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Das Warten hat ein Ende – endlich sind die Änderungen beim Elterngeld für Geburten ab April 2024 bekannt! In diesem Artikel erfährst du, was sich bei den Partnermonaten ändert, für wen das gilt und was das ganz konkret für dich als Vater (bzw. zweiten Elternteil) bedeutet.

Was sind die Partnermonate beim Elterngeld?

Bislang galt: Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Basiselterngeld beantragen. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, erhält er diese zwei „Partnermonate“. Das Paar kann also zusammen über insgesamt 14 Monate Elterngeld verfügen.

Die zwei Partnermonate konnte der Partner zum Beispiel als Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nehmen oder als ElterngeldPlus auch später.

Diese Regelung gilt weiterhin für

  • alle Eltern, deren Baby bis zum 31. März 2024 geboren wurde
  • Eltern von Mehrlingen (Zwillingen usw.)
  • Eltern von Frühgeburten (wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird)
  • Eltern von einem Neugeborenen mit Behinderung sowie
  • Eltern von einem Neugeborenen mit einem Geschwisterkind mit Behinderung, für das sie den Geschwisterbonus erhalten (bis zum 14. Lebensjahr möglich).

Häufig haben Väter bisher ihre beiden Partnermonate auf eine dieser Arten aufgeteilt:

  • Einen Monat ab Geburt und den zweiten Monat um den 1. Geburtstag herum.
  • Zwei Monate am Stück im Sommer für eine längere Auszeit bzw. Reise.
  • Zwei Monate am Stück in den Lebensmonaten 13 und 14, um die Eingewöhnung des Kindes in der Betreuung zu übernehmen, während die Mutter wieder in den Job zurückkehrt.
  • Zwei Monate am Stück ab Geburt, besonders wenn schon größere Geschwisterkinder da sind.

Was ändert sich für Geburten ab April 2024?

Nun wurden die Regelungen für die Partnermonate etwas verschärft und die genannten Beispiele sind nicht mehr alle jederzeit möglich. Zukünftig wird der gleichzeitige Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile eingeschränkt. Im neuen Gesetzestext heißt es:

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile ElterngeldPlus, so kann dieser Elternteil das ElterngeldPlus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von ElterngeldPlus des anderen Elternteils beziehen.

§4 Abs. 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der Fassung, die ab dem 1. April 2024 gilt.

Was heißt das konkret?

Zukünftig kann der erste Partnermonat des Vaters unverändert gleichzeitig mit der Mutter bezogen werden. Für den zweiten Partnermonate gilt folgende Einschränkung:

Der zweite Partnermonat des Vaters kann zukünftig nur dann im 1. Lebensjahr des Kindes genommen werden, wenn die Mutter in diesem Lebensmonat ElterngeldPlus bezieht oder mit ihrem Elterngeldbezug pausiert.

Damit ergeben sich zukünftig unter anderem folgende Möglichkeiten für den Bezug der Partnermonate:

  • Der Vater nimmt den ersten Partnermonat ab Geburt, den zweiten Partnermonat im 13. Lebensmonat (also ab dem 1. Geburtstag des Kindes). Die Mutter kann währenddessen ununterbrochen bis zum 1. Geburtstag Basiselterngeld beziehen.
  • Der Vater nimmt seine beiden Partnermonate in den Lebensmonaten 13 und 14, also ab dem 1. Geburtstag am Stück. [Achtung: Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat einschließlich beantragt werden, danach geht nur noch der Bezug von ElterngeldPlus oder dem Partnerschaftsbonus]. Auch hier kann die Mutter ununterbrochen bis zum 1. Geburtstag Basiselterngeld beziehen.
  • Der Vater nimmt seinen ersten Partnermonat ab Geburt, den zweiten Partnermonat irgendwann innerhalb des 1. Lebensjahres (außerhalb der Lebensmonate, in denen die Mutter noch im Mutterschutz ist). Das ist möglich, wenn die Mutter in diesem zweiten Partnermonat ElterngeldPlus beantragt oder gar kein Elterngeld bezieht. Im darauffolgenden Lebensmonat kann die Mutter ganz normal weiter ihr Basiselterngeld beziehen. [Achtung: Wenn die Mutter einen Basiselterngeld-Monat in ElterngeldPlus umwandelt, erhält sie zwei Monate ElterngeldPlus zur Verfügung. Diesen zweiten ElterngeldPlus-Monat kann sie dann zum Beispiel im 13. Lebensmonat aufbrauchen. Damit verlängert sich ihre Bezugsdauer um einen Monat.]
  • Der Vater nimmt seine Partnermonate (oder zumindest den zweiten Partnermonat) nicht in Form von Basiselterngeld, sondern als ElterngeldPlus-Monat(e).

Was ist zukünftig nicht mehr möglich?

Es wird ab April 2024 nicht mehr möglich sein, dass ein Vater seine Partnermonate ab Geburt zwei Monate am Stück nimmt. Warum nicht? Die Mutter erhält zwar in den ersten beiden Monaten (vielleicht auch länger) Mutterschaftsgeld, so lange sie im Mutterschutz ist, allerdings bezieht sie formal in dieser Zeit auch gleichzeitig Basiselterngeld (auch wenn es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Dieses Thema habe ich in diesem Blogartikel ausführlich erklärt.).

Damit würde der Vater im zweiten Lebensmonat parallel zur Mutter Elterngeld beziehen, was zukünftig nicht mehr möglich ist. In diesem Fall würde er seinen Anspruch auf die Partnermonate verlieren und würde seine beiden Elterngeldmonate aus dem Kontingent von 12 Elterngeldmonaten seiner Partnerin nehmen. Damit hätte die Mutter nur noch 10 Monate zur Verfügung bzw. nach dem Mutterschutz nur noch 8 Monate.

Ist die Familienstartzeit eine Lösung?

Möglicherweise kann dieses Szenario durch die Familienstartzeit (umgangssprachlich „Vaterschaftsurlaub“) verbessert werden, allerdings bin ich hier nur verhalten optimistisch.

Zum einen ist immer noch unklar, wann die für 2024 angekündigte Familienstartzeit kommt (die aktuelle Ampelregierung kann sich „dank“ Herrn Lindner nicht auf die Finanzierung der damit verbundenen Kosten einigen), zum anderen steht im Gesetzesentwurf, dass diese 10 Arbeitstage bezahlter Freistellung ab Geburt mit dem Elterngeld verrechnet werden sollen (wenn im 1. Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld beantragt werden). Das ist also ähnlich wie bei der Mutter mit dem Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld in der Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Hier warten wir einfach mal ab, wann und wie die Familienstartzeit tatsächlich umgesetzt wird.

Mein Fazit

Glücklich bin ich mit den Änderungen bei den Partnermonaten nicht, finde sie aber nicht ganz so dramatisch, wie zunächst angekündigt, weil sie durch den gleichzeitigen Bezug von ElterngeldPlus entschärft wurden und weil zusätzlich die Option bestehen bleibt, dass die Partnermonate nach dem 1. Lebensjahr genommen werden können. Mir tut es nur leid für die Paare, die beide Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen wollten, wie dies bei Geschwisterkindern üblich ist.

Gut finde ich auch, dass die Regelung nicht für Eltern von Frühchen und Mehrlingen gilt, weil in diesen Fällen die Mutter ebenfalls mehr Unterstützung im Wochenbett benötigt.

[Ein Tipp am Rande: Für alle, die sich Unterstützung im Wochenbett wünschen, weil der Partner aus welchen Gründen auch immer nicht so an der Seite seiner Partnerin sein kann, wie sie es benötigt, empfehle ich eine Mütterpflegerin. Die Kosten werden häufig von den Krankenkassen übernommen.]

Wie denkst du über die neuen Regelungen? Führen sie bei euch zu Problemen oder könnt ihr eure Elternzeit trotzdem wunschgemäß gestalten? Schreib gerne einen Kommentar oder eine Nachricht an mich!


Empfehlung für alle, die unsicher sind in Bezug auf ihre Elterngeld-Monate

Online-Termin am 9. Februar 2024 „Die Partnermonate und Elternzeit des Vaters“ von 12:30 – 13:15 Uhr live mit mir via Zoom. Hier erkläre ich alle Regelungen, ihr könnt eure Beispiele einreichen und eure Fragen stellen. 15 €.
Mehr Infos & Anmeldung über diesen Link.

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