Meine Leserin fragt:
Ich bin seit dem 11.10.2022 für zwei Jahre in Elternzeit und habe ElterngeldPlus beantragt. Mein Mann möchte im Juni vier Wochen Vaterschaftsurlaub beantragen. Was müssen wir denn da wählen? Und wann muss mein Mann den zweiten Monat nehmen oder was würde er da an Geld bekommen?
Meine Antwort:
Vaterschaftsurlaub = Elternzeit
Ich gehe davon aus, dass du mit „Vaterschaftsurlaub“ die Elternzeit deines Mannes meinst. Nach meinem Kenntnisstand gibt es den Begriff „Vaterschaftsurlaub“ offiziell nicht. Er wird eher umgangssprachlich für die Elternzeit des Mannes verwendet.
Elternzeit
Wenn dein Mann insgesamt zwei Monate Elternzeit nehmen möchte, teilt er dies seinem Arbeitgeber rechtzeitig (spätestens 7 Wochen vor dem ersten Elternzeit-Monat) mit. In diesem Zeitraum bekommt er kein Gehalt, weil er nicht arbeitet. Er kann aber in diesem Zeitraum Elterngeld bekommen.
Elterngeld
Beim Elterngeld kann er wählen, ob er Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus bekommen möchte. In der Regel macht das Basis-Elterngeld mehr Sinn, weil es von der Höhe her doppelt so hoch wie das ElterngeldPlus ist.
Wie viel Elterngeld bekommt dein Mann?
Die Höhe des Elterngeldes deines Mannes hängt vor allem davon ab, wie hoch sein Gehalt in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt eures Kindes war. Wenn euer Kind im Oktober 2022 geboren wurde, ist der sogenannte Bemessungszeitraum für das Elterngeld deines Mannes Oktober 2021 bis September 2022 (sofern er angestellt oder verbeamtet ist).
Von seinem durchschnittlichen monatlichen Nettogehalt in diesem Zeitraum erhält er an Basis-Elterngeld circa 65 %. Diese Aussage ist stark vereinfacht, nicht ganz korrekt und wahrscheinlich wird das Elterngeld etwas niedriger sein. Mehr Infos zur Frage über die Höhe des Elterngeldes findest du in meinem Blogartikel „Wie hoch wird mein Elterngeld sein?“.
Wann muss dein Mann seinen 2. Monat Elterngeld nehmen?
Beim zweiten Elterngeld-Monat deines Mannes und der Frage, bis wann er ihn nehmen muss, kommt es darauf an, ob er sich für Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus entscheidet.
Basis-Elterngeld
Das Basis-Elterngeld kann dein Mann bis zum 14. Lebensmonat eures Kindes nehmen. Wenn wir annehmen, dass euer Kind am 15. Oktober 2022 geboren wurde, geht der 14. Lebensmonat vom 15. November bis 14. Dezember 2023. Dieser Zeitraum wäre dann auch der 2. Elternzeit-Monat beim Arbeitgeber.
Achtung: Es gibt Änderungen bei den Partnermonaten, wenn euer Kind ab April 2024 geboren wird!
Dann gilt, dass der Partner im ersten Lebensjahr nur einen Monat gleichzeitig mit der Mutter nehmen kann. Wenn er den zweiten Monat ebenfalls im ersten Lebensjahr nehmen möchte, muss die Mutter in diesem Lebensmonat entweder ElterngeldPlus beziehen oder mit dem Elterngeld für diesen Monat pausieren. Diese Regelung gilt nicht, wenn euer Baby eine Frühgeburt war oder wenn ihr Mehrlinge bekommen habt.
Alle Details zu dieser neuen Regelung bei den Partnermonaten findest du in dem Blogartikel „Elterngeld für den Vater – Was sich ab 2024 bei den Partnermonaten ändert“und in meinem eBook „Die Partnermonate beim Elterngeld“.
ElterngeldPlus
Alternativ könnte dein Mann seinen zweiten Elterngeld-Monat auch später nehmen, solange du noch Elterngeld beziehst. Er könnte ihn allerspätestens im Anschluss an deinen letzten ElterngeldPlus-Monat nehmen. Wichtig ist hierbei, dass er ab dem 15. Lebensmonat nur noch ElterngeldPlus nehmen kann; und dies ist von der Höhe her nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld.
Dein Mann kann dann wählen, ob er den zweiten Elterngeld-Monat in einen oder zwei ElterngeldPlus-Monate verwandelt. Aus finanzieller Sicht macht es in der Regel mehr Sinn, Basis-Elterngeld zu beziehen oder den einen Monat Basis-Elterngeld in zwei ElterngeldPlus-Monate zu verwandeln.
Sollte das aus beruflichen Gründen oder auch aus anderen Gründen zeitlich nicht möglich sein, ist es immer noch besser, nur einen Monat ElterngeldPlus zu nehmen als gar keinen zweiten Elterngeld-Monat. Denn mit nur einem Monat Elterngeld, würdet ihr nicht die zwei zusätzlichen Elterngeld-Partnermonate erhalten, sondern er würde dir einen Basis-Elterngeld-Monat wegnehmen.
Um das zu vermeiden, empfiehlt sich im schlimmsten Fall, dass dein Mann seinen zweiten Elterngeld-Monat als ElterngeldPlus nimmt. Übrigens kann er auch währenddessen mit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, dann würde er allerdings nur den Mindestbetrag in Höhe von 150 € von der Elterngeldstelle erhalten (zusätzlich zu seinem Gehalt vom Arbeitgeber für die Teilzeit/32 Wochenstunden).
Noch eine wichtige Ergänzung zur Dauer deines Elterngeldes:
Mit Blick auf deinen Hinweis, dass du „Elternzeit für 24 Monate nimmst“, empfehle ich dir meinen Blogartikel „Wie funktionieren Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt? So kannst du vermeiden, dass dir am Ende Geld fehlt.“, da ich davon ausgehe, dass du nicht mehr als 22 Monate ElterngeldPlus erhalten wirst. Wenn du unsicher bist, schau in deinem Elterngeldbescheid nach. Dort steht genau drin, bis wann du Elterngeld erhältst.
Hinweis:
Mein eBook „Die Partnermonate beim Elterngeld“ erklärt ganz leicht verständlich, wie ihr als Elternteile die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen und auch gleichzeitig erhalten könnt. Hol dir das eBook (im pdf-Format) für nur 3,50 €.
Wie lange könnt ihr euch Elternzeit leisten?
Kennt eure finanzielle Situation in der Elternzeit – mit Hilfe meiner Planungsübersicht!
Sie zeigt euch:
- die Elterngeld-Lebensmonate und dahinter stehenden Zeiten an.
- wann wer von euch in Elternzeit ist oder arbeitet und wie hoch das jeweilige Gehalt und Elterngeld sind.
- welche weiteren Einnahmen ihr in jedem Lebensmonat habt, zum Beispiel Kindergeld und andere Einnahmen.
- die Summe eurer Einnahmen und Ausgaben und wie hoch in jedem Monat euer finanzielles Plus oder Minus ist.
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Hallo!
Vielen Dank für den informativen Beitrag!
Ich habe bezüglich des zweiten Monats noch eine Frage.
Und zwar ist unsere Kleine im vergangenen November zur Welt gekommen. Ich (Vater) hatte direkt einen Monat Elternzeit und habe mich erst zu der Zeit entschieden, das ich in diesem Jahr im Sommer auch nochmal 1 Monat Elternzeit nehmen möchte und habe diesen auch direkt im nach Geburt beantragt.
Kann der Arbeitgeber hier entscheiden wie er grade lustig ist oder muss auch hier eine Ablehnung besondere betriebliche Gründe haben? Habe nämlich zweieinhalb Monat nach Antrag immer noch keine Antwort vom Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Christoph,
leider antworte ich dir verspätet. Hast du bereits eine Entscheidung deines Arbeitgebers erhalten? Tatsächlich gilt der sogenannte Bindungszeitraum von 24 Monaten, das heißt, wenn du das erste Mal deinem Arbeitgeber deine Elternzeit mitteilst, müsstest du alle Abschnitte innerhalb der kommenden 2 Jahre mitteilen. Indem du das versäumt hast, handelt es sich nun um einen Antrag auf einen zweiten Monat Elternzeit, den der Arbeit je nach Lust und Laune entscheiden kann. Also ja, er kann ihn auch ohne besondere betriebliche Gründe ablehnen.
Hinweis für alle, die ähnliche „Fehler“ vermeiden möchten: In meinem Onlinekurs „Elterngeld, Elternzeit & Co.“ erfahrt ihr alles Wichtige und viele Tipps, damit eure Elternzeit- und Elterngeld-Planung „glatt“ läuft. Ziel des Kurses sind bestmögliches Elterngeld und keine Elternzeit-Probleme mit dem Arbeitgeber.
Herzliche Grüße und alles Gute für deinen 2. Elternzeit-Monat!
Verena
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die mir jeder mit einer anderen Meinung beantwortet.
Elternzeit für Vater Splittung auf 2 Monate.
1 Monat wird direkt nach der Geburt genommen. Wir nehmen an, dass das Kind am 18.03.2023 auf die Welt kommt, somit ab dem 19.03.2023 in Elternzeit.
Jetzt kommt aber der zweite Monate vom Vater, ab wann, also welchem Datum, muss der Vater die Elternzeit antreten. Muss es wieder der Beispiel 19.08.2023(der Tag ist wichtig) sein oder kann/darf (Rechtlich gesehen) es auch der 30.08.2023 sein?
Diese Frage will oder kann, fast keiner wirklich beantworten.
Würde mich über eine Rückmeldung freuen
Grüße Max
Hallo Max,
vielen Dank für deinen Kommentar. Eigentlich lässt es sich relativ einfach und ganz eindeutig beantworten:
– Rein von der Elternzeit her (das, was gegenüber dem Arbeitgeber gilt) kannst du deinen zweiten Elternzeit-Monat auch ab dem 30.8. nehmen. Du kannst frei entscheiden, von wann bis wann du Elternzeit nimmst.
– Beim Elterngeld ist das anders. Beim Elterngeld bist du auf die sogenannten Lebensmonate eures Kindes angewiesen. Wenn es am 18.3.23 geboren wird, geht dein 1. Elterngeld- (und Elternzeit-)Monat vom 18.3. bis 17.4.23. Wenn du in deinem 2. Elternzeit-Monat auch Elterngeld bekommen möchtest, sollte dein 2. Elternzeit-Monat wieder einem Lebensmonat entsprechen, also dann zum Beispiel 18.8. bis 17.9.2023.
Alles klar? Ich hoffe, diese Antwort hilft dir weiter. Falls du mich (völlig freiwillig) als kleines Dankeschön auf einen virtuellen Kaffee einladen möchtest, würde ich mich sehr darüber freuen. Einfach hier klicken 🙂
Alles Gute für euch! Wenn das Datum stimmt, werdet ihr in 2 Tagen Eltern… herzliche Grüße und alles Liebe dich, deine Partnerin und euer Baby!
Verena