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In diesem Blogartikel zeige ich dir 5 Lösungsmöglichkeiten, wenn die Eingewöhnung deines Kindes nicht gut läuft und du ohne Betreuung bist, während du eigentlich bald an deinen Arbeitsplatz zurückkehren wolltest.

Planung der Betreuung und Eingewöhnungsphase

Seit der Geburt deines Kindes machst du dir Gedanken darüber, wie dein Kind betreut werden soll, wenn du wieder arbeiten gehst. Du hast passende Betreuungseinrichtungen recherchiert und kontaktiert. Du hast dich um einen Betreuungsplatz beworben und schließlich eine Zusage erhalten. Daraufhin hast du ein ausgeklügeltes Zeitkonzept erstellt, wer von euch wann euer Kind zur Betreuung bringt und wann wieder abholt. Du hast deinen beruflichen Wiedereinstieg und deine neuen Arbeitszeiten mit deinem Arbeitgeber abgesprochen. Du hast dir die Schließungstage der Betreuungseinrichtung notiert und mit den Großeltern abgesprochen, damit sie ihre Reisepläne darauf abstimmen. Du hast dich mit dem pädagogischen Eingewöhnungskonzept der Einrichtung auseinandergesetzt. Du weißt ungefähr, wie viele Tage (oder Wochen) es voraussichtlich dauern wird, bis dein Kind tatsächlich die vereinbarte Stundenanzahl (25, 35 oder 45 Stunden?) in der Betreuung bleibt.

Und dann ist es endlich soweit: die Eingewöhnung beginnt.

Und du merkst: nichts ist so, wie du es dir vorgestellt hast.

Dein Kind weint und möchte sich nicht von dir trennen. Und es weint auch am 10. Tag der Eingewöhnung noch. Und es möchte sich immer noch nicht von dir trennen. Oder dir gefällt nicht, wie die Tagesmutter oder Erzieherin mit deinem Kind umgeht.

Vielleicht hast du einfach nur ein ungutes Gefühl. Du fragst dich: was machen wir hier eigentlich? Wollen wir nicht beide viel lieber in Ruhe zu Hause sitzen und friedlich den Tag verbringen? Ist mein Kind vielleicht doch noch zu klein, um es einer fremden Person anzuvertrauen? Sind hier nicht viel zu viele ältere Kinder, zwischen denen mein Kind untergeht? Ist mein Job das wert?

Egal, was es ist:

Nimm deine Gefühle oder Bedenken ernst!

Höre in dich hinein: was ist es, was dich stört? Egal, ob es hormonell bedingte Gefühle oder sachliche Bedenken sind. Kannst du etwas daran ändern, zum Beispiel durch ein Gespräch mit der betreuenden Person? Was muss passieren, damit es sich besser anfühlt?

Wenn sich auch nach einiger Zeit nichts ändert und du oder dein Kind euch immer noch mit der Betreuungssituation unwohl fühlt, was macht ihr dann?

Es gibt Familien, die „das Ganze“ einfach durchziehen und das Kind weinend in der Betreuung lassen, bis es resigniert und sich der Situation anpasst. Er erinnert mich an die Einschlafprogramme, die in den Netzwerken kritisch diskutiert werden.

Es gibt aber auch Familien, die diese Situation so nicht akzeptieren. Die ihr Kind nicht weinen lassen möchten. Die selbst damit nicht glücklich sind. Und die über Lösungswege nachdenken. Vielleicht gehörst du dazu und denkst darüber nach, die Eingewöhnung abzubrechen. Was würde das konkret bedeuten?

Die Eingewöhnung abbrechen

Die formale Kündigung des Betreuungsvertrags ist in der Regel einfach und monatlich möglich. Auch wenn euer Vertrag eine längere Kündigungsfrist vorsehen sollte, ist der Bedarf häufig so groß, dass die Chancen groß sind, dass eine andere Familie kurzfristig euren Betreuungsplatz übernimmt.

Die große Frage ist: Suchst du nun kurzfristig nach einer anderen Betreuungsmöglichkeit oder verschaffst du dir und deinem Kind eine Verschnaufpause, bevor ihr einen neuen Versuch wagt? Wenn ihr euch eine Pause gönnt, was bedeutet das für deinen beruflichen Wiedereinstieg?

Den Druck herausnehmen und an den beruflichen Stellschrauben drehen

Ich bin ein Fan davon, an der beruflichen Stellschraube zu drehen und den Druck aus der Betreuungsnotwendigkeit zu nehmen, wenn es sich nicht gut anfühlt. Das Kind ist hilflos der Situation ausgesetzt. Wir Erwachsenen haben die Möglichkeit, die Situation zu verändern.

Gesellschaftlich und politisch wird uns gezeigt, dass es „heutzutage“ normal ist, Kinder ab einem Jahr von einer Tagesmutter oder im Kindergarten betreuen zu lassen. Und natürlich gibt es Kinder, bei denen das gut klappt und denen es (scheinbar) nichts ausmacht.

Aber wenn wir mal ganz offen darüber sprechen:

Es gibt auch sehr viele Kinder, denen es schwerfällt, mit einem Jahr morgens um 6 oder 7 Uhr geweckt und zur Tagesmutter oder in den Kindergarten gebracht zu werden. Die, wenn sie die Wahl hätten, lieber zu Hause bei Mama oder Papa bleiben würden. Die jeden Morgen großen Abschiedsschmerz haben und nachmittags nach einem aufregenden, aber anstrengenden Betreuungstag völlig erschöpft sind. Die sich jeden Morgen beeilen müssen, damit Mama und Papa pünktlich am Arbeitsplatz sitzen. Und deren Bedürfnisse angesichts der straffen Alltagsorganisation zurückstecken müssen.

Ich weiß, auf der anderen Seite gibt es jede Menge Argumente für die Berufstätigkeit von Mama und Papa. Und schon sind wir bei der großen Grundsatzfrage nach einer funktionierenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu an anderer Stelle mehr…

Kommen wir zurück zu deinen Lösungsmöglichkeiten, wenn du bei der Eingewöhnung kein gutes Gefühl hast und die Eingewöhnung abbrichst. Und zunächst keine alternative Betreuung suchst, sondern euch eine Pause gönnst. (Manchmal klappt es ja zu einem anderen Zeitpunkt in einem anderen Rahmen deutlich besser.)

Mir fallen dazu 5 Lösungsmöglichkeiten ein:

 

  1. Elternzeit verlängern und beruflichen Wiedereinstieg verschieben
  2. Weniger Stunden arbeiten und private Betreuung organisieren
  3. Partner übernimmt Betreuung
  4. Asynchrone Arbeitszeiten mit dem Partner
  5. Homeoffice mit dem Arbeitgeber vereinbaren

 

Schauen wir uns die Optionen im Detail an, die zum Teil auch wunderbar miteinander kombiniert werden können.

1. Elternzeit verlängern und beruflichen Wiedereinstieg verschieben

Wenn du entscheidest, dass du noch einige Zeit mit deinem Kind zu Hause bleiben möchtest, kannst du deine Elternzeit verlängern. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Mit einer Frist von 7 Wochen kannst du deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber neu anmelden. Das gilt für die Verlängerung gleichermaßen, so lange dein Kind unter 3 Jahre alt ist. Ab dem 3. Geburtstag verlängert sich die Frist auf 13 Wochen.
  • Beachte die Bindungsfrist von 2 Jahren bei der Elternzeitanmeldung: wenn du weniger als 2 Jahre Elternzeit nach der Geburt angemeldet hattest, muss dein Arbeitgeber deine Verlängerung genehmigen (sofern diese 2 Jahre noch nicht vorbei sind). Theoretisch kann er sie ablehnen.
  • Wenn du sowieso noch in Elternzeit bist und Teilzeit in Elternzeit arbeiten wolltest, bleibst du einfach in Elternzeit und vereinbarst „nur“ mit deinem Arbeitgeber, dass du doch nicht (wie angekündigt) Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Wenn du die Teilzeit in Elternzeit bereits beantragt hast und dein Arbeitgeber diese bereits genehmigt hat, solltest du dringend mit ihm sprechen. Er hat natürlich mit deinem Arbeitseinsatz gerechnet und muss nun schauen, wie er deine Vertretung organisiert.
  • Sollte dein Arbeitgeber durch deine Elternzeit-Verlängerung ernsthafte Schwierigkeiten bekommen und möchtest du längerfristig bei ihm bleiben, empfehle ich dir zu prüfen, ob nicht eine der anderen Lösungsmöglichkeiten für dich in Frage kommt.
  • Grundsätzlich: Überlege dir gut, wie lange du nun zu Hause bleiben möchtest und welcher Zeitpunkt realistisch ist, wann du wirklich wieder arbeiten wirst. Für eine nochmalige Verschiebung wird vermutlich nicht so viel Verständnis gezeigt.

 

2. Weniger Stunden arbeiten und private Betreuung organisieren

Kannst du mit deinem Arbeitgeber weniger Wochenstunden vereinbaren als ursprünglich geplant? Dann würdest du zum Beispiel nur 10 statt 20 Wochenstunden oder nur 2 statt 4 Tage arbeiten.

Überlege, wer in deinem privaten und familiären Umfeld die Betreuung deines Kindes übernehmen kann. Manchmal stehen mehr Personen zur Verfügung, als man auf den ersten Blick glaubt, die gemeinsam ein umfassendes Betreuungsnetz darstellen. Zum Beispiel könnte montagsvormittags Oma Gitti die Betreuung übernehmen, dienstagsvormittags Opa Hans, mittwochsnachmittags Tante Moni und donnerstagsvormittags die Nachbarin von nebenan.

Aus eigener Erfahrung empfehle ich dir, hierbei Verlässlichkeit zu schaffen und an der einmal vereinbarten Organisation festzuhalten. Das macht es für alle Beteiligten – im Job und in der privaten Betreuung – deutlich einfacher.

 

3. Partner übernimmt Betreuung

Natürlich kann auch dein Partner die Betreuung eures gemeinsamen Kindes übernehmen. Ebenso wie die Mutter hat auch der Vater Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. (Manchmal wird diese Tatsache übersehen.) Auch für den Papa gilt die Frist von 7 Wochen, wenn er Elternzeit bei seinem Arbeitgeber anmelden möchte. Diese Frist kann übrigens verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Vielleicht hat der Papa sogar noch Anspruch auf Elterngeld, das er bislang nicht beantragt hat?

 

4. Asynchrone Arbeitszeiten mit dem Partner

Asynchrone Arbeitszeiten bedeutet, dass ihr zeitlich versetzt arbeitet. Könnt ihr eure Arbeitszeiten so verschieben, dass einer von euch arbeitet und der andere sich in dieser Zeit um euer Kind kümmert? Und dann tauscht ihr. Das kann tageweise oder stundenweise oder als Kombination erfolgen.

  • Wenn ihr tageweise arbeitet, kann zum Beispiel der eine von euch Montag, Dienstag und Mittwoch arbeiten und der andere Donnerstag und Freitag. Oder ihr wechselt euch täglich ab: der eine arbeitet Montag, Mittwoch, Freitag und der andere Dienstag und Donnerstag.
  • Wenn ihr stundenweise arbeitet, kann zum Beispiel der eine von euch vormittags und der andere nachmittags arbeiten. Oder ihr wechselt zwischendurch.

Auch hier empfehle ich aus eigener Erfahrung, die Aufteilung möglichst verbindlich zu vereinbaren. Das macht es euch als Elternpaar einfacher und führt zudem zu mehr Akzeptanz von Seiten der Arbeitgeber.

 

5. Homeoffice mit dem Arbeitgeber vereinbaren

Kannst du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass du zu Hause arbeiten kannst? Vielleicht ist das eine Lösungsmöglichkeit für dich. Wichtig sind an dieser Stelle deine Arbeitszeiten. Musst du zu bestimmten Uhrzeiten beruflich erreichbar sein? Dann kann es etwas schwieriger werden.

Wenn du aber (zumindest teilweise) zeitlich flexibel bist, kannst du zum Beispiel frühmorgens oder abends arbeiten, wenn dein Kind schläft. Das klingt auf den ersten Blick anstrengend, wird aber von vielen Eltern (insbesondere selbstständigen Müttern wie mir) sehr geschätzt.

Diese Homeoffice-Variante lässt sich auch sehr gut mit der asynchronen Arbeitszeit des Partners, weniger Arbeitsstunden oder der privaten Betreuung kombinieren. Zum Beispiel, wenn du am Wochenende arbeitest, während dein Partner oder die Großeltern auf deinen Schatz aufpassen.

 

Fazit:

Höre auf dein Gefühl. Habe den Mut und beende die Eingewöhnung oder Betreuung, wenn sie sich nicht richtig für dich anfühlt. Finde einen Weg, deinem Kind entspannte erste Jahre zu ermöglichen und trotzdem beruflich aktiv zu sein. Häufig gibt es mehr Möglichkeiten, als es auf den ersten Blick scheint. Sei offen für alternative Arbeits- und Betreuungszeiten. „Akquiriere“ deine Betreuungspersonen in deinem familiären und privaten Umfeld. Sprich lösungsorientiert mit deinem Arbeitgeber. Und löse dich von dem Gedanken, wie Dinge zu sein haben.

Beginne einen neuen Versuch der Eingewöhnung in einem Kindergarten oder bei der Tagesmutter zu einem anderen Zeitpunkt. Ohne zeitlichen Druck. Mit einem Modell und Personen, die zu euch und euren Bedürfnissen passen.

Frage:

Welche Erfahrungen hast du gemacht? Hast du weitere Ideen und Konzepte, wenn die Betreuung nicht klappt? 

 

Weitere Gedanken und Erfahrungen rund um die Betreuung:

Videos:

Mein Video zur Betreuung (Teil I) mit Tipps aus dem Elternzeit-Handbuch

Mein Video zur Betreuung (Teil II) mit Tipps aus dem Elternzeit-Handbuch

 

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