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In diesem Beitrag beantworte ich die Frage, ob der Beginn einer Elternzeit abhängig vom Geburtsdatum ist oder ob der Termin willkürlich gewählt werden kann.

Konkret geht es um die folgende Frage eines werdenden Papas:

Kann man die 2 Monate Elternzeit als Papa völlig willkürlich nehmen oder sind sie abhängig vom Geburtstagsdatum? Beispiel: Unser Kind kommt am 5. August auf die Welt. Nehme ich die Elternzeit dann zwingend vom 05.08. bis zum 04.09. und den zweiten Monat beispielsweise vom 05.11. bis zum 04.12.? Oder ist mir das freigestellt? Dürfte ich auch einfach vom 10.08. bis zum 09.09. und vom 01.10 bis zum 31.10. Elternzeit nehmen?

 

 

Meine Antwort und Empfehlung:

Es kommt darauf an, ob du während deiner Elternzeit Elterngeld bekommen möchtest oder nicht. Schauen wir uns beide Fälle an.

Fall A: Elternzeit ohne Elterngeld

Wenn es nur um deine Elternzeit geht und du in diesem Zeitraum kein Elterngeld beziehen möchtest, würde meine Antwort lauten: Ja, du kannst die Zeit frei wählen. Du entscheidest, von wann bis wann du Elternzeit nehmen möchtest.

Du kannst deine Elternzeit-Monate also so legen, wie es zu euren privaten Terminen passt: zum Beispiel abhängig von eurem Hochzeitstag, den Schulferien, wann ihr in das neue Haus zieht, den Kindergarten-Schließungszeiten eures größeren Kindes oder wenn ein wichtiges Projekt im Job abgeschlossen ist. Du bestimmst die Zeiten.

Elternzeit ist auch länger möglich

Was viele übersehen: Tatsächlich könntest du auch länger als 2 Monate Elternzeit nehmen. Jeder Mutter und jedem Vater stehen jeweils (!) 3 Jahre Elternzeit zu.

Der Grund, warum so viele Väter nur 2 Monate Elternzeit nehmen, liegt allein im Elterngeld. Aus finanziellen Gründen leisten sich die meisten Väter nicht mehr als 2 Monate Elternzeit. In der Regel beantragen sie für die 2 Elternzeit-Monate Elterngeld, um zumindest einen Teil des fehlenden Einkommens damit aufzufangen. Weil sie ihrer Partnerin keine Elterngeld-Monate „wegnehmen“ möchten, begnügen sie sich mit den 2 Partnermonaten.

Du möchtest besser verstehen, was ich damit meine? Dann lies meinen Blogbeitrag „Wie können wir Elterngeld-Monate untereinander aufteilen?“

 

Fall B: Elternzeit mit Elterngeld

 

Ich gehe davon aus, dass auch du während deiner 2 Elternzeit-Monate Elterngeld beziehen möchtest. Richtig? Dann lautet meine Antwort auf die oben gestellte Frage: Nein, du kannst die Termine nicht willkürlich wählen. Wenn euer Kind am 5. August geboren wird, sollten deine beiden Monate jeweils am 5. August und am 5. November beginnen.

Einige Väter berichten mir, dass es ihnen unangenehm sei, sich mitten in der Woche in die Elternzeit zu verabschieden. Die Kollegen würden dann „komisch gucken“. Erklär ihnen einfach, wie es ist: Das die Regelungen des Elterngeldes dies erfordern. Wenn du bis zum nächsten Freitag warten würdest, würde das gegen die Elterngeld-Vorgaben verstoßen. Konkret könnte dich das bis zu 3.600 Euro Elterngeld „kosten“ (weil du deinen Anspruch auf die Elterngeld-Partnermonate verlieren würdest).

Weil das niemand möchte, beginnst du auch deinen 2. Elternzeit-Monat an dem Tag eines Monats, an dem dein Kind geboren wurde. Dann lieber komisch gucken beziehungsweise erklären. Ich bin zuversichtlich, dass deine Personalabteilung dies auch weiß und entsprechend einordnen kann.

 

Achtung, wenn du deinen 2. Monat verschieben sollst!

Hin und wieder gibt es Vorgesetzte, die gerne versuchen, den geplanten zweiten Elternzeit-Monat etwas zu verschieben, weil es vom Arbeitsaufkommen, der Auftragslage oder der Projektplanung zu einem anderen Zeitpunkt besser passen würde. Mein Tipp aus der Elterngeld-Perspektive: Lass dich darauf nicht ein oder prüfe zumindest genau, wie sich eine zeitliche Verschiebung auf dein Elterngeld auswirken würde.

Du wärst nicht der erste Vater, der daraufhin die Partnermonate verliert und aufgrund des einen bereits genommenen Elterngeld-Monats seiner Partnerin einen Monat wegnimmt. Oder sein bereits erhaltenes Elterngeld aus dem 1. Elternzeit-Monat an die Elterngeldstelle zurückzahlen muss. Oder der statt Basiselterngeld nur noch ElterngeldPlus nehmen kann (was es mit diesen Elterngeld-Varianten auf sich hat, erkläre ich hier). Wenn es deinem Arbeitgeber so wichtig ist, wäre es nur fair, wenn er dir das entgangene Elterngeld erstattet und noch eine Entschädigung für die verpasste Elternzeit mit deinem Kind oben drauf legt.

Lebensmonate und Elternzeit-Planungshilfe

Der Fachbegriff für den taggenauen Zeitraum, der abhängig vom genauen Geburtsdatum deines Kindes, lautet übrigens „Lebensmonat“. Dieser Begriff begegnet dir im wahren Leben kaum; beim Elterngeld ist er allerdings sehr wichtig.

Erfahrungsgemäß fällt es vielen Eltern schwer, ihre Elternzeit in Lebensmonaten zu denken und dabei den Überblick über ihre finanzielle Situation zu behalten. Daher habe ich eine Elternzeit-Planungshilfe erstellt, die eure Planung deutlich leichter macht. Lade sie dir über den folgenden Button herunter.

 
 

Mein abschließendes Fazit:

  • Wenn du während deiner Elternzeit auch Elterngeld bekommen möchtest, solltest du die Termine deiner Elternzeit abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin deines Kindes wählen (also 5.8. bis 4.9. und 5.11. bis 4.12.).
  • Anders ist es, wenn du in diesem Zeitraum gar kein Elterngeld beantragen möchtest: Dann gibt es keinerlei Vorgaben und du kannst die Termine willkürlich nach deinen/euren Wünschen auswählen (10.8. bis 9.9. und 1.10. bis 31.10.).
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