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Über alle möglichen Kanäle erhalte ich Fragen von euch, die ich gerne aufgreife und hier beantworte. In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann ein Vater spätestens seinen zweiten Elterngeld-Monat nehmen sollte. Viel Freude beim Lesen!

Frage einer Schwangeren:

Mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Den ersten Monat Elternzeit direkt nach der Geburt; den zweiten Monat wissen wir noch nicht, wann.

Bis wann muss er den Zeitpunkt des zweiten Monats festgelegt haben? Kann er den zweiten Monat zum Beispiel auch nach 15 Monaten nehmen oder gibt es dafür nur ein begrenztes Zeitfenster?

Ein wirklich oft gestellte Frage! Das betrifft alle Väter, die „nur“ zwei Monate Elternzeit nehmen, also den Großteil der Papas.

Elternzeit vs. Elterngeld

Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich!

Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann. Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen?

Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat.

Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.  Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).

Bekommst du ElterngeldPlus?

Wenn du als Mutter ElterngeldPlus beziehst, habt ihr das Problem mit der Unterbrechung in der Regel nicht.

Nehmen wir an, du bekommst ElterngeldPlus bis Lebensmonat 22. Dann muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 23 seinen zweiten Elternzeit-Monat nehmen und ElterngeldPlus beantragen. Das Unglückliche dabei ist, dass das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld ist (maximal 900 €).

Falls du dich fragst, was Lebensmonat 23 ist: Der 23. Lebensmonat beginnt taggenau zwei Monate vor dem 2. Geburtstag eures Kindes. Wenn es also am 5. Mai Geburtstag hat, beginnt der 23. Lebensmonat am 5. März.

Zwischenfrage: Weißt du, wie viele Monate du ElterngeldPlus erhältst? Wenn nicht, empfehle ich dir diesen Blogartikel.

Wenn du zwölf Monate lang Basiselterngeld beziehst, muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 15 ElterngeldPlus beziehen. Dann kann er doch lieber in Lebensmonat 14 Basiselterngeld beantragen und den doppelt so hohen Elterngeldbetrag erhalten.

Achtung: Änderungen bei den Partnermonaten für Geburten ab April 2024

Wenn euer Baby im April 2024 oder später geboren wird, solltet ihr bei den Partnermonaten besonders aufpassen. Dann gilt nämlich, dass im ersten Lebensjahr des Kindes der Vater nur einen Monat Elterngeld gleichzeitig mit der Mutter beziehen kann. Soll der zweite Partnermonat ebenfalls vor dem 1. Geburtstag genommen werden, geht das nur, wenn die Mutter in diesem Lebensmonat ElterngeldPlus bezieht oder mit ihrem Elterngeld pausiert. Diese neue Regelung gilt nicht für Frühgeburten und Mehrlinge. Lies mehr dazu in meinem Blogartikel „Elterngeld für den Vater – Was sich ab 2024 bei den Partnermonaten ändert“.

Meine Empfehlung für die oben gestellte Frage:

Wenn es keine anderen Faktoren zu beachten gibt, empfehle ich euch, dass dein Mann spätestens im 14. Lebensmonat seinen zweiten Elterngeld-Monat mit Basiselterngeld nimmt. Dann ist euer Kind ein Jahr und einen Monat alt.

Abschließend noch ein Hinweis zur Elternzeit-Anmeldung:

Wenn dein Mann seinen zweiten Monat innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt nehmen möchte, muss er ihn bereits in der Elternzeit-Anmeldung für den ersten Elternzeit-Monat mit ankündigen (Stichwort: Bindungszeitraum von zwei Jahren). Hat er einen flexiblen und familienfreundlichen Arbeitgeber, kann er den zweiten Monat einvernehmlich mit ihm auf einen anderen Zeitpunkt verschieben.

Puh, war das jetzt etwas verwirrend für dich? Verständlich bei diesen ganzen Sachinformationen. Wenn du noch Unsicherheiten bei der optimale Planung eurer Elternzeit und dem maximalen Elterngeld für euch verspürst, empfehle ich dir meinen Online-Kurs „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ mit monatlichen Fragerunden mit mir oder mein gleichnamiges Buch, das ganz neu im November 2022 erschienen ist.

Meine Empfehlung für dich:

20 Fragen, wenn ihr ein Kind bekommt

Euer Ratgeber für eine sorgenfreie Schwangerschaft

Wie macht ihr das mit den „Papa-Monaten“? Wann nimmt dein Partner seine zwei (oder mehr?) Monate? Erzähl doch mal!

Ich wünsche euch viel Freude bei der Planung eurer Elternzeit!

Herzliche Grüße
Verena

13 Kommentare

  1. Hallo Verena,

    kannst Du bereits etwas zur Neuregelung für 2024 sagen?

    Stichwort: möglicher bezahlter Vaterschaftsurlaub (EU-Richtlinie seit 07.2022 in Kraft, aber in D noch nicht eingeführt) ab voraussichtlich April 2024
    und
    Änderung der Partnermonate Elternzeit?

    Ist der Vaterschaftsurlaub Bestandteil der Elternzeit oder ist beides separat zu betrachten?

    Soll heißen: könnte ich ggf. nach der Geburt 2 Wochen Vaterschaft Urlaub und beispielsweise im Folgemonat anhand des Geburtstages den ersten Block Elternzeit (4 Wochen) nehmen? Wie weit im Voraus muss der Vaterschaftsurlaub angemeldet werden? Wenn die Einführung Anfang April 2024 erfolgen würde und das Kind 6 Wochen später geboren würde – steht mir dann Vaterschaftsurlaub zu bzw. kann ich diesen dann noch beantragen? ich lese etwas von einer Vorlaufzeit von 7 Wochen…

    Ist es richtig das ab 2024 der 2 Block der Elternzeit des Mannes, um Elterngeld zu erhalten, grundsätzlich alleine genommen werden muss und bis zum 14 Lebensmonat? Angenommen wird eine Elternzeit von 12 Monaten für die Mutter und 2 Monate für den Vater

    Vielen Dank und viele Grüße Andre

    Antworten
    • Hallo Andre,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Leider ist das alles noch sehr unklar, weil gesetzlich noch nicht verabschiedet.

      Wenn euer Kind im April 2024 oder später geboren wird, werdet ihr von den Änderungen bei den Partnermonaten betroffen sein, wenn sie so verabschiedet werden wie angekündigt. Ich hatte die bisherige Kommunikation so verstanden, dass der 2. Partnermonat alleine und im 1. Lebensjahr des Kindes genommen werden soll. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Aussagen, wir müssen abwarten. Ich werde einen neuen Blogartikel dazu veröffentlichen, sobald es etwas mehr Klarheit gibt.

      Der Vaterschaftsurlaub bzw. die Familienstartzeit (so der offizielle Name) ist ebenfalls noch nicht verabschiedet. Auch hierzu hoffentlich in Kürze mehr.

      Liebe Grüße, Verena

  2. Ich finde es wirklich traurig dass das Überfliegen dieser Seite suggeriert, dass Papas wenn überhaupt nur 2 Monate Elternzeit nehmen. Das stimmt so nicht! Jeder Mann kann nach dem Mutterschutz genauso lang in EZ gehen wie die Mutter.
    Ja, der Arbeitgeber guckt komisch- na und?
    Mein Mann war 6 Monate Vollzeit mit Zwillingen alleine in Elternzeit.
    Dieser Blog zeigt mir, dass wir von Gleichberechtigung meilenweit entfernt sind.

    Antworten
    • Liebe Nina,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Du hast absolut Recht und ich kommuniziere auch in meinen Kursen immer ausdrücklich, dass auch jeder Vater 3 Jahre Elternzeit nehmen bzw. 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann. Wenn ihr Zwillinge habt, hat ja sogar jeder von euch 6 Jahre Anspruch. In diesem Blogartikel spreche ich von 2 Monaten Elternzeit für den Vater, weil ich die Frage einer Leserin beantwortet habe. Nach meiner Erfahrung betrifft das über 90 % der Väter, dass sie nur die zwei Partnermonate nehmen. Das ist leider im Elterngeld begründet und nicht in den Elternzeit-Regelungen.

      Meinen Blog schreibe ich nicht, um politisch oder gesellschaftlich aufzurütteln, sondern um der Mehrheit der Eltern die Planung ihrer Elternzeit zu vereinfachen. Insofern bediene ich mit den meisten Artikel den „Mainstream“. Von der Gleichberechtigung sind wir weit entfernt, ich habe aber auch keine allgemeine Lösung dafür, sondern versuche jede Familie dabei zu unterstützen, die individuell passende Lösung für sich zu finden.

      Nochmals danke für deinen Kommentar und nochmals offiziell für alle Leserinnen und Leser: Jeder Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit! Ihr könnt diese Elternzeit ohne Gehalt durch Elterngeld, Teilzeit, Rücklagen und/oder das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin finanzieren.

      Herzliche Grüße, Verena

  3. Danke für den Artikel und die Seite!
    Frage:
    Kann mann die 2 Monate EZ als Papa völlig willkürlich nehmen oder sind die abhängig vom Geburtstagsdatum? Bspw: Kind kommt am 05.08. ich nehm EZ dann zwingend ab 05.08. – 04.09. und den zweiten Monat bspw. 05.11.-04.12? ODER ist es mir freigestellt? Darf man einfach vom 10.08.-09.09. und 01.10-31.10?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  4. Hallo, ich habe eine Frage.
    Und zwar bin ich seitdem 11.10. in elternzeit für 24 Monate, somit bekomme ich ja das Elterngeld plus.
    Mein Mann möchte im Juni 4 Wochen Vaterschaftsurlaub beantragen. Was müssen wir denn da wählen? Und wann muss mein Mann den 2. Monat nehmen und was würde er da dann an Geld bekommen? Liebe Grüße

    Antworten
    • Liebe Michelle,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Deine Frage ist ziemlich umfangreich und lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Da ich glaube, dass auch andere Paare vor der selben Frage stehen, habe ich einen eigenen Blogartikel dazu geschrieben. Du findest ihn hier unter „Vaterschaftsurlaub“.

      Herzliche Grüße und eine schöne Elternzeit für euch!
      Verena

  5. Es ist schon eine Schande das ich als Vater im Moment nur Elterngeld Plus beantragen kann da mein Sohn schon über 15 Monate alt ist und NUR 900€ Max bekomme, soll mir mal bitte einer sagen wie man denn seinen Lebensunterhalt bezahlen soll. Deutschland ist das kinderfeindlichste Land was es gibt

    Antworten
    • Ich habe auch 2 Monate Vaterschaftsurlaub gehabt leider soll ich den 2 Monat wo ich Elterngeld bekommen habe zurück zahlen. Ich habe bei der Elterngeldkasse angegeben das ich vom 12.07-12.08 mein zweiten Monat nehmen möchte habe den zweiten Monat aber vom 12.06-12-07 genommenen.
      Verstehe nicht wieso ich nun das ganze Geld zurück zahlen soll mir stehen doch 2 Monate habe ja auch kein Lohn bekommen im zweiten Monat

  6. Hallo Verena,
    sehr informative Seite 😉

    Ich als Vater möchte die 2 Partnermonate Elterngeld beantragen. Ich hab den Antrag vor mir liegen und frage mich:
    Wenn meine Frau 1-12 Lebensmonat Elterngeld bezieht und 24 Monate Elternzeit nimmt.
    Ich nach der Geburt etwa 2 Wochen spontan Urlaub nehmen kann und dann im 4 Monat und im 16LebendMonat (jeweils im Sommer) die Partnermonate frei nehmen möchte. Muss ich dann auch im diesen Monaten Elterngeld beantragen oder geht das nicht, bzw habe ich Nachteile? Kann ich Elterngeld für 13-14 beantragen und Elternzeit in 4 und 16 nach Tagen bei Arbeitgeber zu 100% freinehmen? Also 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragen? Oder muss Elternzeit und Elterngeld-Zeitraum übereinstimmen?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Hallo Daniel,

      vielen Dank für dein Lob und deinen Kommentar!

      Grundsätzlich müssen Elternzeit und Elterngeld nicht zwingend übereinstimmen, in den meisten Fällen macht dies aber Sinn. Voraussetzung, um Elterngeld beziehen zu können, ist, dass du nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest. In dieser Zeit Urlaub zu nehmen, ist nur vorteilhaft, wenn es unbezahlter Urlaub ist. Andernfalls würde dein Gehalt in dieser Zeit dein Elterngeld reduzieren und es müsste auf 32 Wochenstunden reduziert werden. Also, du kannst theoretisch Elternzeit in den Lebensmonaten 4 und 16 nehmen. Die Frage ist dann nur, wann du Elterngeld beziehst. In LM 4 bietet es sich an, aber wann nimmst du den 2. Monat Elterngeld? In LM 16 kannst du kein Elterngeld mehr erhalten, wenn deine Frau auch nur bis LM 12 Elterngeld bezieht. Du siehst, die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Ich empfehle dir mein Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“, in dem alles stehst, was du für deine Elternzeit-Planung wissen solltest.

      Liebe Grüße, Verena

    • Hallo,

      mein Sohn ist am 20.03.23 geboren und ich als Papa möchte gerne den gesamten Juni Elternzeit nehmen.
      Geht sowas, oder muss der Monat Elternzeit aufgrund der Geburt am 20. dementsprechend auch am 20. des Monats starten, dann bspw am 20.05.23 ?

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