17. Dezember 2022
Das solltest du noch mit deinem Arbeitgeber besprechen
Liebe LeserIn,
das heutige Thema war eine Anregung einer Leserin dieses Adventskalender-Newsletters, die bereits ein Kind hat und einige Fehler in diesem Zusammenhang gemacht hat, die sich hinterher nur schwer lösen ließen:
Was solltest du mit deinem Arbeitgeber unbedingt besprechen, bevor du dich in den Mutterschutz verabschiedest?
Je nach Schwangerschaftsverlauf und Berufstätigkeit arbeiten einige von euch bis zum letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin), andere gehen direkt mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot und haben gar keine Gelegenheit mehr, sich von Chef und Kollegen zu verabschieden. Es ist also für jede unterschiedlich aufwändig, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen.
Rein rechtlich gesehen musst du mit deinem Arbeitgeber nichts vereinbaren, bevor du in den Mutterschutz gehst. Es macht jedoch in vielen Fällen Sinn, mit dem Arbeitgeber oder zumindest mit dem Vorgesetzten einige Punkte abzustimmen, und zwar Folgende:
Wann und wie soll deine Rückkehr an den Arbeitsplatz aussehen?
Grundsätzlich musst du auch dies nicht mit deinem Arbeitgeber besprechen. Wenn du zum Beispiel unzufrieden mit deinem Arbeitsplatz, der Abteilung oder dem gesamten Unternehmen bist, überlegst du möglicherweise, nach der Elternzeit gar nicht mehr zu diesem Unternehmen zurückzukehren. In diesem Fall könntest du dich mit Aussagen stark zurückhalten und ganz vage davon sprechen, dass du erst einmal das erste (oder zweite) Jahr abwarten und dann sehen möchtest, wie es mit einem Betreuungsplatz aussieht und so weiter.
Ich kenne Frauen, die das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber ihre Rückkehr kaum erwarten kann, und sich deswegen verpflichtet fühlen, möglichst bald zurückzukehren (obwohl sie das gar nicht so schnell wollen). Hier eine Aussage zur baldigen Rückkehr zu machen, ist vielleicht im ersten Moment leicht gesagt, rächt sich häufig aber später, wenn der Arbeitgeber nachfragt und dann enttäuscht werden muss. Manchmal ist es hilfreicher, ehrlich zu sein. Das ist fair und gibt dem Arbeitgeber die Chance, sich rechtzeitig um eine längerfristige Vertretung zu kümmern.
Wenn du vor der Geburt schon mit Sicherheit weißt, wann du zurückkehren wirst (zum Beispiel weil deine finanzielle Situation dir keine andere Wahl lässt), dann kann es Sinn machen, dies schriftlich mit dem Arbeitgeber zu fixieren: Wann arbeitest du mit vielen Wochenstunden (zu welchen Zeiten) in welchem Teilzeit-Modell? Wann kannst du ggf. weiter aufstocken?
Tendenziell empfehle ich solche verbindlichen Vereinbarungen eher nicht. Für viele Mütter ändert sich mit der Geburt ihres Kindes so viel im Leben, dass sie später andere Wünsche haben und es bereuen, dass sie sich bereits zu einem beruflichen Einstieg verpflichtet haben, den sie hinterher nicht mehr möchten oder der sich aufgrund der Rahmenbedingungen gar nicht umsetzen lässt. Natürlich kann man jede Vereinbarung auch neu verhandeln, dennoch ist das manchmal unnötiger selbstgemachter Stress.
Meine grundsätzliche Empfehlung, wenn du noch nicht weißt, wann du zurückkehren möchtest: Melde 2 Jahre Elternzeit an mit dem Hinweis, dass du nach aktueller Planung und vorbehaltlich eines Betreuungsplatzes beabsichtigst, nach 1 Jahr (oder Termin xy) Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Dann kann dein Arbeitgeber grob mit dir rechnen, du hast dich aber nicht verbindlich festgelegt. Wenn du dann weißt, ab wann du wieder arbeiten möchtest, stellst du den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit spätestens 7 Wochen, bevor es losgehen soll.
Diese Empfehlung gilt natürlich nur im Allgemeinen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Arbeitszeugnis
Nicht selten passieren während deiner Elternzeit-Abwesenheit Veränderungen im Unternehmen: eine Umstrukturierung, ein neuer Vorgesetzter, der alte Chef ist weg, die Abteilung aufgelöst, du kommst in einen neuen Bereich. Weil so etwas jederzeit in fast jedem Unternehmen passieren kann, empfiehlt es sich, dass du dir vor Beginn deines Mutterschutzes ein Zwischenzeugnis ausstellen lässt. Jetzt sind die handelnden Personen noch da, die Erinnerungen frisch und die Gelegenheit zur Diskussion da.
Resturlaub
Vor allem wenn du im Beschäftigungsverbot (BV) bist, wirst du voraussichtlich mit sehr vielen Urlaubstagen in den Mutterschutz gehen. Auch andere haben noch Resturlaub, hier wünschen sich die meisten Arbeitgeber, dass der Urlaub vorher aufgebraucht wird, was aus meiner Sicht auch Sinn macht. Wenn du aber im BV bist, kannst du deinen Urlaub gar nicht nehmen.
Damit hinterher keine Missverständnisse auftreten, empfehle ich, vor Beginn des Mutterschutzes mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten, wie viel Urlaubsanspruch du noch hast und wann du ihn in welcher Form nimmst (Urlaub oder Ausbezahlung).
Zu der Frage, bis wann du diesen Resturlaub nehmen kannst, habe ich diesen Blogartikel geschrieben. Aufpassen würde ich, wenn du den Urlaub, den du in Vollzeit aufgebaut hast, in Teilzeit nimmst. Denn dann erhältst du ja nicht dein Vollzeit-, sondern nur das Teilzeit-Gehalt. Besser ist es daher, den Urlaubsanspruch außerhalb der Elternzeit bzw. Teilzeit aufzubrauchen, um das Vollzeit-Gehalt mitzunehmen.
So, das war es von meiner Seite. Hast du Fragen, Anmerkungen oder Tipps, was andere (werdende) Mütter noch mit ihren Arbeitgebern besprechen sollten? Dann bitte her damit! 🙂
Liebe Grüße und einen schönen Adventssamstag
Verena