5. Dezember 2022

Welche Gelder bekomme ich als Schwangere in welcher Höhe?

Liebe LeserIn,

als ich mit meiner Tochter schwanger war, hatte ich lange keinen blassen Schimmer, was das finanziell für mich bedeutet. Wenn du bereits ein Kind hast, wirst du das alles schon wissen. Daher ist die heutige Mail eher für die Erst-Mamas gedacht.

Mutterschaftsgeld

Wenn du während der Schwangerschaft ganz normal weiter arbeitest, erhältst du „ganz normal“ dein Gehalt weiter, bis deine Mutterschutzfrist 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt. So lange, wie du in der Mutterschutzfrist bist (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, ggf. länger, dazu ein anderes Mal mehr), erhältst du Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschaftsgeld ist so hoch, wie dein durchschnittliches Nettogehalt in den drei Kalendermonaten, bevor deine Mutterschutzfrist beginnt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt. 

Elterngeld

Nach der Geburt hast du Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen sind relativ komplex. Um es an dieser Stelle so einfach wie möglich zu halten: Wenn du Basiselterngeld wählst, kannst du bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten. Oder du nimmst statt einem Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus, das von der Höhe her nur halb so hoch ist wie das Basiselterngeld (sofern du nicht gleichzeitig arbeitest).

Die Höhe deines Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Höhe deines Einkommens vor der Geburt. In diesem Blog-Artikel habe ich das genauer beschrieben.

Wichtig hierbei ist stets die Frage, welche 12 Einkommensmonate vor der Geburt herangezogen werden. Hier gibt es verschiedene Konstellationen:

  • Wenn du „nur“ angestellt bist und Mutterschaftsgeld erhältst, sind es die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt. 
  • Wenn du verbeamtet bist oder als Vater kein Mutterschaftsgeld erhältst, sind es die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt.
  • Wenn du selbstständig bist, ist es das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt (also 1.1. bis 31.12.).
  • Wenn du angestellt und (nebenberuflich)selbstständig bist, ist es ebenfalls das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn du jedoch mit deiner Selbstständigkeit durchschnittlich weniger als 35 € im Monat Gewinn erwirtschaftest, hast du ein Wahlrecht und kannst die Selbstständigkeit nicht berücksichtigen lassen. Dann gilt für dich der Bemessungszeitraum wie für „Nur“-Angestellte, allerdings zählt dann auch nicht dein Gewinn aus der Selbstständigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes.

Auch wenn das jetzt auf den ersten Blick viele Infos sind, empfehle ich dir, zu verstehen, welche 12 Monate über dein Elterngeld bestimmen („Bemessungszeitraum“). Das ist wichtig, um beurteilen zu können, ob dieser Zeitraum für dich vorteilhaft ist oder nicht und ob du noch an einer Stellschraube drehen kannst, um mehr Elterngeld zu erhalten.

In einigen (Ausnahme-)Fällen kann der Bemessungszeitraum verändert werden, zum Beispiel wenn du in diesem Zeitraum noch Elterngeld für ein älteres Kind (bis zum 14. Lebensmonat) erhalten hast oder wenn du schwangerschaftsbedingt erkrankt bist und aus diesem Grund weniger Einkommen hattest. Auch wenn du coronabedingte Einkommenseinbußen hattest, lässt sich der Bemessungszeitraum verändern; nach meiner Erfahrung ist das jedoch immer seltener der Fall.

Abschließend stelle ich dir noch eine Einkommensform vor, die für dich relevant ist, wenn du im Beschäftigungsverbot sein solltest.

Mutterschaftslohn im Beschäftigungsverbot

Egal, ob du während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot bist oder nach der Geburt im Still-Beschäfigungsverbot bist: In diesem Zeitraum erhältst du den sogenannten Mutterschaftslohn.

Der Mutterschaftslohn ist so hoch wie dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Monat, in dem deine Schwangerschaft eingetreten ist.

Wenn du mehr über das Still-Beschäftigungsverbot wissen möchtest, empfehle ich dir diesen Blog-Artikel von mir.

Ich weiß, das waren heute ganz schön viele theoretische Infos. Morgen wird es etwas gemütlicher, versprochen!

Liebe Grüße 
Deine Verena  

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