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Euer Baby ist geboren, ihr habt den Elterngeld-Antrag verschickt, einige Wochen (oder vielleicht sogar Monate?) gewartet und endlich erhaltet ihr die mit Sorge erwartete Post von der Elterngeldstelle: Euren Elterngeldbescheid. Ist der darin genannte Betrag nicht so hoch wie erhofft, kann ein Widerspruch gegen deinen Elterngeldbescheid sinnvoll sein.

Warum wird der Elterngeldbescheid mit Sorge erwartet?

Die meisten frischgebackenen Eltern haben eine Vermutung, wie viel Elterngeld sie erhalten werden. Genau wissen sie es aber nicht. Diese Vermutung ist häufig begleitet von Ungewissheit und der Befürchtung, dass noch irgendetwas schief gehen könnte. Zum Beispiel dass der Antrag verloren geht, Einkommen nicht berücksichtigt wird, der Antrag falsch ausgefüllt war, Unterlagen fehlen oder dass ihnen aus irgendeinem unbekannten Grund weniger Geld zusteht als gedacht. Geht es dir ähnlich?

Immerhin beeinflusst die Höhe des Elterngeldes bei vielen Elternpaaren die Frage, wie lange sie zu Hause bei ihrem Kind bleiben können und wann sie mit wie vielen Stunden arbeiten gehen (müssen).

Was steht im Elterngeldbescheid?

Der Elterngeldbescheid enthält die „Bewilligung“, wie lange und in welcher Höhe ihr Elterngeld erhaltet. In der Anlage zum Bescheid findet ihr unter anderem die Information, welches Einkommen („Monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt“) und welche Abzugsmerkmale von der Elterngeldstelle bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt wurden. Abzugsmerkmale sind zum Beispiel für Sozialabgaben, Rentenversicherungspflicht, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge für ältere Kinder.

Tipp für alle, die tiefer eintauchen möchten: In diesem Blogartikel habe ich 4 Faktoren beschreiben, die die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können.

Vorläufiger Elterngeldbescheid bei Einkommen und Selbstständigen

Bei einigen ist dieser Elterngeldbescheid vorläufig, zum Beispiel bei Selbstständigen oder Angestellten, die Einkommen während des Elterngeldbezuges im Antrag angegeben haben. Wenn dann der Elterngeldbezug nach ein paar Monaten oder sogar Jahren abgeschlossen ist, erfolgt die finale Abrechnung.

Hast du tatsächlich so viel (oder so wenig) verdient, wie du es im Antrag angegeben hast? Wenn ja, ist alles fein. Und wenn du tatsächlich weniger verdient hast als angenommen, hast du möglicherweise zu wenig Elterngeld erhalten und erhältst noch eine Nachzahlung. Oder hast du tatsächlich mehr verdient als du im Antrag geschätzt hast? Dann hast du möglicherweise zu viel Elterngeld erhalten und musst den zu viel erhaltenen Anteil zurückzahlen.

Was tun, wenn du vom Elterngeldbescheid enttäuscht bist? Widerspruch einlegen!

Nun kommt es gar nicht selten vor, dass die jungen Eltern von ihrem Elterngeldbescheid enttäuscht sind. Weil sie weniger Elterngeld erhalten, als sie dachten. Was könnt ihr dann tun? Widerspruch einlegen! Das klingt auf den ersten Blick mühsam, aufregend und nervenaufreibend. Dabei habt ihr doch eigentlich besseres zu tun, als euch um diesen „Kram“ zu kümmern. Die ersten Wochen und Monate mit Kind sind auch so schon aufregend und anstrengend genug.

Und trotzdem: es geht hier um Geld. Geld, das euch möglicherweise zu Unrecht nicht gewährt wird. Das euch das Leben einfacher macht. Und Geld, das sich aufs Jahr gerechnet summiert. Einfaches Rechenbeispiel: 50 € mehr Elterngeld im Monat sind auf 12 Monate gerechnet bereits 600 €. Davon könnt ihr euch einen Kurzurlaub übers Wochenende gönnen. Einen ganzen oder zumindest halben Kinderwagen kaufen (je nachdem, ob ihr ein Standard- oder Luxusmodell bevorzugt). Oder eine sinnvolle Investition in eure Altersvorsorge tätigen (darüber in einem anderen Artikel mehr).

Also: auch wenn es nervt, der Aufwand lohnt sich. Darüber sind wir uns einig, richtig?

Wie funktioniert das: Widerspruch einlegen?

Ganz einfach. Einen formlosen Brief an die Elterngeldstelle schreiben und darin begründen, was eurer Meinung nach an eurem Elterngeldbescheid falsch ist. Wurde die falsche Steuerklasse herangezogen? Wurde der Nebenjob nicht mitgerechnet? Wurde der Bemessungszeitraum nicht verändert, obwohl ihr begründet Monate ausklammern konntet? Diesen Brief verschickt ihr innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat (also nicht zu lange warten!) und dann kümmert sich eine Spezialabteilung der Elterngeldstelle um euren Bescheid. Es ist also nicht der selbe Sachbearbeiter, der sich euren Fall erneut anschaut, sondern es erfolgt eine neue neutrale Beurteilung durch einen Dritten. Die Anschrift, an die ihr den Widerspruch schicken sollt, steht auf dem Elterngeldbescheid.

Ihr seid unsicher, ob der Elterngeldbescheid überhaupt falsch ist?

Wenn ihr unsicher seid, ob eure Elterngeldberechnung richtig oder falsch ist, und ihr nicht wisst, ob ihr überhaupt einen Widerspruch einlegen sollt, könnt ihr zunächst Folgendes tun:

1. Nachfrage beim Sachbearbeiter der Elterngeldstelle

Ihr könnt euren Sachbearbeiter anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben und nachfragen, wie er zu der fraglichen Berechnung gekommen ist und warum die Berechnung nicht so ist, wie ihr das erwartet hattet. Dabei könnt ihr ganz konkret darauf hinweisen, was eurer Meinung nach anders sein sollte, und euch den Sachverhalt erläutern lassen. Das hat den Vorteil, dass ihr den Sachverhalt besser versteht und gleichzeitig dem Sachbearbeiter die Chance gebt, ganz unkompliziert euren Bescheid zu korrigieren, sofern er tatsächlich einen Fehler gemacht hat.

Die Kontaktdaten eures Sachbearbeiters findet ihr auf eurem Elterngeldbescheid. Nach meinem Eindruck hängt es sehr von der Elterngeldstelle beziehungsweise dem Sachbearbeiter ab, wie auskunftsfreudig dieser ist. Vielleicht habt ihr ja Glück und einen netten Sachbearbeiter, der sich gerne die Zeit nimmt, euch die Details zu erklären, oder der auch bereit ist, einen möglichen eigenen Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Auf Grundlage dieser Rückmeldung könnt ihr neu bewerten, ob ihr Widerspruch einlegen und eine neue Beurteilung eures Elterngeldes erhalten möchtet.

2. Nachfrage bei der Servicestelle des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das zuständige Ministerium in Berlin hat eine Servicestelle, die ihr telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular erreichen könnt. Dort könnt ihr Fragen zum Elterngeld stellen. Erfahrungsgemäß geben die Ansprechpartner hilfreiche Erklärungen, wie bestimmte Sachverhalte beim Elterngeld zu beurteilen sind. Mit der Antwort der Servicestelle bekommt ihr eine bessere Einschätzung, ob euer Elterngeldbescheid korrekt oder fehlerhaft ist und ob sich ein Widerspruch lohnt.

Hier findet ihr die Kontaktdaten der Servicestelle. 

3. Anruf bei der Elterngeldstelle

Ich kenne einige Eltern, die (zunächst) keinen offiziellen Widerspruch formuliert, sondern einfach die Elterngeldstelle angerufen und mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters gesprochen haben. Das könnt ihr natürlich auch tun.

Diese Vorgehensweise hat aus meiner Sicht zwei Vorteile: Im Telefonat könnt ihr vorsichtig „abklopfen“, wie der Sachverhalt zu bewerten ist und ob ihr Recht mit eurer Einschätzung habt. Zudem geht es in der Regel schneller, einfach mal anzurufen und nachzufragen. Ein Gespräch mit einem Vorgesetzten führt häufig auch zu einer schnelleren Bearbeitung als der Versand von Briefen. Nicht selten haben die Eltern ein, zwei Tage später die erste Zahlung oder den korrigierten Betrag auf ihrem Konto. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass ihr einen kooperativen Gesprächspartner habt. Sollte das Telefonat erfolglos und zu eurer Unzufriedenheit verlaufen, habt ihr immer noch die Möglichkeit, im nächsten Schritt den schriftlichen Widerspruch einzureichen.

Wie groß sind überhaupt meine Chancen?

Das hängt natürlich vom Sachverhalt ab und ob bei der Bearbeitung deines Elterngeldbescheides überhaupt ein Fehler gemacht wurde. Wenn dein Bescheid tatsächlich falsch ist, sind die Chancen sehr hoch, dass er korrigiert wird.  

Also, hab keine Angst vor der Elterngeldstelle! Dort sitzen „ganz normale“ Angestellte, die auch nur ihren Job tun. Ein hohes Arbeitspensum (Stichwort: „Corona-Babys“ im März 2021), komplizierte Sachverhalte und mehrere gesetzliche Änderungen innerhalb von 18 Monaten können zu unbeabsichtigten Fehlern führen. Das ist gar nicht mal sooo selten.

Trau dich: nimm Kontakt auf und frag nach. Das ist völlig legitim, bringt dir Klarheit, vielleicht auch Geld und hilft häufig beiden Seiten. Das gilt übrigens auch, wenn du einfach sehr lange auf deinen Elterngeldbescheid warten musst oder unzufrieden bist, weil du mehrfach verloren gegangene Unterlagen einreichen musst…

P.S. Merkt man eigentlich, dass ich lange Zeit im Beschwerdemanagement einer Bank gearbeitet habe? 🙂 Ich bin unverändert davon überzeugt: „Miteinander reden hilft!“

Empfehlung: Mein Online-Kurs und Buch „Elternzeit, Elterngeld & Co.“!

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