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Zurzeit höre ich in meinen Beratungen immer wieder von Eltern, dass der Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut, die Beendigung der Geschäftstätigkeit ankündigt oder sogar Insolvenz anmeldet. Während wir vor einem Jahr noch einen ziemlich guten Arbeitsmarkt hatten, in denen viele Fachkräfte sich den familienfreundlichsten Arbeitgeber aussuchen konnten, ist es zurzeit anders. Nicht wenige Eltern machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz und überlegen sich Strategien, wie sie sich vor einer möglichen Kündigung schützen können. 

Vor einigen Tagen hatte ich ein Beratungsgespräch mit einem Elternpaar, das beim selben Arbeitgeber arbeitet und sich wirklich Sorgen um die Arbeitsplätze macht, da der Arbeitgeber einen Stellenabbau im großen Stil angekündigt hat. Beide arbeiten Vollzeit. Ihre Tochter ist 5 Jahre alt. Nun überlegen sie, ob sie ihre Vollzeitstelle für 2 Jahre auf Teilzeit in Elternzeit reduzieren sollen, um den Kündigungsschutz der Elternzeit zu nutzen. Sie hoffen, dass sie dadurch von den angekündigten Kündigungen nicht betroffen sein werden. 

Kann Elternzeit eine Strategie sein, die dich vor einer Kündigung schützt?

Kurz vorweg: Elternzeit anzumelden und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten kann eine Strategie bei drohendem Stellenabbau sein, weil während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Dieser gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter trotz Kündigungsschutz mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit kündigen. 

Bis wann kannst du Elternzeit nehmen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten? 

Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, die ihr bis zum achten Geburtstag eures Kindes nehmen könnt. In diesem Zeitraum könnt ihr einfach Elternzeit nehmen und nicht arbeiten. Dann ruht euer Arbeitsvertrag in dieser Zeit, ihr bekommt aber auch kein Gehalt. Der Arbeitsvertrag lebt wieder auf, wenn eure Elternzeit endet. 

Während der Elternzeit hast du einen Anspruch darauf, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitgeber beschäftigt mindestens 15 MitarbeiterInnen.
  • Du bist seit mindestens sechs Monaten bei diesem Arbeitgeber angestellt.
  • Du möchtest mindestens zwei Monate lang Teilzeit in Elternzeit mit mindestens 15 und maximal 30 bzw. 32 Wochenstunden arbeiten.
  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen deine Teilzeit in Elternzeit sprechen.

 

Was sind mögliche Vor- und Nachteile dieser Strategie? 

Ein Vorteil kann sein, dass ihr den Kündigungsschutz aufgrund der Elternzeit habt. Solange ihr in Elternzeit seid, kann euch nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, aber frühestens eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. 

Das bedeutet konkret: Wenn euer Kind über drei Jahre alt ist, habt ihr eine Anmeldefrist von 13 Wochen, mit der ihr die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden müsst. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens eine Woche vor Beginn dieser Frist. Das heißt, ab 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit gilt der Kündigungsschutz. Wenn euer Kind unter 3 Jahre alt ist, gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen und der Kündigungsschutz frühestens ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Ein Nachteil ist, dass du aufgrund der Teilzeittätigkeit im Vergleich zur Vollzeitstelle weniger verdienst. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob sich die Teilzeit auf deine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung auswirkt, wenn du zum Beispiel zwei Jahre lang Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Hierzu kann dich die Agentur für Arbeit beraten. Hinzukommt die Frage: Was passiert nach deiner Elternzeit?

Ist Teilzeit in Elternzeit wirklich möglich?

Jetzt bringt euch diese Elternzeit-Strategie nur dann etwas, wenn ihr auch tatsächlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten könnt. Dazu solltet ihr prüfen, ob ihr diesen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit habt (siehe oben). Häufiger „Knackpunkt“ sind die dringenden betrieblichen Gründe, mit denen der Arbeitgeber euren Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen kann. Erfahrungsgemäß passiert es gar nicht selten, dass Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen. Ob sie dabei rechtlich auf der richtigen Seite stehen, ist etwas anderes. Eigentlich ist die Rechtsprechung hierbei eher auf Seiten der Eltern. Lasst euch im Zweifelsfall vom Betriebsrat, Anwalt oder anderen arbeitsrechtlichen Beratungsstellen hierzu beraten. 

Wenn ihr am Ende nicht Gefahr laufen möchtet, dass ihr zwar in Elternzeit seid und somit den Kündigungsschutz habt, aber nicht Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten könnt, habt ihr möglicherweise nichts gewonnen. Ihr habt zwar den Kündigungsschutz, aber könnt in diesem Zeitraum nicht bei eurem Arbeitgeber arbeiten und habt kein Einkommen (e . Daher kann es sinnvoll sein, die Anmeldung der Elternzeit an die Zustimmung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit zu koppeln.

Was solltest du beachten, wenn du Elternzeit anmelden möchtest?

Es ist unbedingt zu klären, wie viel Elternzeit du noch nehmen kannst und ob es hierbei ggf. Einschränkungen gibt. Dazu können die folgenden Fragen helfen:

  • Wie viel Elternzeit hast du bereits in Anspruch genommen?
  • Wie viel deiner Elternzeit kannst du noch nach dem dritten Geburtstag nehmen?
  • Wie viele Elternzeit-Abschnitte hast du schon genommen? 
  • Hast du zwischendurch den Arbeitgeber gewechselt?
  • Wie viele Wochenstunden darfst du während der Elternzeit maximal arbeiten?
  • Eine weitere wichtige Frage: Wann ist euer Kind geboren?

Denn je nach Geburtsdatum gelten möglicherweise unterschiedliche Regelungen. Zum Beispiel:

Wenn euer Kind vor dem 1.9.2021 geboren wurde, darfst du nur maximal 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten. Bei einer Geburt ab dem 1.9.2021 sind bis zu 32 Wochenstunden möglich.

Wurde euer Kind vor dem 1.7.2015 geboren? Dann kannst du nur maximal 1 Jahr Elternzeit nach dem 3. Geburtstag nehmen; bei Geburten ab dem 1.7.2015 sind bis zu 2 Jahre möglich.

Ist die Elternzeit als Schutz vor einer Kündigung für jeden sinnvoll?

Zusammenfassend kann ich nicht sagen, dass die Elternzeit-Strategie als Kündigungsschutz eine sinnvolle Lösung für jeden ist. Ich empfehle euch, ganz individuell zu klären, was eure Möglichkeiten sind, was ihr vom jeweiligen Arbeitgeber einfordern könnt und dann abzuwägen, was für euch am besten funktioniert.

Wenn es so sein sollte, dass die Elternzeit euch vor einer Kündigung rettet oder zumindest für zwei Jahre einen Kündigungsschutz bietet, dann habt ihr auch eine zwei Jahre längere Betriebszugehörigkeit, die sich vielleicht positiv im Sozialplan oder auf die Höhe eurer Abfindung auswirken kann. Möglicherweise hat sich in den zwei Jahren auch schon die Situation beim Arbeitgeber beruhigt. Kann ja alles sein.

Was meinst du dazu? Hast du ähnliche Überlegungen?

Hinweis: Ich bin Diplom-Kauffrau, keine Juristin. Dieser Text ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, beinhaltet aber keine Rechtsberatung.

Du möchtest einen Termin mit mir vereinbaren?

Gerne stehe ich dir für ein individuelles Gespräch zur Verfügung und bespreche die Regelungen rund um Elternzeit & Elterngeld mit dir. Auch bei einer beruflichen Neuorientierung unterstütze ich dich gerne. Schau in meinen Terminkalender und such dir einen passenden Termin aus.

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