der Änderung erfahren hast…
Ihr habt 2 Möglichkeiten: Im 6. Lebensmonat könnte deine Frau mit ihrem Elterngeldbezug pausieren. Oder sie wählt in diesem Lebensmonat ElterngeldPlus, dann kannst du wie geplant in den LM 3 und 6 Basiselterngeld beziehen.
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
ist das auch möglich wenn meine Frau ET Geld Basis nimmt (LM1 bis 12), Ich als Vater nehme nur 1 parallel Monat (statt 2 Monaten) oder muss man mindestens 2 monate unbedigt nehmen um das ET Geld zu beziehen?
Ich wöllte nur 1 Monat nehmen damit wir finanzial nicht schwach stehen und ab 2 monat würde ich normal Vollzeit arbeiten.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Vish,
grundsätzlich kannst du auch nur einen Monat Elterngeld beziehen. Allerdings stehen euch dann nicht die Partnermonate zur Verfügung, sodass deine Frau – durch deinen einzelnen Elterngeld-Monat – nicht über 12, sondern nur noch über 11 Elterngeld-Monate verfügen kann.
Ggf. kann es eine Lösung sein, dass du in deinem 2. Elterngeld-Monat Teilzeit in Elternzeit arbeitest? Das ist bis 32 Wochenstunden möglich, allerdings würde sich dein Elterngeld in diesem 2. Monat deutlich reduzieren; voraussichtlich auf den Mindestbetrag von 300 €.
Viele Grüße
Verena
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.
Der ET unseres zweiten Kindes ist Mitte Juni und ich würde gerne direkt LM 1+2 zu Hause bleiben um bestmöglich zu unterstützen.
Wäre folgende Konstruktion denkbar:
– Mutter nimmt ab Geburt 12 Monate BasisEG
– Vater nimmt LM1 parallel BasisEG
– Vater ist auch in LM in Elternzeit, bezieht jedoch kein BasisEG. Da ja nicht erlaubt. Der Monat wird aus Ersparnissen bestritten.
– Vater muss noch einen zweiten Monat BasisEG beziehen, damit Anspruch aus die 2 Partnermonate nicht verwirkt wird. Dafür wird dann im 13 oder 14 LM BasisEG bezogen
– Mutter könnte auch länger in Elternzeit sein, würde aber für LM13 und folgende kein Elterngeld mehr bekommen.
Bin mir unsicher, ob es in dem Beispiel möglich ist, dass ich Elternzeit in LM2 selbst finanziere, damit direkt 2 Monate parallel Elternzeit.
Danke für einen Rat,
Peter
Hallo Peter,
doch, eure Planung ist grundsätzlich so möglich. Du kannst in Elternzeit sein, ohne Elterngeld zu beziehen. Du solltest nur deinen 3. Elternzeit-Monat, in dem du deinen 2. Elterngeld-Partnermonat nimmst, bereits zusammen mit den ersten beiden Monaten beim Arbeitgeber anmelden (also 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin).
Viele Grüße
Verena
Hallo, tolle Seite, wir sind durch die neue Regelung völlig verzweifelt!
Unser Sohn soll am 22.07.24 zur Welt kommen.
Mein Freund möchte Monat 1 und 2 Basiselterngeld beziehen, ich möchte bis 31.07.2025 Zuhause bleiben.
Welche Möglichkeit gibt es, dass er diese zwei Monate Basiselterngeld bekommt? Kann ich durch Elterngeld plus dies ermöglichen?
Hallo Jennifer,
es tut mir leid, aber die einzige Ausnahme, dass dein Freund in den LM 1 und 2 Basiselterngeld beziehen kann, ist wenn euer Sohn mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, gelten diese ersten Monate für dich zwingend als Basiselterngeld-Monate. Siehe dazu auch diesen Artikel: https://www.bambini-und-business.de/mutterschaftsgeld-und-elterngeld-nach-der-geburt/
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
Vielen Dank für Deinen tollen Artikel! Wir bekommen unsere zweite Tochter Ende April/Anfang Mai und sind also von der Neuregelung betroffen.
Meine Frau würde gerne die ersten 18 LM pausieren, wobei sie 12 Monate ja Basiselterngeld beziehen wird.
Wäre es dann möglich, dass ich den 12 und 13 LM Elterngeld beziehe? Denn dann würden wir gemeinsam ja nur den 12Monat Elterngeld beziehen. Den 13 Monat beziehe ich dann alleine Basiselterngeld, aber wir hätten gemeinsam 2 Monate am Stück nur für uns als Familie. Das müsste doch gehen oder?
LG,
Tho
Lieber Thoi,
danke für dein Lob. Ja, so, wie ihr es plant, könnt ihr es machen!
Ich wünsche euch alles Gute und dann eine schöne Zeit zu viert
Verena
Liebe Verena, super Beitrag!
Ich frage mich nur, ob immer noch einer nach Geburt in Teilzeit arbeiten muss, um die Partnermonate zu bekommen? Ich als Mama würde ab vorauss. Geburt 08/24 1 Jahr das Basiselterngeld beziehen, und mein Mann zum Monat 13+14 die Partnermonate. Wenn das mit der Teilzeit noch so geregelt ist, ist egal, wer in Teilzeit geht und wann? Also ginge es z. B. auch, dass ich ab Monat 13 in Teilzeit arbeite?
Ganz herzlichen Dank und LG, Sophie
Liebe Sophie,
die Partnermonate haben nichts mit einer Teilzeit-Tätigkeit zu tun. Ihr könnt beide zu Hause sein, wenn ihr Elterngeld bezieht. Ich vermute, du meinst den Partnerschaftsbonus? Den bekommt ihr nur, wenn ihr beide gleichzeitig Teilzeit mit mindestens 24 und maximal 32 Wochenstunden arbeitet.
Liebe Grüße!
Verena
Hallo,
ich habe jetzt nochmal eine Verständnisfrage zum Elterngeldplus. Unser voraussichtlicher Geburtstermin ist der 15.06.24 (also neuer Rechtsstand ab April). Meine Frau wird das Basis-Elterngeld in Anspruch nehmen.
Bisher war mein Plan im ersten Monat und im dreizehnten Monat die beiden Partnermonate Basiselternzeit zu nehmen.
Nun überlege ich stattdessen Elterngeldplus zu beantragen ohne Teilzeit zu arbeiten und die Lebensmonate 01-02 und 13-14 Elternzeit zu nehmen (quasi für mehr Freizeit das Elterngeld strecken und auf 2 Gehälter zu verzichten). Ist das so möglich? Müssen die nun verdoppelten Monate zusammenhängend genommen (also wie im Beispiel Monat 01-02) oder sind dann auch flexiblere Kombinationen möglich (z.B. Monat 01 und Monat 03)?
Hallo Damian,
sowohl deine ursprüngliche als auch deine neue Planung sind möglich. Und die ElterngeldPlus-Monate müssen erst ab Lebensmonat 15 zusammenhängend genommen werden.
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
danke für den tollen Artikel.
Ich würde gerne vom 1. bis einschließlich 12. Lebensmonat Basiselterngeld beziehen. Mein Mann würde gerne Basiselterngeld im 1. und 14. Lebensmonat. Ist dies, trotz der einmonatigen Lücke im 13. Lebensmonat, möglich!?!
Ich würde gerne in den ersten 2 Lebensjahren Elternzeit nehmen. Ab dem 13. Lebensmonat würde ich dann gerne in Teilzeit mit 16 Stunden wöchentlich arbeiten gehen. Mein Basiselterngeld endet ja mit dem 12. Lebensmonat. Ist das so möglich?
Hallo Justyna,
ja, das ist beides so möglich. 🙂
Liebe Grüße
Verena
wow, endlich mal ein einfacher, aber sehr genauer Beitrag zu den Neuerungen, danke!
Ich habe noch eine Rückfrage, ob ich es richtig verstanden habe.
Beispiel: ich reiche im Oktober 2024 2 Jahre Elternzeit ein und wähle als Mutter das Basiselterngeld für 12 Monate.
Im 1 Lebensmonat nimmt Vater ebenfalls Basiselterngeld.
Im 13 Lebensmonat nimmt der Vater seinen zweiten Elterngeldmonat, da ich dann mit meinem Elterngeld „fertig“ bin und wir so keinen parallelen Bezug haben.
Ich bin also im 13 Monat ohne Einkommen und wir leben von Ersparnissen.
Ist diese Kombi möglich, um gleichzeitig Zuhause zu bleiben ( auch wenn ich unbezahlt bin) und die 2 Monate auszunutzen ?
Ich weiß noch nicht wann ich in den 2 Jahren Elternzeit wieder arbeiten möchte und habe dafür gespart. Daher möchte ich für mehr Freiheit kein Elterngeld plus oder so nutzen, ich „spare“ und Haushalte lieber selbst mit dem Geld.
Lieben Dank vorab,
Christine
Liebe Christine,
erst einmal vielen Dank für dein tolles Lob! 🙂
Ja, so wie ihr es plant, könnt ihr es machen. Absolut.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!!
Verena
Wow, ich habe das Internet Ewigkeiten durchforstet und auf keiner offiziellen Seite Antworten gefunden. Hier komme ich aber sehr nah dran. Danke dafür!
Ich bin selbstständig und bekomme von meiner Krankenkasse (glücklicherweise) Mutterschaftsgeld, das sogar höher ausfällt, als das Elterngeld. Daher werden die 8 Wochen nach der Geburt auf jeden Fall als Basis EG gelten. Kann mein Mann dann trotz der neuen Regelungen die ersten 2 LM parallel Basis EG beziehen? Dann würden nur die Partnermonate entfallen und wir hätten insgesamt 12 Monate Basis EG zur Verfügung, richtig? Ob und wie wir das EG+ noch sinnvoll eingebaut bekommen, erschließt sich mir noch nicht.
Und noch eine Frage: Die Mutterschutzleistungen vor der Geburt werden nicht als EG angerechnet, oder?
Lieben Dank für all die hilfreichen Infos!
Marie
Liebe Marie,
danke für dein tolles Feedback!
Ja, wenn ihr auf die Partnermonate verzichtet, kann dein Mann auch in den ersten beiden Monaten Basiselterngeld beziehen. Wie ihr dann die ElterngeldPlus-Monate aufteilt, hängt sicherlich auch davon ab, was mit deiner Selbstständigkeit ist und wer von euch welches Einkommen während des Elterngeld-Bezugs hat.
Hierzu empfehle ich euch, euch weiter damit zu beschäftigen, zum Beispiel über die kostenlose Broschüre vom Bundesfamilienministerium oder mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“.
Alternativ können wir gerne einen Online-Einzeltermin vereinbaren und ich helfe euch damit, die für euch sinnvollste Variante zu finden.
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
deine Beiträge sind super und helfen uns bisher am meisten. Danke!
Wir erwarten unseren Kleinen Ende April. Wenn ich alles richtig verstanden habe, wäre folgende Kombination möglich?
Mutter: 1-13. LM BasisEG
Vater: 1. LM BasisEG (gemeinsam)
14. LM BasisEG (alleine)
Liebe Grüße
Liebe Jelena,
vielen Dank für deine lieben Worte! Es freut mich sehr, dass meine Beiträge euch so gut weiterhelfen.
Grundsätzlich wäre eure Aufteilung möglich, allerdings hast du einen Basiselterngeldmonat zu viel verplant. Zusammen stehen euch nur 14 Monate zur Verfügung.
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
erst einmal vielen Dank für den sehr informativen Blog!
Meine Frage schließt sich ein Stückweit an die von Patrick (Eintrag vom 06.02.) an.
Würde Folgendes in der Praxis funktionieren:
– Partnerin nimmt 6 Monate Basiselterngeld, danach für weitere 7 Monate ElterngeldPlus, weil sie bereits wieder in Teilzeit arbeiten möchte (für besagte 7 Monate)
– Partner nimmt einen Monat Basiselterngeld in Monat 6 (der parallel genommene) und dann einen weiteren Basiselterngeld-Monat in Monat 14
Lieben Dank vorab und viele Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
danke für deinen Kommentar und dein Lob für meinen Blog!
Ja, grundsätzlich könnt ihr eure Elterngeld-Monate so aufteilen wie beschrieben. Ihr hättet in diesem Fall noch einige Elterngeld-Monate übrig, die verfallen würden. Manchmal macht es – je nach Konstellation – dann Sinn, trotz der Teilzeitarbeit Basiselterngeld statt ElterngeldPlus zu nehmen. Ich empfehle euch, die Teilzeit-Monate mal mit ElterngeldPlus und Basiselterngeld zu vergleichen und dann das zu wählen, was in Summe mehr ergibt.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo Verena
Ist folgende Konstellation bzw Planung umsetzbar bei Ausgangslage dass die Mama Teilzeit arbeiten geht und der Mann bliebe daheim und kümmert sich Vollzeit um das Kind:
Monat 1: beide daheim (Mutterschutz und BasisElternGeld)
Monat 2: beide daheim (Mutterschutz und ElternGeld Plus)
Monat 3-12: Frau arbeitet Teilzeit / Mann daheim (BasisElternGeld Mann)
Monat 13: Frau arbeitet Teilzeit / Mann daheim (ElternGeld Plus)
Es wären dann ja quasi 2 (Frau) + 11 (Mann) volle Monate BasisElternGeld + 2 Monate ElternGeldPlus beim Mann.
Passt dieses Gedankenspiel?
Hallo Marcel,
vielen Dank für deinen Kommentar. Ja, eure Planung funktioniert so, wie du sie beschreibst!
Übrigens habe ich in den letzten Tagen öfter mit Vätern zu tun gehabt, die mit dem Kind zu Hause bleiben, während die Mutter Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Ich würde 1 Jahr in Elternzeit gehen, mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit zum Ende der 12 Monate. Ich muss dann einen meiner Monate ins Elterngeld Plus umwandeln, richtig? Den anderen Elternplus Monat den ich ab dem 13.Lebensmonat nutzen kann, kann ich dann auch verfallen lassen, richtig?
Vielen Dank übrigens für den tollen Bericht, erst dieser hat für die meiste Klarheit gesorgt als das vorherige stundenlange Recherchieren 🍀🤗.
Liebe Grüße, Claudia
Liebe Claudia,
vielen Dank für die positive Rückmeldung! Ich freue mich, wenn ich so einfach für so viel Klarheit sorgen kann. 🙂
Meine Antworten auf deine Fragen lauten 2x „Ja, richtig!“.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo,
kann man durch die neue Regelung gar kein BasisEG mehr gleichzeitig (außer den 1 Monat) beziehen, oder könnte man das schon noch machen aber dadurch verfallen dann die zwei zusätzlichen Partnermonate, also dass man dann nur noch nach Mutterschutz 10 Monate hat?
Also Beispiel Mutter bleibt 4 Monate zuhause und bezieht BadisEG und Vater auch, und danach würden beide EGPlus 2 Monate machen (Wären ja gesamt 12 Monate)
Danke für deine super transparenten und hilfreichen Antworten.
Hallo Tanja,
das ist natürlich möglich. Wenn ihr auf die Partnermonate verzichtet, könnt ihr mehr als einen Monat Basiselterngeld gleichzeitig erhalten. Dann stehen euch zusammen 12 Monate Basiselterngeld (einschließlich Mutterschutz) zur Verfügung. Würdet ihr dann in den EG+-Monaten arbeiten oder einfach nur EG beziehen?
Liebe Grüße
Verena
Hallo,
vielen Dank für den Beitrag.
Da ich meine Partnerin gerade in der ersten Zeit unterstützen möchte würde ich gerne die ersten beide LM zuhause bleibe.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass ich den ersten LM Basiselterngeld und den zweiten LM Elterngeld+ nehme und den zweiten Elterngeldplus Monat z.B im LM 14 mit anschließenden Monaten für den Partnerschaftsbonus?
Hallo Fabian,
das klingt nach einem guten Plan und ist in dieser Form möglich.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo Verena,
Danke die Antwort! Das sind für uns sehr erfreuliche Details. Meine Frau ist Erzieherin und nicht Lehrerin. Ist dort nicht ganz so fies mit den Ferien (hab ich zum Glück nie erlebt), aber auch nicht besser. Sie hatte vor Kind 1 in einem Kindergarten einen Vollzeit-Jahresvertrag, der einmal um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dann kam Kind 1 und der Vertrag lief halt aus. Jetzt nach 2 Jahren in einem anderen Kiga wieder ein Jahresvertrag (50% Stelle) bekommen, der jetzt natürlich wieder ausläuft (bei dem Kiga würde sie aber auch nicht bleiben wollen.
Zumindest haben wir so keinen Stress, dass sie ihre Stelle nach der Elternzeit antreten muss 😏 vielleicht bekommt sie in 2-3 Jahren dann ja mal tatsächlich mal einen Festvertrag, wenn der Erziehermangel größer wird.. In jedem Fall macht es finanziell (leider) so auch wenig Sinn nicht groß mehr als 2 Monate zuhause zu bleiben. Ist soweit ich weiß auch noch gängige Praxis, dass viele Frauen nach Kind 1 nur in Teilzeit wieder einsteigen (bei uns im Kollegium definitiv), was die gerechte Aufteilung bei Kind 2 dann finanziell noch schwieriger macht. Ist sicher gut, aber halt schwierig da gegenarbeiten zu wollen. Geld ist sicher nicht alles, sonst würden es ja noch weniger machen, aber ohne geht halt schlecht 😐
Vielen Dank für den Artikel!
Nun ist es bei uns zwar noch nicht aktuell aber ich überlege folgendes;
Wenn ich nach den Mutterschutz wieder arbeiten gehe, also keine Elternzeit habe, kann mein Mann dann 12 Monate Elterngeld beziehen?
Würde es funktionieren das er Elterngeld bezieht während ich im Mutterschutz bin, da ich danach weder arbeiten gehen würde? Oder zählt es dennoch als 2 gemeinsame Monate Elterngeld?
Liebe Maren,
leider würden die Elterngeldmonate deines Mannes während deines Mutterschutzes als zwei gemeinsame Elterngeld-Monate gelten. Das geht nur, wenn dein Mann in einem dieser beiden Monate ElterngeldPlus wählen würde. Erst gestern hatte ich ein Beratungsgespräch mit einem Paar, die planen, dass die Frau nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit arbeitet und dass der Mann zwei Jahre Elternzeit nimmt und mit dem Kind zu Hause bleibt. Dieses Paar macht es so, dass der Mann mit seinem Elterngeld-Bezug erst im 3. Lebensmonat anfängt, wenn die Frau wieder arbeitet (bzw. Resturlaubstage nimmt).
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo und schonmal vielen Dank.
Unser Baby kommt Mitte April.
Wenn ich nach dem Mutterschutz Elterngeld Plus beziehe, kann mein Mann dann die ersten zwei Lebensmonate Basis Elterngeld beziehen?
Ich bin selbstständig… Gibt es da irgendeine Variante, dass mein Mann die ersten zwei Lebensmonate Basis Elterngeld beziehen kann?
Vielen Dank und liebe Grüße
Nora
Hallo Nora,
wenn du im Mutterschutz bist, musst du in diesen zwei Lebensmonaten Basiselterngeld beziehen (siehe dazu auch diesen Blogartikel). Dann kann dein Mann nur einen Monat Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. Wenn du danach in ElterngeldPlus wechselt, kann er seinen zweiten Basiselterngeld-Monat nehmen.
Aus der Ferne kann ich nicht einschätzen, wie deine Selbstständigkeit hineinspielt. Wenn du „nur“ selbstständig bist, hast du ja eigentlich keinen Mutterschutz, es sei denn, du hast eine Art Mutterschaftsgeld in Form von Krankentagegeld mit deiner Krankenkasse abgeschlossen?
Alles Gute für euch! Liebe Grüße, Verena
Hallo, wir haben errechneten Geburtstermin am 15.06.2024, fallen also unter die Neuregelung.
Ich habe da die Frage wie das eigentlich bei Beamten aussieht?
Meine Frau ist Beamtin und bekommt während des Mutterschutz, also bis zwei Monate nach der Geburt weiter Dienstbezüge. Deswegen besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Ab dem dritten Monat beantragt sie Elterngeld.
Ich wollte im Rahmen des Basiselterngeldes den ersten Monat nach Geburt und den zweiten Monat am Ende des Elterngeldzeitraums nehmen.
Aber welcher Monat zählt dann als der erste Elternzeitmonat meiner Frau, der erste Monat nach Geburt oder in Ermangelung an Elterngeld und Mutterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten erst der dritte Monat?
Wäre es erst der dritte Monat würde das unsere Planung durcheinander bringen, da es ja dann kein gemeinsamer Monat wäre.
Und die zweite Frage in diesem Zusammenhang: Ist es freigestellt, ob ich als Vater zuerst den gemeinsamen Monat und dann den alleinigen Monat oder andersherum nehme, oder gibt es da eine festgelegte Reihenfolge (z.B. erst muss der gemeinsame Monat genommen werden, dann der alleinige).
Vielen Dank schonmal vorab und für die tolle und informative Homepage hier.
Hallo Damian,
auch wenn deine Frau als Beamtin statt Mutterschaftsgeld weiterhin ihre Bezüge erhält, laufen die ersten 8 Wochen im Mutterschutz für sie als Basiselterngeld-Monate. Insofern gilt für euch das gleiche wie für alle. Wenn du mit dem letzten Elterngeldmonat den 12. Lebensmonat meinst, kannst du nicht im 1. und 12. Lebensmonat gleichzeitig mit deiner Frau Elterngeld beziehen, sofern sie Basiselterngeld wählt.
Zu deiner 2. Frage: Die Reihefolge für den gemeinsamen und getrennten Monat ist egal.
Liebe Grüße und vielen Dank für dein Lob zu meinem Blog!
Verena
Liebe Verena, gibt es nach den neuen Regelungen ab April 2024 keine Möglichkeiten mehr für mehr gemeinsame Familienzeit als nur den einen gemeinsamen Partnermonat, den ich durch ElterngeldPlus um einen Monat erweitern kann?Wie wäre es, wenn beide die Basiselterngeld-Monate in ElterngeldPlus-Monate umwandeln, könnte man dadurch mehr gemeinsame Zeit erzielen?Wir würden gerne die 12 Monate + 2 Partnermonate nehmen, jedoch die Basiselterngeld-Monate lieber in ElterngeldPlus-Monate für mehr Zeit zu Dritt umwandeln.Kann ich meinem Partner nach den neuen Regelungen auch weitere Monate von meinen abgeben? Ein konkretes Beispiel: Ich nehme von LM 1-8 Basiselterngeld-Monate und von LM 9-14 ElterngeldPlus-Monate, mein Partner nimmt LM 1-2 und LM 11-14 ElterngeldPlus-Monate.Wäre das möglich?Vielen Dank für deine Rückmeldung.Viele Grüße, Katharina
Liebe Katharina,
grundsätzlich könnt ihr beide gleichzeitig ElterngeldPlus wählen, um euren Bezugszeitraum zu verlängern! Auf den ersten Blick ist eure Planung möglich!
Liebe Grüße und alles Gute!
Verena
Hallo, wir als Elternteil möchten gemeinsam im 1. Monat und im 14. Monat die Partnermonate nehmen. In den restlichen Monaten (2. – 13.) soll meine Frau Basiselterngeld beantragen, aber über das Online-Tool https://elterngeld-digital.de/ kann ich das nicht so auswählen, wie gewünscht. Folgendes ist im Tool markiert
1. Monat: Beide Elternteile (Basiselterngeld, lila markiert) = 2 Monate
2. bis 11. Monat: Frau (Basiselterngeld, lila markiert) = 10 Monate
12. und 13. Monat (Beide Elternteile, grün markiert) = 2 Monate
Die Auswahl der Partnermonate kann im Tool nicht einzeln ausgewählt werden.
Hallo Murat,
bei deiner Frau geht das nicht so, wie ihr euch das vorstellt. Wenn sie Mutterschaftsgeld erhält, muss sie in dieser Zeit Basiselterngeld beziehen, also eher LM 1-12 oder sie unterbricht zwischendurch, wenn euch der gemeinsame 13. LM so wichtig ist. Das Thema Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld habe ich in diesem Blogartikel ausführlich erläutert: „Wie funktionieren Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt?“ https://www.bambini-und-business.de/mutterschaftsgeld-und-elterngeld-nach-der-geburt/.
In meinem Elterngeld-Minikurs habe ich alles Wichtige zum Elterngeld kurz und verständlich erklärt. Du kannst den Kurs (bestehend aus Video, Checkliste und Präsentation) für 19 € hier herunterladen: https://kikudoo.com/bambini-business-by-verena-dias/courses/EgqzbW
Viele Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo Verena,
zu aller erst vielen Dank für deine sehr sehr hilfreiche und toll gestaltete Seite!
Ich habe zu meiner Idee eine Frage an dich, ob dies auch wirklich so funktioniert.
Unser Geburtstermin „ist“ am 05.07.2024. Geht man von 6 Wochen Mutterschutz aus wäre dieser ja am 30.08.2024 beendet und wir würden ab hier Basiselterngeld beziehen. Der Mutterschutz zählt ja aber allerdings schon sozusagen zum Basiselterngeld hinzu also wäre der Bezug des Elterngeldes für meine Frau am 05.07.2025 wieder nach 12 Monaten vorbei.
Ich selbst habe nun aufgrund der neuen Regelung überlegt im März 25 also in Lebensmonat 9 Elterngeld zu beziehen (hier der eine Monat gleichzeitig) und dann erst im August 25 im Lebensmonat 14 allein Elterngeld zu beziehen.
Spricht irgendetwas gegen meine Idee oder ist die ohne Probleme umsetzbar?
Vielen Dank vorab und Grüße
Patrick
Hallo Patrick,
das könnt ihr so machen: LM 9 und 14 sind möglich!
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo zusammen,
ich erwarte mein Kind Mitte April. Mein Mann würde im ersten oder zweiten Monat Elternzeit nehmen und mit mir gemeinsam Basis Elterngeld beziehen. Muss er zwingend einen zweiten Monat überhaupt nehmen? Und falls ja kann er den zweiten Monat z.B. im 18 Monat nehmen? Hier würde ich ja eh kein Basis Elterngeld mehr bekommen und er würde nicht mit mir gemeinsam parallel beziehen.
Danke und LG
Tanja
Liebe Tanja,
dein Mann kann auch nur einen Monat Elterngeld beantragen, allerdings erhaltet ihr dann keine Partnermonate und du musst einen von „deinen“ Elterngeld-Monaten abgeben. Ab LM 15 dürft ihr den Elterngeld-Bezug nicht unterbrechen, d.h. er kann den 18. LM nur nehmen, wenn du mindestens bis LM 17 im Elterngeld-Bezug bist.
Ich empfehle euch, euch unbedingt noch mal mit den Regelungen und Möglichkeiten vertraut zu machen, damit ihr wisst, was geht und was nicht geht.
Mein Mini-Kurs für 19 € ist ganz übersichtlich und leicht verständlich. Vielleicht eine Option für euch? Hier findest du alle Infos und kannst das Video mit den Checklisten direkt herunterladen: https://kikudoo.com/bambini-business-by-verena-dias/courses/EgqzbW
Liebe Grüße und viel Freude bei der Planung eurer Elternzeiten!
Verena
Hallo Verena,
dein Artikel ist wirklich super, danke!
Wäre es denn möglich, dass mein Mann im 1. LM Basiselterngeld bezieht und im 2. und 3. LM ElterngeldPlus während ich basiselterngeld bzw Mutterschaftsgeld erhalte?
Oder ist es erst möglich, dass mein Mann die zwei Monate Elterngeldplus erhält wenn ich auch Elterngeldplus beziehe?
Liebe Stefanie,
danke für deinen Kommentar! Ja, das ist möglich.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Richtig gut und verständlich geschrieben, das werde ich positiv teilen und empfehlen! 🙂
Ich hätte eine Frage zu den Monaten,
1. Frage:
Wenn die Frau 2 Jahre EZ nimmt, davon 12 Monate Basis EG, ihr 2. Jahr überbrückt sie so.. dann kann sie sich doch dazu verdienen was sie möchte im 2. Jahr ohne Elterngeld ?
2. Frage:
Wenn das 1. Kind im April 24 geboren wird, man möchte aber ein 2. Kind und am besten da das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind,
Macht dann der Bezug von EG Basis 12 Monate mehr Sinn oder EG Plus? Ich verstehe das mit dem Abstand der Kinder nicht ganz 🫣
Lg
Liebe Katharina,
vielen Dank für dein Lob und die Weiterempfehlung!
Zu deiner 1. Frage: Ja, das hast du richtig verstanden.
Zu deiner 2. Frage: Wenn du beim nächsten Kind das gleiche Elterngeld bekommen möchtest, ist ein zeitlicher Abstand von ungefähr 16, 17 Monaten ratsam (müsste man für die individuelle Situation ganz genau ausrechnen). In dem Fall macht es Sinn, dass du deinen Elterngeld-Bezug auch auf die LM 13 und 14 ausdehnst (zum Beispiel LM 1-10 Basiselterngeld, LM 11-14 ElterngeldPlus), damit du maximal ausklammern kannst (das ist nur bis einschließlich LM 14 möglich).
Hast du schon gesehen? Hier habe ich ein paar Blogartikel zum Thema „Elterngeld beim 2. Kind“ veröffentlicht: https://www.bambini-und-business.de/category/zweites-kind/ Übrigens schreibe ich gerade einen Ratgeber dazu, weil die Hälfte meiner Beratungen sich um diese Frage dreht.
Liebe Grüße und alles Gute
Verena
Hallo Verena,
lieben Dank für deine Antwort und Hilfe.
Es wäre auch bspw. 12 LM (Mutter und Vater) + 13 LM (Vater) für den Erhalt des Elterngelds möglich oder?
Und denkst du Vaterschaftsurlaub wird noch vor April umgesetzt? Ich habe leider nichts mehr dazu gelesen?
Frohes neues Jahr,
Martin
Hallo Martin,
ja, dein Beispiel ist möglich.
Da der Vaterschaftsurlaub in der politischen Diskussion gerade gar nicht mehr auftaucht und stattdessen über eine mögliche Erhöhung des Kindergeldes diskutiert wird (bei der unsere Bundesfamilienministerin gar nicht auftaucht), glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass der „Vaterschaftsurlaub“ (die Familienstartzeit) in absehbarer Zukunft kommt. Ich hoffe natürlich, dass ich mich irre…
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hi, wieso wurde meine Frage hier gelöscht? 🙁
Deine Frage wurde nicht gelöscht, sondern ich habe sie gerade erst freigeschaltet. Wenn Kommentare direkt gepostet werden könnte, würde hier alles zugespamt werden.
Hallo Verena,
danke für diesen informativen Beitrag. Und vor allem den Hinweis dass diese neue Regelung mit den Partnermonaten nur gilt wenn beide Basiselterngeld beziehen und nicht wenn einer der beiden Elterngeld Plus zieht.
Wie sieht das denn mit der neuen Regelung der Partnermonate aus, wenn beide Elternteile sich die Elternzeit gleichmäßig aufteilen: ist es noch möglich dass Vater und Mutter gleichzeitig in den ersten 6 Lebensmonaten zusammen Basiselterngeld beziehen und dann im Anschluss beide zusammen gleichzeitig noch weitere 2 weitere Monate Elterngeld Plus beziehen? Oder ist es dann gar nicht mehr möglich dass beide Elternteile im ersten Lebensjahr mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
Grüße und noch einen schönen Jahreswechsel
Tim
Hallo Tim,
danke für dein Beispiel. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob das möglich ist. Man könnte argumentieren, dass die Partnermonate erst mit euren beiden ElterngeldPlus-Monaten beginnen, dann könnte es gehen. Sicher weiß ich es aber nicht. Ich empfehle dir, dich bei der Servicestelle vom Bundesfamilienministerium zu erkundigen. Dort sitzen Elterngeld-Experten vom Bund, die sollten das wissen. Du erreichst sie unter der Telefonnummer 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr). Ich bin gespannt, was sie dir antworten! Halte uns gerne auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Verena
[EDIT: Das ist leider nicht möglich! Siehe meinen weiteren Kommentar dazu.]
Hallo Tim,
mich hat diese Frage auch beschäftigt und ich habe gestern beim Bundesfamilienministerium nachgefragt: Leider ist eure partnerschaftliche Aufteilung so nicht mehr möglich. Ihr könnt tatsächlich nicht mehr als einen gemeinsamen Basiselterngeld im ersten Lebensjahr beziehen. Ausnahme: Euer Kind ist eine Frühgeburt.
Liebe Grüße
Verena
Hallo! Danke dir für den Beitrag! Ich überlege als Mann im 13+14 Monat Elternzeit und Basis Elterngeld zu nehmen. Muss meine Frau dann im 13+14. Monat schon wieder arbeiten oder kann sie auch nach wie vor in Elternzeit sein, solange sie kein Elterngeld bezieht. Geht das?
Lieber Martin,
ja, das ist möglich! Deine Frau kann „einfach nur“ in Elternzeit sein in den LM 13 und 14, während du Basiselterngeld beziehst.
Alles Gute für euch und liebe Grüße
Verena
Hallo,
Also verstehe ich es also richtig, dass meine Frau erneut 24 Monate Elterngeld Plus nehmen kann und ich z. B. den 3. und 5. Monat Basiselterngeld?
Wäre für uns so sinnvoll, weil der Termin glücklich auf Ferienbeginn fällt (Lehrer), sie leider wie bei Kind 1 wieder nur einen befristeten Vertrag hat(te). Außerdem wegen meiner Privatversicherung die Familienkrankenversicherung selbst „freiwillig Pflichtversicheren“ muss, sobald Eltergeld(-plus) ausläuft. Das sind dann mal eben 300-400€/Monat, wenn ich mich recht erinnere 🤔
Unter 2 Jahren möchten wir unsere Kleinen auch ungern weggeben.
Würde gern mehr Elternzeit nehmen, aber es geht schlicht zu sehr ins Geld. Als Sparmaßnahmen schluck ich die Änderung noch, aber als Maßnahme zur Motivation zur gerechteren Aufteilung geht es so u. a. bei uns definitiv nach hinten los. Da müsste unbedingt eher der gleichgebliebende Höchstsatz und/oder Anteil nach den rund 15 Jahren mal deutlich spürbar angepasst werden. Falls die Kombi 24 Monate Elterngeld Plus und 2 Basiselterngeld nicht mehr gehen sollte, werde ich vermutlich leider gar nicht zuhause bleiben 😐 (1 Monat + 24 Plus-Monate wird ja dann auch nicht gehen) bzw. mich mit Ferien begnügen und andere Paare mit Urlaub.
Zugegebenermaßen eher ein Luxusproblem, da ich fast meine halbe Arbeitszeit zuhause recht frei einteilen kann. Aber mit einem Papa-Kind aktuell und dann mit zusätzlichem Baby habe ich davor jetzt schon etwas Respekt 🙈
Hallo Vincent,
danke für deinen Kommentar. So ganz verstehe ich die Einzelheiten eurer Situation nicht, aber grundsätzlich ist es möglich, dass du deine beiden Basiselterngeld-Monate in den LM 3 und 5 nehmen kannst, wenn deine Frau ElterngeldPlus bezieht. Insofern seid ihr von den Änderungen bei den Partnermonaten nicht betroffen.
Eine Motivation zur gerechten Aufteilung kann ich auch nicht erkennen und bin ganz bei dir, dass eine Erhöhung des Elterngeldes absolut wünschenswert wäre. Im letzten Jahr gab es ja eine sehr medienwirksame Petition dazu, diese änderte jedoch nichts an den Haushaltsstreitigkeiten unserer Regierung und den Sparplänen des Bundesfinanzministers.
Bezüglich der mehrmaligen Befristung von Lehrerverträgen, die regelmäßig vor den Ferien enden: Nach meinem Kenntnisstand soll das nicht mehr praktiziert werden. Habt ihr euch diesbezüglich mal von der GEW beraten lassen? Auf die Schnelle habe ich diesen Link dazu gefunden, siehe Reiter „Die Bezahlung in den Sommerferien“: https://wuppertal.gew-nrw.de/befristung.html. Vielleicht kann deine Frau zumindest die „finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches“ beantragen?
Euch alles Gute und einen guten Start in das Leben zu viert!
Verena