In diesem Beitrag beantworte ich die Frage, ob der Beginn einer Elternzeit abhängig vom Geburtsdatum ist oder ob der Termin willkürlich gewählt werden kann.
Konkret geht es um die folgende Frage eines werdenden Papas:
Kann man die 2 Monate Elternzeit als Papa völlig willkürlich nehmen oder sind sie abhängig vom Geburtstagsdatum? Beispiel: Unser Kind kommt am 5. August auf die Welt. Nehme ich die Elternzeit dann zwingend vom 05.08. bis zum 04.09. und den zweiten Monat beispielsweise vom 05.11. bis zum 04.12.? Oder ist mir das freigestellt? Dürfte ich auch einfach vom 10.08. bis zum 09.09. und vom 01.10 bis zum 31.10. Elternzeit nehmen?
Meine Antwort und Empfehlung:
Es kommt darauf an, ob du während deiner Elternzeit Elterngeld bekommen möchtest oder nicht. Schauen wir uns beide Fälle an.
Fall A: Elternzeit ohne Elterngeld
Wenn es nur um deine Elternzeit geht und du in diesem Zeitraum kein Elterngeld beziehen möchtest, würde meine Antwort lauten: Ja, du kannst die Zeit frei wählen. Du entscheidest, von wann bis wann du Elternzeit nehmen möchtest.
Du kannst deine Elternzeit-Monate also so legen, wie es zu euren privaten Terminen passt: zum Beispiel abhängig von eurem Hochzeitstag, den Schulferien, wann ihr in das neue Haus zieht, den Kindergarten-Schließungszeiten eures größeren Kindes oder wenn ein wichtiges Projekt im Job abgeschlossen ist. Du bestimmst die Zeiten.
Elternzeit ist auch länger möglich
Was viele übersehen: Tatsächlich könntest du auch länger als 2 Monate Elternzeit nehmen. Jeder Mutter und jedem Vater stehen jeweils (!) 3 Jahre Elternzeit zu.
Der Grund, warum so viele Väter nur 2 Monate Elternzeit nehmen, liegt allein im Elterngeld. Aus finanziellen Gründen leisten sich die meisten Väter nicht mehr als 2 Monate Elternzeit. In der Regel beantragen sie für die 2 Elternzeit-Monate Elterngeld, um zumindest einen Teil des fehlenden Einkommens damit aufzufangen. Weil sie ihrer Partnerin keine Elterngeld-Monate „wegnehmen“ möchten, begnügen sie sich mit den 2 Partnermonaten.
Du möchtest besser verstehen, was ich damit meine? Dann lies meinen Blogbeitrag „Wie können wir Elterngeld-Monate untereinander aufteilen?“
Fall B: Elternzeit mit Elterngeld
Ich gehe davon aus, dass auch du während deiner 2 Elternzeit-Monate Elterngeld beziehen möchtest. Richtig? Dann lautet meine Antwort auf die oben gestellte Frage: Nein, du kannst die Termine nicht willkürlich wählen. Wenn euer Kind am 5. August geboren wird, sollten deine beiden Monate jeweils am 5. August und am 5. November beginnen.
Einige Väter berichten mir, dass es ihnen unangenehm sei, sich mitten in der Woche in die Elternzeit zu verabschieden. Die Kollegen würden dann „komisch gucken“. Erklär ihnen einfach, wie es ist: Das die Regelungen des Elterngeldes dies erfordern. Wenn du bis zum nächsten Freitag warten würdest, würde das gegen die Elterngeld-Vorgaben verstoßen. Konkret könnte dich das bis zu 3.600 Euro Elterngeld „kosten“ (weil du deinen Anspruch auf die Elterngeld-Partnermonate verlieren würdest).
Weil das niemand möchte, beginnst du auch deinen 2. Elternzeit-Monat an dem Tag eines Monats, an dem dein Kind geboren wurde. Dann lieber komisch gucken beziehungsweise erklären. Ich bin zuversichtlich, dass deine Personalabteilung dies auch weiß und entsprechend einordnen kann.
Achtung, wenn du deinen 2. Monat verschieben sollst!
Hin und wieder gibt es Vorgesetzte, die gerne versuchen, den geplanten zweiten Elternzeit-Monat etwas zu verschieben, weil es vom Arbeitsaufkommen, der Auftragslage oder der Projektplanung zu einem anderen Zeitpunkt besser passen würde. Mein Tipp aus der Elterngeld-Perspektive: Lass dich darauf nicht ein oder prüfe zumindest genau, wie sich eine zeitliche Verschiebung auf dein Elterngeld auswirken würde.
Du wärst nicht der erste Vater, der daraufhin die Partnermonate verliert und aufgrund des einen bereits genommenen Elterngeld-Monats seiner Partnerin einen Monat wegnimmt. Oder sein bereits erhaltenes Elterngeld aus dem 1. Elternzeit-Monat an die Elterngeldstelle zurückzahlen muss. Oder der statt Basiselterngeld nur noch ElterngeldPlus nehmen kann (was es mit diesen Elterngeld-Varianten auf sich hat, erkläre ich hier). Wenn es deinem Arbeitgeber so wichtig ist, wäre es nur fair, wenn er dir das entgangene Elterngeld erstattet und noch eine Entschädigung für die verpasste Elternzeit mit deinem Kind oben drauf legt.
Lebensmonate und Elternzeit-Planungshilfe
Der Fachbegriff für den taggenauen Zeitraum, der abhängig vom genauen Geburtsdatum deines Kindes, lautet übrigens „Lebensmonat“. Dieser Begriff begegnet dir im wahren Leben kaum; beim Elterngeld ist er allerdings sehr wichtig.
Erfahrungsgemäß fällt es vielen Eltern schwer, ihre Elternzeit in Lebensmonaten zu denken und dabei den Überblick über ihre finanzielle Situation zu behalten. Daher habe ich eine Elternzeit-Planungshilfe erstellt, die eure Planung deutlich leichter macht. Lade sie dir über den folgenden Button herunter.
Mein abschließendes Fazit:
- Wenn du während deiner Elternzeit auch Elterngeld bekommen möchtest, solltest du die Termine deiner Elternzeit abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin deines Kindes wählen (also 5.8. bis 4.9. und 5.11. bis 4.12.).
- Anders ist es, wenn du in diesem Zeitraum gar kein Elterngeld beantragen möchtest: Dann gibt es keinerlei Vorgaben und du kannst die Termine willkürlich nach deinen/euren Wünschen auswählen (10.8. bis 9.9. und 1.10. bis 31.10.).
liebe Verena,
mein Kind kam 10 Tage vor et (Anfang Oktober) und damit ist die Planung für den Oktober 2025 dahin. hier wollte ich ab Mitte Oktober den Resturlaub dran hängen und den Monat vollzeit elternzeit und Urlaub nehmen (danach Teilzeit elternzeit).
nun will mein Arbeitgeber einen neuen Antrag. heißt ein neuer 2. Antrag, dass der 2. Antrag oder sogar alle vorherigen zurück gewiesen werden kann/können? falls er zurückgewiesen wird bleibt dann der erste Antrag bestehen oder kann mir dann die elternzeit in Teilzeit im Anschluss komplett verwehrt werden?
und zählt ein neuer Antrag wie ein neuer Abschnitt und wird von meinen 3 Teilabschnitten abgezogen ?
herzlichen Dank für deine Hilfe!
Liebe Judith,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt! Aus der Ferne kann ich den Sachverhalt nicht beurteilen, aber wenn du eine Unterbrechung deiner Elternzeit hast, weil du zwischendurch Urlaubstage in Vollzeit abbauen möchtest, sind das zwei Abschnitte Elternzeit.
Herzliche Grüße
Verena
Hallo, zunächst einmal vielen Dank für diesen informativen Artikel.
In meinem Fall handelt es sich um eine recht seltene Variante:
Mein erster Sohn ist am ersten eines Monats zur Welt gekommen. Ich habe dann Elternzeit und Elterngeld natürlich dem Lebensmonat entsprechend genommen und musste dafür auf 1/12 meines Urlaubsanspruches (je Elternzeitmonat, in Summe 3/12) verzichten, da es drei volle Kalendermonate waren.
Ich hatte jetzt erneut das Glück und mein zweiter Sohn ist ebenfalls am ersten eines Monats zur Welt gekommen.
Ich sehe es aber dieses Mal nicht ein, jetzt schon wieder den Urlaub abgeben zu müssen.
Wäre mein Sohn einen Tag früher oder einen Tag später zur Welt gekommen, dann wäre das nicht der Fall, da es keine vollen Kalendermonate wären.
Der Tipp von der L-Bank (diese Info habe ich insgesamt von drei verschiedenen Personen erhalten):
„Lassen Sie beim Elternzeit-Antrag einfach jeweils einen Tag des Kalendermonats weg. Dieser eine Tag wird Ihnen dann als Gehalt während des Elterngeld-Bezuges angerechnet und das Elterngeld verringert sich entsprechend.“
Man verliert also NICHT wie hier (und auch auf anderen Seiten oft behauptet) den gesamten Anspruch auf Elterngeld.
Wichtig ist natürlich, dass der „Versatz“ von Elternzeit zu Elterngeld so klein wie möglich sein sollte, aber gerade für den seltenen Fall, dass ein Kind am 1. eines Monats zur Welt kommen sollte, lohnt es sich auf jeden Fall, die Elternzeit beim Arbeitgeber um einen Tag kürzer zu beantragen.
Mit freundlichem Gruß,
Janik
Hallo Janik,
vielen Dank für das Teilen deines Tipps und deiner Erfahrung. Du hast völlig Recht, dass man das so machen kann, wie du empfiehlst. Grundsätzlich ist immer der Einzelfall zu betrachten; je nach Einkommenshöhe kann das schon passieren, dass man im schlimmsten Fall vom Höchstsatz (1.800 €) auf den Mindestsatz (300 €) rutschen kann; das hängt von der Höhe deines Einkommens und der Anzahl an Tagen ab.
Den gesamten Anspruch auf Elterngeld verliert man dann, wenn die durchschnittliche Wochenstundenzeit auf den Kalendermonat gerechnet die 32 übersteigt; sonst nicht.
Ich wünsche dir und deiner Familie eine schöne Elternzeit!
Verena
Hallo,
Ich hab eine Frage. Wie wäre der Stand wenn unser Kind vor Et kommt? Also mein Mann hat zwei Monate elternzeit ab et genommen. Beginnt die elternzeit dann automatisch auch vor dem et oder müsste er dann um Elterngeld zu bekommen bis zum nächsten Monat warten. Bsp. et 26.10 Kind kommt aber 12.10 darf er dann ab dem 12.10 in elternzeit oder müsste er bis zum 12.11 warten?
Lg
Liebe Leonie,
das ist ganz einfach: Die Elternzeit deines Mannes beginnt mit dem tatsächlichen Geburtstermin eures Kindes. Egal, wie viele Tage es vor dem ET auf die Welt kommt.
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo,
Ich bin werdender Vater, unsere Tochter soll am 11.11. auf die Welt kommen, Ich habe noch einiges an Resturlaub, weshalb ich meine Elternzeit erst ab dem 2. Lebensmonat beginnen möchte. Damit es auch für den Bezug des Elterngeldes keine Probleme gibt, frage ich mich jetzt wie ich den Elternzeitantrag formulieren soll. Nehme ich Elternzeit ab dem 11.12 und unsere Tochter kommt früher oder später, gibt es wieder Probleme mit dem Elterngeldbezug. Ist es legitim im Elternzeitantrag auch von Lebensmonaten statt von einem Datum zu sprechen? Z.B. „Die Elternzeit soll beginnend mit dem 2. Lebensmonat meines Kindes XXX Lebensmonate betragen.“
Liebe Grüße,
Richard
Hallo Richard,
ja, du kannst in der Elternzeit-Anmeldung von Lebensmonaten sprechen, denn du weißt ja zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das genaue Geburtsdatum. Wenn du während deiner Elternzeit Elterngeld beziehen möchtest, sollte deine Elternzeit vom Datum her zu den Lebensmonaten passen, sonst wird es mit dem Elterngeld schwierig.
Viele Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo, wie sieht das aus, wenn das Kind früher kommt? Wir haben ja zum errechneten Termin den Antrag für meinen Mann gestellt. Sein Arbeitgeber meint, es beginnt erst an dem Tag dann wie es gestellt wurde und nicht am Tag der Geburt. Ist das richtig ?
Lg
Hallo Sam,
nein, der Arbeitgeber hat nicht Recht. Die Elternzeit beginnt mit dem tatsächlichen Geburtsdatum, egal, wie viel früher euer Kind geboren wird. Siehe dazu auch diese Infos vom Familienportal.
Viele Grüße und alles Gute für euch
Verena
Hey, vorweg schonmal danke für den tollen Artikel.
Nun zu meiner Frage:
Errechneter Geburtstermin ist der 31.10.24.
Ich (Vater) würde gerne den ersten Monat daheim bleiben und Elterngeld beziehen. Da ja aber letztendlich nicht sicher ist wann der kleine tatsächlich kommt und es eher so aussieht das es früher wird, ist die Frage ab wann ich hier beantragen muss um auch volles Elterngeld für ein Monat zu bekommen? Wie muss man hier vorgehen, bzw. was gilt?
vielen Dank im voraus
Gordon
Hallo Gordon,
schau mal bei den Kommentaren bzw. meine Antworten zu den anderen Fragen. Diese ähneln sich zum Teil sehr. Stichwort: Beginn der Elternzeit mit tatsächlichem Geburtsdatum; Lebensmonate (Elterngeld) auch bei der Elternzeit beachten.
Liebe Grüße und alles Gute für euch
Verena
Hallo Verena,
meine Tochter ist am 07.06.24 geboren. Wenn ich vom 11.10.24 bis 10.01.25 3 Monate Elternzeit nehmen würde, bekomme Ich Elterngeld für den Zeitraum(6. Lebensmonat) 07.11.24 – 06.12.24, oder gar nichts?
VG
Silvia
Hallo Silvia,
doch, das kannst du so machen!
Viele Grüße und eine schöne Elternzeit mit deiner Tochter!
Verena
Und wie verhält sich die Sachlage für Kinder die tatsächlich am 1. eines Monats geboren werden? Dann wäre bei einem Elterngeld-Monat ja tatsächlich der Kalendermonat identisch. Darf dann 1/12 des Jahresurlaubs abgezogen werden?
Hallo Stefan,
ja, nach meinem Kenntnisstand ist das so.
Viele Grüße
Verena
Wie beantrage ich die Elternzeit wenn das Geburtsdatum der 31. ist?
Ich würde gerne im Oktober Elternzeit beantragen, ist der Zeitraum dann 30.09. bis 30.10. oder 01.10. bis 31.10.?
Vielen Dank
Lieber Markus,
frag bitte bei der Servicestelle des Familienministeriums nach, sie können dir dort individuell helfen und sind wirklich nett. Die Telefonnummer lautet: 030 201 791 30
(Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr).
Viele Grüße
Verena
Hallo!
Ich bin werdender Vater.
Kann ich auch 1.5 Monate Elternzeit (ab dem Tag der Geburt) mit nur einen Monat Elterngeld beziehen? Das heißt, dass die letzten 2 Wochen nur Elternzeit ohne Elterngeld wären.
Ich würde dann später noch einmal 2 Monate Elternzeit nehmen, wobei ich dann hier einen Monat Elterngeld beziehen würde und einen Monat nicht.
Viele Grüße
Hallo Paul,
ja, das kannst du so machen! Das klingt nach einem guten Plan!
Viele Grüße und eine schöne Elternzeit
Verena
Hallo,
ich habe hierzu eine Frage.
Unser Kind ist am 30.04.2024 geboren.
Ich würde gerne den ersten Block der Elternzeit vom 30.08.2024 bis zum 30.09.2024 nehmen.
Nun teilt mein Arbeitgeber mir mit, dass mir 1/12 meines Jahresurlaubes abgezogen werden, da ich einen vollen Monat abwesend bin.
Wie wird die Elternzeit, welche ich bei meinem Arbeitgeber angebe, gerechnet?
Gelten hier 4 Wochen, ein Monat oder wie in o.g. Fall 31 Tage?
Vielen Dank.
Hallo Andre,
wenn du mindestens einen Tag im Kalendermonat nicht in Elternzeit bist, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch nicht kürzen. Dein „Fehler“ hier ist, dass du Elternzeit vom 30.8. – 30.9. nehmen möchtest. Der Elterngeld-Lebensmonat endet am 29.9., insofern könntest du deine Elternzeit zum 29.9. beenden, dann bleibt dein Urlaubsanspruch ungekürzt.
Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät! 😉
Liebe Grüße und alles Gute für euch!
Verena
Hallo,
danke für den hilfreichen Artikel!
Könnt ihr zufällig auch etwas dazu sagen, wie es abläuft, wenn das Kind am 1. eines Monats geboren wird und dieser Tag ein Feiertag (01.11.2024) ist?
Mein Mann möchte im ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen.
Wir haben nun auf einigen Internetseiten gelesen, dass die Elternzeit erst am 02. beginnt, wenn der 01. ein Feiertag ist (dann würde er seinen Urlaubsanspruch für Nov nicht verlieren).
Gleichzeitig müssen der Elterngeld und Elternzeit Zeitraum aber gleich sein, wenn ich euren Artikel richtig verstehe..
VG
Nathalie
Hallo Nathalie,
diese Aussage zum Feiertag ist mir nicht bekannt. Nach meinem Verständnis geht der Lebensmonat in diesem Fall vom 1.11. bis zum 30.11.. Bitte frag bei der Servicestelle vom Bundesfamilienministerium nach: 030 201 791 30
(Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr). Die Mitarbeiter dort sind sehr freundlich und absolut kompetent.
Alles Gute für dich und deine Familie
Verena