23. Dezember 2022

Eure Fragen, meine Antworten

Liebe LeserIn,

wie angekündigt beantworte ich heute eure Fragen!

2 Fragen habe ich erhalten:

  • Warum sollte ich mich mit diesen komplizierten Elterngeld-Regeln auseinandersetzen? Meine Freundinnen haben alle Basiselterngeld bezogen und sind nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen. 
  • Ich weiß nicht, wie ich den Elterngeld-Antrag ausfüllen soll. Kannst du bitte dazu etwas sagen?

Na klar. Also, los geht’s.

Warum sollte ich mich mit den Elterngeld-Regelungen auseinandersetzen?

Wenn bei dir alles ganz einfach ist – du hast vor der Geburt ununterbrochen gearbeitet, immer das gleiche Gehalt bekommen, du möchtest wirklich nur ein Jahr zu Hause bleiben und in dieser Zeit definitiv nicht arbeiten – dann empfehle ich dir das, was deine Freundinnen machen: 12 Monate Basiselterngeld beantragen. 

Es bleibt noch die Frage: Wie möchtest du nach einem Jahr wieder arbeiten? Vollzeit, Teilzeit, Teilzeit in Elternzeit? Das spielt eine Rolle bei der Entscheidung, wie lange du gegenüber deinem Arbeitgeber Elternzeit anmeldest. Bist du noch unsicher? Dann empfehle ich dir meinen Newsletter vom 16.12.2022. Darin hatten wir daraüber gesprochen und ich hatte dir den passenden Textauszug aus meinem aktuellen Buch beigefügt. 

Mir fallen 2 Gründe ein, warum du dich trotzdem – zumindest zunächst oberflächlich – mit diesen Regelungen auseinandersetzen solltest: 

1. Wenn deine Rahmenbedingungen nicht so eindeutig sind, wie oben beschrieben;

  • wenn du zum Beispiel zwischenzeitlich weniger verdient hast,
  • wenn du noch nebenberuflich (oder hauptberuflich, dann erst recht!) selbstständig bist oder planst, dich selbstständig zu machen
  • wenn du während des Elterngeld-Bezugs arbeiten möchtest und Einkommen hast
  • wenn du einen FIrmenwagen hast
  • wenn du Zwillinge erwartest
  • wenn du mit dem zweiten, dritten oder vierten Kind schwanger bist
  • wenn dein Kind als Frühchen auf die Welt kommt
  • wenn du noch gar nicht weißt, wie lange du zu Hause bleiben möchtest 
  • oder wenn irgendetwas anderes Unvorhergesehenes passiert.

2. Wenn du während der Elternzeit merkst, dass deine Pläne sich ändern, zum Beispiel

  • weil du früher wieder arbeiten möchtest, als du ursprünglich gedacht hattest oder
  • weil du länger zu Hause bleiben möchtest als geplant, zum Beispiel weil du noch nicht wieder bereit für die Arbeitswelt bist, ihr keinen Betreuungsplatz gefunden habt oder weil dein Kind einfach nicht dafür bereit ist.

In all diesen Fällen ist es empfehlenswert, die Möglichkeiten zu kennen, die das Gesetz für Elternzeit und Elterngeld (BEEG) dir bietet. Es macht dann Sinn, deine Elternzeit- und Elterngeld-Strategie auf die veränderten Rahmenbedingungen oder veränderten persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Das geschieht gar nicht so selten. Und wenn du weißt, dass diese Anpassungen möglich sind, erleichtert das enorm und gibt bereits ein gutes Gefühl.

Das ist der Grund und meine Motivation, warum ich auf so vielen verschiedenen Wegen den (werdenden) Eltern die Informationen rund um Elternzeit, Elterngeld & Co. zur Verfügung stelle. Ich sehe es als Lebensqualität und Weg für mehr Selbstbestimmung an, in der Lage zu sein, auf veränderte Bedingungen reagieren zu können. Besonders vor dem Hintergrund, dass ihr vor der Geburt oder kurz nach der Geburt über Dinge entscheiden sollt (Dauer der Elternzeit, wann wieder arbeiten), die euer Leben verändern und die ihr noch gar nicht einordnen könnt, weil ihr keine Ahnung habt, wie das Leben mit Kind sein wird. 

Wissen ist an dieser Stelle Macht. Und wenn du entgegen deiner Bedürfnisse glaubst, du musst nach einem Jahr wieder arbeiten, weil die Gesellschaft das so vorgibt, weil das Basiselterngeld nach einem Jahr endet und weil es einen Gesetzesanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr gibt, dann sage ich: Nein, dass du musst nicht nach einem Jahr arbeiten. Es gibt immer auch andere Wege. Hör auf dein Herz und schaue dich nach Alternativen um. Auch finanziell finden sich in der Regel immer alternative Lösungen.

Zur 2. Frage, zum Elterngeld-Antrag:

Hier mache ich immer wieder die Erfahrung, dass der Elterngeld-Antrag so angsteinflößend wirkt, wenn du keine Ahnung von den Elterngeld-Regelungen hast.

Wenn du aber weißt, welche Elterngeld-Variante du wählen möchtest, wie viele Monate, wie das mit den Lebensmonaten funktioniert, was der Bemessungszeitraum und der Bezugszeitraum sind und warum du aufpassen solltest, wenn du während des Elterngeldbezugs Einkommen hast, dann wird auch dieser Antrag plötzlich ganz logisch und nachvollziehbar (nicht an allen Stellen, aber an den meisten).

Ich empfehle grundsätzlich, dass du den Antrag bereits vor der Geburt so weit wie möglich ausfüllst. Denn nach der Geburt hast du wahrscheinlich weder Lust noch Zeit noch die geistigen Kapazitäten, dich damit auseinanderzusetzen.

Kurz zu den Formalitäten:

  • Du kannst den Antrag frühestens ab Geburt stellen, aber vorher schon ausfüllen.
  • Du kannst den Antrag bis zu 3 Monate rückwirkend stellen.
  • Jedes Bundesland hat einen eigenen Elterngeld-Antrag. Einige Bundesländer bieten Elterngeld Digital an, andere haben einen eigenen digitalen Antrag (zum Beispiel Bayern), bei uns in NRW ist der Antrag noch auf Papier (!).
  • Zum Antrag musst du einige Unterlagen beifügen, unter anderem Geburtsurkunde des Kindes im Original mit Verwendungszweck Elterngeld-Antrag, 12 Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Nachweis über Mutterschaftsgeld. 

In der Anlage findest du zwei Checklisten zur Elterngeld-Planung und dem Elterngeld-Antrag. Ich hoffe, dass sie dir helfen und ansonsten bin ich zuversichtlich, dass mein morgiges Weihnachtsgeschenk dir eine weitere Hilfe sein wird. 

Für heute wünsche ich dir einen entspannten Vorweihnachtstag!

Liebe Grüße und bis morgen
Verena 

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