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Über alle möglichen Kanäle erhalte ich Fragen von euch, die ich gerne aufgreife und hier beantworte. In diesem Beitrag geht es um die Frage, wann ein Vater spätestens seinen zweiten Elterngeld-Monat nehmen sollte. Viel Freude beim Lesen!

Frage einer Schwangeren:

Mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Den ersten Monat Elternzeit direkt nach der Geburt; den zweiten Monat wissen wir noch nicht, wann.

Bis wann muss er den Zeitpunkt des zweiten Monats festgelegt haben? Kann er den zweiten Monat zum Beispiel auch nach 15 Monaten nehmen oder gibt es dafür nur ein begrenztes Zeitfenster?

Ein wirklich oft gestellte Frage! Das betrifft alle Väter, die „nur“ zwei Monate Elternzeit nehmen, also den Großteil der Papas.

Elternzeit vs. Elterngeld

Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich!

Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann. Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen?

Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat.

Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.  Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).

Bekommst du ElterngeldPlus?

Wenn du als Mutter ElterngeldPlus beziehst, habt ihr das Problem mit der Unterbrechung in der Regel nicht.

Nehmen wir an, du bekommst ElterngeldPlus bis Lebensmonat 22. Dann muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 23 seinen zweiten Elternzeit-Monat nehmen und ElterngeldPlus beantragen. Das Unglückliche dabei ist, dass das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld ist (maximal 900 €).

Falls du dich fragst, was Lebensmonat 23 ist: Der 23. Lebensmonat beginnt taggenau zwei Monate vor dem 2. Geburtstag eures Kindes. Wenn es also am 5. Mai Geburtstag hat, beginnt der 23. Lebensmonat am 5. März.

Zwischenfrage: Weißt du, wie viele Monate du ElterngeldPlus erhältst? Wenn nicht, empfehle ich dir diesen Blogartikel.

Wenn du zwölf Monate lang Basiselterngeld beziehst, muss dein Mann spätestens in Lebensmonat 15 ElterngeldPlus beziehen. Dann kann er doch lieber in Lebensmonat 14 Basiselterngeld beantragen und den doppelt so hohen Elterngeldbetrag erhalten.

Achtung: Änderungen bei den Partnermonaten für Geburten ab April 2024

Wenn euer Baby im April 2024 oder später geboren wird, solltet ihr bei den Partnermonaten besonders aufpassen. Dann gilt nämlich, dass im ersten Lebensjahr des Kindes der Vater nur einen Monat Elterngeld gleichzeitig mit der Mutter beziehen kann. Soll der zweite Partnermonat ebenfalls vor dem 1. Geburtstag genommen werden, geht das nur, wenn die Mutter in diesem Lebensmonat ElterngeldPlus bezieht oder mit ihrem Elterngeld pausiert. Diese neue Regelung gilt nicht für Frühgeburten und Mehrlinge. Lies mehr dazu in meinem Blogartikel „Elterngeld für den Vater – Was sich ab 2024 bei den Partnermonaten ändert“.

Meine Empfehlung für die oben gestellte Frage:

Wenn es keine anderen Faktoren zu beachten gibt, empfehle ich euch, dass dein Mann spätestens im 14. Lebensmonat seinen zweiten Elterngeld-Monat mit Basiselterngeld nimmt. Dann ist euer Kind ein Jahr und einen Monat alt.

Abschließend noch ein Hinweis zur Elternzeit-Anmeldung:

Wenn dein Mann seinen zweiten Monat innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt nehmen möchte, muss er ihn bereits in der Elternzeit-Anmeldung für den ersten Elternzeit-Monat mit ankündigen (Stichwort: Bindungszeitraum von zwei Jahren). Hat er einen flexiblen und familienfreundlichen Arbeitgeber, kann er den zweiten Monat einvernehmlich mit ihm auf einen anderen Zeitpunkt verschieben.

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