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Über alle möglichen Kanäle erhalte ich Fragen von euch, die ich gerne aufgreife und hier beantworte. In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann ein Vater spätestens seinen zweiten Elterngeld-Monat nehmen sollte. Viel Freude beim Lesen!

Frage einer Schwangeren:

Mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Den ersten Monat Elternzeit direkt nach der Geburt; den zweiten Monat wissen wir noch nicht, wann.

Bis wann muss er den Zeitpunkt des zweiten Monats festgelegt haben? Kann er den zweiten Monat zum Beispiel auch nach 15 Monaten nehmen oder gibt es dafür nur ein begrenztes Zeitfenster?

Ein wirklich oft gestellte Frage! Das betrifft alle Väter, die “nur” zwei Monate Elternzeit nehmen, also den Großteil der Papas.

Elternzeit vs. Elterngeld

Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich!

Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann. Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen?

Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat.

Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.  Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).

Bekommst du ElterngeldPlus?

Wenn du als Mutter ElterngeldPlus beziehst, habt ihr das Problem mit der Unterbrechung in der Regel nicht.

Nehmen wir an, du bekommst ElterngeldPlus bis Lebensmonat 22. Dann muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 23 seinen zweiten Elternzeit-Monat nehmen und ElterngeldPlus beantragen. Das Unglückliche dabei ist, dass das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld ist (maximal 900 €).

Falls du dich fragst, was Lebensmonat 23 ist: Der 23. Lebensmonat beginnt taggenau zwei Monate vor dem 2. Geburtstag eures Kindes. Wenn es also am 5. Mai Geburtstag hat, beginnt der 23. Lebensmonat am 5. März.

Zwischenfrage: Weißt du, wie viele Monate du ElterngeldPlus erhältst? Wenn nicht, empfehle ich dir diesen Blogartikel.

Wenn du zwölf Monate lang Basiselterngeld beziehst, muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 15 ElterngeldPlus beziehen. Dann kann er doch lieber in Lebensmonat 14 Basiselterngeld beantragen und den doppelt so hohen Elterngeldbetrag erhalten.

Meine Empfehlung:

Wenn es keine anderen Faktoren zu beachten gibt, empfehle ich euch, dass dein Mann spätestens im 14. Lebensmonat seinen zweiten Elterngeld-Monat mit Basiselterngeld nimmt. Dann ist euer Kind ein Jahr und einen Monat alt.

Abschließend noch ein Hinweis zur Elternzeit-Anmeldung:

Wenn dein Mann seinen zweiten Monat innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt nehmen möchte, muss er ihn bereits in der Elternzeit-Anmeldung für den ersten Elternzeit-Monat mit ankündigen (Stichwort: Bindungszeitraum von zwei Jahren). Hat er einen flexiblen und familienfreundlichen Arbeitgeber, kann er den zweiten Monat einvernehmlich mit ihm auf einen anderen Zeitpunkt verschieben.

Puh, war das jetzt etwas verwirrend für dich? Verständlich bei diesen ganzen Sachinformationen. Wenn du noch Unsicherheiten bei der optimale Planung eurer Elternzeit und dem maximalen Elterngeld für euch verspürst, empfehle ich dir meinen Online-Kurs “Elternzeit, Elterngeld & Co.” mit monatlichen Fragerunden mit mir oder mein gleichnamiges Buch, das ganz neu im November 2022 erschienen ist.

Hat dir dieser Beitrag geholfen? #kleines Dankeschön

Wenn ja, dann freue ich mich über ein kleines Dankeschön in Form einer virtuellen Kaffee-Einladung. (Wenn für dich diese Information besonders wertvoll war, kannst du mir gerne auch noch einen Strawberry-Cheesecake-Muffin ausgeben.)

Sei gewiss, ich werde das sehr zu schätzen wissen und weiterhin versuchen, diesen Blog werbefrei zu halten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Hast du ebenfalls eine Frage, die ich hier auf dem Blog beantworten soll? Dann schreibe sie hier in das Kommentarfeld oder schicke mir eine E-Mail.

Wie macht ihr das mit den “Papa-Monaten”? Wann nimmt dein Partner seine zwei (oder mehr?) Monate? Erzähl doch mal!

Ich wünsche euch viel Freude bei der Planung eurer Elternzeit!

Herzliche Grüße
Verena

5 Kommentare

  1. Hallo, ich habe eine Frage.
    Und zwar bin ich seitdem 11.10. in elternzeit für 24 Monate, somit bekomme ich ja das Elterngeld plus.
    Mein Mann möchte im Juni 4 Wochen Vaterschaftsurlaub beantragen. Was müssen wir denn da wählen? Und wann muss mein Mann den 2. Monat nehmen und was würde er da dann an Geld bekommen? Liebe Grüße

    Antworten
    • Liebe Michelle,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Deine Frage ist ziemlich umfangreich und lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Da ich glaube, dass auch andere Paare vor der selben Frage stehen, habe ich einen eigenen Blogartikel dazu geschrieben. Du findest ihn hier unter “Vaterschaftsurlaub”.

      Herzliche Grüße und eine schöne Elternzeit für euch!
      Verena

  2. Es ist schon eine Schande das ich als Vater im Moment nur Elterngeld Plus beantragen kann da mein Sohn schon über 15 Monate alt ist und NUR 900€ Max bekomme, soll mir mal bitte einer sagen wie man denn seinen Lebensunterhalt bezahlen soll. Deutschland ist das kinderfeindlichste Land was es gibt

    Antworten
  3. Hallo Verena,
    sehr informative Seite 😉

    Ich als Vater möchte die 2 Partnermonate Elterngeld beantragen. Ich hab den Antrag vor mir liegen und frage mich:
    Wenn meine Frau 1-12 Lebensmonat Elterngeld bezieht und 24 Monate Elternzeit nimmt.
    Ich nach der Geburt etwa 2 Wochen spontan Urlaub nehmen kann und dann im 4 Monat und im 16LebendMonat (jeweils im Sommer) die Partnermonate frei nehmen möchte. Muss ich dann auch im diesen Monaten Elterngeld beantragen oder geht das nicht, bzw habe ich Nachteile? Kann ich Elterngeld für 13-14 beantragen und Elternzeit in 4 und 16 nach Tagen bei Arbeitgeber zu 100% freinehmen? Also 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragen? Oder muss Elternzeit und Elterngeld-Zeitraum übereinstimmen?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Hallo Daniel,

      vielen Dank für dein Lob und deinen Kommentar!

      Grundsätzlich müssen Elternzeit und Elterngeld nicht zwingend übereinstimmen, in den meisten Fällen macht dies aber Sinn. Voraussetzung, um Elterngeld beziehen zu können, ist, dass du nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitest. In dieser Zeit Urlaub zu nehmen, ist nur vorteilhaft, wenn es unbezahlter Urlaub ist. Andernfalls würde dein Gehalt in dieser Zeit dein Elterngeld reduzieren und es müsste auf 32 Wochenstunden reduziert werden. Also, du kannst theoretisch Elternzeit in den Lebensmonaten 4 und 16 nehmen. Die Frage ist dann nur, wann du Elterngeld beziehst. In LM 4 bietet es sich an, aber wann nimmst du den 2. Monat Elterngeld? In LM 16 kannst du kein Elterngeld mehr erhalten, wenn deine Frau auch nur bis LM 12 Elterngeld bezieht. Du siehst, die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Ich empfehle dir entweder einen kurzen Termin über 30 Minuten mit mir (kostet 89 €) oder meinen Online-Kurs “Elternzeit, Elterngeld & Co.” mit monatlichen Live-Calls (für 69 €).

      Liebe Grüße, Verena

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