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Als ich mit meiner Tochter schwanger war, wusste ich nicht so genau, was das finanziell für mich bedeutet. Ich hatte zunächst keinen Überblick, wie es nach dem Ende meiner Gehaltszahlungen weitergeht. Wenn es dir ähnlich geht und du zum ersten Mal Mama wirst, ist dieser Artikel für dich. Wenn du bereits ein Kind hast, wirst du das (wahrscheinlich) schon wissen.

Mutterschaftsgeld

Wenn du während der Schwangerschaft „ganz normal“ weiter arbeitest, erhältst du „ganz normal“ dein Gehalt weiter, bis deine Mutterschutzfrist 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt. So lange du in der Mutterschutzfrist bist (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, ggf. länger bei Frühgeburten oder Mehrlingen), erhältst du als Angestellte Mutterschaftsgeld.

Wenn du angestellt und gesetzlich krankenversichert bist,

ist dein Mutterschaftsgeld so hoch wie dein durchschnittliches Nettogehalt in den drei Kalendermonaten, bevor deine Mutterschutzfrist beginnt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.

Dieser Betrag wird aus zwei Geldtöpfen gezahlt: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, erhältst du von deiner Krankenkasse 13 € je Kalendertag. Wenn wir das auf einen Monat mit 30 Tagen hochrechnen, sind dies „lediglich“ 390 €. Da dein Nettogehalt sicherlich deutlich höher ist, erhältst du den Differenzbetrag von deinem Arbeitgeber, den sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Wenn du angestellt und privat krankenversichert bist,

reduziert sich dein Mutterschaftsgeld um den Krankenkassenanteil. Du bekommst den Arbeitgeberzuschuss und kannst zusätzlich einmalig einen Betrag in Höhe von 210 € beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragen.

Wenn du Beamtin bist,

erhältst du für die Dauer deiner Mutterschutzfrist weiterhin deine Dienstbezüge.

 

Elterngeld

Nach der Geburt hast du Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen sind relativ komplex. Um es an dieser Stelle so einfach wie möglich zu halten: Wenn du Basiselterngeld wählst, kannst du bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten. Oder du nimmst statt einem Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus, das von der Höhe her nur halb so hoch ist wie das Basiselterngeld (sofern du nicht gleichzeitig arbeitest).

Die Höhe deines Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Höhe deines Einkommens vor der Geburt. In diesem Blog-Artikel habe ich das genauer beschrieben.

Wichtig ist stets die Frage, welche 12 Einkommensmonate vor der Geburt herangezogen werden:

  • Wenn du „nur“ angestellt bist und Mutterschaftsgeld erhältst, sind es die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt.
  • Wenn du verbeamtet bist oder als Vater kein Mutterschaftsgeld erhältst, sind es die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt.
  • Wenn du selbstständig bist, ist es das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt (also 1.1. bis 31.12.).
  • Wenn du angestellt und (nebenberuflich)selbstständig bist, ist es ebenfalls das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn du jedoch mit deiner Selbstständigkeit durchschnittlich weniger als 35 € im Monat Gewinn erwirtschaftest, hast du ein Wahlrecht und kannst die Selbstständigkeit nicht berücksichtigen lassen. Dann gilt für dich der Bemessungszeitraum wie für „Nur“-Angestellte, allerdings zählt dann auch nicht dein Gewinn aus der Selbstständigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes.

Auch wenn das jetzt auf den ersten Blick viele Infos sind, empfehle ich dir, zu verstehen, welche 12 Monate über dein Elterngeld bestimmen („Bemessungszeitraum“). Das ist wichtig, um beurteilen zu können, ob dieser Zeitraum für dich vorteilhaft ist oder nicht und ob du noch an einer Stellschraube drehen kannst, um mehr Elterngeld zu erhalten.

In einigen (Ausnahme-)Fällen kann der Bemessungszeitraum verändert werden, zum Beispiel wenn du in diesem Zeitraum noch Elterngeld für ein älteres Kind (bis zum 14. Lebensmonat) erhalten hast oder wenn du schwangerschaftsbedingt erkrankt bist und aus diesem Grund weniger Einkommen hattest. Auch wenn du coronabedingte Einkommenseinbußen hattest, lässt sich der Bemessungszeitraum verändern; nach meiner Erfahrung ist das jedoch immer seltener der Fall.

Noch ein Hinweis: Während du nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommst, beginnt bereits dein Elterngeldbezug. Allerdings wird „im Normalfall“ nur dein Mutterschaftsgeld und (noch) nicht dein Elterngeld ausgezahlt, weil beide als Einkommensersatzleistungen miteinander verrechnet werden. Das führt regelmäßig zu Verwirrung, besonders, wenn du ElterngeldPlus beziehen möchtest. In meinem Blog-Artikel „Wie funktionieren Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach der Geburt? So kannst du vermeiden, dass dir am Ende Geld fehlt.“ habe ich dieses Thema ganz einfach erklärt.

Um die Regelungen zum Elterngeld besser zu verstehen, biete ich dir unterschiedliche Wege der Hilfe an:

Als nächstes stelle ich dir noch eine Einkommensform vor, die für dich relevant ist, wenn du im Beschäftigungsverbot sein solltest.

Mutterschaftslohn im Beschäftigungsverbot

Egal, ob du während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot bist oder nach der Geburt im Still-Beschäftigungsverbot bist: In diesem Zeitraum erhältst du den sogenannten Mutterschaftslohn.

Der Mutterschaftslohn ist so hoch wie dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Monat, in dem deine Schwangerschaft eingetreten ist.

Wenn du mehr über das Still-Beschäftigungsverbot wissen möchtest, empfehle ich dir zum Einstieg diesen Blog-Artikel von mir: Die wichtigsten Tipps, wie Still-Beschäftigungsverbot und Elterngeld miteinander funktionieren

Kindergeld

Zu Beginn meiner Aktivitäten von Bambini & Business wurde auf den Infoabenden das Kindergeld regelmäßig belächelt. In den letzten Jahren gab es mehrere Erhöhungen. Ab 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder jeweils 250 € monatlich betragen. Das Kindergeld kannst du ab Geburt bei der Familienkasse bzw. Agentur für Arbeit beantragen.

Für den Kindergeld-Antrag gibt es drei Möglichkeiten:

  • Du füllst den papierhaften Antrag aus und schickst ihn per Post an deine zuständige Familienkasse.
  • Du füllst den digitalen Antrag am Rechner aus, druckst ihn aus und schickst ihn per Post an die Familienkasse.
  • Oder du füllst den digitalen Antrag am Rechner aus und kannst ihn – mit deinem Elster-Zugang, den du für deine Steuererklärung nutzt – direkt online an die zuständige Familienkasse weiterleiten.

Die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes, die nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt und – an dein Kind adressiert – automatisch per Post zugesandt wird, muss für den Kindergeld-Antrag nicht mehr zwingend vorliegen. Diese Nummer kann nachgereicht werden bzw. wird von der Familienkasse zum Teil selbstständig ergänzt.

 

Mein Tipp: 

Lies dich schlau und triff von Anfang an die richtigen Entscheidungen!

Meine Bücher sind absolut praxiserprobt, schön aufbereitet und es macht Freude, sich damit zu beschäftigen. Es lohnt sich, versprochen!

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