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Natürlich möchten alle Schwangeren während der Elternzeit möglichst viel Elterngeld erhalten. Wie kann das gehen? Indem du ein möglichst hohes Einkommen während des Bemessungszeitraums vor der Geburt hast. Zum Beispiel durch einen zusätzlichen Minijob („450 €-Job“) neben deinem Vollzeit-Job oder deiner selbstständigen Tätigkeit. Erfahre in diesem Beitrag, wie ein Minijob dein Elterngeld erhöhen kann.

 

So berechnet sich dein Elterngeld

Die Höhe deines Elterngeldes wird auf Grundlage deines Netto-Einkommens im sogenannten Bemessungszeitraum berechnet. Deshalb sollte dein Ziel sein, möglichst viel Einkommen in diesem Zeitraum zu haben. Dabei werden auch mehrere Einkommen gleichzeitig berücksichtigt: Einkommen aus einem angestellten Arbeitsverhältnis, Einkommen aus Selbstständigkeit, Einkommen aus einem Mini- oder Midijob.

Es geht grundsätzlich immer um Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Einkommen aus Vermögen oder Vermietung hingegen spielt keine Rolle. Der Gedanke dahinter ist, dass deine Mieteinnahmen oder Depoterträge weiterfließen, unabhängig davon, ob du weniger arbeitest, weil du dich um dein Baby kümmerst. Andersherum: Dein Elterngeld soll einen Ausgleich für fehlendes Einkommen bieten, weil du Zeit mit deinem Kind verbringst und deswegen weniger arbeiten kannst und somit auch weniger Einkommen zur Verfügung hast.

Exkurs: Was ist der Bemessungszeitraum?

Der Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt deines Kindes, wenn du angestellt arbeitest. Monate mit Mutterschaftsleistungen werden in der Regel ausgeklammert, daher sind es für angestellte Mütter die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem ihre Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) beginnt. Wenn du selbstständig tägig bist, ist der Bemessungszeitraum in der Regel das abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt deines Kindes. Das gilt auch für diejenigen, die nebenberuflich selbstständig sind und im Hauptjob angestellt sind. Unter Umständen hast du ein Wahlrecht (mehr dazu in diesem Blogbeitrag) oder die Möglichkeit, deinen Bemessungszeitraum zu verschieben.

Schauen wir uns die detaillierte Berechnung des Elterngeldes an

Wenn die Elterngeldstelle dein Elterngeld berechnet, geht sie folgendermaßen vor:

1. Sie nimmt zunächst dein gesamtes Brutto-Einkommen aus deinem Bemessungszeitraum und ermittelt den monatlichen Durchschnitt. Dazu teilt sie einfach die Summe deines Brutto-Einkommens durch 12.
Ein wichtiger Hinweis, der leider gerne von werdenden Eltern übersehen wird: Vorher werden noch Einkommensbestandteile herausgerechnet, die beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden, zum Beispiel sonstige Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen, Abfindungen oder steuerfreie Einnahmen.

2. Bei allen Einkommen, die nicht aus einer selbstständigen Tätigkeit stammen, zieht die Elterngeldstelle eine Werbungskostenpauschale ab. Aktuell sind das 1.000 € im Jahr, durch 12 geteilt sind das also 83,33 € im Monat. Dieser Pauschbetrag wird auch beim Einkommen aus einem Minijob abgezogen.

3. Als nächstes zieht sie Steuern in pauschaler Form von deinem Brutto-Einkommen ab: Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer.
Achtung: an dieser Stelle spielt deine Steuerklasse eine Rolle! Einer der Gründe, warum so viele Frauen vor oder direkt zu Beginn der Schwangerschaft gerne in die Steuerklasse 3 wechseln.
Auch ganz wichtig: Da ein Minijob steuerfrei ist, werden an dieser Stelle für dein Einkommen aus dem Minijob keine Abzüge aus Steuern abgezogen.

4. Dann zieht die Elterngeldstelle von deinem Brutto-Einkommen Beträge für Sozialabgaben in pauschaler Form ab: Kranken- und Pflegeversicherung, Renten-Versicherung, Arbeitslosen-Versicherung. Dieser Abzug erfolgt nicht, wenn du im Bemessungszeitraum auch nicht in der jeweiligen Sozialversicherung versicherungspflichtig warst. Für den Minijob bedeutet das: keine Sozialabgaben, keine Abzüge beim Elterngeld.

5. Als Ergebnis bleibt das sogenannte „Elterngeld-Netto“ übrig. Hiervon werden allerdings nur 2.770 € berücksichtigt. Denn 65 % von 2.770 € sind 1.800 €, der Maximalbetrag an Basiselterngeld. Alles, was du über diese 2.770 € hinaus im monatlichen Durchschnitt verdient hast, wird sozusagen abgeschnitten und ignoriert. Insofern kann ein Minijob nur dann dein Elterngeld erhöhen, wenn du nicht sowieso schon mit deinem Vollzeitgehalt diese Betragsgrenze erreichst.

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Und deswegen kann ein 450 €- oder Minijob dein Elterngeld so schön erhöhen

Vereinfacht gesagt erhöht der Minijob das Elterngeld in einem besseren Verhältnis als eine Einkommenserhöhung aus einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung. Warum? Weil beim Einkommen aus Minijob keine Abzüge für Steuern und keine Abzüge für Sozialabgaben erfolgen. Das Bruttoeinkommen entspricht also dem Nettoeinkommen. Lediglich die Werbungskostenpauschale reduziert das Minijob-Gehalt um 83,33 € monatlich, sodass 367 € von 450 € bei der Elterngeld-Berechnung berücksichtigt werden. Um konkrete Zahlen zu nennen: 65 % von 367 € Netto-Einkommen sind 238 € Basiselterngeld.

Mehr Elterngeld für Geringverdiener

Nun kommt es aber auch darauf an, wie hoch der Prozentsatz ist, mit dem dein Elterngeld berechnet wird. Normalerweise bekommst du beim Basiselterngeld 65 % von deinem früheren Einkommen, das nach der Geburt wegfällt. Solltest du zu den Geringverdienern gehören, können es mehr als 65 % (bis zu 100 %) sein. In unserem Minijob-Beispiel würdest du als Geringverdienerin, die vor der Geburt nur den Minijob hatte, stolze 361 € Basiselterngeld erhalten. Als Geringverdiener giltst du, wenn du vor der Geburt deines Kindes weniger als 1.240 € Nettoeinkommen hattest. Wenn du wissen möchtest, wie der Prozentsatz für Geringverdiener anteilig steigt, findest du weitere Informationen auf dieser Seite vom Familienportal.

 

Für deine eigene Planung

Wenn du nun wissen möchtest, wie sich ein Minijob neben deinem Vollzeitgehalt auswirkt, empfehle ich für die Berechnung den ausführlichen Elterngeldrechner mit Planer auf der Seite des Familienportals. Dort kannst du die verschiedenen Einkommensarten eingeben und durch Ausprobieren herausfinden, wie diese dein Elterngeld verändern. Denn ja, ein Minijob wirkt sich anders auf das Elterngeld aus als Einkommen aus einem „normalen“ Job, der sozialversicherungspflichtig ist.

Rechenformel

Aus diesem Grund funktioniert auch nicht die Rechnung einer Leserin: (Einkommen aus Vollzeitjob + Einkommen aus Minijob) : 12 geteilt.

Stattdessen muss es heißen:

(Bruttoeinkommen aus Vollzeitjob (korrigiert ohne „sonstige Bezüge“) : 12 – Werbungskostenpauschale – Abzüge für Steuern – Abzüge für Sozialabgaben)+(Einkommen aus Minijob : 12 – Werbungskostenpauschale) = Elterngeld-Netto

Elterngeld-Netto x 0,65 % (ggf. höherer Prozentsatz für Geringverdiener) = Basiselterngeld

 

Fazit

Wie sieht es aus, seid ihr nun endgültig verwirrt oder haben diese Berechnungsformeln euch Klarheit gebracht? Nach meiner Erfahrung ist es eine Typfrage, wie intensiv man sich mit diesen Details auseinandersetzen möchte. Einige fühlen sich wohler, wenn sie bis ins Detail die Berechnungswege kennen. Andere interessieren sich überhaupt nicht dafür, zumal ihr bei dem Berechnungsweg wenig Handlungsspielraum habt.

Immerhin: mit einer bewussten Planung könnt ihr die Variablen Einkommenshöhe, Einkommensart, Steuerklasse und unter Umständen auch den Bemessungszeitraum beeinflussen. Vor allem bei der Planung weiterer Kinder, wenn sich die Einkommenssituation häufig negativ entwickelt hat (durch Elternzeit oder Teilzeittätigkeit), kann es sinnvoll sind, an diesen Stellschrauben gezielt zu drehen. Dann ist es wichtig, diese Details doch zu kennen.

Alle Details und Möglichkeiten, dein höchstmögliches Elterngeld zu erhalten und deine Elternzeit richtig beim Arbeitgeber anzumelden, erfährst du in meinem Online-Kurs „Elternzeit, Elterngeld & Co.“ inklusiver monatlicher Fragestunde und in meinem neuen Buch, das du ab sofort bei Amazon und in meinem Shop bestellen kannst. Nutze die Chance und informiere dich richtig!

Ich wünsche dir viel Freude bei der Planung!

Herzliche Grüße, Verena

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