14. Dezember 2022

Wen müssen wir nach der Geburt informieren?

Liebe LeserIn,

nachdem es in der gestrigen Mail um die Frage ging, welche Unterlagen ihr für die Geburt im Krankenhaus bzw. hinterher für das Standesamt benötigt, geht es heute um die Frage:

Wen müssen wir in den Tagen nach der Geburt informieren? 

Nach der Geburt ist alles aufregend, neu und anstrengend. Umso besser, wenn ihr euch vorher damit beschäftigt, was nach der Geburt organisatorisch-bürokratisch zu tun ist.

Die wichtigsten „to do’s“ in den Tagen nach der Geburt:

  • Innerhalb von 2 Tagen nach der Geburt müsst ihr euer Kind im Krankenhaus anmelden, damit dieses wiederum das Standesamt über die Geburt eures Babys informieren kann.
  • Hier teilt ihr auch den Namen eures Kindes mit. Man kann es nicht oft genug sagen: Prüft lieber 3-mal, ob ihr den Namen eures Kindes korrekt geschrieben habt! Nachträgliche Korrekturen sind aufwändig und verzögern alle weiteren Anträge. .
  • Zusätzlich müsst ihr innerhalb von einer Woche nach der Geburt euer Kind beim Standesamt des Geburtsortes anmelden.
  • Viele Krankenhäuser übernehmen die Anmeldung beim Standesamt für euch. Hierzu benötigt ihr ebenfalls diverse Unterlagen. Welche das sind, habe ich in der gestrigen Mail vom 13.12.2022 geschrieben. Diese Infos erfahrt ihr auch auf der Webseite des Standesamts.
  • Ihr könnt wählen, ob ihr selbst die Unterlagen einige Tage später vom Standesamt abholen möchtet oder ob sie euch zugesandt werden sollen. Aus Zeitgründen empfehle ich die Abholung, sofern das für euch organisatorisch möglich ist. Wenn der Weg für euch zu aufwändig ist oder ihr keinen Zeitdruck habt, lasst euch die Unterlagen bequem per Post zusenden.
  • Vom Standesamt erhaltet ihr kostenfrei drei Geburtsurkunden im Original, die für bestimmte Zwecke vorgesehen sind:
    • Krankenkasse
    • Kindergeldantrag
    • Elterngeldantrag.
  • Für jede weitere Geburtsurkunde (zum Beispiel für euer Stammbuch) zahlt ihr eine Gebühr von ca. 15 EUR. Schickt euren Arbeitgebern eine Kopie der Geburtsurkunde, ggf. zusammen mit der Elternzeit-Anmeldung (hierzu morgen mehr).

Über die Geburt eures Kindes müsst ihr also Folgende informieren:

    • Geburtsanzeige im Krankenhaus
    • Anmeldung im Standesamt
    • Krankenkasse der Mutter (für die 2. Zahlung des Mutterschaftsgeldes)
    • Arbeitgeber (Anmeldung der Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit)
    • Elterngeldstelle (Elterngeldantrag; bis 3 Monate rückwirkend)
    • Familienkasse bei der Agentur für Arbeit (Kindergeldantrag)

Das beigefügte Schaubild zeigt dir das Ganze im Überblick.

Hast du hierzu Fragen oder Anmerkungen? Ich freue mich auf deine E-Mail!

Morgen und übermorgen geht es um die Themen Elternzeit und was du mit deinem Arbeitgeber vorher besprechen solltest. Wenn du dazu noch Fragen hast, schick sie mir und ich beantworte sie im Newsletter.

Liebe Grüße
Deine Verena

Wen muss ich nach der Geburt informieren? Infografik von Verena Dias

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